Die sächsische Justiz, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sich dem Kampf gegen Drogenkriminalität und Drogenmissbrauch auf verschiedenen Feldern. Ich möchte zunächst zur Problematik Chlorephedrin kommen; wir haben schon oft darüber gesprochen. Ich halte dies trotzdem noch einmal für eine Gelegenheit, ein paar Worte dazu zu sagen. Bei Chlorephedrin handelt es sich um einen sogenannten Grundstoff, also eine Substanz, die zwar selbst kein Rauschgift ist, sich aber für dessen Herstellung missbrauchen lässt. Anfang November 2014 beschlagnahmten Rauschgiftfahnder des BKA bei
Rauschgifthändlern in Leipzig ungefähr drei Tonnen Chlorephedrin, aus dem Crystal mit einem Schwarzmarktwert von fast 200 Millionen Euro herstellbar gewesen wäre. Aber der Handel mit Chlorephedrin war bis zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar, sofern nicht nachgewiesen werden konnte, dass dieser Stoff der Herstellung von Drogen dienen soll.
In der Folge haben sich dann Sachsen, vor allem die Tschechische Republik und der Freistaat Bayern für eine strikte Überwachung dieses Grundstoffs eingesetzt. Weil die Grundstoffüberwachung in die Zuständigkeit der Europäischen Union fällt, war es damals notwendig, sich abzustimmen. Ich hatte mich damals über das zuständige Bundesministerium bei der EU für die entsprechende Regelung starkgemacht. Letzten Endes haben wir dann im Oktober 2015 eine Diskussionsveranstaltung in Brüssel durchgeführt, die dieses Thema zum Gegenstand hatte.
Problematik erörtert. Schlussendlich hat die Europäische Kommission am 29. Juni 2016 eine Verordnung zur Aufnahme von Chlorephedrin als sogenannter KategorieI-Stoff in die Grundstoffüberwachung übernommen, die dann am 21. September 2016 in Kraft getreten ist. Im Zusammenspiel mit einer am 10. März 2017 in Kraft getretenen Änderung des nationalen Grundstoffüberwachungsgesetzes ist damit jetzt der unerlaubte Besitz, das Handeltreiben mit und die Ein- und Ausfuhr von Chlorephedrin unter Strafe gestellt. Verstöße werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren.
Ich bin mir sicher, dass auch diese Regelungen dazu beitragen werden, die Belieferung von Crystal-Küchen mit den Zutaten für dieses Rauschgift weiter einzudämmen. Es ist natürlich nur ein Puzzlestein in der Gesamtstrategie. Aber ich glaube, es ist wichtig gewesen, dass wir an dieser Stelle diesen Durchbruch erzielt haben. Es ist uns jedenfalls ein wesentlicher Schritt gelungen, die Herstellung einzudämmen und die Betäubungsmittelkriminalität hoffentlich ein Stück weiter zurückzudrängen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten ist im Bereich der Drogenbekämpfung unerlässlich. Dass sie im Zusammenhang mit Chlorephedrin Früchte getragen hat, habe ich gerade ausgeführt. Ich bin auch dem tschechischen Amtskollegen Dr. Pelikan sehr dankbar, dass er uns bei dieser Strategie unterstützt und dass er aus eigenem Antrieb heraus diese Grundstoffüberwachung auch in nationales Recht umgesetzt hat, noch bevor das überhaupt bei der Europäischen Kommission umgesetzt worden ist. Ich werde die Gelegenheit dazu nutzen und werde das auch geeignet überbringen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei ihm ganz herzlich für diese Unterstützung zu bedanken. Ich glaube, ohne die Kollegen der Tschechischen Republik hätten wir diesen Erfolg nicht herbeiführen können.
