Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich rufe zunächst einen Änderungsantrag auf, der uns in der Drucksache 6/814 vorliegt, eingebracht von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er soll jetzt sicher noch begründet werden? – Bitte, Frau Dr. Maicher.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen das Thema sehr ernst. Zeitnah wollen wir endlich zu guten Ergebnissen kommen, und wir wollen sie hier
Erstens: Welche Voraussetzungen müssen überhaupt geschaffen werden, damit wir an unseren Hochschulen einen Aktions- und Maßnahmenplan nicht nur schnell, sondern vor allem auch inhaltlich fundiert bekommen?
Drittens: Wie schaffen wir es, zwar die gesamte Hochschullandschaft in den Blick zu nehmen, dabei aber die Besonderheiten und Verschiedenheiten der einzelnen Hochschulen nicht zu übergehen?
Viertens: Was muss tatsächlich passieren, damit der Maßnahmenplan eben nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Tat auch umgesetzt werden kann?
Für uns ist dabei klar, dass sich die Regierung an ihre eigenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag halten muss und dass zunächst ein Gesamtkonzept, das auf den Ergebnissen der Studie und den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz beruht, den Rahmen vorgibt. Darin sollte zum Beispiel stehen, welche Fragen im Aktions- und Maßnahmenplan geregelt werden und welche Ziele er verfolgt. Wie wird überprüft, ob die beschlossenen Maßnahmen dann auch wirklich greifen?
In der Folge sollen die Hochschulen gemeinsam mit der Staatsregierung an die Erstellung eines Aktions- und Maßnahmenplans gehen. Auch der Koalitionsvertrag spricht im Übrigen von nur einem Plan. Das ist aus unserer Sicht auch richtig. Wichtig ist uns hierbei, dass all jene Vertretungen einbezogen werden, die aufgrund ihrer Arbeit bestens mit dem Thema vertraut sind.
Da das Thema alle Hochschulen betrifft, sollten sie auch gemeinsam am Aktions- und Maßnahmenplan mitarbeiten, allein schon deshalb, um von dem gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu profitieren. Organisatorisch lässt sich das aus unserer Sicht beispielsweise über Arbeitsgruppen gut realisieren.
Die tiefe Unzufriedenheit aufseiten der Hochschulen über den Zielvereinbarungsprozess hat gezeigt, wie wichtig es ist, Anforderungen möglichst speziell für jede Hochschule, aber dennoch für alle anderen Hochschulen nachvollziehbar zu gestalten. Dieser Prozess kann bis zum Wintersemester 2016 abgeschlossen sein, sodass sich die Ergebnisse im Doppelhaushalt 2017/2018 niederschlagen
Wir sind davon überzeugt, dass dieser Weg, der eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Hochschulen und Staatsregierung vorsieht, der beste Weg ist, um zeitnah zu handfesten Ergebnissen zu kommen, die dann auch von allen mitgetragen werden. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Stimmen Sie deshalb zu, damit wir zu einer verbindlichen Regelung kommen. Dann stimmen wir natürlich auch dem Antrag der Koalition zu.
Gegenrede? Möchten Sie direkt vom Mikrofon sprechen oder nach vorne kommen, Herr Kollege? – Bitte, kommen Sie nach vorn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kurz Stellung nehmen. Wir hatten uns ja schon darüber ausgetauscht, welche Erwartungen es in diesem Bereich gibt und wie man das einschätzen kann. Auch ich hätte mich gefreut, wenn es mehr Würdigung dafür gäbe, dass für diesen Bereich nun ein erster Antrag vorliegt, damit wir uns zeitnah auf den Weg machen und konkrete Maßnahmen umsetzen.
An Frau Dr. Maicher: Eine Aussage wie „da gibt es nur diese Studie“ trägt dem Antrag nicht Rechnung. Wenn Sie ihn gelesen hätten, hätten Sie zumindest die Informationsplattform wahrgenommen und noch das eine oder andere mehr. Zu Ihren zwei Punkten: Sie schlagen hier de facto vor, innerhalb von zwei Mal zehn Monaten einen Masterplan zu erstellen. Innerhalb von zehn Monaten soll die Staatsregierung am besten „ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den sächsischen Hochschulen einschließlich zu regelnder Inhalte, Ziele und Fristen von zu erstellenden hochschulstandortspezifischen Aktions- und Maßnahmenplänen erstellen“.
