Ich möchte noch eines feststellen. Was Herr Dr. Hartung dort gesagt hat, ist nicht die Meinung der AfD. Wie Sie vielleicht unschwer erkannt haben, ist Herr Dr. Hartung kurz danach zurückgetreten, und zwar nicht nur von seinem Amt als Landesvize, sondern auch von der Landesliste. Er hat einen Fehler gemacht, und er hat daraus seine Konsequenzen gezogen.
Das war die Kurzintervention. Frau Kollegin Kliese, Sie könnten reagieren. – Das wollen Sie nicht? – Damit kehren wir zur Tagesordnung zurück. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Den kann ich so nicht feststellen und gebe jetzt der Staatsregierung, Staatsministerin Frau Dr. Stange, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Wehner, ich kann Ihre Ungeduld sehr gut verstehen. Sie haben auch vollkommen recht. Der landesweite Aktions- und Maßnahmenplan muss kommen; denn wenn wir heute über die Situation an den Hochschulen reden und mit dem Antrag vielleicht etwas auf den Weg im Bereich der Hochschulen bringen, dann sind wir noch nicht bis zur Tür der Hochschule gekommen, denn auch dort müssen wir hin. Ja, der landesweite Aktions- und Maßnahmenplan darf deswegen nicht verzögert werden und nicht aus dem Blick geraten.
Liebe Kollegin Maicher, wir sind so weit gesprungen, wie wir es politisch zurzeit wirklich können. Ich denke, dieser Antrag zeigt das Verantwortungsbewusstsein, dass wir nicht warten, bis wir einen kompletten Plan haben, und dass wir auch nicht warten können, bis wir alles ausdiskutiert haben, sondern dass wir einfach starten sollten. Ich möchte mit etwas beginnen, was mir vor wenigen Monaten geschehen ist, als ich noch nicht wusste, dass ich in dieses Amt komme.
Ich war in einer Diskussion zum Thema „Inklusive Schule“. Da war eine Gruppe junger gehörloser Menschen. Zum Glück gab es Gebärdensprachendolmetscher,
was heute leider nicht der Fall ist. Dieser Gebärdensprachendolmetscher hat mir geholfen, mich mit dieser Gruppe zu verständigen. Ein junger Mann berichtete, wie er zum Informatiker geworden ist. Er ist heute in einer Firma hier in Dresden tätig. Sein Studium hat er aber in Amerika absolvieren müssen. Als Gehörloser hatte er keine Chance, in Deutschland sein Studium zu absolvieren. Es gibt gerade eine einzige Universität, das ist die Freie Universität in Berlin, die diese Möglichkeit eröffnet, die aber heillos überfordert ist, um den Ansprüchen Rechnung zu tragen.
Damals schon habe ich gesagt, es kann doch wohl nicht wahr sein, dass wir jungen Menschen, die eigentlich die Chance hätten, aufgrund ihrer Fähigkeiten ein solches Studium zu bewältigen und einen anspruchsvollen Beruf auszuüben, den wir auch als Fachkraft brauchen, keine vernünftige Möglichkeit geben können zu studieren. Wie gesagt, das war zu einer Zeit, als ich noch nicht wusste, dass ich einmal dafür zuständig bin. Insofern können Sie es mir getrost abnehmen, dass ich diesen Antrag sehr wohlwollend entgegennehme und mit großem Engagement im Haus umsetzen möchte.
Die Entwicklung einer umfassenden Inklusion an den Hochschulen zu unterstützen wird eines der Schwerpunktthemen in den nächsten Jahren in unserem Ministerium sein, auch im Zusammenhang mit der Hochschulentwicklungsplanung, von der ja schon die Rede war. Dort muss das mit einfließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die UNBehindertenrechtskonvention als Ziel beschreibt, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schätzen und zu gewährleisten“, das wollen wir umsetzen. Dies heißt mit anderen Worten: Die gleichberechtigte Teilhabe auch für Menschen mit Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen zu erreichen muss eine zentrale Aufgabe bildungs- und hochschulpolitischen Handelns für ein Gemeinwesen, für unsere Gesellschaft sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu unserer Gesellschaft gehört nämlich jeder, und jeder Mensch hat, wie Artikel 24 der Konvention definiert, auch ein Recht auf Bildung. Dazu gehört auch die Hochschulbildung. Entsprechend hat der Koalitionsvertrag das Ziel einer inklusiven Gesellschaft deutlich wie einen roten Faden durchzogen. Für mein Haus bedeutet das eine verbesserte Inklusionspolitik für Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die Schaffung einer barrierefreien Informationsplattform „Studieren mit Behinderung“ und die Erarbeitung eines Aktions- und Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission. Der Antrag markiert hier aber einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Vereinbarung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention hat uns in den letzten Jahren für die Inklusion als Thema des öffentlichen Diskurses mehr als sensibilisiert. Ich halte diese Konvention für einen ganz wichtigen Meilenstein, der uns
verdeutlicht: Jeder Mensch ist wertvoll in unserer Gesellschaft. Alle Talente werden gebraucht und alle Perspektiven auf unser Leben sind wichtig, wenn wir die Welt als Ganzes erfassen und gerecht gestalten wollen. Es geht hierbei eben nicht nur um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, sondern die Teilhabe ist wichtig, weil wir damit in die Lage versetzt werden, alle Interessen, Ideen und Impulse in den Diskurs für unsere gesellschaftliche Zukunft zu integrieren und somit unsere Umwelt und Wirklichkeit überhaupt erst umfassend begreifen und gestalten zu können.
