Protocol of the Session on March 15, 2017

sehen Sie überall, wo die Sparkasse sponsert und spendet, das steht überall dran – bei den Sportvereinen, bei den Events, an den Stadien, an den Museen, bei den Kultureinrichtungen. Die Sparkasse Zwickau macht das im Verwaltungsrat auch öffentlich mit einem Nutzenstiftungsbericht. Aber Sie wollen doch nicht ernsthaft glauben, dass eine Sparkasse oder ein anderes Kreditinstitut sagt, dieser Sportverein bekommt 300 oder 400 Euro. Das halten Sie doch in der Wirklichkeit überhaupt nicht aus! Und wer sitzt denn überhaupt im Verwaltungsrat der Sparkasse, wo das öffentlich gemacht wird? Da sitzen auch Ihre kommunalen Vertreter, und da sitzen auch die Beschäftigten der Sparkasse. Es ist also nicht so, dass es geheimgehalten wird. Von daher glaube ich, dass das ein vollkommen falscher Ansatz ist.

Auch die Veröffentlichung von Gehältern kann man unterstützen. Dies wird in Summe im Geschäftsbericht getan; dort steht das drin. Ich persönlich als Verwaltungsrat bekomme 150 Euro, falls es jemanden interessiert. Ich gehe damit auch offensiv um – nach Mandatsregelabgabe bleiben davon 30 Euro übrig; reich wird man davon also nicht, wenn man die Sitzungen betrachtet. Ich glaube aber nicht, dass es Sinn und Zweck ist, die Gehälter der Vorstände offenzulegen. Das wird letztendlich über die BaFin abgeprüft. Dazu gehört letztendlich auch wieder das Wissen um die Mandats- bzw. Hoheitsträger, nämlich der Kommunen, die Eigentümer der Sparkassen sind. Dazu zählen Landkreise und kreisfreie Städte sowie einige Gemeinden, beispielsweise die Stadt Zwickau.

Noch etwas zur Veröffentlichung der Zinssätze: Normalerweise stehen bei allen die Nominal- und Effektivzinssätze dran. Welchen Zinssatz meinen Sie denn? Den Zinssatz von dem Konto, wo Sie das Geld anlegen? Dann fragt sich, in welcher Form, über welche Laufzeit, in welcher Höhe und in welcher Bonität dies geschieht. Bei der Baufinanzierung geht es um Art und Umfang. Der Zinssatz ist in den Produkten überall vollkommen verschieden. Natürlich erfahren Sie ihn, wenn Sie – hier zeigt sich wieder der Vorteil der Sparkassen – zu Ihrem Berater vor Ort gehen. Dort bekommen Sie das sofort haarklein erklärt.

Die Sparkassen haben noch einen weiteren Vorteil: Wenn Sie ein Problem haben mit Ihrem Einkommen oder womit auch immer und Sie zu Ihrem Berater in der Sparkasse gehen, dann sage ich Ihnen ganz deutlich: Die Sparkasse hilft Ihnen. In diesem Sinne lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herr Kollege Pecher sprach in der zweiten Rednerrunde für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt Redebedarf bei der AfD? – Herr Hütter, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten von den LINKEN! Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu den formalen Qualitäten Ihres Antrages: Sie sprechen im Antrag von

Verbraucherschutz, aber Sie haben scheinbar keine Ahnung davon. Mehr noch: Sie grenzen aus. Sie reden immer von Barrierefreiheit, grenzen aber gleichzeitig Blinde und Sehschwache aus.

Sie schreiben von „Verbraucher-Sternchen-innschutzinitiative“ und von „Kund-Sternchen-innen“. Genauso wird es von den meistens Screenreader-Programmen vorgelesen. Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht? Ich glaube nicht.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Das war es?)

Das war es.

Das war Herr Hütter von der AfD. Gibt es jetzt bei den GRÜNEN noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Gibt es überhaupt noch bei den Fraktionen Redebedarf? – Auch das ist nicht der Fall. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Es spricht der Staatsminister der Finanzen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die einbringende Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Kreditinstituten in verschiedener Hinsicht verbessern. Die Staatsregierung soll diesbezüglich Initiativen ergreifen und das sächsische Sparkassenrecht ändern.

Lassen Sie mich dabei auf drei Punkte eingehen:

Erstens. Teilweise hat der Gesetzgeber die von der einbringenden Fraktion geforderten Regelungen schon auf den Weg gebracht. Das betrifft die Pflicht zur Veröffentlichung von Kontenentgelten und bei vielen Zinssätzen – Punkt I.1 und I.6 Ihres Antrages. Insofern besteht kein Handlungsbedarf.

