Protocol of the Session on December 13, 2016

Ich habe eine kurze Frage zu dem Beispiel mit dem Dackel und dem Erzgebirgskamm. Wenn man einen Hund korrekt durch den Wald führt, dann hat man diesen am Erzgebirgskammweg an der Leine. Es dürfte relativ unwahrscheinlich sein, dass er weggeschnappt wird. Ansonsten hätte man ihn frei herumlaufen lassen. Somit hätte man sich im Wald falsch verhalten. Würden Sie trotzdem Ihre Aussage aufrechterhalten, dass es ein Problem geben könnte?

Meine Erfahrung ist, dass die wenigsten Hunde in der freien Natur an der Leine gehalten werden. Der entsprechende Hundebesitzer verhält sich dort falsch, die Gefahr ist relativ groß, dass der Hund – wie man so schön sagt – stromern geht. Man kann nur hoffen und wünschen, dass er immer wiederkommt und nicht während der Zeit dort andere Tiere jagt, was er nicht soll. Insofern besteht die Gefahr schon. Dass er direkt von der Leine weggeschnappt wird, die Gefahr sehe ich auch nicht – da bin ich ehrlich.

Ich war dabei, noch einmal auf unseren Wolfsmanagementplan einzugehen, der entsprechend der Bestandsentwicklung angepasst wird – in die eine oder andere Richtung. Dann nannten Sie noch eine Rudelreviergröße von 15 bis 35 Hektar. Da haben Sie sich sicherlich ein bisschen versprochen. Ich denke, die Größen, die die Rudel beanspruchen, sind deutlich größer, und wenn die Plätze besetzt sind, werden sie wandern, auch in dichter besiedelte Gegenden. Dann werden wir das Konfliktpotenzial haben.

Wir gehen davon aus, dass ein aktives Bestandsmanagement bei der Wolfspopulation nicht zu vermeiden ist. Deshalb benötigen wir gute und genaue Zahlen sowie eine

weitere Anpassung des Schutzstatus an die Bestandsentwicklung des Wolfes.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Kollege Heinz eröffnete für die CDU-Fraktion eine zweite Rederunde. Jetzt wandert mein Blick zur SPD-Fraktion. Gibt es da Redebedarf? – Kollege Winkler, Sie schütteln mit dem Kopf. Gibt es aus weiteren Fraktionen des Hohen Hauses Redebedarf in dieser zweiten Rederunde. – Kann ich nicht erkennen. Möchte die CDU eine dritte Rederunde eröffnen? – Sieht nicht so aus. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Schmidt ergreift es umgehend.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist richtig, kaum eine andere Tierart polarisiert derzeit mehr als der Wolf. Seit nunmehr 20 Jahren leben Wölfe wieder in Sachsen. Mittlerweile gibt es 15 Rudel, drei Paare und ein residentes Einzeltier. Ich halte die Frage trotzdem für legitim und gerade aufgrund dieser dynamischen Entwicklung für richtig, wie viele Wölfe in einem so dicht besiedelten Land wie Sachsen konfliktarm leben können. Allerdings muss diese Diskussion sachlich geführt werden – das ist mir an dieser Stelle ganz, ganz wichtig –, und zwar auf der Basis von wissenschaftlichen Fakten. Ich bin der Regierungsfraktion auch dankbar dafür, dass sie diesen Antrag gestellt hat, immer wieder den Erhaltungszustand zu erfragen und das Management, wenn nötig, zu evaluieren.

Sie wissen, dass der Wolf eine nach internationalem, europäischem und bundesdeutschem Recht streng geschützte Art ist. Die sächsischen Wölfe sind Teil der mitteleuropäischen Tieflandpopulation, die sich von Deutschland bis nach Polen erstreckt. Gegenwärtig leben in dieser Population insgesamt, also nicht nur in Sachsen, 114 Rudel bzw. Paare. Gegenwärtig wird der günstige Erhaltungszustand bei im Austausch stehenden Populationen bei unter 125 Rudeln bzw. Paaren gesehen, die an der Reproduktion teilnehmen. Gibt es keinen genetischen Austausch unter den Populationen, sind 500 Rudel bzw. Paare – das ist schon angesprochen worden – nötig.

Die Umsetzung dieses rechtlichen Rahmens ist – da gibt es nichts zu beschönigen – eine große Herausforderung, gerade weil unsere Region über 100 Jahre bis auf die durchwandernden Wölfe nahezu wolfsfrei war. Wir haben in Sachsen Rahmenbedingungen für vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, um möglichst ein konfliktarmes Nebeneinander von Menschen und Wölfen zu ermöglichen. Trotzdem nehmen wir die Sorgen der Menschen nicht nur in der Lausitz sehr ernst und werden weiter aktiv an der Weiterentwicklung des Wolfsmanagements arbeiten.