Bildung – und damit das Verstehen unserer Umwelt – ist ein Schlüssel, um die Teilhabe aller Menschen zu erreichen. Deshalb formuliert auch schon das Sächsische Hochschulgesetz im § 5 Abs. 2 Nummer 12 die Aufgabe, dass die Hochschulen Sorge zu tragen haben, dass Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen im Studium nicht benachteiligt werden, und § 34 Abs. 3 fordert, in Prüfungsordnungen Chancengerechtigkeit sicherzustellen, und dort, wo zum Beispiel technische Unterstützung notwendig ist, soll diese auch gewährt werden. Ziel ist es, für möglichst alle ein selbstständiges und autonomes Studium zu gewährleisten. Wir haben bereits an Beispielen gehört, dass dies leider trotz dieser gesetzlichen Grundlage noch nicht in jedem Fall umgesetzt worden ist.
Die Hochschulen nehmen diese Aufgabe ernst, auch heute schon, mit Behindertenbeauftragten, aber auch durch das Diversity-Management. Ich möchte an dieser Stelle das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen, der Studierendenvertreter und der Studentenwerke in diesem Bereich ausdrücklich würdigen. Ihre Arbeit ist nicht immer leicht; denn es geht auch um ein Umdenken im Kopf und nicht nur um die Schaffung von materiellen oder sichtbaren Voraussetzungen.
Wir wollen das Engagement der Hochschulen in diesem Bereich in den kommenden Jahren stärker unterstützen. Liebe Kollegin Maicher, das heißt nicht, dass wir die Hochschulen damit alleinlassen, aber wir haben schon seit einigen Jahren ein Hochschulgesetz, wie andere Bundesländer ebenfalls, das die Hochschulen in die Pflicht nimmt, oder anders ausgedrückt, das ihnen eine weite Autonomie auch und gerade in Personalfragen und in der Schaffung der Studienbedingungen zumutet, zugesteht, aber auch einfordert. Dafür gibt es Instrumente, dies mit den Hochschulen gemeinsam zu gestalten. Die Hochschulentwicklungsplanung und die Zuschussvereinbarungen seien hierzu genannt.
Zugang zu Hochschulen, das Studium und die Lehr- und Prüfungssituation, notwendige Informationen und Beratungen, Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranken sowie der notwendige Nachteilsausgleich, beispielsweise durch die Bereitstellung technischer Hilfe oder Assistenz für ein gelingendes Studium oder eine wissenschaftliche Arbeit – all dies sind wichtige Elemente einer gelingenden inklusiven Hoch
schule. Damit werden Hürden für die Betroffenen abgebaut, aber auch Vorurteile und Vorbehalte gegen ein gelingendes Studium beseitigt.
Die Hochschulrektorenkonferenz sagt in ihren Empfehlungen für eine Hochschule für alle, das Bild von Menschen mit Behinderung habe sich grundlegend gewandelt. Im Mittelpunkt stehe nicht mehr der Ausgleich der als Defizit verstandenen individuellen gesundheitlichen
Schädigungen – Herr Wehner, Sie haben vollkommen recht –, sondern die Realisierung von chancengerechter Teilhabe durch die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt. Selbstbestimmung und Gleichstellung würden so anerkannt. Das ist für mich in dieser Debatte ein ganz wesentlicher Aspekt; denn eine Gesellschaft lebt von allen in ihr vorhandenen Talenten.
Das im Antrag vorgeschlagene Ziel, eine barrierefreie Internetplattform „Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten“ zu gestalten, kann dabei den Zugang und die Teilhabe am hochschulischen Leben deutlich erleichtern, löst aber mitnichten das gesamte Problem. Der Antrag von CDU und SPD markiert damit den Auftakt für die Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Thema Inklusion an Hochschulen, und mein Staatsministerium wird sich dieser Aufgabe sehr aktiv widmen.
