Protocol of the Session on December 17, 2015

Ich möchte gern, dass die Landesbühnen als vom Staat mitfinanzierte Einrichtung erhalten bleiben. Deswegen ist es richtig, dass sie nicht kommunalisiert wurden, sondern als fahrendes, als mobiles Theater erhalten geblieben sind.

Wenn Sie, Frau Maicher, sich an das Gutachten zur Entwicklung der Theater und Orchester im Land erinnern oder einen Blick hineinwerfen, dann lag ein Augenmerk dieses Gutachtens für die Theaterkultur im Freistaat immer auch auf den Landesbühnen.

Meine Damen und Herren, wir gehen in die zweite Runde. Jetzt kommt das Thema „Hochschulentwicklungsplanung 2025“, beantragt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dazu. Es beginnt die CDU-Fraktion, Frau Abg. Fiedler.

Frau Staatsministerin, ein Thema beschäftigt uns schon eine ganze Weile: die Ausbildung der Pharmazeuten in Leipzig. Das ist ein Thema, bei dem immer wieder gesagt wird, dass es im Rahmen des Hochschulentwicklungsplanes eine Rolle spielen wird.

Meine Frage lautet: Wie ist der Sachstand gerade, wie wird es weitergehen?

Vielen Dank.

Lassen Sie mich zum Stichwort Hochschulentwicklungsplan ein wenig ausholen, weil das ein Thema ist, das noch nicht allzu oft im Landtag eine Rolle gespielt hat. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass bis zum Ende des Jahres 2016 die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplanes bis zum Jahre 2025 erfolgen soll. Derzeit haben wir einen Hochschulentwicklungsplan mit der Perspektive 2020, der bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben werden soll. Spätestens am 31.12.2016 soll das abgeschlossen sein. Das ist der Rahmen.

Dieser Hochschulentwicklungsplan ist die Grundlage dafür, dass wir ab dem Jahr 2017 den weiterhin geplanten Stellenabbau von 754 Stellen streichen und dieser nicht stattfindet.

Damit kann eine Hochschulentwicklungsplanung ohne einen Stellenabbau stattfinden, wie wir ihn seit den Neunzigerjahren kennen. Das ist der Rahmen.

Dieser Hochschulentwicklungsplan hat einen sehr langen Horizont mit einer Bruchstelle. Das Jahr 2020 ist quasi solch eine Bruchstelle; denn ab dem Jahr 2020 wird der Hochschulpakt, in dem wir uns heute noch mit Bund und Ländern bewegen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch das hohe Niveau der Studierendenzahlen, die damit sehr stark in Verbindung stehen, wird sicherlich nicht mehr so ohne Weiteres aufrechtzuerhalten sein.

Aber wir haben die Sicherheit – das gestalten wir auch gerade aus –, dass wir bis 2025 eine Zielzahl mit 95 000 Studierenden erreichen können, damit die Existenz aller 14 staatlichen Hochschulen im Freistaat gesichert wird. Das ist vor allen Dingen für die Standorte wichtig, die zwar vielleicht etwas nachdrücklicher um Studierende werben müssen, aber für die Regionen eine große Bedeutung haben. Diese Bruchstelle 2020 ist also zu gestalten.

Ich komme zu einem konkreten Punkt. In ganz vielen Punkten haben wir uns bereits mit den Hochschulen geeinigt, da gibt es gar keine Probleme. Die Profilbildung der Hochschulen hat ja nicht erst gestern und nicht erst mit dem Auftrag, einen Hochschulentwicklungsplan 2025 zu schreiben, begonnen, sondern die Profilbildung läuft bereits über viele Jahre. Einer dieser Punkte, um den wir momentan noch ringen, ist die Zukunft der Pharmazie und damit der Apothekerausbildung, unter anderem am Standort Leipzig bzw. an der Universität Leipzig. Wir haben kürzlich bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit Sachsen-Anhalt nochmals bekräftigt, dass wir bei der Pharmazieausbildung eine Kooperation mit der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg anstreben. Es ist von beiden Landesregierungen gewollt, dass diese Kooperation geprüft und – wenn möglich – auch umgesetzt wird.

Wir sind deshalb seit einigen Monaten auf der Ebene der beiden Landesregierungen im Gespräch – sowohl mit dem Sozialministerium, das seine Zustimmung gibt und deswegen mit am Tisch sitzt, als auch der sächsischen Apothekerkammer, die unter anderem für die dritte Phase der Ausbildung der Pharmazeuten verantwortlich ist.