Sachsen hat als erstes deutsches Bundesland 2009 bereits einen Managementplan in Kraft gesetzt, der unter ande

rem Zuständigkeiten, Monitoring und die Schadensprävention regelt. Dieser Plan war Vorbild für viele andere Bundesländer. Wir stehen dort in einem aktiven Austausch, und viele Länder kommen immer wieder zum Erfahrungsaustausch zu uns. Der Managementplan ist weder ein starres Schema, noch ist er für immer in Stein gemeißelt. Natürlich ist auch das klar: Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise wurden durch das geänderte Jagdrecht die Jäger in das Monitoring einbezogen. Ich denke, das war damals ein durchaus kritisierter, aber aus heutiger Sicht richtiger Schritt.

Unser besonderes Augenmerk gilt natürlich den Tierhaltern. Über das Wolfsmanagement werden Präventionsmaßnahmen, Riskbegutachtung sowie der Schadensausgleich geregelt. Derzeit erhalten Schaf- und Ziegenhalter 80 % der Nettokosten für empfohlene Schutzzäune. Das sind mindestens 90 cm hohe stromführende Netz- oder Litzenzäune mit Weidedrähten plus Flatterband. Bei Wildgatterhaltern fördern wir zum gleichen Satz das Anbringen eines Untergrabungsschutzes. Ein Schäfermeister mit Herdenschutzhunden steht sozusagen als schnelle Eingreiftruppe bereit. Wer sich dann noch selbst einen Herdenschutzhund anschaffen möchte, bekommt auch das zu 80 % finanziert. Für andere Tierhalter sieht unsere Förderrichtlinie nach Einzelfallanalyse ebenfalls eine Unterstützung vor.

Bereits seit dem Jahr 2002 haben wir vielfältige Mittel ausgegeben. Wir haben die Tierhalter in Sachsen mit mehr als 887 000 Euro bei der Anschaffung von Herdenschutzmaterialien unterstützt. Darüber hinaus laufen mehrere Projekte zur Verbesserung der Weidesicherheit auch gemeinsam mit dem Schaf- und Ziegenzuchtverband, wie wir dem Sächsischen Landtag bereits mitgeteilt haben. Außerdem finanzieren wir eine umfassende wissenschaftliche Begleitung der Wolfsrückkehr über ein professionelles Monitoring, genetische Untersuchungen und die Auswertung von Fotofallen. Dafür wurden seit 2002 230 000 Euro aufgewendet.

Ein ausgeweitetes Monitoring ist nicht notwendig, denke ich. Über ein jährliches Wolfsplenum sowie verschiedene Arbeitsgruppen erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, den Jägern, Land- und Forstwirten, Behörden und anerkannten Naturschutzverbänden. Das Kontaktbüro in Rietschen sorgt für eine sehr umfangreiche und vielseitige Öffentlichkeitsarbeit. Ich bin Landrat Lange aus Görlitz sehr dankbar dafür, dass der Landkreis die Einrichtung mit finanzieller Unterstützung des Freistaates trägt.

Außerdem möchte ich sagen: Für die Riskbegutachtung, die hier angesprochen wird, ist natürlich nicht das Kontaktbüro LUPUS zuständig, sondern dafür sind die Landkreise zuständig. Die führen diese Riskbegutachtung durch. Ergänzend dazu beraten zwei Wolfsmanager des Freistaates die Tierhalter. Sie helfen sogar beim praktischen Umsetzen der Schutzmaßnahmen. Gerade mit der Beratung vor Ort haben wir bei den Tierhaltern gute

Erfahrungen gemacht. Unsere Wolfsmanager stehen auch den Wolfsbeauftragten der Landkreise als Ansprechpartner zur Verfügung.

Allerdings sage ich auch deutlich: Wo Wölfe aufgrund unzureichender Schutzmaßnahmen die Gelegenheit zu leichter Beute erhalten, nutzen sie ihre Chance, und zwar nicht nur einmal. Allein eine Entnahme in solchen Fällen wird nicht helfen; es wird auch weiterhin Übergriffe geben.

