Um das klarzustellen, haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht – Herr Präsident, wenn ich die Gelegenheit gleich nutzen darf, ihn mit einzubringen –, der die Änderung in einem Wort beinhaltet. Wir wollen in der Nr. 3 unseres Antrages das Wort „verstärkt“ einsetzen, weil es darum geht, an öffentlichen Schulen die verstärkt nachgefragte Erzieherausbildung und die Pflegeberufe wieder einzurichten. – Hiermit habe ich unseren Änderungsantrag gleich mit eingebracht und signalisiere Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD. – Und wenn Sie das getrennt abstimmen lassen wollen, dann tun wir das.
Ich darf noch einmal feststellen, dass Frau Kollegin Meiwald gleichzeitig den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, den ich dann
Wir können also zuerst über beide Änderungsanträge abstimmen. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf zu dem von mir aufgerufenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion? – Ja, das sehe ich. Zunächst hat Herr Kollege Seidel das Wort und danach Kollege Weichert. Bitte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion bitten, diesem Änderungsantrag nicht zuzustimmen. Wir haben das im Arbeitskreis sehr häufig diskutiert. Wir können eine Selektion der Schulen in freier Trägerschaft in von uns gewollte oder von uns nicht gewollte Schulen nicht vornehmen.
Das Verfassungsgerichtsurteil hat das eben noch einmal bestätigt. Genau das wollen Sie, Frau Stange, und ich möchte Sie darum bitten, diesen Änderungsanträgen nicht zuzustimmen.
Das war Kollege Seidel für die CDU-Fraktion. Jetzt erhält Kollege Weichert für die Fraktion GRÜNE das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche auch gleich zu beiden Änderungsanträgen. Ich habe bei beiden den Eindruck, dass es eine Verschlimmbesserung des Originalantrages ist. Zwei Beispiele dazu: DIE LINKE fordert im Antrag, die Berufsausbildung wieder stärker in die Hände der öffentlichen Berufsschulen zu geben und dort auszubauen, und die SPD will diesen Passus nun ersetzen – wir haben es gerade gehört – und fordert den bedarfsgerechten Ausbau der staatlichen Fachschulen für Erzieher und Pflegekräfte und eine einseitige Ausbildung dieser stark nachgefragten und staatlich geregelten Berufe durch überwiegend private Schulen und somit, bezahlte Ausbildung einzudämmen.
Egal, wie man die Nr. 3 auch formuliert, es zeugt von einer großen Skepsis gegenüber den freien Trägern, und da sind wir nicht mit dabei.
Ein zweites Beispiel: DIE LINKE fordert in ihrem Vorstoß mit dem Verweis auf Berufe mit großer gesellschaftlicher Relevanz, die per se an öffentliche Schulen gehören, und die SPD sieht in freien Schulen lediglich ein ergänzendes Angebot zu den staatlichen Einrichtungen, wie es in der Begründung zum Änderungsantrag heißt.
Vergessen scheint völlig der Wortlaut des Urteils vom 15.11., der sich in dieser Frage auch auf den berufsbildenden Bereich beziehen dürfte: „Es gibt ein Grundrecht, das die Schulgründung gewährleistet. Dieses Recht
unterliegt keinem Wohlwollen oder Duldung.“ Auch die Frage des Schulgeldes dürfte sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes neu stellen.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Nrn. 4 bis 6 des SPD-Antrages grundsätzlich zustimmungsfähig wären, so überwiegt für mich und meine Fraktion die Irritation darüber, welches Bild hier von Schulen in freier Trägerschaft gezeichnet wird, und deswegen werden wir den Änderungsanträgen nicht zustimmen.
Gibt es zu dem aufgerufenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/13363 weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht feststellen.
Ich stelle diesen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung und bitte Sie darum, bei Zustimmung Ihre Hand zu heben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag der SPD mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/13369 auf; er ist von Frau Kollegin Meiwald schon eingebracht worden und es sind schon Stellungnahmen auch von der Fraktion GRÜNE gekommen. Gibt es zu diesem Änderungsantrag weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit bringe ich ihn zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist auch dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/12416 zur Abstimmung, und zwar punktweise, wie es von der SPD-Fraktion beantragt worden ist, und beginne mit dem Punkt 1. Wer diesem Punkt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Punkt 1 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Punkt 2 des aufgerufenen Antrages auf und bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Punkt 2 mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Punkt 3 auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist Punkt 3 mit Mehrheit abgelehnt.
