Uta-Verena Meiwald
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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist geschafft: Wir haben heute eine wichtige Etappe auf dem Weg zur
Förderung von Maßnahmen und Projekten in Sachsen mit Mitteln der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erreicht – leider etwas spät; wir befinden uns im April des Jahres 2014.
Ich erspare es mir, an dieser Stelle noch einmal auf alle Gründe, die zu dieser späten Fertigstellung der Programmentwürfe geführt haben, im Detail einzugehen. Aber eines ist sicher: Den Freistaat Sachsen trifft diesmal nicht die Schuld, auch wenn es natürlich nicht zutrifft, dass es, wie Staatsminister Kupfer gestern sagte, schneller gegangen wäre, wenn die Beamten in Brüssel so gearbeitet hätten wie seine.
Nein, Herr Kupfer. – Vielmehr waren es das lange Ringen um den EU-Haushalt und den Mittelfristigen Finanzrahmen, an dem zum ersten Mal das Europäische Parlament beteiligt war, und die Diskussionen um die Mittelverteilung unter den Mitgliedsstaaten und innerhalb Deutschlands. Hinzu kamen die zähen Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr.
Wir haben hier im Hohen Haus bereits mehrfach über die neue Förderperiode, die Strukturfonds und die Operationellen Programme debattiert. Bislang war es mehr oder weniger eine Phantomdebatte; denn der tatsächliche Rahmen von rund 2,75 Milliarden Euro und die Verteilung der Mittel zwischen den Fonds waren uns lange nicht genau bekannt.
Vor allem die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN namens Frau Kallenbach verwies immer wieder auf die mangelnde Beteiligungs- und Informationspolitik der Staatsregierung und mahnte Verbesserungen an. Das ist eine Kritik, die man durchaus teilen kann, wenn auch nicht in Gänze. Beteiligt waren wir als Landtag nicht; das muss man feststellen.
Aber in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes vom 23.04.2008 zum ergangenen Urteil heißt es, dass der Verfassungsgerichtshof den Landtag in seinen Informationsrechten verletzt sehe, da die Staatsregierung den Landtag nicht vollständig und rechtzeitig über die Vorschläge zu den Operationellen Programmen unterrichtet habe, bevor sie die erarbeiteten Vorschläge bei der Kommission eingereicht hatte.
In seinem Urteil von 2008 stellte der Verfassungsgerichtshof zudem fest, dass eine Verletzung der Mitwirkungs- und Beschlussfassungsrechte nicht vorgelegen habe, da es sich bei den Formulierungen zu den Programmvorschlägen um ein eigenständiges Planungsverfahren außerhalb der Haushaltsgesetzgebung handele. Eine Mitwirkung des Landtages sei also weder geboten, um Vorwirkungen der Programmplanung zu kompensieren und das parlamentarische Budgetrecht zu sichern, noch sei dies mit dem verfassungsrechtlichen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung vereinbar. Die Erarbeitung der Programme unterfalle der Befugnis der Staatsregierung zur Leitung eines Staates.
Nun kann man sich anderes wünschen. Bislang war die Erstellung der Operationellen Programme reinstes exekutives Handeln. Ich fürchte, meine Damen und Herren, das wird sich auch nicht mehr ändern lassen; denn diese Operationellen Programme sind möglicherweise die letzten, die überhaupt in dieser Form erstellt werden, da abzusehen ist, dass wir in der Förderperiode nach 2020 nicht einmal mehr ansatzweise so üppig in den Genuss europäischer Fördergelder kommen werden.
Aber das ist Zukunftsmusik; zunächst zurück zum Verfahren. Beteiligt wurden die Wirtschafts- und Sozialpartner – Herr Heidan hat darauf verwiesen –, unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften. Auch an dieser Stelle kann man durchaus Kritik üben. Die Entwürfe, die den WiSos im Sommer vergangenen Jahres vorlagen und die von ihnen genau unter die Lupe genommen sowie mit zahlreichen Änderungen und Anregungen versehen wurden, haben leider keine deutliche Veränderung erfahren. Vielmehr war es so, dass es der gleiche Stand der Entwürfe war, der auf der Herbstkonferenz der Strukturfonds vorlag. Auch für die öffentliche Anhörung, die danach auf der Homepage der Strukturfonds ermöglicht wurde, gab es leider keinen zweiten oder geänderten Entwurf, sondern immer noch die Entwürfe mit Stand Sommer 2013.
Meine Damen und Herren! Die Möglichkeit zu einer öffentlichen Anhörung, an der sich neben jeder Bürgerin und jedem Bürger auch jeder einzelne Landtagsabgeordnete beteiligen konnte, hat eher einen Placeboanschein erweckt. Vier Wochen Anhörungszeit über Weihnachten sind nun wahrlich nicht üppig.
Aber sei es drum! Die Vertreterinnen der Verwaltungsbehörden der Strukturfonds konnten zumindest im federführenden Ausschuss über die Bündelung der Weiterbildungsmaßnahmen als Resultat der Anhörung der Wirtschafts- und Sozialpartner berichten. Die vielen restlichen Anregungen seien auf Fördergegenstände und die Ausgestaltung der Richtlinien ausgerichtet und würden so im Erarbeitungsverfahren berücksichtigt bzw. die Wirtschafts- und Sozialpartner in diese einbezogen.