Wir haben bisher in Sachsen noch keinen Fall, wo Wölfe empfohlene Elektrozäune mit einem richtig angebrachten Flatterband übersprungen hätten. Unabhängig von unseren Empfehlungen werden Schäden auch bei einem Mindestschutz durch 1,20 Meter hohe Festzäune und 90 Zentimeter hohe Elektrozäune ausgeglichen, und zwar zu 100 %. Zwischen 2000 und 2015 wurden rund 69 700 Euro zum Ausgleich von Schäden an Nutztieren ausgezahlt. Übrigens werden die Mittel für Prävention, Entschädigung und das Management aus reinen Landesmitteln finanziert, um eine schnelle und möglichst bürokratiearme Umsetzung zu ermöglichen.

In den meisten Wolfsterritorien in Sachsen gibt es wenige Übergriffe bzw. nur eine geringe Zahl von Übergriffen. Aber es gab eben in diesem Jahr – das hat Jan Hippold auch deutlich gemacht – zunehmende Übergriffe. Besonders herausgehoben ist das Rosenthaler Rudel. Das führte dazu, dass die Entnahme eines Wolfes verstärkt diskutiert wurde. Das wurde ja auch medial umfangreich begleitet.

Selbstverständlich kann es trotz aller Managementbemühungen und Schutzmaßnahmen zu Situationen kommen, in denen die Entnahme von Wölfen erforderlich wird. Unser Managementplan und auch das nationale sowie das europäische Recht sehen das in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen ja auch vor. Entscheidend ist, ob der Wolf verhaltensauffällig war und alle wirtschaftlich zumutbaren Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Erweist sich auch das letzte Mittel, nämlich das ordnungsgemäß und vollständig angebrachte viel diskutierte Flatterband als wirkungslos, ist eine Entnahme möglich. Das ist übrigens unverändert bereits seit 2009 in Sachsen im Managementplan geregelt. Also wenn in der Zeitung steht, dass eine Entnahme kein Tabu ist, dann ist das schon seit 2009 so. Das ist keine neue Aussage. Die Entscheidung über die Entnahme trifft die untere Behörde, also das zuständige Landratsamt. Das SMUL muss dazu das Einvernehmen erteilen, um ein gleichmäßiges Verwaltungshandeln im Freistaat sicherzustellen. Die Entnahme selbst kann dabei durch Jagdausübungsberechtigte oder durch Beauftragte des Landratsamtes erfolgen. Im Falle des Rosenthaler Rudels kam das Landratsamt Bautzen zu der Einschätzung, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht gegeben waren.

Anhand meiner Ausführungen sehen Sie, dass es bereits vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für das im Antrag behandelte Thema gibt. Trotzdem werden wir, wie gefordert, weitere Maßnahmen ergreifen. Daher bin ich auch für die Unterstützung unserer Aktivitäten durch den

Antrag der Koalitionsfraktionen sehr dankbar. Unter anderem werden wir über ein Projekt untersuchen lassen, wie man in anderen europäischen Ländern mit der Problematik des Wolfsmanagements umgeht – dies sowohl mit Blick auf Länder, in denen der Wolf den gleichen Schutzstatus genießt wie in Deutschland, als auch mit anderen Einstufungen der Schutzbedürftigkeit. Schwerpunkt soll dabei der Blick auf Herdenschutz, Vergrämungs- und Entnahmemöglichkeiten und deren Verträglichkeiten mit europäischen Rechtsnormen sein. Nur auf solch einer wissenschaftlich begründeten Basis kann man andere Herangehensweisen wählen. Eine Entscheidung aus dem Bauch heraus geht nun einmal nicht. Wir brauchen dazu eine Basis.

Mit anderen betroffenen Bundesländern sind wir bereits in engem Kontakt; vor allem mit Brandenburg werden wir möglicherweise dieses Projekt gemeinsam angehen.

Ganz entscheidend für mich ist die Klärung, wie es nach dem Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes der europäischen Wolfspopulation weitergehen wird. Sie haben eingangs gehört, dass wir mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr allzu weit von diesem Zustand entfernt sind. Daher brauchen wir für ganz Deutschland eine einheitliche Regelung. Auf Initiative des Freistaates Sachsen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben daher alle Länder auf der letzten Umweltministerkonferenz den Bund aufgefordert, weitere populationsbezogene Betrachtungen zum Erhaltungszustand vorzunehmen.

