Der effiziente Einsatz und der veränderte Umgang mit den Ressourcen – Stichwort Hochschulsteuerung, Hochschulmanagement – sind Forderungen, die seit der letzten Hochschulentwicklungsplanung 2012 verstärkt in den Hochschulen umgesetzt werden müssen. Diesen Komplex kann ich nur anreißen, aber Sie ahnen schon anhand dieser Herausforderungen, dass die Hochschulentwicklungsplanung 2025, über die ich das letzte Mal berichtet hatte, diese Herausforderung aufgreifen muss.
Lassen Sie mich zum Stichwort Exzellenz etwas sagen. An diesen Herausforderungen wird deutlich, dass wettbewerblich eingeworbene Mittel für die Hochschulen und insbesondere für Universitäten und da insbesondere für Universitäten mit internationaler Sichtbarkeit eine immer größere Rolle spielen. Am 22. April hat die gemeinsame Wissenschaftskonferenz das erste große Programm, die Fortsetzung der bisherigen Exzellenzinitiative, beschlossen und am 16. Juni wird dieses Programm der Ministerpräsidentenkonferenz auf den Tisch gelegt. Bisher hat Sachsen in diesem Programm sehr gut abgeschnitten. Immerhin werden 250 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel von 2006 bis 2017 über die Exzellenzinitiative an Universitäten als zusätzliche Mittel geflossen sein. Drei Cluster, eine Exzellenzuniversität, eine Graduiertenschule in der ersten Runde – das ist das, was wir bisher nachweisen konnten. Diese Runde läuft bis zum 31.10.2017 und die Hochschulen und Universitäten stehen in den Startlöchern für die nächste Runde. Die jetzige Runde wird um zwei Jahre verlängert, damit sich die Universitäten gut rüsten können und das wettbewerbliche Verfahren aufgestellt werden kann.
Die nächste Runde der Exzellenzinitiative knüpft nahtlos an die Erfolgskriterien der ersten Runde von 2006 bis 2017 an, auch wenn sie auf einer anderen rechtlichen Grundlage, nämlich dem Artikel 91 b des Grundgesetzes fußt. Wir werden 45 bis 50 Forschungscluster haben, die Ende 2018/Anfang 2019 mit der Förderung beginnen. Insgesamt 385 Millionen Euro pro Jahr stehen dafür zur Verfügung und pro Förderfall der Forschungscluster gibt es 3 bis 10 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommt eine Programmpauschale von 22 % und als neues Kriterium – und das ist aus meiner Sicht ein großer Zugewinn – eine sogenannte Strategiepauschale von maximal 1 Million Euro pro Jahr und erstem Cluster für die Universitäten, die Forschungscluster eingeworben haben. Das Ganze wird natürlich evaluiert, denn wir sind in einem wettbewerblichen Verfahren, aber wir haben die Evaluierungszeiten auf sieben Jahre verlängert. Das ist auch eine Erfahrung aus der ersten Runde, so dass wir nicht ständig die Universitäten in die Antragsverfahren hineintreiben.
Wichtig ist auch eine grundsätzliche Veränderung, die auch für die 2. Förderlinie, die Exzellenzuniversität, gilt. Es ist jetzt möglich, Verbünde über die Universitätsgrenzen und über Ländergrenzen hinweg zu bilden. Einer der Verbünde, der heute noch nicht in der Exzellenzinitiative ist, aber damit man sich das bildlich vorstellen kann, ist unser integriertes Biodiversitätszentrum am Standort Halle/Leipzig, ein Verbund aus drei Universitäten über drei Ländergrenzen hinweg. Die 2. Förderlinie der Exzellenzinitiative ist die Exzellenzuniversität. Das wird die größte Herausforderung, denn acht bis elf Förderfälle einschließlich Verbünde in der deutschen Hochschullandschaft, die immerhin über 120 Universitäten hat, ist ein starkes wettbewerbliches Verfahren, aus dem sich nur die besten Universitäten herauskristallisieren. Zwei Forschungscluster müssen sie nachweisen und eine bereits exzellent aufgestellte Universitätsstrategie. Pro Fall werden 10 bis 15 Millionen Euro für die einzelne Universität zur Verfügung stehen, pro Jahr insgesamt
Hier haben wir es mit einem starken wettbewerblichen Verfahren zu tun. Die Exzellenz wird sich in der deutschen Hochschullandschaft vertikal wie auch horizontal verstärkt herauskristallisieren, sowohl was die fachwissenschaftliche Seite anbelangt als auch was die Struktur der Universitätslandschaft angeht.
