Protocol of the Session on September 27, 2017

Momentan ist mir nicht bekannt, innerhalb welchen Zeitrahmens das vorliegen wird, aber selbstverständlich werden wir den Druck aufrechterhalten, dass diese Zahlen alsbald vorliegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Bundesratsinitiative im Sinne der Forderungen des Antrags hat wegen der erwähnten Schwierigkeiten – insbesondere der verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten – keine realistische Aussicht auf Erfolg. Deswegen glaube ich, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen sollten. Ganz im Gegenteil: Wir würden den Betroffenen damit wahrscheinlich einen Bärendienst erweisen.

Vielen herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Nach Herrn Staatsminister Gemkow hat jetzt die einbringende Fraktion DIE LINKE die Möglichkeit, ein Schlusswort zu halten. Bitte, Frau Kollegin Pfau.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fischer, ich möchte jetzt einmal klarstellen: Die Mitglieder meiner

Fraktion sind nicht nur da, wenn die Presse vor Ort ist, sondern helfen den Bürgerinnen und Bürgern auch danach. Meine Kollegin Frau Lauterbach hat klargemacht, dass sie sich auch noch heute für die Bürgerinnen und Bürger in Meißen einsetzt. Deswegen ist Ihre Aussage hier komplett falsch.

(Beifall bei den LINKEN)

Zusätzlich ist zu sagen, dass man sich hier nicht nur, wie es in dem Antrag zu sehen ist, auf Hochwasser beziehen soll; denn wir hatten in den letzten Monaten verstärkt andere Wetterereignisse – wie meine Kollegin schon sagte –, mit Hagel und Sturm. Diese haben auch Regionen betroffen, in denen keine Hochwassergefahr bestand. Die Häuser, die betroffen waren, sind nie mit Hochwasser in Berührung gekommen, sondern hatten schlimme Sturm- und Hagelschäden.

Weiter ist es schade, dass es nach der langen Zeit, in der versucht wurde, die Datenbasis herzustellen, noch kein Ergebnis gibt. Ich habe mich darüber gerade mit meiner Kollegin unterhalten. Wir werden, wenn es so weitergeht, keine Datenbasis mehr erleben. Ich habe gesagt: Ich werde bestimmt über 100 und erlebe es deswegen vielleicht ja noch.

In Sachsen ist immer noch nicht einmal jedes zweite Gebäude mit einem ausreichenden Versicherungsschutz versehen. Dazu kommt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die in einem Risikobereich

von 3 und 4 eingestuft sind, oftmals ihre Gebäude gar nicht versichern, da sie die Versicherungsbeiträge einfach nicht bezahlen können. Nicht jeder Hausbesitzer oder jede Hausbesitzerin ist automatisch reich. Wenn es dann zum Schadensfall kommt, stehen sie meistens vor einem Scherbenhaufen und wissen nicht, wie sie ihre Existenz weiterhin sichern sollen. Sie haben danach, wie man aus vielen Petitionen sehen kann, wenn es überhaupt eine Ausgleichsfinanzierung vom Staat gibt, Probleme, an diese Mittel zu kommen.

Die Staatsregierung hat mit ihrer Informationskampagne auf eine Steigerung der Versicherungsquote gesetzt, leider ohne Erfolg. Damit Menschen nach extremen Naturereignissen nicht um ihre Existenz bangen müssen, bitten wir Sie: Lösen Sie das Versprechen des Ministerpräsidenten ein und unterstützen Sie unseren Antrag.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Nach diesem Schlusswort stelle ich nun die Drucksache 6/10012 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 6/10012 nicht beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 10

Genehmigungsstopp für die Errichtung von Windkraftanlagen in Sachsen

Drucksache 6/10715, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge nach der einbringenden AfD: CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift jetzt Herr Kollege Wild.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir beantragen heute einen zeitlich begrenzten, aber sofortigen Genehmigungsstopp für Windkraftanlagen in Sachsen.

Warum erachten wir das als dringend notwendig? In Sachsen sind aktuell über 900 Windkraftanlagen in Betrieb. Innerhalb von zehn Jahren hat sich ihre Anzahl mehr als verdreifacht, und immer mehr sind geplant, da nach Meinung der Regierung nur so die Klimaschutzziele erreicht werden können. Von diesen über 900 Anlagen befinden sich schon jetzt etwa ein Drittel oder, genauer gesagt, 324 Anlagen außerhalb der Windvorranggebiete – so die Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir.