Sehr verehrte Kollegin, bitte verstehen Sie: Wenn man Hochschulautonomie richtig versteht und in Würdigung dessen, was ich vorhin zu einem nicht ganz einfachen und durchaus schon unter Zeitdruck befindlichen Prozess zur Hochschulentwicklungsplanung gesagt habe, so ist das in dieser Form, in diesem Zeitfenster kaum bis nicht möglich, zumal Sie an unseren Antrag auch Ansprüche stellen. Er sollte im Detail Grad und Tiefe regeln, was Inhalt einer Studie ist. Wenn das zusammengenommen Ihr Anspruch an einen solchen Antrag ist, dann bin ich mir nicht zu schade zu sagen: Das können wir nicht leisten. Das kann niemand leisten.
Es ist auch nicht Sinn und Zweck einer politischen Debatte, sondern das sollten wir den Leuten überlassen, die damit beauftragt werden, diese Studie zu machen.
Zum Zweiten geht es um ein grundsätzliches Verständnis. Wir haben in Sachsen, Gott sei Dank, Hochschulautonomie. Die war immer einmal hart im Diskurs und ist umstritten, auch nicht zur Freude jeder Person, auch nicht bei jeder Entscheidung, die einzelne Hochschulen treffen.
Das teilen wir, glaube ich, als Koalitionäre ebenfalls, wenn vielleicht auch auf unterschiedlichen Feldern. Aber wenn man die HS-Autonomie ernst nimmt, dann kann dieser Prozess nur in einem Dialog laufen. Den wollen wir unter anderem mit diesem Antrag beginnen.
Deshalb verstehen Sie bitte, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Auch was die spezifische Nennung und Würdigung einzelner Gruppen angeht, denen wir für ihr Wirken dankbar sind, möchte ich auf Folgendes verweisen: Wenn man speziell einzelne Gruppen aufzählt, dabei aber zum Beispiel die chronisch Kranken vergisst oder die Beauftragten der Hochschulen für die Belange für Studierende mit Behinderung nicht nennt oder auch die Behindertenvertretung im Plural nennt, die es gar nicht an jeder Hochschule gibt, dann sehen Sie es uns nach, dass wir an dieser Stelle sagen: Wir wollen es konkret, deutlich und richtig und lehnen Ihren Änderungsantrag ab, bitten aber trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag.
Das war die Gegenrede von Herrn Kollegen Mann. Ich komme jetzt zur Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 6/814. Wer diesem Änderungsantrag seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag in der Drucksache 6/814 abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/729 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/729 beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende Fraktion ergreift Herr Kollege Sodann das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dienstag, den 19. April 2011: In diesem Hohen Haus beschließt der Sächsische Landtag auf Antrag der CDU/FDP-Koalition die Durchführung der 4. Sächsischen Landesausstellung und diese als einen herausragenden Anziehungspunkt für die Präsentation des Sächsischen industriekulturellen Erbes zu konzipieren und dabei einen Schwerpunkt in der Region Chemnitz zu setzen. Es wurde geplant, gesucht, geprüft, geredet und gefunden.
Drei Jahre später: Am 28. Januar 2014 kam das Regierungskabinett aus CDU und FDP zu folgendem, für alle überraschenden Beschluss, als zentralen Ausstellungsort Zwickau und mit ihm den denkmalgeschützten HorchHochbau zu benennen. Damit hatte sich die Staatsregierung über den Landtagsbeschluss für die Region Chemnitz und das Votum der Fachleute für ein dezentrales Ausstellungskonzept hinweggesetzt und das Plenum – Sie verzeihen mir den Ausdruck – an der Nase herumgeführt. Begründet wurde dies wie folgt:
Die Rahmenbedingungen in Zwickau haben in allen Kriterien am deutlichsten überzeugt. Die Gutachter waren einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass der HorchHochbau am besten geeignet ist, die baulichen, ästheti
schen und museologischen Anforderungen zu erfüllen. Lange hat diese Überzeugung allerdings nicht gehalten. Schon am 21. Mai 2014 wurden Stimmen aus Zwickau laut, dass der Ausstellungstermin im Jahr 2018 durch ein aufwendiges und langwieriges Ausschreibungsverfahren nicht gehalten werden kann. Weder könne der HorchHochbau termingerecht fertiggestellt, noch die Kosten für den Umbau von über 15 Millionen Euro eingehalten werden. Vielleicht wäre es ratsam gewesen, zwischen dem Beschluss des Landtages und der Benennung von Zwickau seitens des Regierungskabinetts nicht glatte drei Jahre ins Land gehen zu lassen. Perfekt aber machte das zeitliche Chaos dann die Aussage von Ex-Ministerin Prof. Dr. Schorlemer, das Zeitfenster für die Ausstellung bis in das Jahr 2019 zu öffnen.
