Protocol of the Session on January 29, 2014

Hinzu kommen weitere europäische Gelder, insbesondere aus dem ELER-Programm. Insgesamt stehen dem Freistaat Sachsen rund 3,7 Milliarden Euro europäische Gelder im neuen Förderzeitraum zur Verfügung. Das kommt eindeutig nicht von ungefähr, und da danke ich Herrn Ministerpräsidenten Tillich und der Staatsregierung ausdrücklich für ihren Einsatz.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP)

Meine Damen und Herren! Nachdem wir das mit dem Tätigwerden geklärt haben, möchte ich jetzt Ihre Aufmerksamkeit auf einen meines Erachtens interessanten Aspekt des Antrages lenken. DIE LINKE fordert Geld, um „den drohenden Ausfall der Finanzierung der Förderrichtlinien abzuwenden“. Das ist schon erst einmal ein großer Schritt, wie ich finde. Damit sind wir schon ein ganzes Stück weiter; denn Sie werden nur Geld für das fordern, was Sie auch gut finden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie mit den Förderrichtlinien zufrieden sind, für die Sie Geld fordern. Das ist schon einmal sehr gut, denn so werden wir zukünftig wenigstens auf diesem Gebiet kein linkes Störfeuer mehr haben.

(Oh-Rufe von den LINKEN – Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE: Es ist unglaublich, Herr Michel!)

Jetzt frage ich mich trotzdem, welche Förderrichtlinien Sie mit dem Antrag meinen. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich freue mich wirklich, dass Sie das gut finden. Aber was finden Sie gut? Sind Sie Anhänger der Theorie „Neues Geld in alte Systeme“? Meinen Sie die alten Programme? Was ist denn die Voraussetzung? Bei der Theorie „Neues Geld in alte Systeme“ oder bei Übergangsvorschriften kommen Sie teilweise schon zu spät; denn in § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz haben wir bereits bei

den letzten Haushaltsberatungen Übergangsregelungen berücksichtigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf europäischer Ebene findet zu Beginn einer neuen Förderperiode stets ein komplizierter Prozess statt. Dabei geht es um sehr viel Geld über einen langen Zeitraum, nämlich über sieben Jahre. Ich habe schon etwas Verständnis, dass man nicht auf den Tag genau sagen kann, wann ein Operationelles Programm genehmigt wird.

Ich gehe davon aus, dass die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der EU-Kommission im Februar eingereicht und wahrscheinlich im März in der Inter-Service-Konsultation der EU-Kommission behandelt wird. Bis zum Beginn dieser Konsultation können noch Änderungen am Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung vorgenommen werden. Die Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung könnte bei diesem Zeitplan wahrscheinlich im April erfolgen.

Operationelle Programme können von den deutschen Ländern gleichzeitig mit der Partnerschaftsvereinbarung eingereicht werden. Für die Genehmigung werden bei einem unstrittigen Operationellen Programm – das heißt, der Entwurf wurde mit der EU-Kommission schon formell abgestimmt – rund vier Monate bis zur Genehmigung vergehen. An dieser Stelle baue ich auf die Kommission als Behörde, dass sie sich von der Europawahl nicht abhalten lässt. Das bedeutet, die sächsischen OPs müssten Ende März eingereicht werden, damit sie noch vor der Sommerpause die Genehmigung erhalten.

Weil das ein komplizierter Übergangsmechanismus ist, gibt es die N-plus-Regelungen. Die N+2-Regelung aus der Förderperiode 2007 bis 2013 gewährleistet einen nahtlosen Übergang zwischen den Förderperioden. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde sogar eine N+3Regelung erreicht.

(Zuruf der Abg. Ute-Verena Meiwald, DIE LINKE)

Fakt ist eines: Die sächsische Strukturförderung ist nicht gefährdet, da aufgrund der N+2-Regelung Projekte aus der Förderperiode noch bis 31.12.2015 auf der Grundlage der Zuweisungen aus dem EU-Haushalt finanziert werden können. Falls aber mit der Forderung gemeint ist, vor Notifizierung der Operationellen Programme im großen Maßstab Landesfinanzen zu verausgaben, muss man die Unsicherheit hinnehmen, ob das europarechtskonform möglich ist. Denn dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit das Additionalitätsprinzip ein Problem werden. Das ist auch logisch, denn warum sollte die EU noch Ausgaben finanzieren, die man schon durch autonome Landesprogramme abfinanziert? Diese Bedenken der EU müssen wir akzeptieren und berücksichtigen. Somit gilt die Einschränkung: Alles europarechtlich Unbedenkliche findet eine Zwischenfinanzierung.

