Protocol of the Session on January 31, 2018

Meine Damen und Herren, wer hätte etwas dagegen, wenn Katastrophenschutz mithilfe der EU wirksamer und effizienter würde? Auch die SPD-Fraktion bekennt sich natürlich zum Katastrophenschutz und zu der erforderlichen europäischen Solidarität. Wir haben uns heute schon ausführlich bei den Katastrophenschützerinnen und -schützern bedankt. Ich will die Gelegenheit hier nutzen, das noch einmal zum Ausdruck zu bringen. Unsere Kritik richtet sich also nicht gegen das Ob der solidarischen Hilfe, sondern gegen das Wie der vorgeschlagenen Organisation.

Die Kommission hatte bereits 2012 einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet, gegen den damals mehrere Bundesländer und der Bundesrat Subsidiaritätsbedenken hatten; denn durch die Realisierung des Vorschlags

würden wesentliche Durchführungs- und Entscheidungskompetenzen auf die Ebene der EU verlagert.

Es geht nicht allein um Koordinierung, deren Sinnhaftigkeit sofort jedem einleuchtet, sondern es geht um die Bildung eines Katastrophenschutzpools, also um Einsatzkräfte, die der Verfügung durch die Kommission unmittelbar unterstellt werden. Mehr noch: Es geht um den Aufbau einer eigenen operativen EU-Einheit unter dem Namen „rescEU“, wobei das nicht wie im Englischen am Ende mit ue, sondern mit EU für Europa geschrieben wird. Diese Truppe soll in Bereitschaft gehalten werden. Es geht um die Verlagerung der Entscheidung über Einsatz und Finanzierung von Einsätzen auf die europäische Ebene.

Meine Damen und Herren! Bedenkt man, wie der Katastrophenschutz bei uns und anderswo organisiert ist, so stellt man fest, dass schon diese Struktur mit den Vorstellungen der Kommission unvereinbar ist. Katastrophenschutz ist bei uns regional und kommunal aufgebaut. Er ist von unten nach oben aufgebaut. Er funktioniert ausgezeichnet, obwohl oder gerade weil er zu circa 90 % ehrenamtlich organisiert ist. Das gilt für uns. In anderen europäischen Mitgliedsstaaten gibt es aber auch eine erhebliche ehrenamtliche Quote.

Welchen Mehrwert sollte es bringen, ehrenamtlich tätige Personen von Europa aus einzusetzen, sie in einen Pool der Europäischen Kommission einzugliedern? Europa kann doch den lokalen Einsatz nicht steuern. Das müssen diejenigen übernehmen, die sich vor Ort auskennen. Europa kann nur bei der Koordinierung und der Anforderung weiträumiger Hilfe unterstützen. Dabei kommt es aber zunächst auf die Nachbarschaftshilfe an.

Bei einer Elbeflut können uns die Nachbarn in Deutschland, aber auch die aus Tschechien und Polen am besten und schnellsten helfen. Wozu brauchen wir da etwa Hilfe aus Rumänien oder Spanien? Es müssen schon extreme Ereignisse sein, die die Hilfe aus ganz Europa erfordern. Die kann die EU koordinieren. Einsetzen müssen sie die Personen, die sich vor Ort auskennen.

Meine Damen und Herren! Nach diesen tatsächlichen Erwägungen komme ich zur Rechtsgrundlage. Die Kommission nennt hierzu Artikel 196 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Aber der Vorschlag, der uns hier auf dem Tisch liegt, geht weit über den Regelungsgehalt dieser Vorschrift hinaus. Nach Artikel 196 hat sich die EU im Bereich des Katastrophenschutzes auf Maßnahmen der Unterstützung, der Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zu beschränken. Weder eine Harmonisierung noch eine Ersetzung der Kompetenzen der Mitgliedsstaaten ist zulässig. Es ist der EU nach Interpretation des Innenausschusses des Bundesrates, der ebenfalls mit dieser Angelegenheit befasst ist, verwehrt, überhaupt einen eigenständigen Katastrophenschutz zu betreiben. Nimmt man das ernst, bleibt für die Kommission lediglich die Aufgabe der Koordinierung und der Empfehlung zum Aufbau erforderlicher Kapazitäten auf regionaler und lokaler Ebene. Eine

EU-Taskforce für Katastropheneinsätze stünde wohl im Widerspruch zu Artikel 196 AEUV.

