Protocol of the Session on June 22, 2017

Mit der Zivilklage vor dem Landgericht Leipzig begehrte der Kläger Schadenersatz in der Form, so gestellt zu werden, als wäre er im Jahr 2012 zum Professor in der Besoldungsgruppe W3 ernannt worden. Auf dieses Urteil hat sich Ihre Frage bezogen.

(Dr. Kirsten Muster, AfD: Darauf hätte ich auch gern eine Antwort gehabt!)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Dr. Meyer, danach die Fraktion DIE LINKE. Herr Dr. Meyer, bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatsministerin, ich möchte noch einmal zum Zukunftsthema kommen, also zu unserer eigentlichen Thematik. Wir wissen, dass in Sachsen und gerade am Standort Dresden die wissenschaftlichen Einrichtungen sehr forschungsstark im IT-Bereich sind und wir jetzt schon über die nächste Mobilfunkgeneration – 5G genannt – nachdenken. Mich würde interessieren, wie die Staatsregierung die Innovation – sprich: die Forschungsergebnisse – unterstützt, in den Markt zu bringen, insbesondere im Bereich 5G.

Bitte sehr.

Wie Sie wissen, ist seit zwei Jahren Herr Prof. Fettweis sehr bestrebt, über seine Exzellenzcluster hinaus in Dresden zusätzliche Forschungskapazitäten für das sogenannte taktile Internet, also die Echtzeitinteraktion, aufzubauen. Diese Kompetenz ist auch eine der wesentlichen Voraussetzungen für autonomes Fahren, worüber wir heute Morgen gesprochen haben, viele Anwendungen auch im Bereich des Internets der Dinge. Zur Umsetzung dieses Vorhabens und mit dem Ziel, den Mikroelektronikstandort Dresden international konkurrenzfähig aufzustellen, stehen im Doppelhaushalt

2017/2018, den Sie mitbeschlossen haben, erstmals Mittel für den Aufbau des Barkhausen-Instituts. Das ist die Titelgruppe 77 in meinem Haushalt.

Für den Zuschuss zum laufenden Betrieb im Jahr 2018 sind bereits 3 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel sind bis zur Vorlage des Konzepts an den Wissenschaftsausschuss und die Freigabe durch den Finanzausschuss

allerdings noch gesperrt. Das SMWK hat in den vergangenen Monaten mit den Beteiligten, insbesondere mit der TU Dresden und der FhG – das habe ich vorhin kurz angedeutet – detaillierte Gespräche geführt, um ein solches Konzept zu entwickeln. Die Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit dem international renommierten Mikroelektronikforschungsinstitut IMEC sind noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich ab, dass diese Kooperation durch gemeinsame Projekte untersetzt werden kann. Die Gespräche zur Konzeptionsentwicklung sind in vollem Gange.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Neubert.

Ich möchte noch einmal auf Kompetenz im Bereich digitale Didaktik bzw. Medienkompetenz zurückkommen, allerdings mit dem Fokus auf Lehrerinnen und Lehrer und damit natürlich auf die Lehramtsausbildung. Wir diskutieren seit Jahren darüber, dass wir in der Lehramtsausbildung keine verpflichtenden Module in diesem Bereich haben, sondern dass das Wahlpflichtfächer sind, also aus einem Portfolio heraus Dinge ausgewählt werden können. 2016 hat eine durch die Staatskanzlei in Auftrag gegebene Studie noch einmal deutlich gemacht, dass es diesbezüglich große Defizite gibt.

Ich frage Sie: Wann wird die Staatsregierung endlich verpflichtend in die Curricula der Lehramtsausbildung Medienkompetenz und digitale Bildung integrieren? Denn wir sprechen hier tatsächlich über digitale Bildung im Schulbereich, was für die Zukunft unerlässlich ist.

Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte.