Die letzte Sozialerhebung des Studentenwerkes hat – leider nur bundesweit – festgestellt, dass 14 % unserer Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben. Bei der Hälfte der Studierenden, also rund 7 %, führt dies zu erheblichen Studienerschwernissen. Diese Studierenden haben unsere Unterstützung verdient; denn sie müssen zumeist deutlich höhere Anstrengungen für ihr Studium aufbringen als andere Studenten.
Das Deutsche Studentenwerk hat im Jahr 2011 eine bundesweite Erhebung unter dem Titel „Beeinträchtigt studieren“ durchgeführt, die auch länderspezifische Auswertungen enthält. Damit haben wir einen ersten Überblick über unterschiedliche Beeinträchtigungsformen. Ich möchte sie einmal kurz ansprechen. Das sind Bewegungs- und Mobilitätseinschränkungen – das ist meist das, was man zuerst sieht –, Sprechbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen, psychische Beeinträchtigungen, Teilleistungsstörungen, aber auch Mehrfachbeeinträchtigungen. Sichtbar hat der Bericht aber auch gemacht, wie verbreitet unter Studierenden allein psychische Beeinträchtigungen sind mit einem Anteil von 36,8 % von allen Beeinträchtigungen im Studium. Hier erhoffe ich mir auch in unserer eigenen Studie Aussagen über die Ursachen dieses hohen Anteils unter den beeinträchtigten Studierenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen müssen häufig auch länger studieren und haben ein höheres Risiko des Studienabbruchs. Die Hürden zum Studienerfolg sind damit wesentlich höher. Die Hürden zu senken muss unser Ziel sein, weil der Studienerfolg so insgesamt breiter erreicht werden kann.
Das Bündnis für ein barrierefreies Studium, das auch die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Blick hat, schlägt zahlreiche Maßnahmen vor, mit denen Barrierefreiheit besser erreicht werden kann. Ich will diese einzelnen Empfehlungen hier nicht alle aufführen – die Interessierten haben es sicherlich gelesen –, aber ich sehe darin einen wichtigen Impuls für unsere eigenen Handlungsempfehlungen, die wir auf der Basis der hier beantragten Studie entwickeln müssen.
Sollen wir zum Beispiel die Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen verbindlicher an den Hochschulen verankern, um ihnen mehr Einfluss an den Hochschulen zu sichern? Benötigen wir zusätzliche Ressourcen, um die Ziele des Antrages zu erreichen? An dieser Stelle sei vermerkt, auch in Richtung von Frau Maicher und Herrn Wehner: Wir werden den Landtag bitten – der Haushaltsentwurf hat Sie ja bereits erreicht –, auch in den Jahren 2015/2016 einen Teil der zusätzlichen BAföGMittel dafür einzusetzen, den Hochschulen bereits jetzt Unterstützung zu geben, wenn sie sich einen Aktions- und Maßnahmenplan vornehmen, diesen umsetzen wollen und dazu die Unterstützung des Ministeriums benötigen. Wenn Sie dem Haushalt zustimmen, dann haben wir die Möglichkeit, diese Mittel bereits in den Jahren 2015/2016 einzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag nimmt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen in den Blick. Das ist bewusst allgemein formuliert; denn es geht vom Techniker, vom Informatiker bis hin zum Wissenschaftler, zur Wissenschaftlerin und zu jenen, die die Lehre machen. Insgesamt haben rund 4,5 % der Beschäftigten in der Verwaltung der Hochschule oder Berufsakademie anerkannte Behinderungen oder chronische Erkrankungen. Damit haben wir das geforderte Ziel nicht ganz erreicht, aber ich bin froh, dass in meinem Geschäftsbereich dadurch ein ganz erheblicher Schritt in Richtung des 5-%-Zieles gemacht wurde. Dennoch: Es sind bereits Baumaßnahmen angesprochen worden. Wir sind uns einig – jetzt ist der Finanzminister gerade draußen –, aber wir haben vorhin gerade
(Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland betritt den Plenarsaal – Zuruf von der SPD: Er kommt gerade! – Heiterkeit)
darüber gesprochen, dass an dieser Stelle sicherlich noch viel zu tun ist, auch wenn wir bei Neubaumaßnahmen sicher schon viel machen können. Aber bei dem Altbaubestand, den wir nach wie vor haben, werden wir sehr kreativ nach Wegen suchen müssen, und manchmal geht es auch nicht ohne zusätzliche Assistenz, weil es nicht über bauliche Maßnahmen zu machen ist. Aber auch dort müssen wir vorankommen und die Barrierefreiheit sicherstellen, und ich denke, man sollte schon in der Bauordnung schauen, ob der Vorbehalt unter finanziellen Gesichtspunkten fallen könnte.