(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)
Die Kollegen in der Tschechischen Republik unterstützen uns auch noch in anderen Bereichen. Wir haben regelmäßige Besprechungen zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, der obersten Staatsanwaltschaft der Tschechischen Republik und den Landesstaatsanwaltschaften der Republik Polen. Im Rahmen der Tagungen, die durchgeführt werden, werden Erkenntnisse ausgetauscht und gemeinsames Handeln koordiniert. Aus Tschechien wurde über die Aushebung von Crystal-Großküchen mit Produktionsmengen von mehr als 10 Kilogramm berichtet. Aus Polen wurde von dem am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschränkung der Abgabemengen von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen, die heute am häufigsten zur Herstellung von Metamphetaminen verwendet werden, berichtet.
Diese erfreuliche Entwicklung in der Republik Polen geht letztlich auch auf eine Anregung unseres Generalstaatsanwalts zurück und könnte, so hoffe ich, zu einem deutlichen Rückgang des Exports von Ephedrin nach Tschechien führen. Das sind alles kleine, aber wichtige Schritte zur effektiven Bekämpfung von Crystal und letztlich der damit verbundenen Kriminalität.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der Strafvollzug ist Belastungen durch Gefangene mit einer Drogenproblematik ausgesetzt. Bei manchen Gefangenen sind bereits drastische Folgen eines lang andauernden und erheblichen Konsums, beispielsweise von Crystal, vor der Inhaftierung festzustellen. Diese Gefangenen sind im Haftalltag häufig sehr gereizt. Sie sind aggressiv und neigen im Extremfall auch zu Tätlichkeiten. Deshalb haben wir im sächsischen Justizvollzug eine Vielzahl von abgestuften Beratungs-, Motivations- und Behandlungsangeboten für Suchtmittelabhängige eingerichtet, die ich Ihnen noch kurz vorstellen möchte.
Wir haben im Justizvollzug eine externe Suchtberatung durch freie Träger anerkannter Suchtberatungsstellen durchgeführt. Alle Gefangenen haben Zugang zur externen Suchtberatung. Diese Suchtberatung dient insbesondere der Aufklärung und Beratung über Erscheinungsformen, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von Suchterkrankungen und letztlich zur Vorbereitung und Motivation für die Aufnahme einer Therapie und die anschließende Vermittlung in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung.
Ich habe noch ein paar Zahlen für Sie. Von den innerhalb eines Jahres im Justizvollzug untergebrachten etwa 9 200 Gefangenen – das sind die, die über die ganzen Monate durchlaufen – nehmen mehr als 2 500 Gefangene pro Jahr Termine bei der Suchtberatung wahr. Circa 450 Gefangene beantragen jährlich mit Unterstützung der Suchtberater eine stationäre Suchttherapie nach der Entlassung aus dem Justizvollzug.
Für suchtmittelabhängige Gefangene haben wir außerdem sogenannte Motivationsabteilungen eingerichtet. Dort werden Gefangene beispielsweise durch psychosoziale Hilfen auf eine stationäre Entwöhnungsbehandlung im unmittelbaren Anschluss an den Vollzug der Freiheitsstrafe vorbereitet. Darüber hinaus können wir geeigneten Gefangenen eine vollwertige stationäre Suchttherapie anbieten. Im Juni 2014 haben wir in Zeithain eine bis dahin jedenfalls bundesweit einmalige Suchttherapiestation eröffnet. Das Behandlungskonzept ist insbesondere auf die Behandlung von Crystal-Problematiken ausgerichtet. Die Gefangenen sind dabei in zwei Wohngruppen mit jeweils zehn Gefangenen untergebracht. Es gibt geregelte Tagesstrukturen und ein festes Team von Mitarbeitern. Eine weitere Suchttherapiestation mit bisher elf Behandlungsplätzen und einem im Prinzip ähnlichen Behandlungskonzept haben wir im Juni 2017 in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen in Betrieb genommen.
Es gebe sicherlich noch einiges mehr zu sagen, aber die Zeit ist vorüber. Deswegen schließe ich an dieser Stelle und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fraktionen haben jetzt das Fragerecht. Es beginnt die CDU-Fraktion. Herr Modschiedler, bitte.
