Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt viel über die Ursachen von Schulden und der daraus resultierenden Beratung gehört. Dass, wie eingangs erwähnt, eine Einigkeit bei dem Thema besteht, darüber freue ich mich besonders. Ich hoffe, dass das Zusammenwirken der Schuldner- und Insolvenzberatung den Effekt der Vereinfachung solcher Arbeit entwickelt.
Was das Thema der Umsetzung betrifft, bin ich sicher, dass die Staatsregierung dies im gemeinsamen Vorgehen mit den Akteuren, zuständigen Abgeordneten und Kommunen tun wird. Dies ist kein Stillstand, Herr Zschocke. Es ist ein Anliegen des Antrags und klar formuliert, dass die Struktur so gewählt wird, dass die Kommunen nicht
überfordert werden, sondern dass alle im Antrag genannten Akteure zusammenwirken und gemeinsam eine Konzeption erstellen, die diesen Antrag zum gewünschten Erfolg führt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/8568 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? Keine. – Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Drucksache 6/8568 einstimmig beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen in der Reihenfolge DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Januar 2016: Die Erzgebirgssparkasse erhöht die Gebühren für die Girokonten. Wenn sich die Kontoinhaber nicht nach zwei Monaten, nachdem sie die Änderung mitgeteilt bekommen haben, gemeldet hatten, dann galt das bei der Erzgebirgssparkasse als Zustimmung zur Änderung. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse ab.
Juli 2016: Die Sparkasse Zwickau erhöht die Gebühren für Girokonten. Auch im Juli 2016: Die Ostsächsische Sparkasse führt neue Kontomodelle ein. Für April 2017 hat auch die Sparkasse Vogtland die Anpassung ihrer Kontenmodelle angekündigt. Sie schafft damit ihre kostenlosen Kontomodelle eigentlich komplett ab und erhöht zusätzlich auch die Gebühren für alle anderen Konten. Neben den Kontoführungsgebühren gibt es noch viele kleine Zusatzkosten, welche man aber erst bei sehr genauem Hinsehen findet. Zusätzlich wird ein Strafzins für Geldbestände von mehr als 100 000 Euro fällig. Neben Unternehmen trifft das natürlich auch Vereine und Kommunen.
Hinzu kommen immer wieder Beschwerden, dass die Sparkassen ihrem wichtigsten Zweck, die Kreditbedürfnisse der örtlichen mittelständischen Wirtschaft zu befriedigen, nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben in letzter Zeit ein Schreiben von ihrem Kreditinstitut erhalten, dass sich die Kontenmodelle ändern oder demnächst eine neue Gebührenordnung in Kraft tritt. Nicht nur die Sparkassen bitten ihre Kunden stärker zur Kasse, auch die Privatbanken führen nach und nach Änderungen der Kontomodelle ein. Seltsamerweise haben sich aber die Gewinne der Banken und Sparkassen im letzten Jahr und auch in den Jahren zuvor nicht verringert.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind mit den Kontomodellen überfordert und übersehen oft die versteckten Kosten beispielsweise für beleghafte Überweisungen oder für das mehrmalige Abheben von Geld am Schalter. Neuerdings werden auch Gebühren für die Verschickung von Mobil-TANs für das Onlinebanking verlangt, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren im ländlichen Raum haben oft gar nicht die Möglichkeit, sich ein anderes Kreditinstitut zu suchen, da die Auswahl vor Ort eher gering ist. Sie nehmen die Erhöhung dann natürlich in Kauf.
Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist es leider nicht klar, dass ihre Girokonten mit einem Dispokredit verbunden sind. Wir fordern deshalb eine verbraucherfreundliche Gestaltung und die verständliche Auflistung von Entgelten aller Kontotypen. Der Zugang zum Basiskonto muss für jeden Verbraucher und jede Verbraucherin problemlos möglich sein.
