Der dritte Punkt betrifft die Zielvereinbarungen, die eins zu eins zwischen den Hochschulen und dem Ministerium abgestimmt werden müssen. Hochschulentwicklungsplanung, Zuschussvereinbarung und Zielvereinbarung
müssen entsprechend durch die Gremien der Hochschulen, dem Hochschulrat und dem Senat, akzeptiert oder bestätigt werden. Somit sind noch einige Prozesse auszugestalten. Ich bin sehr optimistisch.
Sie haben eine weitere Frage gestellt. In dieser ging es um die Möglichkeit der Nachsteuerung. Der Hochschulentwicklungsplan hat eine sehr lange Laufzeit. Ich hatte bereits darüber berichtet, dass in dieser Laufzeit unter anderem auch der Hochschulpakt ausläuft. Es stellt sich die Frage, ob es etwas Ähnliches ab dem Jahr 2020 geben wird – es geht um die Bruchstelle 2019/2020. Deswegen haben wir uns auch entschieden, eine sogenannte Revisionsklausel in den Hochschulentwicklungsplan aufzunehmen.
Wir wollen eine Evaluierung vornehmen und prüfen, ob sich der finanzielle Rahmen gravierend – dazu gibt es einige Festlegungen – verändert hat, der es notwendig macht, über die weitere Hochschulentwicklungsplanung mit den Hochschulen zu sprechen, ob sich aber auch zum Beispiel die Studierendenzahlen in deutlicher Weise verändert haben – wir haben ja bis 2020 die Erfüllung des Hochschulpaktes mit einer sehr hohen Studierendenzahl zu erreichen. Der dritte Punkt ist, ob gegebenenfalls bis dahin geklärt ist – wovon wir derzeit ausgehen –, ob der Bund so etwas wie einen Anschluss, also ein Nachfolgeprogramm zum Hochschulpakt 2020 macht und in die Finanzierung der Hochschulen in anderer Weise mit einsteigt, weil Artikel 91 b des Grundgesetzes, auf den ich heute schon einmal verwiesen habe, hier eine ganze Reihe von Optionen offenlässt. Wir haben gerade mit dem Bund gemeinsam eine Staatssekretärsarbeitsgruppe eingesetzt, die das prüft. Ich denke, diese wird im nächsten Jahr entsprechende Vorschläge unterbreiten. Durch diese Revisionsklausel haben wir eine Möglichkeit der Nachsteuerung bei gravierenden Veränderungen. Diese erfolgt natürlich in Abstimmung mit den Hochschulen, und so wird es auch im Hochschulentwicklungsplan stehen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Fraktion DIE LINKE hat noch die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Frau Abg. Falken, bitte.
Frau Staatsministerin, warum stimmen Sie als Wissenschaftsministerin einer Bund-Länder-Vereinbarung zu, in der nur wenige Universitäten bevorteilt werden, obwohl wir wissen, dass die Hochschulen strukturell unterfinanziert sind? Aus dem Bericht, den Sie uns haben zukommen lassen, geht ja ganz klar hervor, dass es eine weitere Verschlechterung der strukturellen Unterfinanzierung geben wird.
Ich fange auch hier zunächst von hinten an: Man muss einmal nachschauen, in welchem Bericht wir geschrieben haben, dass die strukturelle Unterfinanzierung zunehmen wird. Wir sind gerade dabei, für den nächsten Doppelhaushalt die Finanzierung der Hochschulen zu regeln, die Sie dann beschließen werden; aber die Zuschussvereinbarung läuft derzeit noch. Die neue Zuschussvereinbarung sieht keine Absenkung vor, zumindest ist mir jedenfalls nichts davon bekannt – im Gegenteil, wir werden entsprechend der Personalkostenanhebung nachsteuern, jedoch nicht im Sinne von Absenkung. Die strukturelle Finanzierung der Hochschulen bleibt also mindestens erhalten – im Gegenteil, sie wird an einigen Stellen durch die BAföG-Mittel noch deutlich ergänzt.
Was wir in der Tat haben – vielleicht war das Ihre Aussage –, ist ein zunehmender Anteil von Drittmitteln. Das heißt, zwar nicht absolut, aber relativ verschiebt sich dieser Anteil der Grundfinanzierung zur Drittmittelfinanzierung. Schon vor vielen Jahren habe ich mehrfach darüber berichtet. Das heißt aber nicht, dass die Grundfinanzierung abgenommen hat; das wäre ein Irrtum an dieser Stelle.
