Wir wissen, dass die Änderung – wir bedanken uns dafür beim Staatsministerium –, die erfolgt ist, zu keiner Änderung geführt hat. Die Vereine sind trotzdem notleidend. Hier muss eine dauerhafte Lösung her.
Bitte stimmen Sie demzufolge der Entschließung zu, wenn es sich bei Ihnen nicht nur um mit den Lippenbekenntnisse handelt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz so einfach ist es doch nicht. Ziffer I: Natürlich steht im Protokoll, dass alle Fraktionen Danke gesagt haben, dass alle hinter den Aufgaben, hinter den Betreuungsvereinen stehen. Das ist schon eine Selbstverständlichkeit. Jetzt zu sagen, dafür brauchen wir noch einmal eine extra Zustimmung – nein, das brauchen wir meines Erachtens nicht.
Ja, davor steht Entschließung. Aber wenn wir entschlossen sind, wenn wir bekundet haben, dass wir entschlossen sind – –
Punkt II: Der Landtag stellt fest, dass das gestiegen ist. Ja, eine Wahrheit, und das wird voraussichtlich weiter steigen. Soll ich auf ein „voraussichtlich“ eine Entschließung aufbauen? – Meines Erachtens nicht.
Zu der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention haben Sie etwas gesagt. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist nicht nur eine Aufgabe hier, und dazu hat sich im konkreten Fall, was das hier anbelangt, auch das Justizministerium bekannt. Es ist auch in der Staatsregierung behandelt worden. Dazu brauche ich keine zusätzliche Entschließung, weil da schon gearbeitet wurde.
Auch zu dem dritten Punkt, den Sie unter II. aufgeführt haben, dass das nicht mehr gerecht ist, ist schon etwas ausgeführt worden. Aber bitte schön, sind 19,90 Euro, 22,60 Euro oder 50,80 Euro gerechtfertigt? Das soll doch gerade dabei herauskommen, wie Qualität auch entsprechend vergütet wird. Dass wir überall dort, auch wo wir gerichtliche Vergütungen haben, bei Vergütungserhöhungen durchaus relativ lange Laufzeiten haben, das wissen Sie. Darüber müssen wir zwei uns nicht als Anwälte unterhalten.
Wir wollen hier Grundlagen haben, um zu sagen: Was ist eine angemessene, was ist auch eine zukunftsträchtige Vergütung, die der notwendigen und der geleisteten Qualität entspricht?
Ich stimme Herrn Baumann-Hasske zu: Es gibt vieles, das wir tun müssen und auch was wir tun wollen, aber wir wollen valide Grundlagen dafür haben. Auf der einen Seite meine ich, es liest sich am Anfang flüssig, vieles ist aber noch so unbegründet von den Fakten her, dass es überflüssig ist. Meine Fraktion wird nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist hier schon sehr viel oder sogar alles gesagt worden. Natürlich müssen wir etwas tun, und natürlich müssen wir auch dringend etwas tun. Aber so dringend, wie Sie es machen, nämlich jetzt und sofort, wird es nicht gehen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Dann haben Sie uns unter Punkt I etwas Nettes aufgebaut: Wir sollen jetzt alle noch einmal per Beschluss begrüßen und loben. Wenn Sie schon so etwas aufbauen, dann müssen Sie es auch so machen, dass es uneingeschränkt zustimmungsfähig ist. Wenn Sie aber am Ende schreiben, dass wir gerade in diesem Bereich mit allen Mitteln alles unterstützen sollen, dann werden wir dem natürlich nicht zustimmen können; denn wir wollen Mittel ja wirklich auch in anderen sozialen Bereichen einsetzen. Also nicht in diesem Bereich mit allen Mitteln.
