Ihm steht die Kurzintervention zur Verfügung. Er könnte erklären, wie damit zukünftig umgegangen werden soll.
Fakt ist Folgendes: Sie reißen mit der Stopfung dieses Lochs für den Schülerverkehr ein anderes Loch im ÖPNV auf. Damit begründen Sie ganz erhebliche Risiken.
Ungeachtet dessen gilt Folgendes: Unser öffentlicher Verkehr braucht eine Qualitätsoffensive und eine zuverlässige Finanzierung in ganz Sachsen. Damit können wir, das ist der entscheidende Punkt, neue Fahrgastpotenziale und neue Einnahmen erschließen. Wir haben Ihnen dazu mit unserem Masterplan „Sachsenpakt 21“ gute Vorschläge vorgelegt, in denen sich Bahn- und Busverkehr nicht wie in Ihrem Konzept Konkurrenz machen, sondern sinnvoll ergänzen. Dazu brauchen wir natürlich eine landesweite Bahnplanung. Die Zuständigkeit der kommunalen Zweckverbände führt Bus und Bahn zusammen. Auf die Agenda gehört endlich ein sachsenweiter Tarif. Das bekommen die Schüler, die über die Tarifgrenzen fahren müssen, bereits jetzt zu spüren.
Wir möchten ebenfalls, dass in den Gebieten, in denen es heute schon keine klassischen ÖPNV-Linienverbindungen mehr gibt, eine alternative Bedienform installiert wird: Takt-, Anruf-, Bürger- oder Omnibusse. Dies müsste dann natürlich im Rahmen der Schülerbeförderung erstattungsfähig sein. Das ist ein Thema, dem wir uns, liebe linke und rote Fraktion, noch stellen müssen. In anderen Bundesländern gibt es solche Angebote. Schließlich – ich möchte es noch einmal ausdrücklich betonen – benötigen wir ein sachsenweites Mobilitätsticket für Einkommensschwache. Sie sind von den steigenden Mobilitätskosten hart betroffen.
Kommen wir zur Schülerbeförderung zurück. Wer es mit Gleichbehandlung der Eltern im ganzen Land ernst meint, der braucht, wie schon gesagt, eine Erstattungsregelung für die Betroffenen. Über die Unternehmensförderung allein können Sie es nicht genügend regeln. Aus unserer Sicht sollte neben den realen Kosten des Bahn- und Busverkehrs in ländlichen Regionen auch der Einsatz von Anruf- und Bürgerbussen oder bürgerschaftlich organisierten Fahrgemeinschaften finanziert werden.
Die Vorschläge im Punkt 1 und 2 der SPD überzeugen uns nicht. Wir werden uns dazu heute enthalten. Wir werden uns in die kommende Diskussion, die Sie heute bereits eröffnet haben, kräftig einbringen. Der Vorschlag eines landesweiten Tickets unter Punkt 3 geht jedoch in die richtige Richtung. Mit solch einem Ticket, ähnlich dem Semesterticket, können Kundenpotenziale erschlossen und Heranwachsende mit öffentlichen Verkehrsmitteln vertraut und selbstständig mobil gemacht werden. In
unserem Nachbarland Österreich wird dies von Grünen und Sozialdemokraten gemeinsam realisiert. Diesem Punkt wird meine Fraktion gern zustimmen. Wir sind der Auffassung, dass dieses Thema ein Dauerthema bleiben wird. Liebe Koalition, je länger Sie sich dem Thema verweigern, umso größer wird der Druck der Eltern, aber auch der ÖPNV-Nutzer werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist beeindruckend, wie lernfähig Sozialdemokraten sein können, wenn sie es nur wollen. Im MärzPlenum brachte die NPD-Fraktion ihr kommunalpolitisches Programm mit Initiativen, Ideen und Lösungsvorschlägen unter dem Titel: „Heimat im Herzen, Zukunft im Blick“ ins Plenum ein. Darin fordert sie unter anderem auch eine kostenlose Schülerbeförderung in der im vorliegenden Antrag formulierten Form. Ohne eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung wurden die Forderungen und Vorschläge der NPD-Fraktion natürlich auch mit den Stimmen der SPD abgelehnt.
Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen ist es allerdings nicht getan. Es bedarf eines wettbewerbsneutralen, in kommunaler Hand verbleibenden ÖPNV, den die Schülerinnen und Schüler nutzen können. Dazu im Widerspruch wird aber das ÖPNV-Netz stetig ausgedünnt, und die Bundespolitik, geführt von Union und der antragstellenden SPD, streicht immer weitere Zuschüsse in diesem Bereich.
Auch aus diesem Grund haben wir bereits im letzten Monat in unserer Initiative vorgeschlagen, die vom Bund erhaltenen Regionalisierungsmittel hundertprozentig für den ÖPNV-Betrieb zu verwenden und die Landeszuschüsse zu erhöhen. Nur so kann ein Nahverkehr geschaffen werden, der sich nicht nur an den Bedürfnissen der Schüler orientiert, sondern für alle Bürger im ländlichen Raum zur attraktiven Alternative wird. Eine solche Entscheidung wäre nicht nur eine logistische und finanzielle Entlastung für die Kommunen; sie würde auch zahllose Endlosdebatten in den verschiedenen Landesteilen beenden.
Durch die chronische Unterfinanzierung kommunaler Leistungsträger werden die Landkreise in Refinanzierungszwänge gebracht, die sie politisch möglicherweise gar nicht wollen.
Unter den als Folge zahlreicher Schließungen von Schulen in den vergangenen Jahren verursachten deutlich längeren Schulwegen dürfen weder die Kinder noch die Eltern leiden. Wir als NPD-Fraktion sagen deutlich: Kinder als Zukunftsgaranten unseres Landes dürfen kein Benachteiligungsfaktor und Armutsrisiko sein, sondern
Dabei dürfen wir Familien mit geringem Einkommen, das knapp über den Freigrenzen oder Zuschussansprüchen liegt, nicht aus den Augen verlieren.
Besonders bemerkenswert finde ich die Doppelzüngigkeit der FDP. Am 20. März dieses Jahres fand in AnnabergBuchholz eine vom Kreiselternrat initiierte Podiumsdiskussion zum Thema Schülerbeförderungskosten statt. Hier sprach sich der Vertreter der FDP, Herr Dr. Jasper, immerhin ehrenamtlicher stellvertretender Landrat im Erzgebirgskreis, ohne Wenn und Aber für eine kostenlose Schülerbeförderung aus. Hier sei das Land in der Pflicht. Man könne nicht aufgrund von Landesgesetzen die Schulen schließen und die Kreise und Eltern mit den Folgen alleinlassen. Auch lasse die UN-Kinderrechtskonvention keinen Zweifel an der Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs, und dazu gehöre eben auch der Schulweg.
Dumm nur, dass die FDP-Fraktion im Landtag in Sachen Schülerbeförderung bisher jeder Bestrebung in dieser Richtung eine Abfuhr erteilt hat und es auch heute wieder tun wird.
Der Vertreter der CDU rechtfertigte die derzeitige Regelung mit dem Hinweis auf nicht vorhandenes Geld, worauf ich ihn darauf hinwies, dass der Erzgebirgskreis gerade 13,2 Millionen Euro aufgebracht hat für den Rückkauf seiner Sparkasse aus der Sachsen-Finanzgruppe mit deren Beteiligung an der Pleite gegangenen Sachsen LB. Weitere rund 5 Millionen Euro muss der Kreis noch in die Hand nehmen, um das Finanzdesaster abzuschließen. Der Freistaat selbst hat bisher, wie wir alle wissen, mehr als 1 Milliarde Euro in diesen Gabentopf eingezahlt.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag fehlte übrigens ganz, fand auch keinen Vertreter aus der eigenen Partei und ließ sich von einem GRÜNEN vertreten. So viel zu politischer Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit.