Der Wolf wird langfristig in ganz Deutschland in unserer Kulturlandschaft erhalten bleiben. Mein Ziel ist es aber, die Konflikte vor allem mit den Nutztierhaltern möglichst zu minimieren. In diesem Sinne hoffe ich auf die Unterstützung auf diesem Weg. Ich danke noch einmal für den Antrag und empfehle Ihnen Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Staatsminister Schmidt, der die Aussprache für die Staatsregierung beschloss. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Das haben die einbringenden Fraktionen CDU und SPD. Kollege Hippold ergreift jetzt das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich am Anfang für die trotz des sehr emotionalen Themas sehr sachgerechte Debatte zu bedanken. Es gab vielleicht eine Ausnahme. Frau Grimm, es war zum Teil unerträglich, was Sie hier vorgetragen haben. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir keine Zahlen mehr brauchen, da wir sowieso schon alle haben bzw. – so haben Sie den Eindruck vermittelt – Sie das alles kennen, dann sollten Sie sich vielleicht bei Senckenberg bewerben. Ich glaube, dass die sehr dankbar wären, wenn die eine oder andere Zahl beigebracht würde und die Probleme, die mit dem

Wolf im Zusammenhang stehen, dadurch gelöst werden könnten. Jetzt schalte ich aber den Sarkasmus aus.

Ich komme zu zwei Argumenten. Herr Günther, Sie waren auf die Platzmenge pro Rudel eingegangen. Ich befürchte, dass die Theorie der Platzmenge, die es bei vielen anderen Arten auch schon gibt, nicht ganz aufgeht. Es ist sicher schwer vergleichbar, aber wenn man beispielsweise den Kormoran betrachtet, dann kann man auch davon ausgehen, dass nur eine bestimmte Menge an Kormoranen zu uns kommt, weil nur eine bestimmte Platz- oder Nahrungsmenge verfügbar ist. Der Kormoran hat uns aber ganz eindeutig gezeigt, dass er neue Nahrungsquellen erschließt. Deswegen würde ich diese Theorie vorsichtig infrage stellen, die auch – so sage ich es einmal – unter den Fachleuten umstritten ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sicher.

Bitte.

Herr Kollege, kennen Sie den Unterschied zwischen Prädatoren – Wildtieren, die ein Rudel haben und verteidigen – und ganz klassischen Herdentieren oder Schwarmtieren wie Vögel, wo so viele vorhanden sind, wie Nahrungsangebot da ist?

Selbstverständlich kenne ich den Unterschied. Deswegen habe ich ausgeführt, dass es schwer vergleichbar ist. Aber in gewisser Art und Weise kann man schon einen Rückschluss ziehen.

Ich glaube, Frau Kagelmann und auch Sie, Herr Günther, hatten die Fragestellung der Angstmache gebracht. Ich glaube, darum geht es nicht. Es geht einfach darum, sich der Populationsentwicklung zu stellen. Irgendwann – ich glaube, darüber sind wir uns einig – werden wir diesen gesicherten Bestand haben. Wie groß die Menge ist, wissen wir jetzt noch nicht. Das muss man tatsächlich definieren. Spätestens dann, wenn wir diese stabile Population erreicht haben, bin ich der Auffassung, müssen wir uns mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen. Besser ist es allerdings – deswegen haben wir diesen Antrag auf den Weg gebracht –, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, um zu agieren und nicht erst dann zu reagieren, wenn der Punkt erreicht ist. Daher bitten wir recht freundlich um die Unterstützung unseres Antrages.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das war das Schlusswort, vorgetragen von Herrn Kollegen Hippold für die einbringende Fraktion.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Uns liegt zunächst in der Drucksache 6/7629 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Der wird jetzt eingebracht von Frau Kollegin Grimm.

(Christian Piwarz, CDU: Als Drucksache …!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist bedauerlich, dass unserem Wunsch heute Morgen, die Anträge zum Thema Wolf am heutigen Tag gemeinsam zu behandeln, von allen Fraktionen nicht entsprochen wurde, zumal unser Antrag am 17.11. als erster im Sächsischen Landtag eingereicht wurde

(Zuruf von der CDU: Danach geht es aber nicht!)

und konkrete Forderungen sowohl für den Schutz der Wildtiere als auch für die Wiederherstellung der Akzeptanz des Wolfes in den sächsischen Regionen durch die Bevölkerung enthält. Deshalb jetzt dieser Änderungsantrag.

Wir fordern in unserem Änderungsantrag zum Beispiel, die Ergebnisse der sächsischen und internationalen Forschungsarbeiten bezüglich des Verhaltens der Wölfe zu verwenden, auszuwerten und in vorhandene Managementmaßnahmen einzubeziehen bzw. einzuarbeiten.

Herr Hippold, es liegen nach so vielen Jahren Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet bestimmt schon ausreichend Daten vor, die man verwenden kann.

Wir stellen den Antrag auf Studien, welche landesspezifische Konflikte, insbesondere die Verhaltensveränderungen des Wildes und deren Wirkung auf den Wald, mit konkreten Fakten unterlegen und regional anwendbare Lösungshilfen schaffen.