Warum stimme ich zu? Nachdem wir – ich gestehe gerne zu, dass ich eine große Skeptikerin der Linie „Exzellenzuniversität“ war – 2007/08 die Exzellenzinitiative eingeführt haben, haben wir jetzt eine Evaluation vorliegen. Dabei hat die Imboden-Kommission sehr deutlich zum Tragen gebracht, dass wir mit der Exzellenzinitiative sehr viel mehr erreicht haben, als nur wenige Universitäten zu fördern. Das sagen auch Universitäten wie beispielsweise die Universität Leipzig oder die TU Chemnitz, die erst in der letzten Programmphase dazugekommen ist. Dieses wettbewerbliche System und die Orientierung daran, sich selbst zu hinterfragen, wo man internationale Bereiche hat und wo man forschungsstark ist, hat auch in den Universitäten, die bisher nicht punkten konnten, die also kein Forschungscluster eingeworben haben, dazu geführt, dass sie zum Beispiel im Bereich der DFG-Mitteleinwerbung deutlich besser geworden sind. Damit wurde die Frage der Profilbildung der Universitäten deutlich vorangetrieben.
Auf der anderen Seite sind wir mittlerweile an einem Punkt angekommen – das hat auch die ImbodenKommission gezeigt –, dass die Profilierung innerhalb der deutschen Hochschullandschaft so weit vorangeschritten ist, dass wir als Freistaat Sachsen nicht gut beraten wären, den Universitäten jetzt den Weg in eine nächste Runde der Exzellenzinitiative zu versperren, zumal wir ein 16-pluseins-Verfahren haben. Sachsen wäre also gut beraten, sich nicht anders als andere Länder zu verhalten und zu sagen: Wir geben den Universitäten die Chance, diese Gelder, die wir gemeinsam mit dem Bund zur Verfügung stellen, auch einzuwerben. Von daher glaube ich, dass in den letzten Jahren ein Veränderungsprozess an den Hochschulen eingesetzt hat. Ich stimme Ihnen absolut zu, dass dies nicht zulasten der Grundfinanzierung gehen darf. Darin sind wir uns also völlig einig.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Von den verbleibenden zwei Minuten Fragezeit erhält nun für die SPD Herr Mann die Gelegenheit, diese zu nutzen.
Frau Staatsministerin, Sie waren teilweise schon beim Thema Tenure-Track darauf eingegangen – dennoch würde mich einmal interessieren, welche Möglichkeiten es im Rahmen der Exzellenzinitiative, aber auch des Paktes für wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Einigung in der GWK gibt, die Personalentwicklungskonzepte an den Hochschulen voranzubringen und vor allem auch tatsächlich für gute Arbeit beim wissenschaftlichen Nachwuchs zu sorgen?
Danke für die Frage; ich denke, das werden wir noch einmal aufgreifen. Ja, die Tenure-TrackProfessur wird auch an den Hochschulen, übrigens auch an den besonders guten Hochschulen, den Druck weiter erhöhen, Personalentwicklungskonzepte und Karrierekonzepte auf den Tisch zu legen. Denn sonst haben Sie keine Chance, eine Tenure-Track-Professur zu bekommen.
Wir haben dies auch im Hochschulentwicklungsplan, und auch in den Zielvereinbarungen wird dieser Aspekt noch einmal enthalten sein. Damit flankieren wir auch die Maßnahmen jenseits dieser Professur, was wir jetzt mit dem Rahmenkodex mit den Hochschulen auf den Weg bringen, nämlich dass wir vernünftige Beschäftigungsverhältnisse auch bei den Drittmittel- und den Qualifizierungsstellen in den Hochschulen bekommen. Schritt für Schritt werden wir auch die Stellen, die wir den Hochschulen geben, wieder zu unbefristeten Stellen machen, die benötigt werden, um eine starke Lehre zu haben. Dieser ganze Prozess insgesamt wird an den Hochschulen dazu führen – und führt auch heute schon dazu –, dass es ein Umdenken geben wird, sodass wir wieder eine vernünftige Balance zwischen befristeteten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen auch jenseits der Professur hinbekommen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – In 19 Sekunden werden wir jetzt keine weitere Frage mehr hinbekommen, Frau Dr. Maicher. Die Zeitdauer der Befragung der Staatsministerin ist somit abgelaufen. Ich danke Ihnen, Frau Staatsministerin Dr. Stange, dass Sie sich für die Fragen zur Verfügung gestellt haben. Es hat fast geklappt, dass Sie sich allen drei Fragen stellen konnten. Vielen herzlichen Dank!