Insbesondere Dispozinsen müssen leicht verständlich und zugänglich, das heißt auch leicht erkennbar sein. Leider ist dies bei den meisten Kreditinstituten nicht der Fall.
Auch die Verbraucherzentralen fordern eine einheitliche Gestaltung und die Veröffentlichung von Kontenentgelten und Zinssätzen, und zwar sowohl auf der jeweiligen Internetseite als auch gut sichtbar in jeder Filiale.
Im Jahr 2015 hatte die Verbraucherzentrale eine Untersuchung zur Transparenz bei der Werbung für Dispokredite im Internet durchgeführt. Das Ergebnis war, dass zwar für 70 % der untersuchten Konten die Angaben zum Sollzins für die Verbraucherinnen und Verbraucher einfach ersichtlich, aber weitere Informationen, beispielsweise Zinsanpassungsregelungen, nicht ersichtlich waren.
Die Dispozinsen – das gilt auch und insbesondere für die der Sparkassen – sind viel zu hoch. Aus diesem Grund fordern wir eine Deckelung des Zinssatzes für Dispo- bzw. Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der EZB.
Nicht überraschend ist, dass die Guthabenzinsen in den letzten Jahren stark gefallen sind; die überhöhten Dispozinsen sind aber geblieben. Leider müssen viele Menschen in Sachsen ihren Dispokredit dauerhaft nutzen, da oft das Einkommen nicht für alle anfallenden Kosten ausreicht. Viele sind dann aber nicht in der finanziellen Lage, ihr Konto auszugleichen. Für die Banken ist es eigentlich ein lukratives Geschäft mit relativ wenig Ausfallrisiko. Hier kann auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft eine hohe Gewinnspanne erwirtschaftet werden. Diese Möglichkeit gilt es für uns gesetzlich zu beschränken.
Am Rande sei erwähnt, dass viele Bürgerinnen und Bürger auch mit ihren Bausparkonten zurzeit große Probleme haben. Da die Bausparkassen Bausparverträge, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind, einseitig kündigen können, werden zurzeit viele dieser Verträge gekündigt, da die Bausparkassen die hohen Zinsen für das Geld nicht zahlen wollen. Laut Vertrag hätten die Sparerinnen und Sparer nämlich hohe Bonuszinsen erhalten müssen.
Ähnlich verhalten sich die Banken in Bezug auf gut verzinste Sparverträge. Sie versuchen, die Sparerinnen und Sparer mehr oder weniger freiwillig zur Vertragsbeendigung zu bewegen.
Eine weitere Unsicherheit stellt die Kündigungsfrist der Dispokredite dar. Normalerweise wird bei Abschluss eines Kredits eine feste Laufzeit festgelegt. Bei Dispokrediten ist dies jedoch nicht der Fall. So hat das Kreditinstitut die Möglichkeit, einen Dispokredit ohne konkreten Grund unverzüglich fristlos zu kündigen. Solange die Bank einen stetigen Zahlungseingang auf dem Konto nachvollziehen kann, wird sie nicht kündigen. Sobald aber Zahlungsprobleme auftauchen, besteht die Gefahr, dass die Kündigung folgt. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch in diesem Fall die Möglichkeit zum Handeln zu geben, fordern wir eine einheitliche Kündigungsfrist von mindestens einem Monat.
Zusätzlich fordern wir in unserem Antrag die jährliche Offenlegung der jeweiligen Vergütung der Mitglieder des Vorstands und der Aufsichtsratsgremien auf der eigenen
Website oder einem anderen geeigneten Medium. Leider veröffentlichen nur wenige Kreditinstitute ihre Angaben. Die Ausreden sind unterschiedlich. Einige berufen sich auf § 286 Abs. 4 HGB, wonach nicht börsennotierte Gesellschaften auf die Veröffentlichung der gesamten Vorstandsbezüge verzichten dürfen, wenn die Möglichkeit besteht, daraus die Bezüge eines Mitglieds zu ermitteln. Andere Kreditinstitute berufen sich wiederum auf den Datenschutz oder die Verschwiegenheitspflicht.