Herr Staatsminister, herzlichen Dank. Sie haben es angerissen und es würde mich auch weiterhin interessieren: Es geht mir um die Frage Crystal und dessen Missbrauch. Wir haben lange Zeit gehört, dass erst einmal gar nichts passiert ist. Alle haben sich damals taub gestellt, gerade in Westdeutschland, denn uns betreffe es ja nicht. Natürlich betrifft es uns. Sie haben wesentliche Maßnahmen, insbesondere zum Chlorephedrin, bereits vorgetragen. Mich interessiert, welche Maßnahmen Sie sonst noch innerhalb der Justiz treffen, um den Missbrauch von Crystal zu verhindern.
Es sind verschiedene Maßnahmen. Im Prinzip habe ich bereits einiges angesprochen. Es sind, ausgehend von der Produktion, von dem Einbringen der Droge nach Sachsen und nach Deutschland, Maßnahmen zur Bekämpfung der Herstellung, das heißt vom Ansetzen und der Herstellung des Grundstoffs, von der Verkehrsfähigkeit des Grundstoffs und anderer Grundstoffe her, die zum Beispiel auch in Medikamenten enthalten sind. In Polen ist das zum Beispiel deutlich geworden. Deswegen ist die Dankbarkeit groß, dass in Polen die Verkehrsfähigkeit solcher Medikamente eingeschränkt worden ist und insbesondere auch Abgabemengen beschränkt worden sind.
Das geschieht über die Zusammenarbeit im Bereich der Staatsanwaltschaften, insbesondere grenzüberschreitend zur Tschechischen Republik, in Joint Investigations Teams, sogenannten JITs, in denen sich Staatsanwälte der tschechischen Seite und der deutschen Seite im Prinzip in ganz konkreten Fällen zusammenfinden und sehr eng zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist damals auch Ausgang des Fahndungserfolges bezüglich der großen Menge Chlorephedrin gewesen. Dass das dann aus anderen Gründen scheiterte, habe ich bereits angesprochen.
Es ist aber auch – neben all den Maßnahmen, die wir im Justizvollzug durchführen, ich habe es bereits angesprochen –, die stationäre Suchttherapie, mit der wir eigentlich unsere originäre Zuständigkeit etwas verlassen. Trotzdem haben wir für uns erkannt, dass der Justizvollzug auch in der Verantwortung für die gesamte Gesellschaft ist und dass diese Aufgabe auch von uns zu einem guten Teil wahrgenommen werden muss.
Deswegen haben wir diese Suchttherapiestation eingerichtet und wollen das auch ausbauen.Wir wissen alle, dass wir Schwierigkeiten in der personellen Ausstattung haben und dass alles auf Kante genäht ist. Aber es muss
jedenfalls, das ist meine feste Überzeugung, das Ziel sein, dass wir diese Therapieangebote ausbauen. Deswegen sind wir auch dabei, perspektivisch Torgau zu einer speziellen sucht- und sozialtherapeutischen Anstalt auszubauen, wo dann im Idealfall eine größere Zahl solcher Therapieplätze zur Verfügung steht. Das sind alles Planungen, die wir haben. Die bestehenden Angebote möchte ich gern ausbauen. Ich glaube, das wird auch alles Gegenstand unserer Diskussionen in den nächsten Monaten sein müssen.
Jetzt ist auch die Gelegenheit, Danke zu sagen an all diejenigen Vertreter aus allen Fraktionen, die sich an dieser Arbeit über die Anstaltsbeiräte beteiligen. Ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung, die Sie alle dabei leisten! Jetzt ist eine gute Gelegenheit dazu.
