Protocol of the Session on March 15, 2017

Frau Pfau, mich würde ganz einfach interessieren, ob Sie jede Widerrufsklausel, jede Rechtsklausel in einem Vertrag permanent bis zum Ende lesen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich und offen: Ich bin froh, einen Bankberater zu haben – eine Bankberaterin! –, zu der ich gehen kann, die mir mit Rat und Tat zur Seite und mir zur Beantwortung meiner Fragen zur Verfügung steht. Mit ihr berate ich über genau diese Probleme, bevor ich als mündiger Bürger meine Unterschrift unter einen Vertrag setze.

Diverse Banken bieten aber auch bis heute Kontomodelle an, bei denen zu einem Pauschalpreis die wesentlichen Leistungen erbracht werden. Es steht somit jedem frei, eine solche Bank, ein solches Preismodell für sich zu wählen. Und erlauben Sie mir hier auch ganz klar zu sagen: Wenn ein Kunde bei einer Bank bleibt, die ihm

seiner Meinung nach nicht verständlich erklären kann, was er da gerade unterschreiben soll und er sich über den Tisch gezogen fühlt, dann ist er selber daran schuld, wenn er bei genau dieser Bank bleibt und mit ihr einen Vertrag eingeht.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Janina Pfau, DIE LINKE)

Absurd ist auch die Vorstellung der LINKEN, dass der Bankkunde in jeder Art und Facette über die Vergütung des Vorstandes bzw. der Aufsichtsgremien Bescheid wissen müsse. Genau das Gleiche gilt auch für Spenden und Sponsoring. Deshalb, meine lieben Kollegen von den LINKEN, frage ich Sie: Meinen Sie, dass jeder Ihrer Wähler weiß, welche Verbindung Sie zur Antifa haben?

(Heiterkeit bei der CDU – Zuruf von den LINKEN)

Die LINKEN zeigen vielmehr durch die angestrebten Erfahrungen von Informationen über Vorstandsvergütung von Banken und Sparkassen, dass es offen ihr Ziel ist, die Banken zu einem nach ihrem Wertegerüst gefälligen politischen Verhalten zu zwingen.

(Lachen bei den LINKEN)

Das hat – in meinem Verständnis von Vertragsfreiheit und Privatautonomie – damit wenig zu tun.

Offenbar hat das Ganze auch die LINKE nicht abschließend juristisch geprüft. Oder wie kommen Sie dazu, Ihre Meinung zu rechtfertigen, einen solchen Grundrechtseingriff vertreten zu können? Vielmehr zeigen die Passagen in ihrem Antrag, dass die LINKE geistig noch im planenden, lenkenden Wirtschaftsmodell des Kommunismus hängengeblieben ist.

(Lachen und Oh-Rufe bei den LINKEN – Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!)

Ja, auch extra nur für Sie.

Schließlich ist gerade die Forderung nach der Begrenzung des Zinssatzes der Dispokredite unnötig und rechtlich auch zweifelhaft. Zum einen begrenzen schon die allgemeinen Regelungen der Sittenwidrigkeit die Höhe des Zinssatzes; zum anderen muss man doch ganz ehrlich sagen: Eine Deckelung bei 5 % maximal über dem Zinssatz der EZB würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Dispokredit heutzutage wesentlich günstiger ist als manches Ratendarlehen oder langfristiges Finanzierungsinstrument. Das ist für mich auch ein kommunistischer Anflug von Bankenregelung.

(Rico Gebhart, DIE LINKE: Bankenregelung ist notwendig!)

Zum anderen würde es auch bedeuten, dass ein staatlich festgelegter Zinssatz des Dispokredites ein Stück weit auch das Ausfallrisiko, welches die Bank bei Vergabe des Kredites trägt, abbildet. Somit macht es Ihr Antrag den Banken unmöglich, die Bonität des Kunden bei der Vertragsgestaltung und der Risikoabbildung entsprechend

zu berücksichtigen. Die logische Konsequenz daraus ist: Wer finanziert dann nach Ihrer Vorstellung die Bonitätsausfälle?

(Zurufe von den LINKEN)

Die Zahlungsausfälle, ich sage es Ihnen gerne, werden nach Ihrem Antrag durch die Bankkunden getragen. Genau die Kundengruppe, die Sie versuchen zu schützen, führen Sie doch genau damit ins Risiko hinein.

(Zurufe von den LINKEN)

Fazit: Der von Ihnen angestrebte Kommunismus im Bankenwesen ist abzulehnen, historische Gleichmacherei hatten wir 40 Jahre lang. Das lassen wir einfach.

Vielen lieben Dank.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei den LINKEN)

Das war die CDUFraktion, vertreten durch Kollegen Löffler. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst am Montag bin ich mit den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Sachsen im Gespräch gewesen. Ein Thema war dabei der große öffentliche Aufreger durch das jüngste Bundesgerichtsurteil, wonach Bausparverträge nach zehn Jahren gekündigt werden können.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist Vertragsfreiheit!)

Das war sicher auch der Weg zur heutigen Diskussion. Gerade beim Thema Girokonten registrieren die Verbraucherzentralen die Praktiken von Banken und Sparkassen sehr genau; insbesondere deshalb, weil zu beobachten ist, dass viele Kreditinstitute seit geraumer Zeit die Gebühren für Girokonten anheben. Etliche Kunden konnten jahrelang kostenlose Girokonten nutzen. Doch in jüngerer Vergangenheit sind solche Angebote vielfach gestrichen worden.