Wir sind noch nicht an einem Ziel angekommen, ob diese Kooperation gelingen kann. Dazu wird es Ende Januar das nächste Gespräch geben. Bis dahin sind beide Universitäten aufgefordert, ein tragfähiges Konzept vorzulegen. Zusammen mit dem Universitätsklinikum haben wir als zweite Variante im Auge – wieder, muss man sagen –, die Pharmazieausbildung in Leipzig auf dauerhafte Füße zu stellen; denn derzeit erfolgt dort ein Stellenabbau von über 21 Stellen. Das heißt, wir erhalten mit 36 Immatrikulationen gerade die Pharmazieausbildung mit Hochschulpaktmitteln am Leben. Das kann kein Dauerzustand sein; denn die Hochschulpaktmittel stehen uns ab 2020 nicht mehr zur Verfügung.

Klar ist, und das ist auch die Ansage innerhalb der Staatsregierung: Wir wollen weiterhin eine Pharmazieausbildung haben. Wir wollen Apotheker für Sachsen ausbilden. Wir brauchen diesen Nachwuchs. Deswegen werden diese beiden Varianten in den nächsten drei Monaten so geprüft, dass wir uns dann endgültig für die eine oder die andere Variante entscheiden können.

Für die Linksfraktion Herr Abg. Neubert; bitte.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Stange! Welche Schritte unternehmen das Staatsministerium und die Staatsregierung in den neuen Hochschulentwicklungsplanungen, um die Fächervielfalt an den Hochschulen zu erhalten, um die finanziellen Rahmenbedingungen zu verbessern, um die Signifikanz der Kurzzeitbefristung zu reduzieren bzw. eine angemessene Entlohnung sicherzustellen? Vielleicht können Sie noch etwas zum Zeitplan, wie der Hochschulentwicklungsplan bis zum Ende nächsten Jahres dastehen soll, und zur Beteiligung des Parlamentes ausführen. – Danke schön.

Ich beginne mit dem letzten Punkt: Der Hochschulentwicklungsplan ist ein Auftrag, den die Staatsregierung umzusetzen hat. Von daher ist das Parlament im Sinne der Zustimmungspflicht auch gar nicht involviert. Die Staatsregierung hat diesen Hochschulentwicklungsplan vorzulegen, natürlich – das ist meine Hoffnung an dieser Stelle – im größtmöglichen Konsens mit den Hochschulen des Landes.

Ich hatte es gesagt: Deadline ist der 31.12.2016. Diese Deadline werden wir auch erreichen. Das Problem ist – den Ehrgeiz haben wir –, dass wir für den Haushaltsplan 2017/2018 bereits Weichen stellen müssen; denn viele Punkte der derzeitigen Hochschulentwicklungsplanung enden im Jahr 2016. Es müssen zum Beispiel – Lehramt wird sicherlich noch ein Thema sein – neue Sonderzielvereinbarungen zum Lehramt abgeschlossen werden, weil diese bereits 2016 enden. Es muss zum Thema „Überlastpaket 300“ eine Entscheidung getroffen werden. All diese Dinge müssen in den Haushaltsplan 2017/2018 Eingang finden. Deswegen wird das Eckpunktepapier im Januar ins Kabinett gehen. Damit kann der Fächerrahmen bzw. der Rahmen für die Studienangebote abgesteckt werden.

Es wird nicht zu größeren Umstrukturierungen kommen. Es wird umstrukturiert, aber nicht in der Weise, wie wir es aus den vergangenen Jahren kennen; denn die Hochschulen haben bereits in den letzten Jahren ein sehr klares Profil entwickeln können.

Der Hochschulentwicklungsplan ist quasi der inhaltliche Rahmen für den finanziellen Rahmen. Wir werden – deswegen läuft es parallel – die Zuschussvereinbarung, die bis zum Jahr 2025 gelten soll und Grundlage ist – natürlich immer unter Haushaltsvorbehalt –, auch in den Haushalt einstellen; denn auch der nächste Doppelhaushalt wird auf der Grundlage der Zuschussvereinbarung den Rahmen setzen. Weil sie danach gefragt haben: Die finanziellen Rahmenbedingen werden damit abgesteckt.