Was an dieser Stelle sicherlich noch zu erwähnen ist, ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit, die wir im Prinzip unter dem Dach des Landespräventionsrates gemeinsam machen, um auch zu schauen, wo die Schnittstellen sind und wie wir uns untereinander besser vernetzen können. Vielleicht kann man auch einzelne Maßnahmen, die aus diesen Erkenntnissen resultieren, im Rahmen anderer Fragestellungen noch ein bisschen beleuchten. Jedenfalls ist es uns wichtig, dass wir nicht nur unseren eigenen Bereich sehen, sondern auch über den Tellerrand hinaus und da mit anderen Ressorts noch enger zusammenarbeiten. Wir entwickeln dazu einen sogenannten Zehn-Punkte-Plan, der im Prinzip auch viele Aspekte des Kampfes gegen Crystal Meth, gegen Drogen beinhaltet.
Herr Minister, seit der Neufassung des BtMG 1972 sind die Deliktzahlen in dem Bereich bundesweit, aber seit Beginn der statistischen Erfassung auch in Sachsen massiv explodiert, die Inhaftiertenzahlen ebenso.
Hat die Staatsregierung auch unter Beachtung einer Resolution von 123 Strafrechtsprofessoren aus Deutschland jemals in Erwägung gezogen, die bisherige Ausrichtung ihrer Drogen- und Suchtpolitik mit Blick auf ihre Wirksamkeit wissenschaftlich evaluieren zu lassen?
Das ist ein interessantes Thema. Ich bin momentan dabei, mir dazu einen Überblick zu verschaffen. Ein einheitliches Bild ergibt sich, glaube ich, nur, wenn man sich die verschiedenen Modelle anschaut, die weltweit ausprobiert werden. Da muss man schauen, wie sich zum Beispiel die Legalisierung weicher Drogen auf die Suchtproblematik oder auf pathologische Problematiken ausgewirkt hat. Ich habe hierzu noch kein umfassendes Bild. Aber nach dem, was ich zum Beispiel aus einzelnen Bundesstaaten in den USA bisher gehört habe, ist es so, dass sich nach der Freigabe der Verkehrsfähigkeit von Marihuana bestimmte pathologische Häufigkeiten erhöht haben. Deshalb bin ich
sehr vorsichtig, wenn es darum geht, darüber zu diskutieren, ob man diese Drogen tatsächlich legalisieren sollte.
Abgesehen davon, dass der Drogenkonsum nach dem, was ich bisher partiell gesehen habe, im Einzelfall zu ganz persönlichen Krankheitsbildern führt, ist meine Beobachtung, wenn ich mir das in der Gesellschaft oder im entfernten Bekanntenkreis ansehe, dass der Einstieg über weiche Drogen letztlich in der Konsequenz zur vermehrten Einnahme harter illegaler Drogen und zu schweren Erkrankungen führt.
Wenn man sich in den Vollzugsanstalten mit Gefangenen unterhält und sie nach ihrer ganz persönlichen Biografie fragt, dann wird regelmäßig gesagt, dass der Einstieg über weichere Drogen stattgefunden hat und letztlich das Ende der Entwicklung in den Strafvollzug führte.
Ich will ganz offen sagen, dass mir ein komplettes Bild über alles fehlt, ich aber sehr bemüht bin zu schauen, wie sich das zum Beispiel in den Niederlanden auswirkt. Dazu habe ich allerdings noch keine statistischen Zahlen gesehen. Von Colorado, das ich vorhin erwähnt habe, habe ich gesehen, wie sich innerhalb von vier, fünf Jahren die Zahlen der klinischen Einweisungen aufgrund des starken Konsums von Marihuana erhöht haben. Insofern sehe ich momentan keine Notwendigkeit, hier über eine Strategieänderung nachzudenken.
Herr Minister, Sie haben eben ausführlich dargestellt, welche Planungen Sie in Bezug auf die Suchttherapie im Strafvollzug nach dem Muster von Zeithain, das ausgebaut werden soll, haben.