Lassen Sie mich einen zweiten Punkt nennen, der ganz eng mit Exzellenz zu tun hat. Exzellenz kommt in der Regel nur dann zustande, wenn wir exzellente Köpfe haben, also Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die internationales Renommee haben und denen wir eine Perspektive in Sachsen geben können. Deswegen ist es wichtig, dass ein zweites Programm vom Bund aufgelegt wurde, um das sich die Universitäten bewerben können, das sogenannte Nachwuchswissenschaftlerprogramm.
Dieses ist mit 1 Milliarde Euro über 15 Jahre ausgestattet und soll 1 000 jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern über die Tenure-TrackProfessur eine dauerhafte Perspektive bei Nachweis von exzellenten Leistungen in unseren Universitäten geben.
Für Sachsen bedeutet das, dass es hier eine gewisse Quotenregelung gibt, die nur zustande kommt, wenn die Voraussetzungen dafür an den Universitäten geschaffen sind, dass 50 Nachwuchswissenschaftler in den Universitäten gefördert werden können. Der Bund finanziert acht Jahre lang und danach werden diese jungen Leute automatisch auf eine freie Professur in Sachsen, immer vorausgesetzt, dass sie positiv und exzellent evaluiert worden sind, wechseln. Das ist zum ersten Mal ein international vergleichbarer Karriereweg im deutschen Hochschulsystem neben dem klassischen Zugang zur Professur.
Stichwort „regionale Verantwortung“: Neben all den Maßnahmen, die wir im Land schon ergriffen haben – ich erinnere an das Stichwort „Wissenschaftsregionen“ –, werden wir, Bund und Länder gemeinsam, mit dem
Programm „Innovative Hochschulen“ vor allen Dingen für Fachhochschulen – ich denke, für sie ist es in Sachsen insbesondere von Interesse – den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer und die regionale Vernetzung mit der Gesellschaft und mit den Unternehmen befördern. Dafür stehen 550 Millionen Euro, davon 10 % aus Landesmitteln, über zehn Jahre zur Verfügung. Das führt dazu, dass eine Hochschule mit bis zu 2 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich gefördert werden kann. Das mag nach wenig Geld klingen. Für die Fachhochschulen ist es jedoch ein ganz wichtiger Motor, um gerade in Sachsen die Forschungsleistung weiter voranzutreiben.
Wir haben sie bereits gut vorbereitet, indem wir schon in diesem Jahr und im vergangenen Jahr mit den vom Bund übernommenen Bafög-Mitteln 2,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Fachhochschulen eingesetzt haben.
Also, zwischen Exzellenz und regionaler Verantwortung, mit Unterstützung des Bundes sind unsere sächsischen Hochschulen gut aufgestellt.
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben nun in der ersten Runde die Möglichkeit, Fragen zum Berichtsthema der Staatsministerin zu stellen. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion; Frau Abg. Fiedler. Bitte sehr.
Frau Staatsministerin, vielen Dank, für Ihre Ausführungen. Jetzt kommen die Überlegungen zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative quasi parallel zu den Überlegungen zum Hochschulentwicklungsplan in Sachsen. Meine Frage ist: Inwieweit stimmen die beiden Überlegungen und Pläne überein?
Das eine geht nicht ohne das andere. Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung haben wir den Auftrag, gemeinsam mit den Universitäten und Hochschulen die Profilbildung zu schärfen. Nur dort, wo eine Universität bereits in ihrem Profil klar ist und dieses Profil über Jahre hinweg, denke ich, international aufgestellt hat, wird sie sich für die Exzellenzinitiative bewerben können und eine Chance haben, bei der Exzellenzinitiative zu punkten.