Den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, sind wir bereits angegangen. Wir wissen – dazu hatte ich berichtet –, dass sich in den letzten Jahren in den Hochschulen hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse eine dramatische Schieflage entwickelt hat. Das ist bundesweit bekannt. Wir kennen dafür viele Ursachen. Nicht ohne Grund wird das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Bundesebene novelliert, das vor einigen Jahren dafür quasi den bundesgesetzlichen Rahmen geschaffen und in vielen Bereichen Tür und Tor geöffnet hat.

Ich nehme einmal einen Bereich, der hoffentlich – wenn das Gesetzesvorhaben den Bundestag passiert – auch hält: die administrativen und technischen Beschäftigten an den Hochschulen, die bisher auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Sonderbefristungsregelungen unterliegen konnten. Diese werden aber bei dem neuen, novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetz herausgenommen – wenn es dabei bleibt, das muss ich dazusagen; denn dazu gibt es momentan noch einen vielstimmigen Chor.

Der zweite Punkt: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, regelt derzeit zum Beispiel nicht die Dauer für eine Befristung von Qualifikationsstellen. Auf Bundesebene war dazu keine Einigung möglich. Das werden wir aber in dem mit den Hochschulen in Abstimmung befindlichen Rahmenkodex für Beschäftigungsverhältnisse und für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler

verankern. Dieser Rahmenkodex liegt im Entwurf den Hochschulen, den Gewerkschaften und der Mittelbauvereinigung vor. Dazu erwarten wir von ihnen noch vor Jahresende eine Rückmeldung, sodass ich davon ausgehe, dass wir im nächsten Jahr diesen Rahmenkodex so weit auf den Weg bringen können, dass die Hochschulen ihn zur Grundlage nehmen und verbindlich in den Hochschulen verankern. Ich will jetzt nicht die Zeit nutzen, um weiter ins Detail zu gehen; das sollte man vielleicht extra machen.

Damit kommen wir vielen Punkten nahe, wie der Befristung bei Qualifikationsstellen, der Dauer der Befristung bei Drittmittelstellen, damit diese sich am Drittmittelprojekt orientieren, oder einer Familienkomponente, die derzeit im Wissenschaftszeitvertragsgesetz nicht ausreichend formuliert ist.

Ich hoffe und wünsche, dass wir in diesem Prozess mit den Hochschulen wieder zu einer vernünftigen Balance kommen, der notwendigen Flexibilität im Hochschul- und Wissenschaftsbereich sowie zu vernünftigen Arbeitsverhältnissen sowohl für diejenigen, die in befristeten Beschäftigungsverhältnissen sind, als auch für diejenigen, die auf Dauerstellen kommen. Wir müssen auch diesen Teil der Dauerstellen wieder ausweiten. Daueraufgaben müssen auf Dauerstellen etabliert werden.

(Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.)

Jetzt ist die SPDFraktion an der Reihe. Ich möchte nur einen Einwurf machen: Die Befragung der Staatsminister ist gleich abgelaufen, und der Antragsteller ist noch nicht zum Fragen gekommen. Ich würde Sie wirklich um kurze Fragen und kurze Antworten bitten. Sonst ist das nicht zu leisten. – Die SPD, bitte.

Ich möchte mich darauf beschränken, bei einem Punkt nachzuhaken. Die Lehrlingsausbildung haben Sie schon kurz angerissen. Wir freuen uns darüber, dass wir mehr Lehrer einstellen können, ab diesem Jahr auch effektiv mehr. Aber damit ist ein deutlicher Ausbau der Lehramtsausbildung an den Universitäten verbunden. Diese ist nach unserem Kenntnisstand derzeit über das „Bildungspaket 2020“ finanziert. Das endet aber mit den Hochschulpaktmitteln.

Deswegen interessiert uns: Wie wird im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung die Lehramtsausbildung darüber hinaus aufgestellt? Von welchen Bedarfszahlen geht die Staatsregierung dabei aus, und wie wird diese darüber hinaus auch finanziell abgesichert?

Aufgrund der Bitte, mich kurzzufassen, kann ich nur sagen: Wir verhandeln gerade mit den betroffenen Hochschulen die Sonderzielvereinbarungen. Wir werden die Immatrikulationszahlen – auch auf Wunsch des Kultusministeriums – um 10 %, also auf circa 2 000 Studienanfänger bis zum Auslaufen des Bildungspaketes 2020, erhöhen.

Über das Jahr 2020 hinaus muss es noch innerhalb der Staatsregierung Verhandlungen geben. Ab dem Jahr 2025 sind wir uns im Wesentlichen darüber einig, dass wir wieder auf das Niveau von 1 200 Studienanfängern kommen und das mit den vorhandenen Möglichkeiten ausfinanziert wird.