Informiert fühle ich mich dennoch über den gesamten Zeitraum. Bereits vor zwei, drei Jahren wurden die neue Förderperiode vorbereitet und uns kontinuierlich der aktuelle Stand bei den Tagungen der Verwaltungsbehörden zu EFRE und ESF mitgeteilt. Struktur und wesentliche Inhalte der Operationellen Programme waren für uns somit keine großen Geheimnisse und Überraschungen; lediglich die tatsächliche Ausrichtung, die tatsächliche Prioritätensetzung und die Mittelausstattung waren hier, wie schon erwähnt, die Variablen.
Wer aber nun glaubt, die Förderung könne demnächst beginnen, der irrt. Uns liegen hier als Unterrichtung die Entwürfe der Operationellen Programme vor, wie sie in Brüssel eingereicht werden. Sofern alles gut geht und die Operationellen Programme tatsächlich den Ansprüchen und Anforderungen der EU genügen, also kein Nachbes
serungsbedarf besteht, können sie genehmigt werden. Damit wirklich das erste Geld fließen kann, benötigen wir aber zunächst einmal einen Haushaltsentwurf und dann – für die Umsetzung – die entsprechenden Förderrichtlinien.
Nun könnte man glauben, das sei reine Formsache und diese lägen bereits in den Schubladen. – Er schüttelt den Kopf. Vielleicht, sogar bestimmt ist das so, weil das Gerüst ja feststeht. Aber die WiSos wollen und müssen gerade an der Erarbeitung beteiligt werden.
Doch, meine Damen und Herren, was nützen uns die Förderrichtlinien ohne Haushalt? Wir müssen uns wohl oder übel noch ein wenig gedulden. Ohne Ihnen allen den Mut nehmen zu wollen: Dieser Landtag wird das nicht mehr erleben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit hat die Förderlücke, über die wir bereits im Plenum diskutiert haben, immer noch Zeit zu wachsen. Schon jetzt gibt es Projekte, die dringend darauf angewiesen sind, eine klare Aussage für die Zukunft zu erhalten. Es geht hierbei natürlich auch um die Projekte, die an das Schuljahr gekoppelt sind, wie die Projekte für die Berufs- und Studienorientierung.
Nun hat Ministerin Kurth gestern Abend einen 5Millionen-Deal mit der Bundesagentur für die Zwischenfinanzierung von Projekten der Berufs- und Studienorientierung angekündigt. Das ist für alle Träger, die in diesem Bereich arbeiten, eine langersehnte und wichtige Botschaft. Für die ESF-Projekte, die leider nicht in das Raster passen, reicht das aber nicht aus. Lehnen Sie sich also bitte nicht zurück, weil Sie einen Teilerfolg erreicht haben! Es gibt nach wie vor jede Menge zu tun!
Das Problem des fehlenden Bundeshaushalts ist schon erwähnt worden.
Einen Fortschritt können wir allerdings doch erkennen: Herr Ministerpräsident, Sie sind anscheinend endlich erwacht und haben die Brisanz der Situation erkannt. Den Medien konnte man entnehmen, dass Sie auf die Umsetzung der milliardenschweren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag pochen. Sie wollen Planungssicherheit, und das schnell. So wie Ihnen, Herr Ministerpräsident, geht es vielen Projektträgern, die dringend auf verbindliche Zusagen angewiesen sind. Jetzt, da Sie wissen, wie viel Geld es von der EU und vom Bund geben wird, kann es doch nicht so schwer sein, die Förderlücke auch mit eigenem Geld zu überbrücken.
Lassen Sie mich ganz kurz auf die Fonds eingehen. Ich könnte in epischer Breite darlegen, was aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion in den Operationellen Programmen fehlt. Ich weiß, die Entscheidung ist gefallen. Ich weiß auch, dass eine Entscheidung für einen neuen Schwerpunkt gleichzeitig eine Entscheidung gegen einen anderen ist. Das uns zur Verfügung stehende Geld kann leider nur einmal ausgegeben werden.
Der Freistaat hat sich in den letzten Jahren zu sehr auf das Geld aus Europa verlassen. Er hat sogar ganz bewusst bislang landesfinanzierte Programme in die reine EU
Förderung gegeben. Nur dass 2020 sowohl die EUFörderung, die Solidarpaktmittel und die Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich auslaufen, scheint noch nicht einmal Herr Unland echt verinnerlicht zu haben.
Meine Damen und Herren, auf der Zielgeraden der Erstellung der Entwürfe kam es noch einmal zu einer Umschichtung zwischen ESF und EFRE. So wurden aus 955 Millionen Euro, was 40 % der Gesamtsumme ausgemacht hätte, für den ESF noch rund 636 Millionen Euro, nur noch 24 %. Die Mittel finden sich nun im EFRE, vor allem für Technologieförderung und Forschung und Entwicklung wieder. Im EFRE stehen damit knapp 2,1Milliarden Euro. Herr Heidan hatte die Zahlen genannt. Nicht dass ich falsch verstanden werde: Technologieförderung und Innovation, die Schwerpunkte im EFRE, sind wichtige Felder, doch das Soziale und vor allem der Arbeitsmarkt dürfen nicht vernachlässigt werden. Nicht mehr finanzierte Programme müssen eben durch eigenes Geld erhalten werden.
