Vielen Dank, Frau Präsidentin! Zunächst bin ich verwundert. Die Diskussion läuft seit Wochen. Wir haben im vergangenen November einen laxen Berichtsantrag untergejubelt bekommen und uns dazu schon geäußert. Wir haben eine Sonderausschusssitzung im Dezember gehabt und das Jagdrecht angehört. Wir haben im Ausschuss debattiert. Da war von all dem, was Sie jetzt hier aufzählen, nicht die Rede, obwohl es mehrfach angemahnt wurde.
Jetzt bekommen wir hier en passant einen Entschließungsantrag untergejubelt, in dem auch noch umfangreiche Maßnahmen vorgesehen werden, deren finanzielle Auswirkungen hier weder ansatzweise benannt wurden noch in der Kürze der Zeit abgeschätzt werden können.
Das ist schon ein recht bemerkenswerter Stil im Umgang mit der Opposition. Ich werde deshalb auch keine Einzelbewertung der 13 Unterpunkte vornehmen, gleichwohl gestehe ich Ihnen gerne zu, dass das eine oder andere Vernünftige darunter ist.
Aber: Ich konzentriere mich auf einen Punkt, der uns natürlich sauer aufgestoßen ist. Das werden Sie selbst kennen. Es ist der Punkt II 1 d. Da haben Sie ein bisschen überlegt, aber Sie haben sich dann doch entschlossen, § 38 Bundesjagdgesetz zu ändern und den Abschuss von zur „Aufzucht notwendigen Bachen“ – also auch gegebenenfalls führenden Bachen – zuzulassen. Das haben wir in der Sachverständigenanhörung gehört. Das ist grob tierschutzwidrig, und das halten wir für verkehrt. Wir haben keinen Seuchenfall, und deshalb sollten wir auch nicht solche Überreaktionen, die gegen das Tierschutzrecht verstoßen, zulassen.
Im Übrigen hat mir einmal ein Jäger gesagt – ich fand das so passend –: Sie können zwar versuchen, den Jäger von der Strafe zu befreien. Sie können ihn aber nicht von seinen Gewissenskonflikten befreien, denn der Jäger fühlt sich der Jagdethik verpflichtet, und deshalb hat er Scheu, ein Muttertier zu schießen und die Frischlinge dann elend verenden zu lassen. Das ist der Hintergrund. Schon dieser Punkt reicht mir aus, um zu sagen: So lassen wir mit uns nicht umgehen. Wir lehnen diesen Entschließungsantrag ab.
Herr Heinz, unser Entschließungsantrag ist in vielen Punkten noch weiter gehend. Es sind zwar sehr viele Punkte, die dringend notwendig sind, und die auch Sie jetzt erkannt haben. Aber den Punkt II 1 d können auch wir nicht akzeptieren.
Wenn ein Jäger eine Leitbache nicht von einem anderen Schwein unterscheiden kann, dann sollte er für einen Abschuss auch bestraft werden. Wir können nicht dulden, dass diese Bachen abgeschossen werden. Deshalb werden wir uns auch bei diesem Antrag enthalten.
Es gibt keinen weiteren Redebedarf. Dann lasse ich abstimmen über den Entschließungsantrag Drucksache 6/12262. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Mit Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Entschließungsantrag dennoch mit Mehrheit beschlossen worden.
Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Blick nach hinten hat mich vor einer Katastrophe bewahrt, weil ich noch der Meinung war, eine Dame sitzt hinter mir. – Ein berühmter griechischer Staatsmann und Richter der Stadt Mytilene namens Pittakos – er lebte um 600 v. Chr. – soll sich mit seinen weisen Äußerungen auch zum Thema Katastrophen geäußert haben.
Zitat: „Die Aufgabe der Weisen ist es, die Katastrophe vorauszusehen, die Aufgabe der Tapferen jedoch, die kommenden Katastrophen zu bewältigen.“ Beides, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt es, bis heute beim Katastrophenschutz zu beachten.
Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen macht Subsidiaritätsbedenken zur geplanten Änderung des europäischen Katastrophenschutzverfahrens durch die EU-Kommission geltend.
Wir schätzen die bisherige EU-Regelung als wirksame Unterstützung bei der Koordinierung von großen Hilfseinsätzen in besonderen Katastrophenschutzlagen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Drittstaaten. Selbstverständlich kann es immer Verbesserungen an Verfahren geben. Wir werden jedoch nicht akzeptieren, was uns die Europäische Kommission vorgelegt hat. Bisher ist klar: Der Kompetenzbereich der Europäischen Kommission muss sich auf Präventions-, Vorsorge- und Unterstützungsleistungen beschränken. Der
Die EU-Kommission beabsichtigt aber nunmehr Änderungen bei den bereits existierenden nationalen Einheiten, die Deutschland in Katastrophenfällen für andere Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellt. Diese Einheiten soll Brüssel künftig anfordern können. Bislang galt auch hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Die EU-Kommission möchte eine eigene Reserve zur Hilfe nach Naturkatastrophen wie Erdbeben, Waldbränden oder Überflutungen aufbauen. Diese sollen mit Löschfahrzeugen, Pumpen, Feldlazaretten, medizinischen Notfallteams sowie dem entsprechenden Material ausgestattet werden; außerdem behält sich die Kommission die Führung dieser Einsatzkräfte vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden nicht akzeptieren, dass die Europäische Union in nationale Kompetenzen eingreift.