Die Ursache dafür, dass wir innerhalb der Staatsregierung die Lücke in den Jahren von 2020 bis 2025 schließen müssen, liegt schlicht und ergreifend – Sie haben es gesagt – am Auslaufen der Hochschulpaktmittel, die es uns nicht mehr ermöglichen, das in dieser Dimension aus eigener Kraft zu bewältigen. Das heißt, wir benötigen dann gegebenenfalls zusätzliche Mittel, um die Hochschulen mit dieser zusätzlichen Ausbildungsverpflichtung zu beauftragen.

Und nun die AfDFraktion, bitte.

Ich hätte jetzt gern gefragt, ob man im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans etwas zum Rückbau des Standortes Reichenbach sagen kann. Aber ich ziehe die Frage zurück, damit die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort kommen kann. Ich würde das dann auf anderem Weg erfragen.

Gut, danke. – Frau Dr. Maicher, bitte.

Verehrte Staatsministerin! Ich habe eine Frage zum Zeitplan und zu den Studiengängen. Ich beginne mit einem Zitat, Sie haben im März gesagt: „Wir haben nicht Zeit bis Ende 2016, um einen Hochschulentwicklungsplan auf den Tisch zu legen, denn an den Hochschulentwicklungsplan ist die Zuschussvereinbarung geknüpft. Weil es dabei auch um Geld geht, haben wir nur bis Ende des Jahres 2015 Zeit. Bis dahin muss der Hochschulentwicklungsplan stehen, damit bis Mitte 2016 die Zuschussvereinbarung unterschrieben sein kann.“

Können Sie bitte sagen, welche Gründe zu dieser Verzögerung führen und warum Sie Ihren eigenen Zeitplan nicht einhalten können? Liegt inzwischen ein Kabinettsbeschluss oder ein Eckpunktepapier vor? Wenn nicht: Wann soll das geschehen? Die zweite Frage dazu lautet: In welchem Umfang soll es im Rahmen des Hochschulentwicklungsplans 2025 zu Kürzungen bei Studiengängen kommen und aus welchen Gründen?

Zum ersten Punkt: Wir sind schon noch im Zeitplan, denn wir haben noch nicht das Jahresende 2015. Ich hatte vorhin gesagt, dass wir im Januar den Kabinettsentwurf vorlegen werden. Es gibt Einigung

innerhalb der Staatsregierung dazu. Danach werden dem Kabinett die Eckpunkte vorgelegt werden.

Das ist aber nicht zu verwechseln mit dem Referentenentwurf, sondern hierbei geht es erst einmal um die zentralen Eckpunkte. Der Referentenentwurf wird dann in der Folge erarbeitet werden. Ich habe jetzt den Zeitplan auf meinem Tisch liegen, deswegen kann ich gerade nicht nachsehen. Das reiche ich aber gern nach, damit ich nichts Falsches sage. Ich glaube, im März/April werden wir den ersten Referentenentwurf vorliegen haben.

Wir werden eine Anhörungsfrist von acht Wochen für die Hochschulen einhalten. Das haben wir den Hochschulen versprochen. Deswegen werden wir diese Frist auch einhalten, sodass der Zeitpunkt Ende 2016 für die Unterzeichnung der Hochschulentwicklungsplanung eingehalten wird. Mit den Eckpunkten können wir aber in die Zuschussvereinbarung gehen. Das ist das Entscheidende.

Zu den Kürzungen: Auch das ist ein Punkt, über den wir derzeit noch reden, und zwar, was die Veränderungen anbelangt – ich möchte nicht „Kürzungen“ sagen –, sondern was die Veränderungen in den Fächern bzw. in den Studiengängen anbelangt. Dazu gibt es eine Verständigung mit den Hochschulen: An welchen Stellen gibt es Konzentrationen? Das ist ein Punkt des Eckpunktepapiers, damit das geeint ist, sowohl mit den Hochschulen als auch innerhalb der Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Somit haben wir es gerade gut geschafft. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass jeder immer nur eine kurze Frage stellt, damit die Ministerin die Chance hat, eine kurze Antwort zu geben. – Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Strategie zur Ökolandbauförderung in Sachsen entwickeln

Drucksache 6/3477, Prioritätenantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danach kommen die CDU, DIE LINKE, die SPD, die AfD und die Staatsregierung. Herr Abg. Günther, Sie haben das Wort.