Jetzt noch ein Wort zur Verwendung der Steuermehreinnahmen. Das sind für uns zusätzliche Mittel und keine

Zwischenfinanzierungsmittel. Mit diesen zusätzlichen Mitteln werden wir auch zusätzliche Ausgaben tätigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen hat sein Bestmögliches getan, damit in der Förderperiode von 2014 bis 2020 die Programme so schnell wie möglich starten können. Erste Sondierungsgespräche in der EUKommission erfolgten nach meiner Kenntnis bereits im Jahr 2012. Vorschusszahlungen der EU werden noch im Jahr 2014 durch Beschluss der EU-Kommission zur Genehmigung der Operationellen Programme möglich sein. An dieser Stelle verweise ich auf Artikel 81 der Allgemeinen Verordnung der EU vom 17. Dezember 2013.

Aus diesem Grund möchte ich am Ende meiner Rede kurz zusammenfassen: Es ist festzustellen, dass DIE LINKE die Verwendung der europäischen Mittel gut findet;

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

denn sie würde sonst keine Zwischenfinanzierung für etwas fordern, was sie nicht mitträgt.

Es ist weiterhin festzustellen, dass es eine am langen Förderzeitraum begründbare Übergangsphase gibt. Dafür ist Vorsorge getroffen. Diese Übergangsphase soll mit der N+2-Regelung oder den N-plus-Regelungen sowie entsprechend § 12 des Haushaltsgesetzes überbrückt werden. Vorschusszahlungen der EU-Kommission sind im Jahr 2014 ebenfalls zu erwarten. Der Bund kann nach Artikel 111 Abs. 1 des Grundgesetzes auch in der haushaltslosen Zeit seinen Rechtsverpflichtungen nachkommen. Die Steuermehreinnahmen verwenden wir als zusätzliche Investitionsmittel und verschwenden sie nicht als Zwischenfinanzierungsmittel, für die wir andere Finanzierungsquellen haben.

Meine Damen und Herren von der LINKEN! Ich habe die Ablehnung der CDU-Fraktion zu Ihrem Antrag ausführlich begründet und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Michel.

(Arne Schimmer, NPD, steht am Mikrofon.)

Herr Schimmer.

Herr Präsident! Ich möchte gern eine Kurzintervention zum Debattenbeitrag des Kollegen Michel machen.

Bitte.

Der Kollege hat eben schon wieder erwähnt, dass der Freistaat Sachsen in der neuen Förderperiode 3,7 Milliarden Euro an EU-Mitteln erhält. Dazu muss man aber immer wieder klarstellen, dass es sich dabei nur um umverteiltes deutsches Steuergeld handelt.

(Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Ich muss hier einfach immer wieder betonen: Der emeritierte Professor für Volkswirtschaft an der Universität Heidelberg, Herr Prof. Franz-Ulrich Willeke, hat errechnet, dass Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2008 in den EU-Haushalt 324 Milliarden Euro eingezahlt hat. Davon flossen 176 Milliarden Euro zurück. Der deutsche Nettobeitrag betrug aber in diesem Zeitraum 146,1 Milliarden Euro. Das waren 45,1 % der Gesamtausgaben des gesamten EU-Haushaltes. Das ist schon ein Schlag ins Gesicht des deutschen Steuerzahlers, der nur ein Almosen zurückbekommt.

Zum Vergleich: Frankreich hat im gleichen Zeitraum, also von 1991 bis 2008, gerade einmal 33,6 Milliarden Euro an Nettozahlungen an die EU geleistet. Das war nur ein gutes Fünftel des deutschen Beitrages. Das zeigt, wie ungerecht es in der EU zugeht und dass Deutschland in der EU der diskriminierte Zahlmeister ist. Wie gesagt: Das sind alles Zahlen von Prof. Franz-Ulrich Willeke, einem Volkswirt aus Heidelberg.

