Protocol of the Session on May 22, 2014

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die CDU-Fraktion sprach Frau Fiedler. Für die LINKE spricht jetzt Herr Dr. Külow.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antragstellerin fordert für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes einen Plan, eine geeignete Datenbasis, externe wissenschaftliche Experten und Diskussionsprozesse unter den verschiedenen Akteuren in Kultur und Kulturpolitik. Dagegen ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden.

Auch den Punkt 2, in dem die Antragstellerin die schnellstmögliche Anpassung der Kulturraumverordnung an das Kulturraumgesetz fordert, halten wir für sinnvoll. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.

Die Antragstellerin stützt sich auf eine Studie von Prof. Dr. Matthias Vogt, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für kulturelle Infrastruktur in Sachsen. Dort heißt es – ich zitiere: „Aufgabe der Evaluation ist es, für die langfristige Gestaltung der sächsischen Kulturpolitik Handlungsalternativen samt Effekten und Kollateraleffekten durch die Ausformulierung von hypothetischen Szenarien für die Zukunft des Sächsischen Kulturraumgesetzes zu prüfen.“ Die Aufgabenbeschreibung ist für uns schlüssig und sollte daher umgesetzt werden.

Punkt 6.4 der Studie enthält Empfehlungen für die Planung und Durchführung der Evaluation des Kulturraumgesetzes, zum Beispiel die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Staatssekretären vom SMWK, SMUL, SMI und SMF durch die neue Staatsregierung, die Bildung einer wissen

schaftlichen Expertengruppe, die diskursive Öffnung des Evaluationsverfahrens und eine Erweiterung der Fragestellung, wir haben es gehört. Auch das alles halten wir für vernünftig. Was die Zusammensetzung der Expertengruppe angeht, dürfte es hingegen noch einige Debatten geben, wenn man der Studie folgt. Die Experten, heißt es dort, sollten mit Sachsens Kulturpolitik und Kulturszene bereits höchst vertraut sein und auch nach der ersten Evaluation für eine Begleitung der aus der Evaluation folgenden Veränderungen kontinuierlich zur Verfügung stehen. Der Kultursenat, an den man sofort denken würde, scheint dafür nicht infrage zu kommen, obwohl er seine Kriterien für die Evaluation des Kulturraumgesetzes und erste Forderungen an das künftige Gesetz bekanntlich bereits vorgelegt hat. Das Zurateziehen von Experten aus dem Kulturbereich, so heißt es jedoch in der Studie, sei kein Ersatz für wissenschaftliche Expertise. Wer die wissenschaftliche Expertise erstellen soll, wird also noch zu klären sein.

Da es in dem Antrag nicht um eine inhaltliche Befassung des Parlaments mit dem Kulturraumgesetz geht, sondern um Anforderungen an eine gründliche und sachkundige Evaluation des Gesetzes, will ich es bei diesen Bemerkungen belassen. Gegen eine gehaltvolle Evaluation des Kulturraumgesetzes kann niemand etwas haben. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen. Die inhaltliche Debatte führen wir dann, wenn das Ergebnis der Evaluation vorliegt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Das war Herr Dr. Külow für die Fraktion DIE LINKE. Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Dr. Stange.

Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke den GRÜNEN für den sehr ausführlichen Antrag, der ein Stück die Richtung für die bevorstehende und notwendige Evaluierung weist. Wir haben ja vor wenigen Tagen hier in diesem Raum die Ehrung von Prof. Vogt bzw. seines Instituts für kulturelle Infrastruktur erleben dürfen, ein Hohelied auf das Kulturraumgesetz. Eigentlich bräuchte man dazu nichts weiter zu sagen. Im wahrsten Sinne des Wortes ist ja ein Lied komponiert worden. Das muss ein Gesetz erst mal schaffen.

Ich möchte dennoch daran erinnern, dass das von 1993 bis heute nicht so ganz reibungslos durchgelaufen ist. Das wird bei einigen offenbar immer wieder aus dem Gedächtnis gestrichen. 2008 haben wir eine Entfristung dieses Gesetzes vorgenommen, die nicht selbstverständlich ist und an der das Kulturraumgesetz fast gebrochen wäre, weil nämlich eine Reihe von Landräten der damals größer gewordenen Landkreise und auch die Finanzpolitiker bis hinein in das Finanzministerium der Meinung gewesen sind, wir bräuchten das Kulturraumgesetz nicht mehr; denn die Landkreise seien jetzt groß genug und könnten die Kultur allein finanzieren. Ich will nur in Erinnerung rufen, dass das ein sehr sensibles Gebiet ist.