Wir sind bereits jetzt gespannt, welche Rolle der ÖPNV im Doppelhaushalt 2015/2016 spielen wird und ob die Staatsregierung endlich bereit ist, die Bedeutung des Nahverkehrs für zahlreiche Regionen mit einer ausreichenden Förderung zu würdigen. Wir als NPD-Fraktion werden jedenfalls diesem Antrag zustimmen, greift er doch auch eine Forderung auf, die wir in einem unserer letzten Anträge erhoben hatten.
Meine Damen und Herren, mir liegt jetzt keine Wortmeldung für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Kurth, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die meisten Schülerinnen und Schüler vor allem in unseren ländlichen Regionen besuchen nicht mehr wie früher eine Schule am Wohnort oder in dessen unmittelbarer Nähe. Sie legen vielfach längere Wege zur Schule als früher zurück. Gründe dafür sind einmal die gesunkenen Schülerzahlen und die damit einhergegangenen erforderlichen Schulschließungen, die jetzt dem Ende angehören; weiterhin ein verändertes Wahlverhalten vieler Eltern bei der Bestimmung des Bildungsweges ihres Kindes und die Differenzierung unserer Schulen aufgrund immer vielfältiger werdender Schulprofile.
Die Schülerbeförderung muss unter diesen Gegebenheiten also so organisiert werden, dass sich daraus resultierende Belastungen für Schüler und Eltern in zumutbaren Grenzen halten. Seit 1995 wird die Schülerbeförderung über das Finanzausgleichsgesetz finanziert. Mindereinnahmen von Verkehrsbetrieben, die aufgrund von ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstanden, wurden bis 2008 kompensiert. Im Jahr 2008 waren das knapp 49 Millionen Euro.
Seit 2009 werden die Mittel zum Ausgleich dieser Mindereinnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt. Dafür waren zunächst 53 Millionen Euro veranschlagt. Im laufenden Doppelhaushalt – wir hörten es bereits – sind jeweils 57 Millionen Euro eingestellt, um den erhöhten Aufwendungen der Verkehrsbetriebe infolge der allgemeinen Kostensteigerung sowie der demografischen Entwicklung in den ländlichen Regionen angemessen Rechnung zu tragen.
Die Kosten der Schülerbeförderung zwischen Beförderungsträger und Eltern gestuft zu verteilen, ist zulässig und von der Rechtsprechung anerkannt. Die Satzungs- und Finanzhoheit der Kreise erlaubt, diesen Eigenanteil zu erheben, wenn dieser zumutbar ist und soziale Faktoren berücksichtigt. Für sozial bedürftige Familien ist es darüber hinaus auch möglich, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kosten der Schülerbeförderung zu beziehen.
Im Übrigen hat sich die Landrätekonferenz im Februar dieses Jahres mit diesem Thema befasst. Sie hat per Beschluss festgestellt, auch künftig an der Erhebung von Elternbeiträgen zum Schülerverkehr festzuhalten.
Sehr geehrte Abgeordnete, mit der Schülerbeförderung sollen in erster Linie regelmäßig auftretende Bedürfnisse, wie sie mit der schulischen Grundversorgung verbunden sind, abgedeckt werden, und zwar mit einer vertretbaren finanziellen Beteiligung der Familien.