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst die AfD, danach die CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Frau Abg. Kersten beginnt für die AfDFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Maicher, leider sind Sie selbst jetzt nicht anwesend, aber vielleicht kann man Ihnen meinen Gruß ausrichten. – Mit diesem Antrag beschäftigen wir uns mit dem Thema Schulpolitik. Die GRÜNEN hatten uns ja vorhin vorgeworfen, wir würden uns um dieses Thema nicht kümmern, aber vielleicht sollte man vorab die Tagesordnung lesen, denn dann kann man sich einen solchen Fauxpas ersparen.
Meine Damen und Herren! Derzeit vergeht keine Woche – manchmal nicht ein Tag –, wo nicht über die sich zuspitzende Situation an den sächsischen Schulen berichtet wird. Diese beruht hauptsächlich auf der derzeitigen, aber vor allen Dingen auf der zukünftig zu erwartenden Personalsituation an unseren Schulen. Unterrichtsausfall ist mittlerweile normal; darüber gibt es kaum noch Aufregung. Klassenleiterstunden kann sich kaum noch ein Lehrer oder eine Schule leisten. Ganztagsangebote und AGs können nicht mehr im Rahmen der Stundenzahl der Lehrkräfte organisiert werden – das geschieht meist zusätzlich. Schulentwicklung und -evaluation sind auf Eis gelegt; qualitative Entwicklungen sind damit kaum noch möglich.
Auch die Weiterbildung der Lehrkräfte ist nur noch nach dem Schneeballprinzip möglich, das heißt, nur ein Lehrer geht zur Weiterbildung und soll anschließend seine Kollegen multiplikativ weiterbilden. Das ist schon jetzt Realität. Realität ist auch, dass zu den letzten Einstellungsterminen nicht alle freien Lehrerstellen besetzt werden konnten. Realität ist auch, dass mit dem massenhaften altersbedingten Ausscheiden von Lehrkräften in den nächsten Jahren in Sachsen der Lehrerbedarf größer sein wird als anderswo.
Meine Damen und Herren! Es bedarf großer Anstrengungen, um diese Situation in den nächsten Jahren in den Griff zu bekommen, und es bedarf unterschiedlichster
Ideen dazu. Wir benötigen einerseits langfristige Maßnahmen, die vor allem die Lehramtsausbildung im Blick haben. Andererseits sind aber auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen gefragt, um das Personalloch an Sachsens Schulen nicht weiter aufreißen zu lassen.
Die AfD-Fraktion legt mit dem vorliegenden Antrag „Sofortmaßnahmen zur Lehrergewinnung“ ein Maßnahmenpaket vor, welches in erster Linie zur kurzfristigen Umsetzung gedacht ist. Bevor ich die einzelnen Punkte unseres Antrages erläutere, möchte ich darauf hinweisen, dass unser Antrag nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wir behaupten nicht, dass mit der Annahme unseres Antrages alle Probleme auf dem sächsischen Lehrerarbeitsmarkt behoben sein werden. Wir behaupten aber, dass wir einen Teil der Probleme damit lösen oder mildern können.
Sie finden in unserem Antrag auch Vorschläge, die es zu prüfen gilt, bei denen auch wir nicht genau wissen, ob sie tatsächlich erfolgreich sein werden. Aber wir sind der Meinung, dass es sich lohnt, diese Prüfungen vorzunehmen, und wir sind vor allem der Meinung, dass Vorschläge, noch dazu, wenn sie keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Ressourcen bedingen, nicht aufgrund parteitaktischen Verhaltens abgelehnt werden sollten.
Sehr geehrte Kollegen! Damit bin ich bei unseren konkreten Maßnahmen, die ich Ihnen nachfolgend erläutern möchte. Punkt 1 beinhaltet die Forderung, Lehrer aller Schularten ab dem 01.01.2017 mindestens in die Entgeltgruppe E 13 einzustufen. Sachsens Lehrer werden im bundesdeutschen Vergleich mit am schlechtesten bezahlt. Wir brauchen eine bessere Bezahlung unserer Lehrkräfte. Wir müssen deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, wenn wir Lehrer nach Sachsen locken wollen.