Das ist eine Frage, die sich zuallererst an das Kultusministerium richtet, da die LAPO I, also die Lehramtsprüfungsordnung, die Grundlage für das Curriculum der Lehramtsausbildung ist. Dort muss das entsprechend abgebildet sein. Nach meinem Kenntnisstand ist das Thema Medienkompetenz darin enthalten. Die Medienkompetenz ist also ein Baustein im Bereich der Bildungswissenschaften – das weiß ich mit Sicherheit.

Medienkompetenz ist mehr als der Umgang mit der digitalen Welt. Was aus meiner Sicht sicherlich weiter ausgebaut werden kann und muss, sind die Fachdidaktiken. Darüber kann ich jetzt aber nicht im Einzelnen referieren; ich könnte nur über meine eigene Fachdidaktik etwas sagen; denn dort ist der Einsatz digitaler Medien im Bereich der Physik seit den Neunzigerjahren präsent. Wie es in den anderen Fächern aussieht, kann ich jetzt nicht sagen. Die Frage wird sein, wie weit bei der Untersetzung der Fächer im Bereich der Fachdidaktiken der vernünftige und methodische Einsatz von digitalen Medien in diesen Fächern eine Rolle spielt. Inwieweit das in den einzelnen Lehramtsprüfungsordnungen für die Fächer verankert ist,

könnte ich jetzt nicht aus dem Kopf referieren; das müsste man prüfen. Daher vielleicht meine Anregung an die LAPO, den Blick dafür an dieser Stelle zu schärfen.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Die SPD-Fraktion stellt die nächste Frage. Herr Mann, bitte.

Ich habe auch noch eine Frage zum ersten Themenkomplex. Mich interessiert, welche Initiativen gerade im Feld der Open Educational Resources – ich würde das mit frei zugänglichen Bildungsangeboten und Wissenbeständen übersetzen – derzeit in Sachsen laufen oder gerade angeschoben werden, Frau Staatsministerin.

Hier trifft zu, was der Präsident vorhin schon einmal gesagt hat, nämlich, dass eine kurze Frage nicht ganz so kurz beantwortet werden kann. Von daher möchte ich die Antwort nicht zu sehr ausdehnen, bin aber gern bereit, noch ausführlicher darauf einzugehen.

Das OER, also das Feld der Open Educational Resources, ist ein ganz maßgeblicher Bestandteil in den Hochschulen. Im Rahmen der zentralen Unterstützung der Hochschulen durch das SMWK koordiniert und begleitet auch der Arbeitskreis E-Learning der Landesrektorenkonferenz diese Projekte bereits seit 2013 verstärkt mit dem Schwerpunkt OER bzw. Open Access, insbesondere mit dem weltweit aufkommenden Interesse für Massive Open Online Courses, den sogenannten MOOCs. Dadurch erfuhr das Thema eine Offenheit und breite Aufmerksamkeit bei der sächsischen E-Learning-Community. Dies mündete in dem Positionspapier zur Vision eines offenen sächsischen Lehr- und Lernraumes des Arbeitskreises, das bereits im Abschlussbericht zur Zielvereinbarung 2013/14 mit erwähnt ist und damit auch einen Leitfaden zu dessen Umgang darstellt.

Mit Förderung des BMBF konnte 2017 das Projekt „OERsax“ starten. Dieses möchte ich kurz umreißen: Dabei handelt es sich um ein Verbundprojekt dreier Hochschulen, nämlich der TU Bergakademie Freiberg, der HTW Dresden und der TU Dresden. Weitere Partner sind das Hochschuldidaktische Zentrum, der Arbeitskreis E-Learning des Landesrektorenkonferenz und die Universitätsbibliothek. Diese Partner haben drei Schwerpunkte identifiziert, und deren Bearbeitung wird jetzt an den drei Standorten umgesetzt. Es ist einmal das Projektthema der Bergakademie Freiberg, die sich um den Aufklärungs- und Informationsbedarf sowohl bei den Lehrenden als auch bei den Multiplikatoren kümmern. Das Zweite ist die Verbesserung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen an der HTW, und das Dritte ist die Verwendung von Quellen als Open Educational Resources, die Rechtssicherheit voraussetzen. Die Bereitstellung und Nutzung dieser Materialien an der TU Dresden im Zusammenhang mit den Fragen urheberrechtlicher und dienstlicher Rahmenbedingungen für die Urheber im

Dienstverhältnis wird dort untersucht werden. Das ist ein Komplex, der dazugehört.