In der Perspektive kommt der Freistaat nicht umhin, dies zu tun, da er sich jetzt schon mit eigenem Geld aus vielen Dingen, wie beispielsweise der Berufsausbildung von jugendlichen Strafgefangenen, zurückgezogen hat. Der Freistaat muss über die Operationellen Programme hinaus eigene Initiativen ergreifen, die zur Schaffung öffentlicher Beschäftigungsmaßnahmen für Personengruppen mit erheblichem Unterstützungsbedarf und enormen Vermittlungsschwierigkeiten, die eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht realisierbar erscheinen lassen, führen. Das lässt das OP so nicht zu. Aber wer verbietet uns, eigene Programme aufzulegen?
Zudem muss Sachen gegenüber dem Bund schnellstmöglich anmelden, dass strukturschwache und benachteiligte Stadt- und Ortsteile mit modellhaften Strukturen unterstützt werden. Ich könnte noch mehr ausführen, was es in der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Union für die Umsetzung der ESIFonds für Vorschläge gibt. Frau Pinka hat gestern darauf verwiesen. Sachsen muss darüber hinaus alles tun, um von dem Anteil aus dem ESF, der für Bundesprogramme reserviert ist, zu partizipieren.
Meine Damen und Herren! Das Beispiel Leipzig zeigt, dass die alleinige Beurteilung einer ganzen Region über das Bruttoinlandsprodukt arg realitätsfern ist, denn Leipzig steht nur rein statistisch besser da als Dresden und Chemnitz und ist gleichzeitig die Armutshauptstadt des Freistaates Sachsen. Der Kompensationsgedanke der Staatsregierung für die Region Leipzig muss voll umfänglich auf beide Fonds angewandt werden, da der Mittelansatz im ESF in keiner Weise in Relation zum tatsächlichen Bedarf steht. Beim EFRE kann konstatiert werden, dass die großen Infrastrukturprojekte vorüber sind. Sachsen geht neue Wege, konzentriert sich primär auf die Förderung von Technologie und Innovation. Wie vorhin bereits erwähnt, sind das wichtige Bausteine, doch Forschung, Technologie und Innovation lösen nicht alle Probleme, mit denen wir es zu tun haben.
Meine Damen und Herren, gerade im flachen Land gibt es noch viel zu tun. Ob es zielführend ist, einzig das EPLR anzuwenden, bleibt fraglich. Anzuerkennen ist die Vereinheitlichung der Förderung im ländlichen Raum, dass also die bisher bestehenden Probleme zwischen ILE und LEADER-Regionen abgebaut werden konnten. Die Übertragung der Verantwortung auf die LEADERAktionsgruppen entspricht unseren Vorstellungen von Regionalbudgets und regionaler Verantwortung.
Die Staatsregierung hat sich bemüht, den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission gerecht zu werden. Darüber hinausgehende Handlungsempfehlungen aus dem Minderheitenvotum, beispielsweise die Einführung von Regionalbudgets und Regionalfonds auch beim EFRE als neues Finanzierungsinstrument für eine zielgerichtete Unterstützung des heimischen Mittelstands und des Handwerks – worüber wir vorhin gesprochen haben –, werden aber nicht aufgegriffen, wie vorhin schon erwähnt. – Beim LEADER geht es ja auch.
Meine Damen und Herren, der Freistaat steht vor Herausforderungen, die allein mit europäischem Geld nicht zu lösen sind. In unseren Entschließungsanträgen zeigen wir die Probleme und Lösungen auf, was in den nächsten Wochen und Monaten zu tun ist und wie wir die nächsten sieben Jahre dazu nutzen können, uns auf die Zeit nach dem Auslaufen der EU-Förderung vorzubereiten.
Daher bitten wir um Zustimmung, auch wenn Herr Heidan gesagt hat, sie sind nicht wichtig. Doch, sie sind wichtig.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Frau Kallenbach, es gibt einige Dinge in den Entschließungsanträgen, die wir inhaltlich nicht teilen können, nicht nur, weil wir zwei eigene Entschließungsanträge haben. Richtlinien zu erlassen zum 01.07.2014 finde ich mutig, auch wenn schon das eine oder andere Gerüst in der Schublade liegt. Ich würde mir wünschen, dass die Operationellen Programme so schnell wie möglich in der vorliegenden Fassung eingereicht werden. Je mehr Zeit vergeht, desto später wird das Geld im Freistaat Sachsen ankommen. Insofern können wir uns bei ihren Entschließungsanträgen nur enthalten.
Herr Präsident! Wenn Sie gestatten – unsere eigenen Entschließungsanträge habe ich mit meiner Rede bereits eingebracht –, muss ich das nicht noch einmal tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema lautet: Berufs- und Studienorientierung nachhaltig gestalten. Dies fordert die SPD zu Recht, denn auf diesem Gebiet ist trotz allem Lob, Herr Rohwer, noch lange nicht alles Gold, was glänzt. Frau Stange hat auf die vielen offenen Baustellen verwiesen.