Auch wenn es um die Veröffentlichung von Spenden- und Sponsorentätigkeiten geht, kommen als Ausreden eine angebliche Verschwiegenheitspflicht oder angebliche Geschäftsgeheimnisse. Auch wenn bekannt ist, dass die Spendenhöhe seit Jahren steigt, ist die Vergabe für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht transparent.
Auch wenn Girokonten für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher zum Alltag dazugehören, sind für viele die Bedingungen und die Zusatzkosten völlig unbekannt. Viele beschäftigen sich erst dann mit Dispozinsen oder Kündigungsfristen, wenn sie in eine Notlage geraten sind, wobei es dann meist schon zu spät ist.
Die genauen Kontobedingungen sind oft undurchsichtig. Eine bessere Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist dringend notwendig.
Die Staatsregierung soll im Bundesrat diverse – vermeintlich verbraucherschützende – Maßnahmen für Bankkunden fordern, insbesondere vergleichbare Kontoführungsgebühren, die Offenlegung der Vergütungen von Vorständen und Aufsichtsräten, die Offenlegung der Spenden und der Sponsoring-Gelder, die Deckelung des Zinssatzes für Dispokredite auf fünf Prozentpunkte über dem EZBLeitzinssatz sowie Kündigungsfristen für Dispo- und Überziehungskredite von mindestens einem Monat.
Liebe Kollegen, eine Feststellung ganz zu Beginn: Es liegt keine Landeszuständigkeit vor, sondern es handelt sich um konkurrierende Gesetzgebung. Das Bankenwesen wird vom Bund geregelt. Eine Länderzuständigkeit hat insoweit keinen Platz.
Die LINKEN scheinen dieses Problem selbst erkannt zu haben; denn sie schreiben in ihrem Antrag, dass die Staatsregierung neben anderen Aktivitäten im Bund auf eventuell nötige Änderungen hinwirken und diese in das Landesrecht aufnehmen solle. Ein Antrag, der hinsichtlich der Gesetzgebungszuständigkeit nicht definiert ist, hat eigentlich keinen Platz im Plenum; hier kann darüber eigentlich nicht diskutiert werden.
Die LINKEN offenbaren mit ihrem Antrag ein mangelndes Grundverständnis davon, wie Banken ihr Geld verdienen und wie mit Geld umzugehen ist. Insbesondere scheint es den LINKEN entgangen zu sein, dass die bisherigen, klassischen Geschäftsmodelle der Banken gerade in Niedrigzinsphasen nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden können.
Es mag sein, dass sich kostenlose Konten, die bisher häufig angeboten wurden, durch niedrige Guthabenverzinsungen für die Banken gelohnt haben und so betriebswirtschaftlich darstellbar waren. Inzwischen, in einer Niedrigzinsphase, funktioniert aber das genau nicht mehr. Die Banken können wir jedoch nicht für die Zinspolitik der EZB verantwortlich machen.
Aber weiter. Der Antrag unterscheidet nicht einmal zwischen öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Banken in privater Rechtsform. Bislang war bei uns immer Konsens, dass Sparkassen eine besondere Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge haben. Das spiegelt sich unter anderem in der kommunalen Beteiligung wider.
Den Vorwurf der Intransparenz in der Kostenaufklärung durch die Banken halte ich, sofern dies als Pauschalkritik vorgetragen wird, für wenig zutreffend. Ist es denn derzeit tatsächlich der Fall, dass Personen zuhauf, in Massen Kreditverträge unterschreiben, ohne überhaupt zu wissen, welche Zinsen sie zu zahlen haben? Angesichts der europäischen Verbraucherschutz- und Informationsrechte ist das, so glaube ich, nicht zu befürchten. Das, was Sie an zusätzlichen Informationspflichten verlangen – Entschuldigung, das sage ich als Banker –, ist nichts weiter als zusätzliche Bürokratie.