Beim Thema Open Access gibt es bei der TU Dresden eine ganz klare Erklärung zur Unterstützung. Die SLUB – darauf hatte ich vorhin hingewiesen – hat hierfür eine Plattform geschaffen. Mit diesem zentralen Projekt „OERsax“ wird jetzt auch versucht, das ein Stück weit auf die Fläche auszurollen, indem Rechtssicherheit geschaffen wird, aber auch ein verstärktes Bewusstsein zur Nutzung dieser Plattform.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt jetzt Frau Dr. Maicher.

Herr Präsident! Frau Staatsministerin! Ich habe beim ersten Thema noch eine ganz andere Problematik: Seit fast zehn Jahren fordert das Hochschulgesetz den Erlass einer Personen-Datenverarbeitungsverordnung. Diese steht nach wie vor aus. Das führt beispielsweise dazu, dass dem Forschungsinformationssystem der TU Dresden sowie der SLUB die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten fehlt. Die Frage lautet: Warum verzögert sich diese Verordnung so lange? Wann wird sie kommen?

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Dr. Maicher, wir kommen hoffentlich zum Abschluss: Die Personen-Datenschutzverordnung liegt vor. Sie ist jetzt im Anhörungsverfahren gewesen und hat gerade am Montag in der Landesrektorenkonferenz noch einmal eine Rolle gespielt. Das Okay des Datenschutzbeauftragten liegt vor – das war es, was die Sache sehr komplex und kompliziert gemacht hat. Wir gehen jetzt davon aus, dass die restlichen Fragen, die noch vonseiten der Hochschulen gekommen sind, über die Sommermonate geklärt werden, sodass gleich zu Beginn des neuen Semesters diese Personen-Datenschutzverordnung in Kraft treten kann.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Nun zur AfD-Fraktion. Frau Dr. Muster, bitte.

Frau Staatsministerin, ich versuche es noch einmal mit dem Urteil: Ich meinte natürlich das Landgerichtsurteil und nicht das Verwaltungsgerichtsurteil; so meine ich es auch dieses Mal.

Sie haben gesagt, die Staatsregierung habe Berufung eingelegt. Haben Sie denn den anderen, also der Universität Leipzig und dem Rektor, den Streit verkündet?

Entschuldigen Sie, ich bin keine Juristin.

Es ist eigentlich ganz einfach: Sie haben jetzt Berufung eingelegt. Streit verkünden heißt, dass die Rechtskraft des dort erreichten Urteils dann auch gleich für die eben genannten Personen, also Rektorat und Universität Leipzig, gilt.

Ich wiederhole gern noch einmal, was ich vorhin gesagt habe: Wir sind in Berufung gegangen und haben natürlich die Universität in diesem Prozess mitgenommen – ebenso wie die Rektoren. Wir befinden uns damit in einem laufenden Rechtsstreit, über den ich jetzt hier öffentlich nichts weiter aussagen kann. Die Universität ist informiert, die Rektorin ist informiert, und die notwendigen Schritte sind bei beiden eingeleitet.

Die Frage ist damit beantwortet. Sie können vielleicht im gegenseitigen Dialog noch weitere Dinge in Erfahrung bringen. – Nun zur Frage der CDU-Fraktion. Herr Dr. Meyer, bitte.

Herr Präsident! Frau Staatsministerin! Ich springe noch einmal in Richtung Zukunft: Wir haben im IT-Bereich mit Big Data, also großen Datenmengen, und dem Thema Cybersecurity, also Internetsicherheit, recht große Herausforderungen. Könnten Sie hier einmal darauf eingehen, wie die Staatsregierung seitens der Verwaltung, aber auch im Wissenschaftsbereich, dieses Thema voranbringt?