Das frühe Kennenlernen produktiver Tätigkeiten und betrieblicher Abläufe fördert die Berufsorientierung der Heranwachsenden in besonderem Maße. Die Einbeziehung der Wirtschaft in den Schulunterricht bereichert das Lernen und vermittelt den Schülerinnen und Schülern erste Erfahrungen in der Arbeitswelt. Die Kooperation mit Unternehmen steigert die Lernqualität und erleichtert den Übergang ins Berufsleben.
Bereits mit dem Abschluss des nationalen Ausbildungspaktes im Jahr 2004 waren sich die Beteiligten darüber einig, dass der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Rechnen, Schreiben, Lesen sowie Ausbildungsfähigkeit und Berufsreife gewährleisten muss, wozu im Unterricht durchgängig der Bezug zur Arbeits- und Berufswelt gestärkt werden soll.
Meine Damen und Herren! So ganz neu ist das Thema nicht. In der letzten Legislaturperiode gab es dazu den Antrag der damaligen Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Berufs- und Arbeitsweltorientierung in allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen“. 2008 beantragte meine Fraktion die Einführung des Unterrichtsfachs Polytechnik und Berufsvorbereitung.
Im Sommer 2009 beantragten die damals in der Koalition verbundenen SPD und CDU „Berufs- und Studienorientierung der sächsischen Schüler unterstützen – Ausbildungs- und Studienabbrüche verringern“. Das war ein dem heute in Rede stehenden Antrag ziemlich ähnlicher Sachverhalt, nur dass dieses Mal die SPD die alleinige Autorin ist.
Auch in dieser Legislaturperiode, die sich nun dem Ende zuneigt, haben wir in mehreren Tagesordnungspunkten im Plenum das Thema Berufsorientierung behandelt; nicht zuletzt mit dem CDU/FDP-Antrag zu den alten Handwerksberufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Teil 1 Ihres Antrags, liebe SPD, begehrt nun einen umfassenden Bericht der bislang auf diesem Gebiet durch die Staatsregierung aufgelegten Projekte und Maßnahmen inklusive aller der
durch den ESF geförderten Programme. Zwischenberichte und Berichte liegen zunächst mal – sagen wir einmal – teilweise umfänglich vor.
Na ja, sie liegen vor –, wenngleich, Kollege Bienst, nicht alle Antworten zufriedenstellend sind. Exemplarisch verweise ich auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage I.5, welche Abgrenzung es zwischen dem Berufsberater, dem Berufseinstiegsbegleiter, dem Sozialpädagogen, der für die Kompetenzentwicklung zuständig ist, dem Praxisberater und dem Schulsozialarbeiter gibt.
Die Antwort der Staatsregierung lautet: „Der Freistaat stellt sich dem Qualitätsanspruch, allen Schülerinnen und Schülern einen gelingenden Übergang von Schule in die Ausbildung zu ermöglichen. Mit der Implementierung von unterschiedlichem Unterstützungspersonal wird der Individualität Rechnung getragen, indem diese mit klar definierten Schülergruppen arbeiten und nach aufeinander abgestimmten Aufgabenbeschreibungen agieren. Alle am Prozess beteiligten Personen unterstützen den Klassenlehrer bei der Arbeit mit jedem einzelnen Schüler, bezogen auf die Bereiche Diagnostik, individuelle Förderung sowie maßgeschneiderte Berufs- und Studienorientierung.“
Frau Kurth und liebe Staatsregierung, die Ausführungen klingen gut. Das war aber nicht die Antwort auf die Frage. Die Frage, die die SPD zu Recht stellt, war die Frage nach der Abgrenzung. Darauf bleiben Sie eine Antwort schuldig. Ein wenig Aufklärung hat Frau Kurth vorhin in ihren Ausführungen gegeben, indem sie zwei der in Rede stehenden fünf, sechs oder sieben Sozialarbeiterpositionen näher beschrieben hat.
Es ist doch so, meine Damen und Herren, dass sich unterschiedliches Unterstützungspersonal an den Schulen um verschiedene Probleme kümmert und die vielen verschiedenen Projekte mit ihrem Personal dazu führen können, dass ein Schulleiter oder eine Schulleiterin mitunter überhaupt nicht weiß, welchen Sozialarbeiter er oder sie gerade vor sich hat. Ferner ist es so, dass die verschiedenen ineinandergreifenden, sich ergänzenden oder gar nicht tangierenden Projekte und Maßnahmen erst nach einer sehr langen Anlaufzeit miteinander koordiniert werden können. Das, meine Damen und Herren, sind nicht die einzigen Probleme.