Hinzu kommt, dass das Geld, das zurückkommt, letztlich nur unter den Auflagen der EU, unter den Auflagen der Operationellen Programme, hier im Land verwendet werden kann und dann auch noch unpünktlich zurückgezahlt wird.

Wir als NPD halten das für einen Skandal, was wir immer wieder zur Sprache bringen werden. – Besten Dank.

(Beifall bei der NPD – Jens Michel, CDU, steht am Mikrofon.)

Herr Michel, Sie möchten erwidern?

Bitte.

Ich möchte kurz etwas klarstellen: Diese 3,7 Milliarden Euro sind kein sächsisches Geld, sondern der Freistaat Sachsen ist Profiteur. Wir profitieren von diesen EU-Zahlungen.

Ich möchte noch darauf verweisen, dass Deutschland im Jahr 2012 eine Nettozahlung in Höhe von 12 Milliarden Euro an die EU geleistet hat. Wenn wir uns den Außenhandelsüberschuss von Deutschland anschauen und sehen, wie Deutschland letztlich vom Euroraum profitiert,

(Zuruf des Abg. Arne Schimmer, NDP)

dann glaube ich, dass diese Rechnung positiv zu sehen ist. Ich bitte Sie, das mit zu bedenken, wenn Sie hier gegen die EU wettern.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Nach der Aussprache ist die SPD-Fraktion an der Reihe. Es spricht Herr Abg. Pecher. Bitte, Herr Pecher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Um es kurz zu machen: Wir halten den Antrag für überflüssig und damit auch für unschädlich. Damit kann ich auch das Abstimmungsverhalten vorwegnehmen: Wir werden uns enthalten, und zwar kurz gesagt aus zwei, drei Gründen.

Erstens impliziert der Antrag, dass es ein Recht auf Förderung gibt. Dem ist natürlich nicht so. Jede Förderrichtlinie und jeder Haushalt stehen auch unter dem Finanzierungsvorbehalt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob ein Programm überzeichnet ist durch Anträge oder unterzeichnet ist durch fehlende Finanzierungsmittel. Dafür müsste man gesondert eine Lösung finden.

Aber, was unser Hauptgrund ist: Wir haben immer wieder gesagt, wir haben so viele Liquiditätsüberschüsse im Liquiditätsmanagement des Freistaates Sachsen. Wir fahren praktisch jedes Jahr mit fast 2 Milliarden im Cashflow, wo wir Kreditermächtigung überhaupt nicht nutzen. Es wäre also kein Problem, wenn es jetzt verzögerte Zuzahlungen geben würde, obwohl es Systeme der Abschläge und der Vorschüsse schon gibt. Es wäre überhaupt kein Problem, dort entsprechend unserem Haushaltsgesetz, welches wir beschlossen haben, zwischenzufinanzieren. Wir persönlich halten an diesem Punkt zumindest die Exekutive nun wirklich für nicht so blöd, den eigenen Haushalt zu torpedieren, den Sie hier mit Mehrheit in der Koalition beschlossen haben. Von daher halten wir diesen Antrag für überflüssig und werden uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Herr Prof. Schmalfuß für die FDP-Fraktion; bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Förderlücke, wie sie vonseiten der Linksfraktion in ihrem Antrag beschrieben wird, gibt es nicht. Das möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede vorwegnehmen. Es ist nicht so, dass in diesem Jahr nicht gefördert werden kann.

Meine Damen und Herren, das möchte ich auch begründen.

Mit Stichtag 31.12.2013 endet nicht die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Ausgaben aus der Förderperiode 2007 bis 2013. Aufgrund der sogenannten N+2-Regelung kann in den beiden Jahren 2014 und 2015 weiter gefördert werden, so die jeweiligen Maßnahmen bis Ende 2015 abgeschlossen, geprüft und die Ausgaben erklärt sind.

Meine Damen und Herren! Es gibt somit keine wirkliche allgemeine Förderlücke. Um alle zur Verfügung stehenden Mittel der Europäischen Union zu verausgaben, wird auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Um einen nahtlosen Übergang zwischen den beiden Förderperioden 2007 bis 2013 sowie 2014 bis 2020 zu gewährleisten, haben die Koalitionsfraktionen bei der Haushaltsaufstellung die N+2-Regelung berücksichtigt. So stehen in