Zweitens. Teilweise waren die geforderten Regelungen erst in der jüngsten Vergangenheit Thema im Bundestag und im Bundesrat. Dies betrifft die Deckelung des Zinssatzes und die einheitliche Kündigungsfrist für Dispositions- und Überziehungskredite – I.4 und I.5 Ihres Antrages. Entsprechende Vorschläge haben sich nicht durchgesetzt.

Drittens. Teilweise stehen die geforderten Regelungen in keinem Zusammenhang mit dem übergeordneten Thema des Antrags, nämlich dem Verbraucherschutz. Dies gilt für die personenbezogenen Veröffentlichungen der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen bei den Kreditinstituten – Punkt I.2 Ihres Antrages – und für die öffentliche Darstellung der Spenden- und Sponsoringpraxis von Kreditinstituten – Punkt I.3 Ihres Antrages.

Abschließend möchte ich auf Folgendes hinweisen: Der Antrag der einbringenden Fraktion behandelt Themen, die für alle Sektoren der Kreditinstitute – also die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute, die genossenschaftsrechtlichen Kreditinstitute und die privaten Banken – relevant sind. Diese Themen sollten daher auch sektorenübergreifend

geregelt werden. Sonderregelungen für die sächsischen Sparkassen halte ich nicht für sachgerecht – Punkt I.2 Ihres Antrags.

Aus den genannten Gründen bitte ich, den Antrag abzulehnen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Für die Staatsregierung sprach der Minister der Finanzen, Herr Prof. Dr. Unland. Jetzt sind wir beim Schlusswort. Dieses wird von Frau Kollegin Pfau gehalten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass sich hier auf einmal über Bundesratsinitiativen aufgeregt wird, verstehe ich nicht. Hier im Plenum wird ständig gefordert, dass sich die Staatsregierung über Bundesratsinitiativen engagieren soll, aber wenn es DIE LINKE macht, ist es natürlich wieder ein Problem für viele. Das verstehe ich nicht.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das hängt mit der DDR zusammen!)

Wir fordern ja nicht die Verstaatlichung – meist kommt jetzt hier die Kommunismus-Keule. Das ist auch ganz einfach, besonders weil ein Großteil meiner Fraktion ja so jung ist, dass er in der DDR nicht einmal mehr in der Regierung hätte sein können.

Wir wollen keine Verstaatlichung von Banken, sondern wir wollen die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

In unserer digitalen Welt ist es durchaus möglich, dass Kreditinstitute auf ihren Webseiten auf unkomplizierte Art und Weise und leicht verständlich für alle die wichtigsten Daten für die jeweiligen Kontomodelle darstellen. Die Veröffentlichung der Vergütungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie der Spenden und Sponsoringgelder kann man auch als Imagepflege sehen. Sie führt vielleicht auch dazu, dass man neue Kunden gewinnt.

Was die Deckelung der Zinssätze betrifft, so gibt es für Dispozinsen eigentlich schon eine Selbstverpflichtung, aber wie man feststellen kann, ist diese Selbstverpflichtung für keinen verpflichtend. Deswegen fordern wir, sie 5 % über dem Leitzinssatz der EZB zu deckeln. Das bringt die Kreditinstitute nicht an den Rand des Ruins, wie hier von mehreren gesagt wurde. Auch mit diesem Zinssatz kann noch eine gute Gewinnspanne erwirtschaftet werden.

Ich bitte Sie, im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher unserem Antrag zuzustimmen. Zur AfD sei nur einmal eines gesagt: Wir wissen, dass Sie ein Problem mit Gleichstellung haben, und das haben Sie uns gerade noch einmal schön bewiesen.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Nach dem Schlusswort stelle ich die Drucksache 6/8725 zur Abstimmung und bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen?–

Einige wenige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/8725 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Girokonten vor den Auswirkungen von Bankenkrisen schützen!

Drucksache 6/8752, Antrag der Fraktion AfD

Dazu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Die einbringende Fraktion hat natürlich zuallererst das Wort. Bitte, Herr Kollege Barth, das Pult gehört Ihnen – jedenfalls für einige Zeit.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Können Sie sich noch an den 5. Oktober 2008 erinnern?

(Patrick Schreiber, CDU: Ja, da waren Sie noch nicht hier!)

Es war ein Sonntag, Herr Schreiber, ein Sonntag, Sie waren auch nicht da, das weiß ich.

An diesem Sonntag trat Frau Merkel mit dem damaligen Finanzminister Steinbrück vor die deutschen Fernsehkameras.

(Zurufe: Die deutschen!)

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise garantierte Frau Merkel im Namen der Bundesregierung die Sicherheit der Einlagen der Sparer in ganz Deutschland.

(Christian Piwarz, CDU: Das hat sich bei Ihnen eingebrannt!)

Was wir von dem Versprechen von Frau Merkel zu halten haben, Herr Piwarz, das wissen wir bereits seit der letzten Mehrwertsteuererhöhung.