Insofern war das Jubiläum – 20 Jahre Institut für kulturelle Infrastruktur – schon etwas Besonderes; denn damit wurde nicht nur hier im Plenum, sondern auch in der Öffentlichkeit deutlich, was uns das Kulturraumgesetz bedeutet. Dahinter sollte man nicht mehr zurückfallen, auch wenn die Evaluierung sicherlich auch kritische Töne hervorbringt.

Ja, wir haben damals, als das Gesetz entfristet wurde, in das Gesetz die Evaluierung nach sieben Jahren ganz bewusst hineingeschrieben, zum einen, weil die Kulturräume neu strukturiert werden mussten. Sie erinnern sich vielleicht daran, wir haben sehr große Kulturräume geschaffen. Das hat damals die Skeptiker auf den Plan gerufen, ob damit eine Identitätsstiftung in einem Kulturraum überhaupt noch geschaffen werden kann. Ich ziehe immer noch den Hut vor allen, die sich in den Kulturräumen darum bemüht haben und es teilweise auch mit Kulturentwicklungsplänen untersetzt haben, diese identitätsstiftenden und kulturpolitischen Entwicklungen

voranzutreiben, auch wenn es sicherlich etwas schwierig ist, Mittelsachsen und Erzgebirge zusammenzubringen – um den Kulturraum zu nennen, der am meisten umstritten gewesen ist.

Aber genau das muss jetzt überprüft werden: Ist die Größe der Kulturräume wirklich dafür geeignet, Kulturidentität vor Ort zu schaffen? Ich will dabei gar nicht auf das eingehen, was meine Vorredner schon gesagt haben, dass nämlich Identität vor Ort geschaffen werden muss und nicht durch das Gesetz allein.

Wir haben die sieben Jahre bis 2015 aber auch aus einem anderen Grund gewählt. Vor der Entfristung des Kulturraumgesetzes bestand eine sehr kitzlige Situation in den Kulturräumen. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran. Die Entfristung des Kulturraumgesetzes hatte dazu geführt, dass insbesondere die Institutionen, die nach wirtschaftlichen Kriterien arbeiten, also GmbHs sind, Gefahr gelaufen sind, Insolvenz anmelden zu müssen, weil nicht klar war, ob das Kulturraumgesetz verlängert wird. Deswegen war eines der zentralen Anliegen, mit der Entfristung Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit in der Finanzierung zu schaffen, damit sich die Kulturräume in Ruhe entwickeln können. Das war der Grund für den Siebenjahreszeitraum, damit man überhaupt eine Möglichkeit hat, über einen gewissen Zeitraum Sicherheit zu bekommen.

Leider war das eine trügerische Sicherheit; denn unmittelbar nach dem Regierungswechsel hat man in die Finanzierung der Kulturräume eingegriffen. Die Oberlausitz ist ja schon angesprochen worden, aber auch andere mussten darunter leiden, dass die Finanzierung der Landesbühne über das Kulturraumgesetz mit erfolgt. Ich hoffe, das wird mit der angekündigten finanziellen Erhöhung der Kulturraumfinanzierung korrigiert.

Ich möchte auch daran erinnern, dass es seit 1993 sehr wohl eine Anhebung der Kulturraummittel gegeben hat. Das wurde vorhin bereits kurz angedeutet: die

10 Millionen Euro, die 2005 aufgrund des Koalitionsver

trages hineingekommen sind. Wir hatten guten Grund, mit der Entfristung des Kulturraumgesetzes zu sagen, es kann nicht sein, dass das Land mehr Geld in die Kulturräume gibt, aber die Kommunen und die Landkreise sich aus der Finanzierung zurückziehen. Dadurch ist ein neues Finanzierungsmodell entstanden – das sagt auch der Antrag –, das daraufhin überprüft werden muss, ob es so tatsächlich tragfähig ist. Denn die Frage, wie Investitionen, vor allem Großinvestitionen, in die Kulturausgaben einzurechnen sind, muss tatsächlich geprüft werden.

Auch das war ein Grund, warum die Evaluierung nach sieben Jahren im Gesetz festgeschrieben wurde. Denn diese Veränderungen hatten Auswirkungen auf die Transparenz in der Finanzierung, die endlich geschaffen werden sollte. Denn 1993 hat man quasi das alte Finanzierungsmodell in das Gesetz übersetzt, ohne dass irgendwie nachvollziehbar gewesen wäre, warum der Kulturraum in Zwickau oder Plauen eine Summe X bekommt und der Kulturraum in der Oberlausitz nach ganz anderen Kriterien finanziert wird.

Von daher bestand auch die Notwendigkeit – das sollte auch bei der Evaluierung bedacht werden –, Transparenz in der Finanzierung der Kulturräume zu schaffen.