Sinn und Zweck des Schülerbeförderungsrechts ist es, eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten und die Kosten für den Aufgabenträger damit zu begrenzen und kalkulierbar zu machen. Ob die Verkehrsverbünde, wie bereits beim Mitteldeutschen Verkehrsverbund und beim Verkehrsverbund Vogtlandkreis geschehen, sogenannte
Schülertickets anbieten, steht den Verkehrsverbünden jeweils frei. Diese Schülertickets ermöglichen kostengünstige Fahrten beispielsweise zu Vereinen, Bibliotheken und anderen kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Die Preisbindung für solche Tickets obliegt den örtlich zuständigen Verkehrsunternehmen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Für die einreichende Fraktion hat Frau Dr. Stange das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich können sich die Landräte gar nicht anders entscheiden; denn sie müssten ansonsten die Kosten selbst tragen. Wie Sie wissen, sind die Kommunen nicht in der Lage, ohne Weiteres die Elternbeiträge zu kompensieren. Genau deshalb zielt unser Antrag darauf ab, dass das Land in die Finanzierung der Elternbeiträge einsteigen muss, so wie das in anderen Bundesländern auch der Fall ist. Das ist keine Argumentation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist klar geworden, dass SPD, GRÜNE und LINKE vermutlich eine vernünftige Regelung hinbekommen würden, um tatsächlich Chancengleichheit in der Schülerbeförderung – und nicht nur in der Schülerbeförderung, sondern im Sinne unseres Bildungs- und Mobilitätstickets – zu erreichen. Das bekommen wir leider zurzeit mit CDU und FDP nicht gebacken, weil man hier, Herr Bienst, eine Vorstellung von Chancengleichheit hat – ich will nachher noch einmal im Protokoll nachlesen –, die schon abenteuerlich ist. Pech gehabt, wenn du im ländlichen Raum wohnst, wo keine Kultureinrichtung ist, wo deine Schule 30 Kilometer entfernt ist und deine Eltern nicht das Geld haben und auch nicht zu den Leistungsempfängern gehören und keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen können. Pech gehabt! Chancengleichheit können wir als Landesregierung nicht herstellen. Das kann nicht wirklich Ihre Vorstellung von Chancengleichheit sein!
Interessant fand ich übrigens, Herr Bienst, dass Sie auf den zweiten Teil unseres Antrages, der von den GRÜNEN ausdrücklich unterstützt wird, gar nicht eingegangen sind. Ich vermute einmal, der Antrag wurde nicht komplett gelesen.
Dieser zweite Teil, liebe Kollegen von CDU und FDP, ist genau das, was wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Das kostenfreie Schülerticket wird von den Eltern und den Schülern gewünscht und – auch das muss der Ehrlichkeit halber gesagt werden – von Landkreistag und Städte- und Gemeindetag nur dann abgelehnt, wenn sie die Kosten selbst tragen müssen, und nicht grundsätzlich.
Der zweite Teil greift genau den Punkt auf, den die Eltern immer wieder moniert haben und bei dem auch der Landkreistag sagt, für Ganztagsangebote und Horte sind wir nicht zuständig. Da gilt auch die Schülerbeförderungssatzung nicht. Genau dort schlägt es aber zu. Gestern haben wir über Berufs- und Studienorientierung gesprochen. Wie kommen denn die Schüler zu den Praktika? Nicht über ihr Schülerticket, wenn der Praktikumsplatz nicht in dem Verbund ist. Wie kommen die Schüler zu Kultureinrichtungen? Wir haben vor einiger Zeit über die kulturelle Bildung gesprochen. Da wurde genau dieses Thema angesprochen. Das versuchen wir mit einer pragmatischen Lösung im zweiten Teil hinzubekommen. Zwei Verkehrsverbünde, die hier waren, nämlich Mittelsachsen und Vogtland, haben uns gesagt: Das machen wir schon bei dem Ferienticket. Also, es geht. Wenn man es will, geht es mit einheitlicher Satzung oder einheitlicher gesetzlicher Regelung und auch zu einem kostengünstigen Tarif.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Sie müssen sich bewegen! Wir werden immer weitere Wege im ländlichen Raum haben. Der ÖPNV wird immer weiter ausgedünnt. Wenn Sie auf Ihrer Position stehen bleiben, wie Sie sie heute hier dargestellt haben, hängen Sie die Kinder und ihre Familien im ländlichen Raum ab.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/14148 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. –
Punktweise war der Antrag. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch nicht die Sitzungsleitung. Dann werden wir so verfahren. Meine Damen und Herren! Ich stelle trotzdem die Drucksache 5/14148 zur Abstimmung. Es war punktweise Abstimmung beantragt. Ich rufe auf Punkt I. Wer dem Punkt I seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen, zahlreichen Dafür-Stimmen ist Punkt I mehrheitlich abgelehnt.