Es gibt verschiedene Rahmenbedingungen, die eine Stelle attraktiv machen. In allererster Linie – das ist nun einmal menschlich – sind es aber finanzielle Anreize, die ein Angebot interessant machen. Dabei geht es nicht um Verbeamtung, sondern einfach um mehr Brutto und Netto im Monat. Und es geht neben dem Werben um neue Lehrer auch um Wertschätzung der in Sachsen bereits unterrichtenden Lehrkräfte, darum, sie möglichst bis zur Regelaltersrente im System zu halten.
Mit dem Blick auf das neue Schulgesetz wissen wir, dass sich gerade Grundschul- und Oberschullehrer den Gehaltszuwachs mehr als verdient haben. In diesen Schularten werden die Anforderungen in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Erwähnt sei hier die inklusive Unterrichtung an Grundschulen von Kindern mit Förderbedarf im Bereich Lernen sowie im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung – alles Fachgebiete, in denen die Grundschullehrer nicht ausgebildet sind. Hinzu kommen immer heterogenere Klassen, mit denen vor allem die Oberschulen konfrontiert werden; Stichworte: sozialpädagogische Bedarfe, Flüchtlinge.
Für alle diese Anforderungen bedarf es eines Ausgleichs. Ein zeitlicher wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sein. Daher nochmals der Appell: Eine bessere Bezahlung wird unumgänglich sein.
In Punkt 2 fordern wir eine Entfristung aller befristeten Arbeitsverträge sowie den Abschluss von Arbeitsverträgen ausschließlich ohne Befristung. Auch im Schuljahr 2015/16 wurden noch knapp 12 % der Neueinstellungen befristet, und sagenhafte 36,4 % davon sind Befristungen in der Schulart Berufsschule. Wir brauchen uns demzufolge nicht zu wundern, wenn wir in dieser Schulart besonders hohen Lehrermangel haben.
Gründe für befristete Arbeitsverträge liegen in der Regel im Ausgleich von zeitweisen Personalausfällen, im Erhalt von Flexibilität oder aber, um Personalabgänge zu realisieren, und es trifft vor allem junge Leute. Diese Gründe greifen hier nicht. Wir brauchen junge Lehrer. Der Personalmangel an Lehrkräften beruht auch nicht auf zeitweisen Personalausfällen, und von gewünschten Personalabgängen kann keinesfalls die Rede sein. Wer die Wahl hat – und die werden künftige Lehrer nicht nur in Sachsen haben –, wird sich immer für einen Arbeitsvertrag mit Perspektive entscheiden. Gemäß unserem Antrag soll allerdings die Befristung von DaZ-Lehrern weiterhin möglich sein. Dies begründet sich in der Unwägbarkeit des künftigen Bedarfs bei diesen Lehrkräften, aber auch in der Möglichkeit, dass diese Personengruppe über das Seiteneinsteigerprogramm in den regulären Schuldienst wechseln kann.
Mit Punkt 3 wollen wir eine Aufhebung von Bewerbungsfristen, die es derzeit zweimal jährlich gibt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum bei einem permanenten Lehrerbedarf nicht auch permanent eingestellt werden sollte. Lehrerausfälle wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Ähnlichem finden außerhalb der halbjährlichen Fristen statt. Auch für Bewerber aus anderen Bundesländern oder aber Seiteneinsteiger kann ein laufendes Einstellungsverfahren attraktiv sein.
Mit Punkt 4 fordern wir, allen Absolventen des Lehramtsstudiums in Sachsen eine Stelle im Vorbereitungsdienst aktiv anzubieten. Oberstes Ziel muss es sein, allen Absolventen sächsischer Hochschulen ein Referendariat in Sachsen zu ermöglichen. Wir müssen alles daran setzen, möglichst viele dieser Absolventen in Sachsen zu halten. Mit einem Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst in
Sachsen, möglichst nahtlos anschließend an das erste Staatsexamen, kann der ersten Abwanderungsmöglichkeit nach dem Lehramtsstudium entgegengewirkt werden.
Wenn dann noch aktiv – mit aktiv meine ich auch wirklich aktiv – auf mögliche Bewerber zugegangen wird, nehmen wir den Absolventen einiges an Arbeit ab, nämlich die eigene Suche nach einem Referendariatsplatz. In der Abschlussphase des ersten Staatsexamens sind die Lehramtsstudenten mit Prüfungen beschäftigt, haben andere Dinge um die Ohren. Wenn Sachsen in dieser Zeit um sie wirbt, ihnen Papierkram abnimmt, ihnen Angebote offeriert, ja, sagen wir einmal so, die Studenten ein wenig umsorgt, dann zeigen wir ihnen, dass sie uns wichtig und dass sie hier richtig sind. Die Chance, nach einem in Sachsen absolvierten Referendariat auch in Sachsen zu bleiben, ist deutlich höher als nach einem Referendariat in einem anderen Bundesland.