Lassen Sie mich einen letzten Punkt nennen; Herr Gerstenberg hat es bereits angesprochen. Wir haben neue Herausforderungen, die gemeistert werden müssen. Das Vogt-Gutachten ist dabei sicherlich sehr hilfreich, noch einmal auf das Thema der Entwicklung in den ländlichen Räumen hinzuweisen. Aber wir müssen auch die Balance und die Bedeutung der urbanen Zentren berücksichtigen. Auch das sollte bei der Evaluierung ins Blickfeld gerückt werden: Welche Rolle spielen die urbanen Zentren und deren sichere Finanzierung – es geht also um Dresden, Leipzig und Chemnitz – für die ländlichen Räume und die Entwicklung der Kultur in den ländlichen Räumen. Da ist der Kultursenat, Gott sei Dank, einigen Ratgebern nicht gefolgt, sondern hat gesagt, man sollte bei der jetzigen Finanzierungsregelung bleiben. Auch das muss der Evaluierung unterzogen werden.

Ich wünsche und hoffe, dass sich die Evaluierung nicht nur auf die finanziellen Aspekte konzentriert, sondern, wie es auch der Antrag der GRÜNEN vorsieht, eine Reihe von Vorstellungen und Vorschlägen unterbreitet, wie wir das Kulturraumgesetz weiter entwickeln können und Sicherheit und Verlässlichkeit in das Kulturraumgesetz in dieser Entwicklung hineinbringen.

Ich habe seit 2008 mit mittlerweile fünf Kulturraumtouren versucht, in der Öffentlichkeit und gerade auch in den Kulturräumen und den Kommunen deutlich zu machen, was das eigentlich ist. Denn wir sprechen hier darüber, und die Kulturpolitiker wissen es, aber viele Menschen, auch viele Institutionen können mit dem Begriff Kulturraumgesetz nichts anfangen. Ich denke, das ist mittlerweile ganz gut gelungen, und von daher kann man, von dieser Grundlage ausgehend, auch die Evaluierung vornehmen.

Ein allerletzter Punkt. Ich hoffe, dass der unsinnige Streit, der offenbar im Raum schwebt, ob nun das Institut von

Prof. Vogt, Institut für kulturelle Infrastruktur – also eine sächsische Einrichtung –, oder eine externe, also außerhalb Sachsens liegende Einrichtung die Evaluierung begleitet, beendet wird. Meiner Meinung nach sollte auch die interne Expertise des Instituts genutzt und einbezogen werden, bei allem notwendigen Blick auch über die Grenzen hinweg.

Ich wünsche der Evaluierung viel Erfolg, und ich hoffe, dass viel von dem Antrag auch in die neuen Kriterien für die Evaluierung einfließt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Frau Dr. Stange sprach für die SPD-Fraktion. Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Prof. Schmalfuß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen ist zweifellos das Kulturland Nummer eins in Deutschland. Dazu gehören über ein Dutzend professionelle Theater und Orchester, fast 300 Museen und Sammlungen, über 800 Bibliotheken und eine Vielzahl weiterer Einrichtungen und Projekte.

Meine Damen und Herren! Das sind Zahlen, auf die wir alle gemeinsam stolz sein können. Wir können auf eine sehr positive kulturelle Entwicklung seit Jahrhunderten im Freistaat Sachsen zurückblicken.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Erst vor zwei Monaten hatten wir hier im Sächsischen Landtag die Gelegenheit, im Rahmen einer Fachregierungserklärung über das bisher Erreichte im Kulturbereich zu diskutieren und die Ziele für die Zukunft zu formulieren. Es wurden unzählige Beispiele für die vielfältige sächsische Kulturlandschaft genannt – eine Vielfalt, die unter anderem durch das Kulturraumgesetz getragen wird. Deshalb haben wir als CDU/FDP-Koalition zusätzliche Investitionsmittel für die Kulturräume im aktuellen Doppelhaushalt eingestellt.

Das Sächsische Kulturraumgesetz ist auch 20 Jahre nach Inkrafttreten noch immer beispielgebend und findet bundesweit Wertschätzung. Das Modell des Zusammenschlusses von Landkreisen und kreisfreien Städten zu Kulturzweckverbänden mit der Zielsetzung, Kulturangebote gemeinsam solidarisch zu finanzieren, ist dabei das tragende Kernelement.

Die Einmaligkeit des Kulturraumgesetzes bedeutet natürlich auch, dass es keine Erfahrungen Dritter gibt, auf die wir hätten zurückgreifen können. Meine Damen und Herren, deshalb ist die im Gesetz vorgesehene regelmäßige Evaluation notwendig und sinnvoll.

Der vorliegende Antrag jedoch beschäftigt sich nicht inhaltlich mit der Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes, sondern ausschließlich mit der detaillierten Planung der Evaluation.