Solche Eignungs- und Vorranggebiete werden durch Regionalpläne geregelt, und diese werden regelmäßig fortgeschrieben. Die aktuellen Fortschreibungen sind zwar längst fällig, aber noch lange nicht abgeschlossen.

Theoretisch müssten diese spätestens vier Jahre nach Fortschreibung des Landesentwicklungsplans abgeschlossen sein. Der fortgeschriebene Landesentwicklungsplan trat 2013 in Kraft. Aber es wird weiter genehmigt, und es wird weiter errichtet. Das bedeutet, mit Inkrafttreten der dann neuen Regionalpläne haben wir noch viel, viel mehr Windkraftanlagen außerhalb der Eignungsgebiete, die dann für die Dauer ihrer genehmigten Laufzeit Bestandschutz haben.

Warum haben wir denn in Sachsen – und nicht nur hier – unzählige Bürgerinitiativen, die sich gegen Windenergie aussprechen? Insbesondere auf dem Land gibt es ein enormes, sehr bürgerliches Protestpotenzial. Ich sage es Ihnen: Windkraftanlagen zerstören mehr Natur, als die produzierte Windenergie nutzt. Landschaft wird nicht nur immer hässlicher, nein, Tiere sterben. Gerade Rotmilane, aber auch verschiedene Fledermausarten leiden massiv unter dem Ausbau der Windenergie. Hier fragt man sich durchaus, ob diese Populationen die Ausbauziele langfristig überhaupt überleben werden.

Was sagen SPD und GRÜNE zu diesen Tatsachen? Sie sagen: Energiewende ja, koste es, was es wolle. Man kann

Windkraftkapazität verzehnfachen. Mehr Nutzen entsteht durch die Windenergie nicht. Ich sage Ihnen auch, warum. Bei Windstillstand produzieren hundert Anlagen genauso wenig Energie wie tausend Anlagen und umgekehrt: Bei viel Wind haben wir auch einen Effekt. Tausend Anlagen produzieren zwar viel Energie, aber umsonst, weil diese nicht gespeichert werden kann. Die Windkraftanlagen werden in diesen Fällen in großer Anzahl abgeschaltet.

Die hohe Anzahl an Windkraftanlagen nutzt nichts und trägt zum Klimaschutz nicht bei, solange man keine Speichermöglichkeiten geschaffen hat. Der überschüssige Strom wird oft zu lächerlichen Strompreisen ins Ausland verkauft oder gar verschenkt. Teilweise zahlen wir sogar noch drauf, damit man uns den Überschussstrom abnimmt. Aber ist ja nicht schlimm, alles ist ja durch Subventionen bezahlt, oder?

Die ganze Windenergie ist absurd. Mehr dazu dann in der zweiten Runde.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Wild sprach gerade für die einbringende Fraktion. Jetzt spricht für die Fraktion der CDU der Abg. Fritzsche.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte keine energiepolitische Debatte mit Ihnen führen, sondern einmal versuchen, mich Ihrem Antrag zu widmen. Denn mit dem vorliegenden Antrag greift die AfD-Fraktion ein Thema auf, das insbesondere im ländlichen Raum für teilweise hochemotionale und auch kontrovers geführte Diskussionen sorgt.

Insgesamt gibt es in Deutschland nach wie vor hohe Zustimmungsraten zum Atomausstieg und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählt neben Fotovoltaik und Biogas im Wesentlichen die Windenergie. Konkretisieren sich allerdings die Planungen für die Errichtung einer Windkraftanlage bzw. werden auch nur erste Überlegungen angestellt, Winderträge ermittelt und Flächeneigentümer angeschrieben, so regt sich oft allgemeiner Widerspruch in der Region, und dies häufig auch weit im Vorfeld einer konkreten Antragstellung auf Genehmigung einer Windenergieanlage.

Das heißt jedoch nicht, dass die Bedenken der Bevölkerung nicht ernst genommen werden. Wir nehmen jeden Hinweis ernst, doch entsprechende Lösungsvorschläge müssen einem Tauglichkeitstest unterzogen, den tatsächlichen Belangen der Bevölkerung gerecht werden und keine falschen Erwartungen wecken.

Wenden wir uns also Ihrem Antrag im Konkreten zu. Sie fordern einen sofortigen und generellen Genehmigungsstopp für die Errichtung sowie das Repowering von Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen. Aus juristischer und damit eher formaler Sicht ist anzumerken, dass gemäß § 14 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes die obere Raumordnungsbehörde – im Freistaat Sachsen ist das die

Landesdirektion Sachsen – raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit über den in § 4 des Raumordnungsgesetzes genannten öffentlichen Stellen befristet untersagen kann, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet – der Regionalplan ist ein Raumordnungsplan – und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder die Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.