Wir werden es nicht akzeptieren, dass es Eingriffe in die Souveränität des Nationalstaates, aber damit gleichsam in die Souveränität des Freistaates Sachsen sowie in die Gesetzgebungszuständigkeit des sächsischen Staates gibt. Das können wir nicht akzeptieren. Wir lehnen es ab, dass sich die Europäische Union mit dieser Neuregelung ein direktes Weisungsrecht vorbehalten möchte, einer Regelung, die in das souveräne Verwaltungshandeln eingreifen und somit bis in den Freistaat Sachsen hineinregieren und dort Entscheidungen erzwingen will. Dies ist mit Artikel 196 des Vertrages von Lissabon auch nicht vorgesehen. Vielmehr überträgt Artikel 196 der Kommission eine unterstützende und ergänzende Kompetenz im Katastrophenschutz.
Ein Hineinregieren, meine sehr verehrten Damen und Herren, in die Entscheidungsbefugnis der Nationalstaaten und hier im Besonderen in die des Freistaates Sachsen gar im Sinne ebendieses benannten Weisungsrechts oder der Weisungsbefugnis aus Brüssel wäre mit Artikel 196 nicht vereinbar und damit rechtswidrig. Dies lehnen wir aufgrund der vielen Erfahrungen, die wir selbst beim Katastrophenschutz sammeln konnten, ganz deutlich ab. Die Beteiligung der Nationalstaaten der EU soll auch künftig freiwillig bleiben.
Wir halten die nationalen Regelungen der Zusammenarbeit des Bundes, der deutschen Länder und der Landkreise beim Katastrophenschutz für gut, aber auch für weiter ausbaufähig. Die Gesetzgebungszuständigkeit muss
Wir alle wissen ganz genau, dass die Lagebewältigung zum allergrößten Teil durch viele ehrenamtlich tätige Helfer zum Beispiel des THW, der Feuerwehren und der vielen Hilfsorganisationen vom DRK über den ASB, die Johanniter und die Malteser bis hin zur Deutschen Lebensrettungsgesellschaft organisiert und umgesetzt wird. Dies wollen wir auch in dem ehrenamtlichen Bereich belassen, weil wir uns darauf in den letzten Jahren sehr gut verlassen konnten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Katastrophenschutz. Besonders
schätzen wir die gute Zusammenarbeit mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik bei der Bewältigung von schwierigen Katastrophenlagen, zum Beispiel bei den Hochwassersituationen 2010 und 2013. Dort hat sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sehr gut bewährt; das ist etwas, worauf wir auch künftig bauen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Einsatzmodule, die eine solide Basis für die gegenseitige Hilfeleistung und die Hilfe in Drittländern bieten, haben die europäischen Staaten bereits vorbereitet. Die schnellen Einsatzeinheiten des THW zum Beispiel stehen in sechs Stunden zum Abflug bereit, unabhängig davon, ob sie im EUKatastrophenschutzverfahren oder im Rahmen bilateraler grenzüberschreitender Aktionen eingesetzt werden. Eine stabile Vorsorge jedoch bleibt dabei die wichtigste Grundlage, um auf jede Katastrophe vorbereitet zu sein. Ich glaube, dass dies eine Aufgabe der nationalen Zuständigkeit bleiben muss, in der Ausführung dann auch in unserer landespolitischen Verantwortung, worauf wir vorbereitet sein müssen. Dies muss weiter Aufgabe des Nationalstaates bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Subsidiarität ist auch beim Katastrophenschutz nicht durch übertriebenen
Wir hörten gerade Herrn Kollegen Schiemann für die CDU-Fraktion. Es schließt sich jetzt Herr Kollege Baumann-Hasske für die SPDFraktion an.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schiemann hat es eben gesagt: Wir wollen Subsidiaritätsbedenken geltend machen.
In den Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus gibt es immer wieder Naturkatastrophen wie Waldbrände und Erdrutsche. Wir haben heute schon im Rahmen einer Aktuellen Stunde eine ausführliche Debatte zu dem letzten Sturm in der vergangenen Woche geführt. Da war eine überregionale oder gar europäische Unterstützung nicht erforderlich.
Aber es gibt natürlich auch immer wieder Naturkatastrophen, in denen dies dringend notwendig ist. Als im vergangenen Sommer im Süden Europas großflächige Waldbrände ausgebrochen waren, hat auch die Europäische Union Hilfe koordiniert. Sie mobilisierte gut 300 Feuerwehrleute, zwölf Flugzeuge und 54 Fahrzeuge aus Spanien, Frankreich und Italien. Man kann also sagen: Das, was wir aktuell auf europäischer Ebene an Koordinationsleistungen im Katastrophenschutz haben, funktioniert, sollte man meinen. Nimmt man den Entwurf der Kommission, so stellt man fest, dass gerade bei den benannten Katastrophen nur in zehn von 17 Fällen den nationalen und regionalen Hilfeersuchen nachgekommen werden konnte. Das hat mich, ehrlich gesagt, etwas überrascht; denn ich hatte das den Medien bisher so nicht entnehmen können. Aber wenn dem so ist, dann wird man überlegen müssen, wie man die Koordination verbessert. Ich glaube, dass dies vielleicht auch der Anlass war, warum die Kommission dieses Papier auf den Tisch gelegt hat.