Den zweiten Teil des SPD-Antrags können wir ausdrücklich unterstützen. Die Berufs- und Studienorientierung braucht eine echte konzeptionelle Untersetzung und ein strukturiertes Landesprogramm. Sie braucht nicht ein Nebeneinander vieler kleiner Maßnahmen, wie die Einstellung von sage und schreibe – es tut mir leid, Frau Kurth – 50 Praxisberatern für 336 Oberschulen und damit für knapp 90 000 Schüler. Sie braucht Langfristigkeit und Zuverlässigkeit. Hierzu ist es erforderlich, den über den ESF der alten Förderperiode geförderten Projekten, die im Sommer enden, aber zu Schuljahresbeginn dringend an
den Schulen benötigt werden, Planungssicherheit zu geben.
Nun haben wir gerade gehört, dass es eine Übergangsregelung geben soll. Ich freue mich, dass es Ihnen gelungen ist, mit der BA 5 Millionen Euro auszuverhandeln, sodass zu Beginn des Schuljahres keine Lücke entsteht und die Projekte arbeiten können. Ich freue mich tatsächlich dafür, weil das ein großes Problem ist.
Nunmehr wäre es schön, wenn man für alle anderen ESFProjekte, die sich nicht in der Berufsorientierung befinden, die Förderlücke auch noch schließen könnte. Hier gibt es noch einige Baustellen. Herr Unland schreibt schon mit. Dann bekommen wir das sicherlich auch gelöst.
Richtig, es geht um Geld!
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei kleine Anmerkungen zur Stellungnahme der Staatsregierung machen. Unter Punkt II.8 begehrt die SPD, dass die Berufs- und Studienorientierung auch im Sächsischen Schulgesetz verankert wird. Die Staatsregierung antwortet – Herr Rohwer hat das vorhin bereits zitiert –, dass dies der Fall sei, weil sich Aspekte der Berufs- und Studienorientierung in den §§ 6, 7 und 35 b wiederfinden. Nun sind im § 6 – das ist die Mittelschule – und im § 35 b – das ist die Zusammenarbeit – Verweise darauf vorhanden.
Im § 7 – das sind die Gymnasien – steht aber nur Folgendes: „Das Gymnasium vermittelt Schüler mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird. Es schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.“
Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass dies der Aussage „Aspekte der Berufs- und Studienorientierung finden sich da wieder“ auch nur ansatzweise entspricht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. In Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich mir die Stellungnahmen der Staatsregierung aus den Jahren 2008 und 2009 noch einmal angesehen. Beim Lesen musste ich feststellen, dass mir einiges doch sehr bekannt vorkam. In den Stellungnahmen zu diesem Antrag – auch zu dem Handwerksantrag aus der 90. Sitzung – tauchen ganze Absätze wortgleich auf.
Es stellt sich also die Frage, ob sich in den letzten fünf Jahren auf dem Gebiet der Berufs- und Studienorientierung bei der Staatsregierung tatsächlich nichts getan hat. Vor diesem Hintergrund und auch, weil es noch viele offene Baustellen gibt, stimmen wir dem Antrag der SPD zu.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist der 29. Januar 2014, und die neue Förderperiode der EU läuft theoretisch seit vier Wochen. Soweit die Theorie. Mit der erst am 2. Dezember 2013 erreichten Einigung über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 kam es zu einer deutlichen zeitlichen Verschiebung der Ausarbeitung und Genehmigung der Operationellen Programme. Die vom SMWA zur Herbstkonferenz der Strukturfonds im November in Leipzig vergangenen Jahres vorgestellten Entwürfe der OPs wurden zur weiteren Anhörung und Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit bis zum
10. Januar zur Verfügung gestellt. Für das erste Halbjahr dieses Jahres stellt die Kommission nun die Genehmigung der Operationellen Programme in Aussicht.
Infolge der langwierigen Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene und der daraufhin erst am 17. Dezember ernannten und vereidigten Bundesregierung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tag in einer haushaltslosen Zeit. Ausgehend vom Arbeitsstand der Bundesregierung am Haushaltsentwurf für das laufende Jahr ist es absehbar, dass es bis zum Ende des ersten Halbjahres keine verlässliche und verbindliche Finanzierungsgrundlage für Zuweisungen an die Bundesländer und damit auch den Freistaat Sachsen geben wird.
Meine Damen und Herren! Große Teile des sächsischen Förderprofils basieren aber auch im Haushaltsjahr 2014 auf Zuweisungen des Bundeshaushaltes bzw. des EUHaushaltes. Bereits mit der Vorlage des Förderprofils schätzte die Staatsregierung selbst ein, dass es ab 2014 Probleme im Vollzug des Förderhaushaltes geben wird. Ich zitiere einmal: „Für den Förderbereich 20, Umsetzung der EU-Programme 2014 bis 2020, gibt es noch keine gültigen Förderrichtlinien. Die in diesem Förderbereich benannten Richtlinien sind keine Richtlinien im juristi
schen Sinne, sondern ermöglichen ausschließlich eine Zuordnung der verschiedenen EU-Programme zu den Haushaltsstellen für das Jahr 2014. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 wird dieser Förderbereich vollständig entfallen. Die Fördergegenstände werden dann in konkreten Richtlinien benannt und infolgedessen den Fachförderbereichen zugeordnet.“ – So steht es im sächsischen Förderprofil.