Mich würde interessieren: Wie sieht das Konzept der Suchttherapie nach dem Vollzug aus? Wird auch überprüft, ob die Behandlung, die im Vollzug stattgefunden hat, nachhaltig ist? Gibt es da Kontakte? Kann man quantifizieren, inwieweit Rückfälle stattfinden?
Es ist natürlich für unsere Arbeit immens wichtig, dass wir irgendwie kontrollieren, wie erfolgreich diese Therapieansätze sind. Das Problem ist, dass uns dadurch, dass wir es noch nicht so lange machen, eine ausreichend belastbare Zahl an Fällen und letztlich an Informationen fehlt, um abschließend einschätzen zu können, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen sind.
Wir alle, die im Vollzug unterwegs sind, führen dazu Gespräche. Frau Meier ist in Zeithain Anstaltsbeirätin und beobachtet das ganz nah. Wenn man sich mit einzelnen Gefangenen unterhält, wird schon berichtet, dass es Erfolge gibt. Das ist eine gute Anzahl von Erfolgen, jedenfalls eine Anzahl, die mir die Hoffnung gibt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Aber wenn man es wirklich hieb- und stichfest machen wollte, bräuchten man mehr Zahlen, um das einschätzen zu können. Ich gehe fest davon aus, dass der Weg, den wir
Bei der Beantwortung Ihrer Frage, wie im Anschluss an den Strafvollzug sichergestellt werden kann, dass die Erfolge, die möglicherweise im Vollzug erzielt worden sind, fortgesetzt und erhalten werden können, muss man über den Tellerrand hinausschauen. Man darf sich nicht zurücklehnen und sagen: Wir haben jetzt unseren Dienst getan, entlassen die Leute in die Gesellschaft und überlassen sie sich selbst.
Sie kommen nach der Vollendung des Vollzuges aus einem Tagesablauf, der ein anderer als der in Freiheit ist. Sie müssen irgendwie – ich sage es einmal so – an die Hand genommen werden, damit die Erfolge, die sie erzielt haben, nicht wieder verloren gehen. Deswegen haben wir angefangen, mit der Diakonie zu kooperieren, die diese Schnittstelle schafft und die therapierten Gefangenen anschließend tatsächlich an die Hand nimmt und ihnen hilft, sich in Drogen- oder Therapieprojekte außerhalb des Vollzugs einzugliedern. Diese Mitarbeiter bringen das Leben ein bisschen in die Gänge, schauen zum Beispiel nach Wohnraum und lassen die Leute schlichtweg nicht allein.
Das haben wir jetzt erst angefangen. Wir werden das beobachten. Aber ich glaube, es ist der richtige Weg, wenn wir sagen, dass wir der Verantwortung, die wir über den Vollzug hinaus haben, gerecht werden wollen und uns dafür Partner suchen müssen, mit denen wir diesen Weg gehen können.
Herr Staatsminister, an sächsischen Schulen wurden 2014 sieben, 2015 fünf, 2016 ein und 2017 neun Verstöße gegen das BtMG wegen des Besitzes von Crystal registriert. Glauben Sie, dass es sich hierbei um ein umfassendes Lagebild gemäß Punkt 10 des Zehn-Punkte-Planes der Staatsregierung gegen Crystal handelt?
Das ist natürlich schwer zu sagen. Sie sprechen von Fällen, die tatsächlich bekannt und wahrscheinlich aufgeklärt sind. Dass es in allen Bereichen der Kriminalität Grauzonen und Dunkelziffern gibt, ist bekannt. Insofern gehe ich davon aus, dass die auf dem Tisch liegenden Zahlen das widerspiegeln, was tatsächlich bekannt ist. Was darüber hinaus sozusagen unter der Decke schlummert, kann ich nicht einschätzen.
Wir sehen in allen Deliktfeldern, dass es diese Dunkelziffern und Graubereiche gibt. Dazu etwas Belastbares zu sagen ist nicht möglich.