Meine Damen und Herren, die Mittelverwendung für den nächsten Doppelhaushalt wird der Sächsische Landtag, der am 31. August zu wählen ist, dann entscheiden. Vor diesem Hintergrund wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag leider ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das war die FDP-Fraktion. Die Rede hielt Herr Prof. Schmalfuß. Es wurde kein Redebedarf von der NPD zu diesem Tagesordnungspunkt angezeigt. Gibt es Bedarf an einer zweiten Rednerrunde? – Das sehe ich nicht. Damit hätte die Staatsregierung das Wort. – Bitte, Frau Staatsministerin von Schorlemer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der einmütigen Verabschiedung des Sächsischen Kulturraumgesetzes am 17. Dezember 1993 hatte der Sächsische Landtag gesetzgeberisches Neuland betreten, um „eine der dichtesten und reichhaltigsten Kulturlandschaften Europas zu erhalten. Eine wichtige Grundlage für die fraktionsübergreifende Zustimmung war die gemeinsame Überzeugung, dass Kultur für die Menschen in unserem Land wichtiger Teil ihrer Identität ist und ihnen Entwicklungs- und Teilhabechancen eröffnet. Das Gesetz hat sich als bundesweit einmaliges Instrument solidarischer Kulturfinanzierung bewährt.“

Ich habe diese Eingangssätze aus der Begründung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fast wörtlich zitiert, um dem Parlament, den darin vertretenen demokratischen Parteien und den Abgeordneten, zu danken. Der parteiübergreifende Konsens bei der Behandlung zentraler Fragen der Kulturpolitik ist aus meiner Sicht ein hohes Gut. Er hat mit dazu beigetragen, dass das Kulturraumgesetz und das darin gesetzlich verankerte Konzept zur Unterstützung kommunaler Kultur in Sachsen gut da stehen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält einige ganz zentrale Punkte, die gesetzlich vorgegeben sind oder von der Staatsregierung immer so vertreten wurden. Natürlich muss es ein Konzept zur Evaluierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes geben. Natürlich sind für diesen Zweck die erforderlichen Datengrundlagen zu ermitteln und bereitzustellen.

Genauso selbstverständlich darf – auch wenn Sie, das Parlament, in parteiübergreifender Einigkeit die Staatsregierung zu evaluieren verpflichtet haben – eine solche Evaluierung gar nicht ohne einen breit angelegten Diskussionsprozess mit Akteuren der Kulturräume sowie der kommunalen Seite und der Kulturverbände durchgeführt werden.

Einige Eckpunkte dieser Evaluierung stehen fest und kann ich Ihnen gern mitteilen: Der Auftrag ergibt sich aus dem Gesetz und weiteren bereits getroffenen Festlegungen des

Landtages. Nach § 9 Sächsisches Kulturraumgesetz ist die Staatsregierung verpflichtet, im Abstand von sieben Jahren zu prüfen, ob sich dieses Gesetz im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung bewährt hat. Dabei sind die Sachgerechtigkeit der in diesem Gesetz geregelten Organisations- und Finanzstrukturen, die Anzahl und der Zuschnitt der Kulturräume sowie das Verfahren und die Kriterien zur Verteilung der Landesmittel an die Kulturräume zu untersuchen.

Über das Ergebnis der Untersuchung ist im Landtag erstmals zum 31. Dezember 2015 zu berichten. Nach § 1 Sächsische Kulturraumverordnung ist im Abstand von fünf Jahren zu überprüfen, ob aufgrund von Veränderungen im Aufgabenbestand oder aufgrund der Entwicklung der notwendigen Ausgaben in den ländlichen und in urbanen Kulturräumen die Aufteilung der Kulturraummittel zwischen den ländlichen Kulturräumen und den drei Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig anzupassen ist. Dabei ist zu prüfen, ob sich die Kulturpflege gleichmäßig entwickelt hat.

Teil dieser Überprüfung ist eine sorgfältige Analyse der Istsituation. Diese umfasst ganz wesentlich die finanzielle Ausstattung. Zum Themenkreis der Sachgerechtigkeit der im Sächsischen Kulturraumgesetz geregelten Organisations- und Finanzstrukturen gehört auch die Fragestellung, ob die notwendige Planbarkeit der Mittel gegeben ist. Darüber hinaus wird die Staatsregierung bei der Evaluierung des Kulturraumgesetzes die Aufforderung des Landtages vom 12. März dieses Jahres aufgreifen und darauf eingehen, ob die Struktur des Sächsischen Kulturraumgesetzes so ausgelegt ist, dass neben dem Erhalt der Kulturlandschaft sich auch Raum zur Weiterentwicklung bietet.