Das, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich in sich logisch, offenbart aber die Problematik, vor der wir gerade stehen. Nach gegenwärtigem Sachstand ist nicht vor Januar 2015 mit ersten Mitteln aus dieser aktuellen Strukturfondsperiode zu rechnen.
Probleme in den ersten Fachförderprogrammen sind bereits heute sichtbar. ESF-finanzierte Projekte wie das FÖJ oder die Schulsozialarbeit brauchen zeitnah eine verlässliche Aussage der Staatsregierung, ob und wie es ab dem Sommer 2014 weitergeht. Sind Projekte erst einmal gestorben, wird es schwer, sie wieder mit Leben zu füllen.
Auch die bislang immer wieder zitierte N+2-Regel greift nur bedingt. So liest man im „SAB Newsletter“ der Sächsischen Aufbaubank, Nr. 3/2013, unter dem Stichwort „Mittelstandsrichtlinie“ Folgendes: „Für Bewilligungen von Förderanträgen aus den Regionen Dresden und Chemnitz stehen für die laufende Förderperiode 2007 bis 2013 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.“ So viel zu N+2. Ein Antragsstopp wurde bereits ausgesprochen, eine Warteliste angelegt. Da es aus objektiven Gründen noch keine Förderrichtlinie für die neue Förderperiode gibt, wird auch an dieser Stelle die Lücke sichtbar.
Lösungen für das Problem sind möglich. Sie sind gar nicht einmal so weit weg. In der Pressemitteilung des SMF vom 15.01.2014 zum Thema „Vorläufiger Jahresabschluss 2013“ sagt der Finanzminister Folgendes: „Der Haushalt 2013 weist zum 31.12. einen positiven kassenmäßigen Saldo von 420 Millionen Euro aus. Damit stehen wahrscheinlich ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Ausgabereste des vergangenen Jahres zu finanzieren.“
Die Fraktion DIE LINKE möchte heute mit ihrem Antrag erreichen, dass aus der Wahrscheinlichkeit auch Gewissheit wird, und das möglichst zeitnah.
Bei der Übertragung von Ausgaberesten im Freistaat Sachsen geht es nicht um sonstige, sondern um beachtliche Haushaltsmittel. So wurden vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013 2 197 Millionen Euro, also knapp 2,2 Milliarden Euro, übertragen. Darunter waren Ausgabereste für drittmittelfinanzierte Programme in Höhe von 252 Millionen Euro und für mischfinanzierte, also auch die EUProgramme in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.
Das heißt, je schneller die Einwilligung des Finanzministeriums, umso kleiner die Förderlücke. Für uns wäre es nicht akzeptabel, wenn, wie im letzten Jahr, der Finanzminister erst Ende Juni eine Übertragung der Mittel entscheidet. Ausgehend von der aktuellen Situation ist dies aus unserer Sicht entschieden zu spät.
Am 25. Juni, Herr Minister, war es im vergangenen Jahr.
Würde der Finanzminister in dieser Zeitschiene bleiben, bestünde die Gefahr, dass die Übertragung der Ausgabereste dem Landtag der 5. Legislaturperiode gar nicht mehr vorliegen würde.
Ausgehend von der derzeitigen Gesamthaushaltssituation des Freistaates Sachsen ergeben sich also für das laufende Haushaltsjahr mehrere Haushaltsrisiken. Zur Absicherung der Förderpolitik des Freistaates Sachsen im Jahr 2014 tragen der Bund 15,4 % und die EU 22 % als Finanzierungsquellen bei. Die Staatsregierung steht daher in der Pflicht und Verantwortung, die in unserem Antrag aufgezeigten Maßnahmen zu realisieren, um den bislang absehbaren Ausfall der geplanten Finanzierungsquellen des Bundes und der EU zumindest im Wege einer Übergangsfinanzierung aus eigenen Haushaltsmitteln des Landes zu überbrücken.
Nehmen Sie, Herr Staatsminister, eigenes Geld in die Hand, meinethalben auch aus Steuermehreinnahmen, und schließen Sie unbürokratisch und schnell die entstehenden Lücken!
Im Sinne einer konstanten Förderpolitik bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Michel – Wahlkampf – in diesem Jahr? Wie kommen Sie denn darauf? Die CDU macht auch keinen Wahlkampf, gar nicht, oder?
Nein, es ging uns hier nicht um Wahlkampf, sondern um die Sorgen und Nöte einzelner Bürgerinnen und Bürger, einzelner Vereine, einzelner – kann ich in dem Fall sagen – Landkreise, und es ging uns nicht darum, die Verhandlungen zu den Strukturfonds aus dem vergangenen Jahr zu loben. Das haben wir hier an exponierter Stelle schon getan. Herr Martens wird sich daran erinnern, dass wir das auch immer lobend erwähnt haben, und zwar als gesamtes Haus.
Wie wir zu den Förderrichtlinien stehen – eine gute Frage, Herr Michel. Ich habe noch nie eine Förderrichtlinie kritisiert, ich kann mich nicht daran erinnern, und ich mache das nun auch schon ein paar Tage. Wir haben meist nur gesagt, es gibt zu wenig, und es gibt mitunter falsche Fördertatbestände. Aber das ist etwas anderes.
Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, was Herr Unland gerade gesagt hat: dass die solide sächsische Haushaltspolitik dafür sorgen wird, dass für den Fall, dass Lücken auftreten könnten, sie gegebenenfalls auch geschlossen werden. Das hören die Menschen da draußen sehr gern.
Ich möchte noch als Stichworte mitgeben: ESF-Projekte, zum Beispiel Schulsozialarbeit, laufen im Sommer dieses Jahres aus. Die Kommunen brauchen eine verlässliche Botschaft: Geht es weiter, müssen wir das selbst finanzieren oder wie auch immer? Gibt es eine Förderung? – Insofern wäre das nicht schlecht.
Das Freiwillige Ökologische Jahr sollte im September beginnen – auch die brauchen eine Botschaft, wie es weitergeht. So viel noch einmal dazu. Dort könnten Lücken entstehen.
Was ich aus der Mittelstandsrichtlinie zitiert habe – liebe Frau Hermenau, das hat mir nicht die SAB gesagt, sondern das steht so im Newsletter der SAB.
Dort steht drin, dass keine Haushaltsmittel mehr vorhanden sind. Es geht nicht darum, dass wir noch zwei Jahre Zeit hätten, eventuell noch irgendetwas zu tun, sondern es ist einfach nichts mehr da; es ist leer. Das ist aber auch nicht das große Problem; vielleicht will man auch den Mittelstand nicht weiter fördern, aber das stelle ich nur ganz kurz in Rede.
Herr Schmalfuß, zur N+2-Regel habe ich schon etwas gesagt, weil ich dieses Beispiel gebracht habe. Man kann immer wieder sagen, dass es an anderen Stellen funktioniert, und wir haben es auch im Haushalt eingestellt, das
ist korrekt, aber es treten jetzt schon Probleme auf. Es tut mir leid, meine Damen und Herren, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine oder auch die Kommunen nicht an Sie wenden mit dem Problem – an mich haben sie sich gewandt und es ist mein Landrat gewesen, der gesagt hat, hier muss etwas passieren. Und der Landrat, auch der Vizelandrat, der Beigeordnete gehören beide der CDU an. Also vielleicht sollten Sie einmal in Ihren eigenen Reihen schauen, wo die Probleme sind, und sich nicht hinstellen und sagen, wir haben das alles gelöst, es ist alles ganz toll und es gibt keine Probleme.
Meine Redezeit geht zu Ende. Ja, ich freue mich, wenn Sie die Förderlücke schließen, wenn sie denn auftritt. Wir wollten rechtzeitig darauf hingewiesen haben, dass es ein Problem geben kann.
Ich danke für die konstruktive Debatte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kommen wir nun also zu Teil 2 der Debatte um die Europaförderung, diesmal initiiert von den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust: Einerseits ist die EU-Förderung für uns viel zu wichtig, sodass der Stellenwert im Hohen Haus nicht hoch genug sein kann; andererseits darf man dieses Thema aber auch nicht zerreden.
Ihr Antrag, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ist äußerst umfangreich. Das Grundanliegen teilen wir durchaus. In Teil 1 fordern Sie die Staatsregierung auf, über den Erarbeitungsstand der sächsischen Förderstrategie zu berichten. Berichte sind immer toll, man lernt etwas Neues, und was man glaubte zu wissen, ist überholt. Ich muss zugeben, dass ich mich trotz allem einigermaßen zeitnah und sachgerecht durch die Staatsregierung informiert fühle. Frühzeitig führte die Staatsregierung Tagungen der Verwaltungsbehörden zu den Strukturfonds durch, in denen immer der aktuelle Stand ihrer Arbeit vorgetragen wurde, wenngleich der Neuigkeitswert nicht immer zufriedenstellend war.
Zugegeben, wir waren dort, obwohl wir als Landtagsabgeordnete keine direkte Einladung erhalten haben, und ich gehe davon aus, Frau Kollegin Kallenbach, Ihre Frage zur letzten Herbsttagung, wer genau angesprochen werden soll, zielte darauf ab. Es ist schade, dass uns die Staatsregierung nicht als Partner ins Boot holt, und unabhängig von den Konferenzen war die EU-Förderung und der Erarbeitungsstand der Operationellen Programme zwar häufig Thema hier im Haus, aber eben als Information. Hinzu kommen die regelmäßigen Berichte zur wesentlichen Entwicklung der sächsischen Europapolitik. Last but not least wurden im öffentlichen Anhörungsverfahren die Entwürfe der Operationellen Programme veröffentlicht. Ich verwies vorhin auf den 10. Januar als Enddatum.
Natürlich kann man sich immer mehr wünschen. Es ist schade, dass das Parlament nicht Teil des Reigens der Wirtschafts- und Sozialpartner ist und so von einer konstruktiven Mitwirkung bei der Erarbeitung der Entwürfe ausgeschlossen und in die Beobachterrolle gedrängt wurde. Information und Beteiligung sind zwei verschiedene Dinge, Herr Martens. Das ist ein Aspekt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, den wir im Vorfeld der nächsten Strukturfondsperiode – da haben wir noch ein paar Tage Zeit – anders machen sollten. Das Parlament darf kein Bittsteller, sondern muss auch hier Akteur sein.