Frau Staatsministerin, bitte.

Zunächst denke ich, dass es wichtig ist, dass wir überhaupt in der Lage sind, diese großen Datenmengen zu verarbeiten. Deswegen war es wichtig, dass wir die Unterstützung zum weiteren Ausbau unseres Rechenzentrums mit dem HRSK II bekommen haben. Dieser Schritt ist jetzt erfolgt. Das ist eine der wichtigsten Grundlagen dafür. Des Weiteren muss natürlich die Infrastruktur in den Hochschulen selbst folgen, indem auch dort diese Datenmengen verarbeitet werden können und auf dieser Grundlage die Möglichkeiten, die der Rechner bietet, überhaupt ausgeschöpft werden. Vielleicht habe ich die Frage noch nicht so ganz verstanden, aber von daher ist die wichtigste Voraussetzung, dass wir zunächst einmal den Großrechner weiter ausbauen.

Vielen Dank. Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Neubert.

Ich möchte noch einmal auf die Anhörungen und auf das Thema Digitalprofessuren zu sprechen kommen. Prof. Lehner von der TU Dresden sagte: „Es helfen nicht nur technische Infrastruktur, Systeminfrastruktur, Forschungsdatenmanagement etc., sondern es muss mit Expertisen an genau diesen Kreuzungspunkten ausgefüllt werden, die wir per Definition aktuell nicht haben, weil wir in Silos denken. Ich nenne

das Digitalisierungsprofessuren. Dafür gibt es sehr gute Beispiele“; er hat auch Länder aufgeführt.

Meine Frage: In welcher Art und Weise gibt es Bestrebungen durch die Staatsregierung, die Einrichtung von Digitalprofessuren in Sachsen zu unterstützen?

Frau Staatsministerin, bitte.

Über die Einrichtung von speziellen Professuren entscheiden die Hochschulen auf der Grundlage von Entwicklungen innerhalb der Hochschule, die solche Berufungskonzepte erforderlich machen.

Ich beschreibe das deshalb genau, weil es nicht Angelegenheit des Landes ist, bestimmte Ausschreibungen vorzunehmen, sondern sie werden aus der Wissenschaft heraus selbst vorgenommen. Von daher gehe ich auch davon aus, dass gerade im Bereich der TU Dresden – aber nicht nur dort, sondern auch an der Universität Leipzig im Bereich der Informatik – ein starkes Standbein existiert, dass, wenn es die Notwendigkeit gibt – das kann ich nicht ad hoc beantworten –, diese Ausschreibungen und Profilierungen auch stattfinden, weil mittlerweile Professuren nicht mehr nur auf ein Fachgebiet ausgeschrieben werden, sondern in den Schnittstellen der einzelnen Fachgebiete sich die Denomination ergibt.

Ich liefere gern die Antwort nach, wenn wir mit den Hochschulen darüber noch einmal das Gespräch geführt haben.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Jetzt haben wir noch 2 Minuten. Für die SPD-Fraktion Herr Mann, bitte.

Frau Staatsministerin, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass es ein Projekt im Feld elektronischer Daten etc. an der SLUB gibt. Mich würde aber interessieren: Gibt es darüber hinaus noch Projekte und Initiativen, die bei Open Access, also bei Veröffentlichungen, beraten oder unterstützen?

Frau Staatsministerin, bitte.

Das Wichtigste ist das, was ich vorhin angedeutet habe. Das ist die Plattform, die die SLUB mit „Qucosa“ geschaffen hat. Das wird auch die zentrale Informationsstelle für Nachfragen zur Veröffentlichung über Open access. Das läuft über die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek zentral – für die Wissenschaftler genauso wie für die Lehrenden an den Hochschulen – und ist mit der Plattform „Qucosa“ ganz gut abgedeckt.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Noch eine Minute für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Das Wort wird nicht gewünscht.