Ende Oktober letzten Jahres dann die nächste Hiobsbotschaft. Die Landesausstellung sei insgesamt gefährdet. Der Horch-Hochbau stehe aufgrund von Bedenken des Eigentümers über die Nachnutzung des Gebäudes zur Disposition. Eine Alternative musste her. Es wurde geplant, gesucht, geprüft, geredet und gefunden. Am 21. November letzten Jahres verabschiedeten sich die Zwickauer Stadtoberen vom Horch-Hochbau gänzlich und planen nach Bestätigung durch den Stadtrat einen Neubau für die zentrale Ausstellung. Darauf reagiert Herr Prof. Dr. Helmuth Albrecht von der Bergakademie Freiberg in einem Offenen Brief an die Staatsministerin so:
„Die nach und nach bekanntgewordenen Probleme bei der Nutzung des Horch-Hochbaus und die nunmehrige Aufgabe dieses Standortes zugunsten eines Neubaus
widersprechen eklatant den grundlegenden Kriterien für die Vergabe der Landesausstellung. Sie stellen nicht nur einen Affront gegen die zahlreichen Mitbewerber der Stadt Zwickau, sondern auch gegen die Auswahlkommission für die Vergabe der Landesausstellung 2018 dar.“ Sie erinnern sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Rahmenbedingungen in Zwickau haben in allen Kriterien am deutlichsten überzeugt. Diese Rahmenbedingungen sind offenkundig nicht mehr gegeben.
Aufgrund dieser Lage sieht sich unsere Fraktion DIE LINKE veranlasst, den jetzt hier zu behandelnden Antrag einzubringen. Wir möchten nicht nur eine umfassende und transparente Information über den Stand der Dinge, wir wollen ein neues Konzept. Der Schaden ist schon groß genug. Das völlige Versagen der schwarz-gelben Staatsregierung der letzten Legislaturperiode schadet dem Ansehen unseres Landes. Schluss mit dem Hickhack! Lassen Sie uns endlich Nägel mit Köpfen machen, und das rasch! Wie soll man das alles noch bewerkstelligen? Der Ort für die zentrale Ausstellung muss bis Oktober 2017 fertiggestellt sein, um die Ausstellung vernünftig ein- und anzupassen und den Termin für das Jahr 2018 halten zu können. Hierzu bedarf es keiner Reparaturen eines gescheiterten Konzepts, sondern konkreter, klarer Vorstellungen und Maßnahmen.
Unseren Antrag zur sofortigen Neuplanung der 4. Sächsischen Landesausstellung stellten wir bereits im November des letzten Jahres. Ziel war es, die jetzige Staatsregierung ein wenig unter Druck zu setzen – und siehe da, es zeigte Wirkung. Ich freue mich sehr, in einer Pressemitteilung vom 7. Januar 2015 lesen zu dürfen, dass das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unter Ihrer Federführung, Frau Ministerin Dr. Stange, ein Alternativkonzept prüft – hier liegt die Betonung allerdings auf „prüft“ – und dass die Leitausstellung von fünf bis sieben Begleitausstellungen dezentral an authentischen Orten in Südwestsachsen flankiert werden könnte.
Hier liegt die Betonung auf „könnte“. Das alternative Konzept legt sich immer noch nicht auf einen Ort für die Leitausstellung fest.
Ich kann nur sagen: Wenn ich während meiner freiberuflichen Tätigkeit als Gastspielmanager ein Projekt plante, stand für mich zwar immer die Inszenierung im Vordergrund, aber nie ohne an den Ort zu denken. Denn was nützt mir eine fertige Inszenierung, wenn ich sie nirgendwo zeigen kann?