Ich erwarte von der Studie, auch im Hinblick auf diesen Bereich in unseren Hochschulgebäuden, die noch nicht barrierefrei gebaut sind, Hinweise, wo wir zuallererst und schnell ansetzen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Engagement der Hochschulen ist bereits genannt worden. Wir sehen es, wir erkennen es an, und wir erkennen es damit am besten an, indem wir nicht sagen, tut dies und tut jenes, sondern zunächst einmal schauen: Was machen die Hochschulen schon? Was haben sie schon geschafft?
Wir haben in diesem Punkt einen ganz unterschiedlichen Sachstand. Ausgehend davon sollen die Hochschulen ihren Aktions- und Maßnahmenplan selbst entwickeln und den Handlungsbedarf in den nächsten Jahren umsetzen. Das entbindet uns nicht von der Verpflichtung, einen Aktions- und Maßnahmenplan für den gesamten Geschäftsbereich zu erstellen – ich sage es noch einmal: bis zur Haustür der Hochschule. Damit müssen wir ins Reine kommen und einen Landes-, Aktions- und Maßnahmenplan schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, der Antrag gibt uns eine gute Grundlage und ist ein gutes Signal in den Landtag hinein – am Beginn unserer Arbeit. Wir meinen es ernst mit der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention, und den Worten können jetzt auch Taten folgen. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen – bei den GRÜNEN vielleicht auch mit Bauchgrimmen –, dann könnten Sie uns eine breite Unterstützung zur Umsetzung dieses Antrags gewährleisten.
Nachdem die Staatsregierung gesprochen hat, haben jetzt die Fraktionen der CDU und der SPD die Gelegenheit zu einem Schlusswort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlichen Dank für diese Debatte, die mir deutlich zeigt, dass die berechtigten Erwartungen von Menschen mit Behinderung seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor fast sechs Jahren nun immer mehr und immer deutlicher Einzug in unser Selbstverständnis halten. In einer ganzen Reihe von Kleinen Anfragen der 5. Legislaturperiode und – Herr Wehner hat darauf hingewiesen – in der vorgelegten Studie ist die Situation von Studierenden mit Behinderung an unseren Hochschulen nachzulesen. Frau Ministerin hat viele der dort getätigten Aussagen bestätigt und vor allem ergänzt.
Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule ist Sachsen gerade durch das Engagement der Behindertenbeauftragten und vieler weiterer Akteure gut vorangekommen, ohne dass wir natürlich schon von einer inklusiven Hochschullandschaft sprechen könnten. Dazu sind noch viele weitere Aktivitäten nötig.
Mit dem vorliegenden Antrag der CDU/SPD-Koalition wollen wir freilich schneller und zielstrebiger vorankommen. Ich bin der Ministerin außerordentlich dankbar, dass sie klar und deutlich die Verantwortung des Ministeriums benannt und den zu beschreitenden Weg recht konkret beschrieben hat. Die zu erarbeitende Studie wird zeigen, wo wir stehen und was nötig ist, um unseren sächsischen Hochschulen Wege zu mehr Inklusion aufzuzeigen und diese besser aufeinander abzustimmen.
Für besonders wichtig halte auch ich – wie die Ministerin – die Einrichtung einer umfassenden, barrierefreien Informationsplattform. Damit kann die selbstbestimmte Teilhabe der Studierenden in besonderer Weise ermöglicht werden. Darüber hinaus können, so hoffe ich, mehr Abiturienten mit Behinderungen zu einem Studium ermutigt werden als bisher.
Ein Gespräch mit Behindertenbeauftragten, das vor einem Jahr stattfand, hat deutlich gemacht, dass Abiturienten mit Behinderungen prozentual deutlich seltener ein Studium aufnehmen als ihre nicht behinderten Mitschüler. Gründe dafür sind ein Informationsdefizit sowie die Sorge und die Angst vor neuen Wegen.
Ich mache es ganz kurz. – Wir wollen, dass Sachsen ein Land der bestmöglichen Bildung ist. Das muss dann, bitte schön, für alle gelten, insbesondere für Menschen mit Behinderung.
Frau Dr. Stange wies bereits auf das Vorhaben der Koalition hin, 2015 einen Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten. Insofern brauchen wir einen solchen Plan natürlich auch für unsere sächsischen Hochschulen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlichen Dank, dass auch Ihre Sprecher schon weitestgehend Zustimmung signalisiert haben. Im Interesse der Studierenden ist das eine gute Sache.