Meine Damen und Herren! Hinzu tritt, dass die Kommission mit dieser Richtlinie die nationalen und subnationalen Ebenen verpflichten will, ihr alle drei Jahre über Gefährdungen, Risikomanagement, Präventions- und Vorsorgemaßnahmen Bericht zu erstatten. Der dadurch je nach Ausgestaltung und Grad an Ernsthaftigkeit entstehende bürokratische Aufwand namentlich für die ehrenamtlichen Strukturen steht in keinem Verhältnis zu einem erzielbaren Mehrwert. Es wird erkennbar, dass die Verfasser des Entwurfs die Verhältnisse in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten nicht kennen können. Ansonsten würden sie andere Wege suchen, sich regelmäßig über den Stand des Katastrophenschutzes zu informieren.

Meine Damen und Herren! Aus all diesen Gründen möchten wir Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Nach Kollegen Baumann-Hasske von der SPD-Fraktion folgt jetzt Kollege Stange von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schiemann, wir sind Mitglieder des Sächsischen Landtags. Das unterscheidet uns von Weisen. Wir bemühen uns, die Katastrophen der Zukunft zu erkennen – mancher mehr, mancher weniger, mancher bleibt dabei ganz auf der Strecke. Die Tapferen unter uns stürzen sich ins Getümmel, wie wir dies heute versuchen.

Ich glaube, dass wir es in dem generellen Ansinnen, das abzulehnen, was von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, weder mit den Weisen noch mit den Tapferen gleichtun. Im Gegenteil, wir sind hasenfüßig, wenn wir so vorgehen, Kollege Schiemann.

Zur Sache: Am 14. Januar haben wir uns im Europaausschuss mit der Stellungnahme der Staatsregierung gemäß der Subsidiaritätsvereinbarung zwischen dem Herrn Landtagspräsidenten und dem Sächsischen Landtag zum genannten Vorschlag der EU-Kommission über ein Katastrophenschutzverfahren der Union bzw. deren Änderung befasst. Es ist jetzt viel darüber ausgeführt worden, was der Inhalt dieses Änderungsvorschlages der Kommission zu diesem Katastrophenschutzverfahren beinhaltet.

Wir erinnern uns in Deutschland an „Kyrill“, an „Friederike“, wir erinnern uns – das haben Sie gerade gesagt – an die Jahrhundert- und Jahrtausendfluten, die sich in kürzer werdenden Rhythmen wiederholen. An all das erinnern wir uns dabei, aber auch an Waldbrände und Erdbeben in anderen Ländern. Das sind Naturereignisse mit massivsten Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebenswelt, auf die Landwirtschaft, die Natur, auf die Lebensgrundlagen der Bevölkerung in den jeweiligen Ländern.

Die Kommission unterbreitet einen Vorschlag, wie die bisherige Zusammenarbeit in der Union zur Katastrophenbewältigung – Kollege Baumann-Hasske, Sie haben darauf abgehoben – verbessert werden soll. Dem geht die Erkenntnis voraus, dass einige Mitgliedsstaaten besser gerüstet sind als andere und dass die Wetterphänomene infolge des Klimawandels in ihrer Intensität und somit in ihren Auswirkungen deutlich zunehmen. Das sind die Weisen, die nach vorn schauen und zu erahnen versuchen, was da noch auf uns zukommen mag, Kollege Schiemann.

Die Kommission hat mit diesem Vorschlag weniger die bisherige Qualität der Katastrophenbewältigung im Blick. Vielmehr richtet sich der Blick nach vorn, um die Mitgliedsstaaten für die bevorstehenden Katastrophen zu rüsten. Deshalb schlägt die Kommission umfassende Berichtspflichten für ein gutes Informationssystem über die bereitgehaltenen Katastrophenbewältigungskapazitäten in den Mitgliedsstaaten und deren Weiterentwicklung vor.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, eine europäische Notfallbewältigungskapazität – Kollege BaumannHasske hat den Namen bereits angesprochen – namens „rescEU“ einzurichten, für die eigene Ressourcen der EU geschaffen werden sollen. „rescEU“ ist eine besondere Reserve von Einsatzmitteln für die Katastrophenbewältigung auf Unionsebene. Sie umfasst spezielle Kapazitäten, Löschflugzeuge, Feldlazarette, Hochleistungspumpen, um auf Waldbrände, großflächige Überschwemmungen,

Erdbeben und gesundheitliche Notlagen reagieren zu können.

Der Streitpunkt ist die Frage, ob die EU über eigene Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung und zur Unterstützung von Mitgliedsstaaten und somit über von den Mitgliedsstaaten bereitgestellte Einsatzmittel und Notfallbewältigungskapazitäten verfügen soll. An dieser Stelle wird eingewendet, dass dies nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU nicht gerechtfertigt ist. Unstrittig ist offenbar, dass die Zusammenarbeit bei Katastrophensituationen verbessert werden soll. Sowohl die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme als auch die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Antrag die europäische Solidarität und das Erfordernis der Zusammenarbeit.