Post von der eigenen Bank oder Sparkasse bekommen wir sicherlich alle regelmäßig. Und sicherlich wurden so auch manche Konditionen für das Girokonto geändert. Häufig geschieht es, dass die zentrale Information gar nicht so deutlich hervortritt. Solch ein Brief ist in der Hektik des Alltags schnell beiseitegelegt und vergessen. Und Schwups, schon hat der Kunde stillschweigend zugestimmt. So etwas passiert in der Tat nicht selten.

Von der Verbraucherzentrale erfuhr ich, dass Banken und Sparkassen auf recht unterschiedliche Art die Preise anheben. Zum einen über die Kontogebühren oder über Entgelte von einzelnen Leistungen oder über neue Kontomodelle mit anderen Kosten. Die Änderungen werden auf verschiedenen Wegen umgesetzt. Entweder durch weniger kostenlose Leistungen oder neue Bedingungen für die Kostenfreiheit, oder die Kosten werden aus vielen kleinen Posten zusammengesetzt. In meinen Augen brauchen wir auf jeden Fall bessere Möglichkeiten für

Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie die Leistungen der Banken und Sparkassen wirklich vergleichen können.

Nichtsdestotrotz sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine gewisse Eigenverantwortung an den Tag legen. Dieses ist schlichtweg nötig, um den Durchblick zu behalten. Ein kleiner Schritt dazu ist das Bundeszahlungskontengesetz. Die wichtigste Neuerung, über die uns allen dieses Gesetz bekannt sein dürfte, war das „Konto für alle“. Im Gesetz finden sich aber auch noch andere Regelungen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher stärken sollen, etwa, dass der Kontowechsel erleichtert wird, indem nun beide Banken dabei unterstützen müssen. Außerdem sollen Kontogebühren transparenter werden. Dafür sollen Banken verpflichtet werden, über Kosten für die Konten vor Vertragsabschluss und auch während der Vertragslaufzeit zu informieren. Weiterhin soll es Portale geben, auf denen die verschiedenen Kontomodelle besser verglichen werden können. Die letzten beiden Punkte werden aber voraussichtlich erst im Laufe dieses Jahres in Kraft treten. Hier möchte ich gern die Auswirkungen abwarten. Danach, abschließend, muss das Thema dann wieder auf die politische Agenda.

Nachdem ich mich jetzt zu einigen verbraucherschutzpolitischen Punkten geäußert habe, wird mein Kollege Mario Pecher in der zweiten Runde über die finanzpolitischen Elemente sprechen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lang. Wir hören schon, dass uns eine zweite Runde zu diesem Antrag erwartet. – Jetzt kommt die AfD zu Wort. Herr Kollege Hütter wird sprechen. – Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die LINKEN haben starken Nachholbedarf. Abgesehen von den Sternchen, mit denen Sie Ihren Antrag bis zur Unleserlichkeit vollkleistern, ist der Antrag auch inhaltlich eine glatte Sechs.

(Zuruf von den LINKEN: Oh, wenn ich das schon höre!)

Zu Ihrem Antrag gibt es eigentlich gar nichts zu sagen. Mir fehlen die Worte.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann setzen Sie sich wieder hin!)

Nein, ich gebe mir trotzdem Mühe, Herr Gebhardt; kein Problem.

Worum geht es Ihnen eigentlich in dem Antrag? Was wollen Sie mit diesem Antrag erreichen? Was verstehen Sie unter Verbraucherschutz bei Kreditinstituten? Schon hier ist der Antrag mehr als schwammig formuliert. In den Antragspunkten wird von Kreditinstituten gesprochen, in der Begründung ist größtenteils von Sparkassen die Rede.

Was haben – bitte schön – Vergütungsoffenlegungspflichten und die öffentliche Darstellung der von den Kreditinstituten vergebenen Spenden mit Verbraucherschutz zu tun? Ist Ihnen bewusst, liebe LINKE, dass Sie mit Ihren Forderungen teilweise massiv in die Privatautonomie der Kreditinstitute eingreifen?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Noch befinden wir uns in einer freien Wirtschaft.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Eigentlich hätte nur noch gefehlt, dass Sie fordern, die Kreditinstitute zu verstaatlichen.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!)

Ja, wunderbar. Mir ist klar, dass Ihnen das gefällt. – In Ziffer 4 Ihres Antrages fordern Sie eine Deckelung des Zinssatzes für die Überziehungs- und Dispositionskredite auf fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der EZB.

Meine Damen und Herren von den LINKEN, sogar Ihnen sollte klar sein, dass Banken nur das Beste von ihren Kunden wollen, nämlich ihr Geld.

Für jede Leistung wird eine Gegenleistung verlangt, zumindest bei Kreditinstituten. Wer also sein Konto überzieht, muss dafür Zinsen zahlen, das ist nun einmal so. So verdienen Kreditinstitute ihr Geld. Wollen Sie die nächsten Banken retten, weil die keine Chance haben, Geld zu verdienen?

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Wir haben die nicht gerettet! Wir waren das nicht!)

Wunderbarer Vorschlag! Sie machen das genau richtig! Alles gut.