Was wir im Hochschulentwicklungsplan machen, ist, wir sichern mit den Hochschulen gemeinsam ein abgestimmtes Fächerangebot, aber gleichzeitig natürlich auch die weitere Profilierung der Hochschulen. Damit sollten wir sensibel umgehen, sprich: Gerade bei der Abstimmung des Fächerangebotes ist es wichtig, dass wir den Fächer
Also, das eine geht nicht ohne das andere. Ohne Profilbildung wird es auch keine Exzellenzuniversität und auch keine exzellenten Forschungscluster geben können. Damit geht beides Schritt für Schritt nebeneinander.
Danke, Herr Präsident. – Frau Staatsministerin, Sie sind in Ihren Ausführungen schon kurz darauf eingegangen. Unsere erste Frage heute ist, wie die 50 Juniorprofessuren, die Sie gerade in Ihrem Redebeitrag erwähnt haben, auf die Hochschulen im Freistaat Sachsen aufgeteilt werden? Können Sie dazu schon heute etwas sagen? Ist die Finanzierung über die acht Jahre zu 100 % vom Bund vorgesehen oder gibt es auch andere Überlegungen?
Also, zunächst sind die 50 möglichen Tenure-Track-Professuren – keine Juniorprofessuren! – eine derzeitige theoretische Rechnung. Anhand dieser 1 000 möglichen Professuren, die gefördert werden können, und der Regionalisierungskomponente, die am Königsteiner Schlüssel und an der Zahl der Professoren im jeweiligen Land festmacht, ist das eine Berechnung, die wir durchgeführt haben, was optional möglich ist.
Tatsächlich möglich ist es nur dann, wenn die Universitäten – dabei sind zunächst einmal alle Universitäten gefordert; es richtet sich an die Universitäten – ein Personalentwicklungskonzept vorlegen und eine Karriereplanung an ihrer Universität entsprechend nachweisen können und wenn sie nachweisen können, dass sie nach sechs Jahren – so lange dauert eine Tenure-TrackProfessur mit entsprechenden Verlängerungsmöglichkeiten – auch eine freie Professur haben, in die diese TenureTrack-Professur mündet.
Alle Universitäten sind gefordert, diese Bedingungen zu erfüllen. Ich habe zumindest schon von der Universität Leipzig gehört, dass sie sich darauf schon vorbereitet.
Die Finanzierung ist so ausgerichtet, dass der Bund eine Pauschale finanziert, ungefähr 118 000 Euro pro Jahr und Stelle. Darin enthalten sind 15 % für die Universität, die sie dafür mit verwenden kann, sodass die Stelle im Wesentlichen ausfinanziert ist.
Es gibt eine kleine Differenz, weil wir sowohl W1-Stellen als auch W2-Stellen für die Tenure-Track-Professur nutzen können. Die Universitäten sind gefordert, dies auszuführen.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Die Exzellenzinitiative stellt vor allen Dingen auf die Universitäten ab. Vor diesem Hintergrund möchte ich dennoch die Frage stellen: Welche Überlegungen gibt es beim Land und natürlich auch beim Bund, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bis hin zur Berufsakademie zu unterstützen und zu fördern?
Vielen Dank für die Frage. Sie hängt sehr eng mit den Themenstellungen zusammen. Was heißt regionale Verantwortung?
Wir haben neben der Exzellenzinitiative der Universitäten auch schon in der Vergangenheit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften besondere Aufmerksamkeit geschenkt, indem wir ihnen zum Beispiel über die Titelgruppe 70 – dazu hat der Landtag sein Übriges getan – zusätzliche Forschungsmittel an die Hand gegeben haben in Höhe von jeweils 500 000 Euro, mit denen sie eine sehr gute Hebelwirkung erzeugen konnten, um unter anderem Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, aber auch Forschungsprojekte einzuwerben.