Kollege Lehmann – er ist leider heute nicht zugegen – wies aus seinen Erfahrungen von seiner Tätigkeit im Ausschuss der Regionen und bei der Arbeit mit anderen europäischen Regionen und Mitgliedsstaaten auf die erheblichen Unterschiede bei solchen Notfallbewältigungskapazitäten hin. Er betonte die Intension der Vorschläge angesichts der zunehmenden Intensität und Auswirkungen der Naturereignisse. Auch kann nicht übersehen werden, dass der Europäische Ausschuss der Regionen die Anstrengungen der Europäischen Kommission zur Stärkung des Katastrophenschutzes ausdrücklich unterstützt.

Die rechtliche Seite der Fragen haben wir im Europaausschuss und ohne Mitwirkung der Fachausschüsse – hier des Innenausschusses und für rechtliche Fragen des

Verfassungs- und Rechtsausschusses – rudimentär erörtert, und zwar nur anhand der Stellungnahme der Staatsregierung.

Eine Beteiligung dieser Ausschüsse sollte zukünftig nach einer Überarbeitung der Geschäftsordnung des Landtags zwingend vorgesehen werden. Schließlich stellt sich in solchen Fällen die Frage, ob das Tätigwerden der EU gerechtfertigt ist, wenn anzunehmen ist, dass die Mitgliedsstaaten dies nicht besser und schneller hinbekommen werden. Im Kontext der Erfahrungen und der Annahme, dass Stürme, Überschwemmungen und Starkregen häufiger und intensiver auftreten werden und die Bewältigung von Notlagen, wie Erdbeben und gesundheitliche Notlagen, schnell und effizient erfolgen soll, steht also die Frage, ob mit diesem Ziel das Tätigwerden der EU angezeigt ist.

Sie verneinen, Kollege Schiemann und Kollege

Baumann-Hasske. Wir sind bislang nicht sicher, wie dies zu bewerten ist. Auch das Ergebnis im Europaausschuss des Bundesrates spricht nicht eindeutig die Sprache ja oder nein. Immerhin haben drei Bundesländer – Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz – gegen die Empfehlung mit Nein gestimmt, und vier Länder – Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen – haben sich enthalten. Es stünde uns also gut zu Gesicht, solche Dinge nicht im Eilverfahren zu besprechen – hier im Plenum –, sondern sinnvollerweise in den entsprechenden Ausschüssen.

Der vorliegende Antrag kommt nach unserer Auffassung zu spät. Die Staatsregierung hat ihre Position bereits im Bundesrat eingebracht und sich positioniert. Leider konnten sich der Europa-, der Innen- und der Verfassungs- und Rechtsausschuss nicht entsprechend damit befassen. Dort wäre die Debatte sachgerecht gewesen.

Aus den sachlichen Erwägungen zur Verbesserung der Notfallbewältigung der Europäischen Union und wegen begründeter Zweifel hinsichtlich der Subsidiaritätsbedenken wird sich meine Fraktion zum vorliegenden Antrag enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Als Nächster ergreift Herr Kollege Beger das Wort für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal mischen sich Brüsseler Bürokraten in die legitimen Interessen der EUMitgliedsstaaten ein. Nun will die Europäische Union auch noch den Katastrophenschutz zentralisieren. Zwar gibt es im Vertrag über die Arbeitsweise der EU im Artikel 196 eine rechtliche Grundlage für ein Tätigwerden der EU im Bereich Katastrophenschutz, jedoch sieht diese nur eine unterstützende Rolle der EU vor – ich zitiere Abs. 1 –: „Die Union fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten, um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen

verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten.“

Der Beschlussvorschlag der EU-Kommission geht aber darüber hinaus. Die im künftigen Artikel 1 Nr. 6 des Beschlussvorschlages vorgesehene eigenoperative Kapazitätsreserve beinhaltet eben mehr als nur die Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten. Mit der Einrichtung der eigenen operativen Kapazitätsreserve verlässt die EU ihre rein unterstützende Rolle und übernimmt operative Aufgaben im Bereich Katastrophenschutz. Das ist aber in Deutschland Sache der Länder – und damit auch des Freistaates Sachsen. Der Vorschlag missachtet mithin die Gesetzgebungskompetenz dieses Hohen Hauses. Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam ein klares Signal nach Brüssel senden!

Meine Damen und Herren! Die Gewährleistung des EUvertragsrechtlichen Grundsatzes der Subsidiarität ist gegenwärtig unzureichend gewährleistet. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird dieser Vorschlag der EU-Kommission von Parlament und Rat der EU am Ende trotz unserer angemeldeten Bedenken beschlossen werden.