Oh, Entschuldigung, ich war so in Fahrt. Wir haben ja jeden einzelnen Punkt abgelehnt; also erübrigt sich eine Endabstimmung.
Hierzu nehmen die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion ergreift das Wort durch Herrn Kollegen Pecher.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Forderung des Nachtragshaushaltes werde ich nicht so sehr die für mich typische direkte Ansprache wählen, sondern versuchen, in diesem Bereich etwas Nachdenklichkeit zu erzeugen.
Wir haben also im Jahr 2011 840 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, im Jahr 2012 1,2 Milliarden Euro. Wir werden im Jahr 2013 voraussichtlich circa 424 Millionen Euro Steuermehreinnahmen haben und für 2014 sind round about 620 Millionen Euro prognostiziert.
Das sind, wenn man es für die zwei Doppelhaushalte zusammenfasst, rund 3,2 Milliarden Euro. Nun ist das an und für sich nicht schlecht und deshalb möchte ich einen kleinen Exkurs in das Thema Haushaltsaufstellung machen.
Die Fachexperten der Koalition und natürlich auch der Opposition sitzen in ihren jeweiligen Arbeitskreisen. Sie wägen ab im Kontext eines Aufstellungsverfahrens, fachlich erst einmal in ihrem Arbeitskreis – ob es Herr Schiemann bei Verfassung und Recht ist oder Herr Krauß bei Soziales – und schauen, wo sie ihre Schwerpunkte legen. Man streitet dort über 20 000 Euro – vielleicht auch mal über 20 Millionen Euro –; es ist ein sehr komplexes Vorgehen. Dann stimmt man das in der Regel mit dem Koalitionspartner ab – ich habe das Verfahren auch lange genug gemacht – und geht in den FinanzArbeitskreis, wo das Finanzministerium dann versucht, die ganze Angelegenheit – ich drücke es einmal vornehm aus – zu ordnen.
Ausgangspunkt dieses ganzen Verfahrens, das Monate in Anspruch nimmt, ist der Rahmen, den das Finanzministerium vorgibt – der Einnahmenrahmen auf der Grundlage der Steuerschätzung. Das Finanzministerium sagt immer, das seien Schätzungen. Dann werden die berühmten Abschläge vorgenommen. Der Rechnungshof hat vor Jahren schon dargelegt, dass sich die Möglichkeiten der Politik im Rahmen des Haushalts bei circa 5 % bewegen.
Das passiert in einem hochkomplexen Verfahren mit Abschluss im Plenum in Auseinandersetzung mit der Opposition. Wenn ich die 3,2 Milliarden Euro über zwei Doppelhaushalte ziehe, dann sind das rund 800 Millionen Euro durchschnittlich pro Jahr, die in dieser komplizierten Abwägung keine Rolle spielen. Nun sind die 800 Millionen Euro auch wieder 5 %; das klingt nicht viel. Wenn ich aber den Fokus verschiebe und sage, im regulären Haushaltsaufstellungsverfahren haben Sie in den Arbeitskreisen eine Summe von 500 bis 700 Millionen Euro, die Sie gestalten können, dann reden wir schon über 50 %, die uns im Parlament von der Gestaltung her entzogen sind.
Ich gebe zu bedenken, dass diese Summen dann nur noch über das Finanzministerium, vielleicht in Abstimmung mit dem Finanzarbeitskreis, über Ermächtigungen im Haushaltsgesetz – der berühmte § 11 – oder die Sächsische Haushaltsordnung verteilt werden. An der Stelle frage ich die Vorsitzenden der Arbeitskreise, die Fachpolitiker der Union, der Koalition, ob sie im Sozial-, Innen- oder Hochschularbeitskreis in den letzten Jahren gefragt worden sind, was mit Steuermehreinnahmen zu passieren hat.
Sie sind informiert worden. Sie haben sich zu keinem Zeitpunkt damit auseinandergesetzt, ob Sie Zugriff auf die Steuereinnahmen haben.