Die Forderung in Punkt 5 schließt an Punkt 4 an. Wer sein Referendariat in Sachsen absolviert hat, muss eine Einstellungszusage in den Schuldienst bekommen, geknüpft an bestimmte Bedingungen, in unserem Fall an eine Abschlussnote von mindestens 3,49. Diese Zusage muss bereits zu Beginn des Referendariats erfolgen. Im Gegensatz zu den vom SMK im November letzten Jahres erteilten Einstellungszusagen an jene Referendare, die zum 1. Februar ihren Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben, Zusagen, die gut und richtig waren, geht unser Antrag damit ein Stück weiter bzw. setzt deutlich früher an. Je früher ein Kontakt zu den Absolventen aufgebaut wird, umso früher entsteht die gedankliche Auseinandersetzung mit einer Arbeitsstelle in Sachsen. Ich garantiere Ihnen: Der eine oder andere Lehramtsstudent wird dankbar sein, möglichst frühzeitig ein Stellenangebot zu haben. Damit kann Sachsen ordentlich punkten. Wir müssen die Ersten sein, die Angebote unterbreiten. Das Sprichwort „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ mag zwar nicht überall zutreffen, in diesem Bereich dürfte es wohl seine Wirkung nicht verfehlen.
Damit bin ich bei den letzten beiden Punkten unseres Antrages und bei den eingangs genannten Prüfungen. In Punkt 6 geht es um die Aufforderung zur Prüfung möglicher Kooperationsvereinbarungen mit Nachhilfeunternehmen, mit dem Ziel, den Vertretungslehrerpool aufzustocken. Der Stundenausfall an Sachsens Schulen belegt, dass der Vertretungslehrerpool nicht ausreichend ausgestattet ist. Hier bedarf es eines Aufwuchses an Kapazitäten, der möglicherweise durch Mitarbeiter von Nachhilfeeinrichtungen gedeckt werden könnte.
Gleichzeitig beinhaltet diese Forderung eine zweite Intention. Die Lehrkräfte, die derzeit im Programm Unterrichtsversorgung tätig sind, können vielleicht für den Regelschulbetrieb gewonnen werden. Vielleicht kann auch der eine oder andere Student, welcher derzeit als Nachhilfelehrer tätig ist, für den Lehrerberuf motiviert werden. Auch wenn am Ende aus der Prüfung nur eine Handvoll Kooperationen resultieren, kann dadurch der
Im siebten und letzten Punkt unseres Antrages geht es um die Prüfung, inwiefern in ausgewählten Fächern wie Sport, Musik oder Kunst Arbeitskräfte in Teilzeit in den Schuldienst aufgenommen werden können, die über eine entsprechende Qualifikation abseits eines Hochschulstudiums verfügen. Im Bereich Sport ist der Einsatz von erfahrenen Vereinstrainern denkbar, im Bereich von Kunst/Musik von Künstlern, Musikern oder Lehrkräften an Volkshochschulen und Musikschulen. Wenn dies gelingt, sollte Interessierten die Möglichkeit eröffnet werden, über berufsbegleitende Angebote in den regulären Schuldienst zu wechseln.
Damit bin ich vorerst am Schluss. Sie haben eine Menge Argumente und Gründe gehört, um unserem Antrag zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte an diesen beiden Tagen anschaut, kommt man zu dem Schluss, es wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen, gestern nach der Aktuellen Debatte diesen Antrag noch mit zu behandeln. Er hätte zumindest thematisch dazu gepasst. Nun kann es durchaus passieren, dass wir uns bei dem einen oder anderen im Vergleich zu gestern doppeln bzw. eine ähnlich gelagerte Debatte ein zweites Mal führen.
Zuerst bin ich grundsätzlich der AfD dankbar, dass sie hier zeigt, dass sie sich eines landespolitischen Themas annimmt. Das ist – wie wir heute bereits erfahren durften – nicht immer ganz der Fall. Auch das, was seitens der AfD-Fraktion hier aufgeschrieben worden ist – das muss ich ganz deutlich sagen –, hat mit dem Thema sehr viel zu tun.