Warum ist das so, wenn doch die Überschreitung der durch den EU-Vertrag vorgegebenen Grenzen ziemlich offenkundig ist? Die Antwort ist ganz einfach: Die rechtlichen Regelungen der EU zur Abwendung subsidiaritätswidriger Gesetzgebungsakte sind unbefriedigend. Die Parlamente der Mitgliedsstaaten haben keine Möglichkeit, einen EU-Gesetzgebungsakt wegen Subsidiaritätsverstoßes unmittelbar aufzuhalten. Selbst wenn alle nationalen Parlamente bei der EU begründete Stellungnahmen einreichen würden, nach denen der Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht, würde das den Vorschlag nicht geradewegs stoppen. Die Konsequenz wäre lediglich, dass dieser überprüft werden müsste. Nach Abschluss der Überprüfung könnte die Kommission beschließen, den Vorschlag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Hielte sie trotzdem an ihm fest, so müsste sie dies zwar begründen, selbstredend würde diese Begründung aber im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

Festzuhalten bleibt dennoch: Selbst wenn sämtliche nationalen Parlamente Subsidiaritätsbedenken anmelden, hält dies einen EU-Gesetzgebungsakt nicht automatisch auf.

Meine Damen und Herren! Bei Gesetzesvorschlägen wie dem hier vorliegenden, bei denen geringfügige Änderungen den Subsidiaritätsverstoß beseitigen können, mag dies noch akzeptabel erscheinen. Mitunter kann es aber auch zu Gesetzesvorschlägen kommen, die nicht nur in einzelnen Teilen, sondern insgesamt im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz bedenklich sind. Nicht einmal in einem solchen Fall gibt es für die nationalen Parlamente einen Weg, den Gesetzesvorschlag unmittelbar aufzuhalten, weder als Einzelakteure noch im Zusammenspiel mehrerer bzw. aller nationalen Parlamente. Für den Respekt der EU-Organe vor dem Subsidiaritätsgrundsatz

und den nationalen Parlamenten ist das nicht gerade förderlich.

Ich fasse noch einmal zusammen: Geht es um die Frage, ob ein EU-Gesetzgebungsvorhaben gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt oder nicht, sitzen die Entscheidungsorgane der EU gegenüber den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ausnahmslos am längeren Hebel. Wie viele davon einen Subsidiaritätsverstoß rügen, ist dabei unerheblich. Meine Damen und Herren, damit muss endlich Schluss sein! Wir werden dem Antrag aus allen genannten Gründen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Als Letzter in der Rednerrunde spricht nun Herr Kollege Lippmann für die Fraktion GRÜNE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition macht Subsidiaritätsbedenken zu einem Beschlussvorschlag zur Änderung des Katastrophenschutzverfahrens in der Europäischen Union geltend. Ich sage gleich vorweg: Wir teilen diese Bedenken nur sehr bedingt. Damit ist es so, dass die von den Mitgliedsstaaten der EU geleisteten Beiträge zur Katastrophenbewältigung freiwilligen

Charakter haben, aber offenbar nicht ausreichen. Zu diesem Ergebnis gelangt eine Untersuchung des Katastrophenschutzverfahrens der EU über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren.

Gerade in Großschadenslagen, wie etwa bei großflächigen Waldbränden – es wurde bereits angesprochen –, konnte knapp der Hälfte der Hilfeersuchen nicht nachgekommen werden. Dass die EU diese Defizite nun mit einer Änderung des Katastrophenschutzverfahrens beheben will, ist aus unserer Sicht sachlich nachvollziehbar.

Aber zu Ihren Argumenten im Einzelnen: Sie machen geltend, dass die vorgesehene Verpflichtung der Europäischen Kommission, alle drei Jahre Gefährdungsabschätzung, Risikomanagementplanung einschließlich Präventions- und Vorsorgemaßnahmen vorzulegen, unverhältnismäßig sei, und bezweifeln die Notwendigkeit einer solchen Vorlagepflicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie bestreiten nicht, dass es generell notwendig ist, dass sich der Freistaat mit Gefahrenabschätzung, Risikobewertung, Risikomanagementplanung sowie Präventions- und Vorsorgemaßnahmen im Katastrophenschutzfall beschäftigt und diese Daten vorliegen dürften, und zwar beim SMI und nicht, wie hier gerade so getan wurde, bei irgendwelchen Ehrenamtlichen in den Gemeinden und Landkreisen. Die EU-Kommission über diese vorliegenden Daten, Pläne und Analysen zu unterrichten ist also keineswegs ein Mehraufwand, sondern eher ein erheblicher Mehrwert. Je mehr die EU-Kommission auch über sächsische Besonderheiten im Katastrophenfall weiß, umso besser kann sie gegebenenfalls erforderliche Hilfen koordinieren.