Hinzu kamen ab 2015/2016 weitere jeweils 500 000 Euro pro Jahr, die wir den Hochschulen dauerhaft zur Verfügung stellen wollen, wenn uns der Landtag diese Möglichkeit wieder gibt , um auch eine Projektunterfütterung zu erreichen, sprich: eine nachhaltige Unterstützung für die Fachhochschulen, die kaum einen Mittelbau haben. Das ist, denke ich, das Allerwichtigste.
Ich habe erwähnt, ich gehe davon aus, dass unsere Fachhochschulen gut aufgestellt sind, um im Wettbewerb um die innovative Hochschule Bundesgelder einzuwerben. Wir werden 10 % dazugeben, damit diese Möglichkeit existiert und um auch hierbei die anderen Komponenten, nämlich die regionale Verantwortung, den Technologietransfer und den Wissenstransfer, den die Fachhochschulen zu leisten haben, besser zu verorten.
Bei der Berufsakademie sieht es anders aus. Bei der Berufsakademie werden wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen – natürlich dann, wenn der Landtag dem folgt –, um die Berufsakademie so aufzustellen, dass sie auch in Zukunft nicht nur solide aufgestellt ist, sondern auch mehr Handlungsfreiheit bekommt, um zum Beispiel auch im Bereich der Forschung, insbesondere im Bereich der Technologie und Technik wenigstens etwas mit auf den Tisch legen zu können.
Wir wissen, sie sind keine Hochschulen. Sie sind im tertiären Bereich angesiedelt. Sie haben derzeit keine Forschungskapazitäten, die tatsächlich in ihrem Budget sind. Sie sind aber wichtige Faktoren für die regionale Nachwuchsgewinnung. Dafür sollten wir sie auch stärken.
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für Studienaufenthalte von Studenten aus Staaten aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa an den Hochschulen. Gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten der Staatsregierung zur Förderung ausländischer Studenten?
Ausländische Studierende werden zuerst von den Universitäten und von den Hochschulen selbst gefördert. Wir haben mittlerweile einen doch erklecklichen Anteil von ausländischen Studierenden an den Hochschulen. Es ist zuallererst Aufgabe der Hochschulen selbst, diese ausländischen Studierenden zu fördern.
Was wir mit dieser Förderrichtlinie machen – das ist die wichtigste Förderrichtlinie, die Sie zitiert haben –, ist, diese Bemühungen der Universitäten zu unterstützen und insbesondere in unseren Nachbarländern zu unterstützen.
Ich danke Ihnen, Frau Staatsministerin. – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Abg. Dr. Maicher, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Meine erste Frage bezieht sich auf das Nachwuchswissenschaftlerprogramm von Bund und Ländern. Sie haben gerade gesagt, dass 50 theoretisch mögliche Tenure-Track-Professuren für Sachsen im Raum stehen und dass die Universitäten sie nach W 1 oder W 2 besolden können. Meine Frage ist: Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Schlechterstellung der Juniorprofessuren, die wir haben, die nur nach W 1 besoldet werden können, vielleicht aufgehoben werden kann? Planen Sie das Besoldungsgesetz für Juniorprofessuren zu ändern, oder wie kann verhindert werden, dass ein Unterschied passiert, da ja schon die wenigsten Juniorprofessuren in Sachsen mit einem Tenure-Track ausgestattet sind?
Zunächst, denke ich, sollten wir auch die unterschiedlichen Finanzierungsregelungen sehen. Für die Tenure-Track-Professur bekommen die Hochschulen – es sind Hochschulstellen, also werden wir als Land dabei nicht wirklich beteiligt sein – zusätzliche Mittel vom Bund, und zwar eigentlich eine Vollfinanzierung dieser Stelle. Insofern ist es naheliegend, dass mit diesen Stellen zum einen das Auswahlverfahren eine sehr hohe Hürde zu nehmen hat; denn es wird damit nicht nur eine Option, die wir derzeit bei der Juniorprofessur haben, eine Option auf den Tenure-Track gegeben, sondern es muss eine verbindliche Zusage auf eine anschließende Professorenstelle gegeben werden. Da es uns wichtig ist, dass wir in allen Bereichen die Möglichkeit haben, diese Option Tenure