Entschuldigen Sie, das hat doch keinen Zweck. Was soll eine solche Formulierung in einem solchen Antrag? Wenn, dann müssen wir doch gerade in Bezug auf eine solche Große Anfrage im Detail abstimmen. Das ist das, was Sie in den Punkten II und III ja auch vorschlagen. Das ist alles ehrenwert, aber warum wir dem nicht zustimmen können, habe ich gerade ausgeführt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte es vorhin schon in meiner Rede angedeutet: Die Betreuungsvereine nehmen unserer Auffassung nach eine wirklich wichtige Schlüsselrolle ein, um die ehrenamtlichen Betreuungen zu ermöglichen und die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler zu begleiten und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Schließlich sind die Betreuerinnen und Betreuer, egal, ob sie ehrenamtlich oder hauptberuflich unterwegs sind, in wirklich schwierige Entscheidungen eingebunden, zum Beispiel in Entscheidungen über die zwangsweise Gabe von Medikamenten. Bei immer komplexeren Problemen und Lebenslagen müssen die Betreuerin und
der Betreuer den Überblick behalten und den zu betreuenden Menschen dabei unterstützen, die für ihn richtige Entscheidung zu treffen.
Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer stehen unter einem hohen Zeit- und Kostendruck, und die Ehrenamtlerinnen leisten einen großen persönlichen Einsatz und engagieren sich für die Menschen. Sie haben ihnen allen gedankt, und ich möchte mich dem Dank an der Stelle anschließen.
Was aber brauchen die Betreuerinnen und Betreuer, egal, ob haupt- oder ehrenamtlich? Sie brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, die Betreuung gut und einzig am Willen der zu betreuenden Person ausgerichtet auszuführen. Dafür brauchen sie vor allem eines: Zeit, Zeit für Gespräche, Zeit dafür, Vertrauen zu stiften. Die Betreuerin oder der Betreuer muss doch überhaupt erst einmal erfahren können, was zum Beispiel Herr Müller braucht, der große Angst vor einer Operation hat, der lieber sein verletztes Bein langsam ausheilen will, als eine Operation durchführen zu lassen, die eine schnellere Linderung bringt. Auch wenn die Betreuerin oder der Betreuer eine ganz andere Meinung zu dem Thema hat, muss sie oder er den Willen der betreuten Person umsetzen.
Deswegen ist für uns dreierlei wichtig: Dafür braucht es gute Betreuungsvereine, die die Ehrenamtlerinnen unterstützen und die neuen Ehrenamtler auch dafür begeistern können. Natürlich ist auch die Schulung extrem wichtig. Außerdem natürlich – das kam jetzt auch schon – eine auskömmliche Finanzierung der Berufbetreuerinnen und Berufsbetreuer.
Drittens braucht es natürlich gut ausgestattete Betreuungsgerichte und auch sensibilisierte Richterinnen und Richter. Genau das greift Ihr Entschließungsantrag auf, und deshalb werden wir ihm auch zustimmen.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/6620 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit ist die Behandlung der Großen Anfrage beendet.
DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Wehner von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Wir können nun etwas für die Gesundheit tun – für Ihre, aber natürlich auch für die der Sachsen. Die Gesundheitsziele in Sachsen sollen weiterentwickelt werden, deshalb unser Antrag.
Prävention ist die beste Medizin, die Vorsorge, die jeder Einzelne oder wir als Gruppe für uns treffen können. Die Lebenserwartung der Bevölkerung in Deutschland hat in den vergangenen Jahren erfreulicherweise zugenommen. Wer in diesem Jahr geboren wird, hat durchaus gute Chancen, 80 Jahre oder älter zu werden. Aber länger leben ist das eine, und gesund leben ist das andere.
Wir, die Koalition, im Speziellen auch die CDU-Fraktion, stehen für ein gesundes Leben im Alter. Aber dem stehen auch Zivilisationskrankheiten in unserer Gesellschaft entgegen. Einige möchte ich nennen; mancher hat davon sicher auch schon gehört: Es gibt im Alltag wenig Bewegung. Beispielsweise wird lange am PC gearbeitet, der eine oder andere legt weniger wert auf Ernährung, ernährt sich also ungesund, oder die Arbeit ist mit Stress verbunden, eine hohe Arbeitsbelastung. All dies führt zu sogenannten modernen Krankheiten unserer Zeit. Dazu zählen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Karies, Diabetes Typ 2 oder Übergewicht.