Jetzt, Achtung: Eine derartige Entscheidung ergeht grundsätzlich immer im konkreten Einzelfall. Das heißt, es kann kein genereller Genehmigungsstopp verhängt werden, da die Anwendung der eben zitierten Rechtsnormen ein konkretes Genehmigungsverfahren voraussetzt. Bei Anlagen über 50 Meter ist dieses Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu führen, da diese Anlagen richtigerweise einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Wer da ein wenig Einblick hat, weiß, dass dies mit einem sehr umfangreichen Prüfverfahren einhergeht.

Voraussetzung für die befristete raumordnerische Untersagung im konkreten Einzelfall ist das Bestehen der Befürchtung, dass die Genehmigung der Windenergieanlage die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Dies ist nicht der Fall, wenn die Genehmigung für einen Standort beantragt wird, der innerhalb eines vorgesehenen Vorrang- und Eignungsgebietes liegt.

Zum Thema Repowering möchte ich nur anmerken, dass dieses Thema aufgrund der Änderungen im Gesetz über die erneuerbaren Energien einen nicht unwesentlichen Bedeutungsverlust erlitten hat.

Zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen ist anzumerken, dass diese nach § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert zulässig sind. Um einer Verspargelung der Landschaft vorzubeugen, haben wir uns im Freistaat Sachsen entschieden, die Windenergienutzung über den sogenannten Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch zu steuern. Die Ausweisung bestimmter Standorte – Sie haben das auch erwähnt, sogenannte Vorrang- und Eignungsgebiete – im Regionalplan konzentriert die Windenergie auf bestimmte Flächen und schließt andere Flächen im Außenbereich für die Nutzung mit Windkraftanlagen aus.

Wir haben also über unsere Regionalplanung die Chance und die Verpflichtung, in einem umfangreichen und rechtssicher durchzuführenden Abwägungsprozess zu einem schlüssigen planerischen Gesamtkonzept zu gelangen, das der privilegierten Nutzung der Windenergie in substanzieller Weise Raum verschafft und gleichsam die Belange von Mensch und Natur entsprechend beachtet. Dies ist eine schwierige und fordernde Aufgabe, aber die regionalen Planungsverbände sind in der Lage, diese zu lösen.

Wie eingangs angemerkt, hat das Thema Windenergie auch eine starke emotionale Komponente. Die konkreten Ursachen und möglichen Handlungsweisen sind jedoch vielfältig und bedürfen immer einer konkreten Betrachtung des Einzelfalls. Ich habe mich mit einigen dieser Konfliktfälle recht intensiv auseinandergesetzt. So werden dabei Lösungen für Anlagen oder auch nur für Planungen gefordert, die beispielsweise nicht im Freistaat Sachsen, sondern zwar unmittelbar an der Landesgrenze, aber eben doch in Thüringen, Sachsen-Anhalt oder in Brandenburg liegen. Je nach Planungssystematik in den Bundesländern bietet hier das novellierte Raumordnungsgesetz des Bundes über § 7 Abs. 3 die Möglichkeit zur Verbesserung. Dort heißt es jetzt: Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume sind aufeinander abzustimmen.

Viele Beschwerden drehen sich auch um die mangelnde Wartung bestehender Anlagen. Das sind Dinge, denen, wie ich denke, abgeholfen werden kann. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass einige ältere Anlagen an Standorten stehen, die der heutigen Genehmigungspraxis nicht standhalten würden. Der Bestandsschutz sorgt hier leider dafür, dass diese Anlagen im Falle ihrer Wirtschaftlichkeit ihre Lebensdauer ausreizen werden. Ebenso vielfältig sind die Sorgen der Menschen im Hinblick auf die Errichtung neuer Windkraftanlagen. Hier sollte es jedoch unser Auftrag sein, uns den schwierigen Diskussionen zu stellen, keine falschen Erwartungen zu wecken und gerade im Hinblick auf die laufende Fortschreibung der Windenergiekonzepte im Zuge der Regionalplanung die Dialogbereitschaft zu erhalten und zu stärken.

Ihr Antrag leistet dazu sowohl aus juristischer Sicht als auch mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung keinen Beitrag und ist daher abzulehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die CDU-Fraktion sprach Kollege Fritzsche. Jetzt folgt ihm Herr Böhme für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD will mit allen Mitteln versuchen, dass neue Windräder in Sachsen gebaut werden –

(Gunter Wild, AfD: Jawohl!)