Die WHO hat in den Prognosen gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, damit diesen Krankheiten Einhalt geboten werden kann. Nach den Angaben der WHO, also der Weltgesundheitsorganisation, sterben in jedem Jahr 16 Millionen Menschen vorzeitig, also vor Vollendung des 70. Lebensjahres, an Herz- oder Lungenerkrankungen, Schlaganfall, Krebs oder Diabetes. Ein Großteil der Todesfälle aufgrund nicht übertragbarer Krankheiten könnte mit wirksamen Maßnahmen der Prävention verhindert werden. Dazu möchte dieser Antrag einen Beitrag leisten.
Ein sehr einprägsames Beispiel ist Diabetes. Derzeit wird in Deutschland der Anteil der Erwachsenen mit dem bekannten Typ-2-Diabetes auf 7 bis 8 % geschätzt, und anhand neuerer Daten und der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes muss im Jahr 2030 in der Altersklasse der 55- bis 74-Jährigen von 3,9 Millionen Personen mit Typ-2-Diabetes ausgegangen werden, also von fast vier Millionen Erkrankten. Gegenüber heute bedeutet das einen Anstieg um mehr als 1,5 Millionen Menschen. Würde also allein nur jeder Zweite dieses Personenkreises mit Prädiabetes dauerhaft
an Maßnahmen zur Prävention teilnehmen, ließen sich bis zum Jahr 2030 mehr als 370 000 Diabetesfälle vermeiden. Da lohnt es sich dann doch, einmal etwas genauer hinzuschauen.
Ein anderes Beispiel ist die Adipositas, also die sogenannte Fettleibigkeit. Nach einer aktuellen Studie liegen die Kosten im Hinblick auf Adipositas allein im gesundheitlichen Bereich bei circa 27 Milliarden Euro, die volkswirtschaftlichen Kosten sind hierbei noch gar nicht mitgerechnet. Die Gesundheitskosten einer Person mit dem schon angesprochenen diagnostizierten Diabetes sind etwa doppelt so hoch wie die von Personen ohne diese Erkrankung. Die medizinische Behandlung des Diabetes verursacht nach Schätzungen auf der Basis von AOKDaten von 2009 in Deutschland Kosten in Höhe von 21 Milliarden Euro. Das sind 11 % der gesamten Ausgaben der Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt, und die Tendenz ist steigend.
11 % sind ein hoher Wert, und an dieser Stelle setzen Gesundheitsziele an. Sie rücken den Menschen in den Mittelpunkt und versuchen nicht nur, die Gesundheit Einzelner oder bestimmter Gruppen zu verbessern, sondern setzen sich auch für eine Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen ein. Gesundheitsziele sind auch von Bedeutung, um Prioritäten und langfristige Perspektiven im Gesundheitswesen zu entwickeln sowie sektorenübergreifende Handlungsfelder zu definieren und zu vernetzen.
Sie werden sich erinnern: Der Sächsische Landtag hat sich in der Sitzung vom 8. Dezember 2014 schon einmal über die Bedeutung gesundheitlicher Prävention ausgetauscht. Das heißt, sie trägt dazu bei, dass Krankheiten erst gar nicht entstehen oder der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden kann, dass Menschen gesund älter werden oder die Lebensqualität steigt.
Der Bundesgesetzgeber hat dies auch erkannt und im vergangenen Jahr das Präventionsgesetz verabschiedet. Es verbessert die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure der Länder und Kommunen gestaltet werden können. Darüber hinaus, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und, ganz wichtig, das Impfwesen gefördert werden. Auch dazu hatten wir in diesem und im vergangenen Jahr bereits Diskussionen, die Impfbereitschaft betreffend.
Der Freistaat Sachsen hat bereits früh die Wichtigkeit der Gesundheitsziele erkannt und setzt diese seit nunmehr zehn Jahren um. Mit dem Präventionsgesetz gibt es heute
neue Impulse zur Umsetzung der Gesundheitsziele. Diese sind zu fördern und entsprechend dem Ihnen vorliegenden Antrag zu stärken. Mein Kollege Rohwer wird in der nächsten Runde darauf eingehen, wie man das ganz praktisch mit Leben erfüllen kann. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.