In der 6. Legislaturperiode könnten wir dieses Problem beispielsweise durch einen eigenen EU-Ausschuss lösen.
Sinnvoll wäre natürlich, wenn die Staatsregierung Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion, heute dazu nutzen würde, uns alle über den aktuellsten Stand der laufenden Verhandlungen der EU mit dem Bund zu informieren. Insbesondere interessiert auch uns der Abgleich der neu auszuarbeitenden Förderstrategie im Kontext mit den Schnittstellen aller bisher in dieser Legislaturperiode erarbeiteten strategischen Ansätze der Staatsregierung.
Ihre Aufzählung in Punkt 1d weist Lücken auf. So verfügen wir neben der von Ihnen genannten Fachkräfte-, Innovations- und Armutsstrategie noch über – Obacht – ein Energie- und Klimaprogramm Sachsen, eine Existenzgründerstrategie des Freistaates Sachsen, eine Forschungs- und Technologiestrategie, einen Hochschulentwicklungsplan bis 2020, einen Landesentwicklungsplan, ein Mittelstandsprogramm, eine Nachhaltigkeitsstrategie, eine Rohstoffstrategie, einen Schulentwicklungsplan, ein Strategiepapier zur Staatsmodernisierung im Freistaat Sachsen, eine Strategie für IT- und E-Government im Freistaat Sachsen, eine Tourismusstrategie sowie ein Zuwanderungs- und Integrationskonzept.
An der Stelle, Herr Mann, entschuldigen Sie, greift Ihr Antrag ein bisschen zu kurz, geht es doch um nichts anderes als die gesamte Förderstrategie des Freistaates Sachsen.
Was die finanzielle Ausstattung der Fonds betrifft, die Sie in Punkt 1 f wissen möchten, ist noch viel Bewegung, wie wir auf dem jüngst stattgefundenen Mittelstandsforum erfahren durften. Erhellend dazu waren die Ausführungen von Christoph Zimmer-Conrad vom SMWK zur Technologieförderung ab 2014. So hat sich der bisherige Stand der Verteilung zwischen ESF, bislang 955 Millionen Euro, und EFRE, bislang 1,4 Milliarden Euro, letzte Woche deutlich zugunsten des EFRE geändert. Beim EFRE ist der Ansatz jetzt 2,098 Milliarden Euro und beim ESF 623 Millionen Euro. Es ist zusätzlich Geld drin. Wir wissen noch nicht genau, ob das aus dem Verhandlungsgeschick mit dem Bund orientert und woher das plötzlich kommt, aber so sind die Informationen aus dem SMWK vom 24. Januar 2014.
Es gibt also neuen Gestaltungsspielraum zur Ausgestaltung der Prioritätenachsen im Operationellen Programm des EFRE und dadurch weiteren Spielraum, den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission – Herr Hippold verwies darauf – näherzukommen. Dieser Annäherungsprozess ist ganz im Sinne des jüngst erschienenen Positionspapiers der sächsischen Wirtschaft, die folgende berechtigte Kritik zum Ausdruck bringt: „Der für die Technologieförderung geplante EFRE-Mitteleinsatz ist aus Sicht der Wirtschaft zu gering. Unter der Bedingung einer klaren und transparenten Aufstockung der Techno
logieförderung mittelsächsischer Unternehmen fordern wir entsprechend eine bessere finanzielle Ausstattung dieses spezifischen Ziels, um durch zielgerichtete Förderanreize den sächsischen Mittelstand technologisch weiterzuentwickeln sowie dessen Zusammenarbeit mit ansässigen öffentlichen Forschungseinrichtungen zu forcieren.“ Dies hält DIE LINKE jetzt für machbar.
Zu Punkt 2, meine Damen und Herren. Sie begehren, dass der Straßenbau aus der EFRE-Förderung herausgenommen werden soll, da dieser keine Priorität darstellt. Wir halten kurz fest, es sind noch zwei oder drei TENProjekte im Straßenbau – korrigieren Sie mich, Herr Minister –, mehr ist es nicht und alles andere ist schon aus dem EFRE herausgenommen worden. Wenn Sie wollen, dass Straßen weiterhin gebaut werden, müssen Sie sagen, woher das Geld kommt: entweder von der Landesregierung oder die Kommunen machen es selber oder wir bauen keine Straßen mehr. Sich hinzustellen und zu sagen, der Straßenbau hat gar keine Priorität mehr, das sehen wir kritisch.
Dann muss es jemand anderes bezahlen, Herr Mann. Das sagte ich ja gerade.
Auch hier ziehe ich die Stellungnahmen der sächsischen Wirtschaft zurate, die sagt: „Richtig ist, dass der Ausbaustand der Verkehrsinfrastruktur eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Mobilitätsanforderungen spielt.“ Ist es denn ganz falsch, meine Damen und Herren, im Sinne nachhaltiger Regionalentwicklung durch Einsatz vorhandener Strukturmittel einzelne strategisch wichtige Lücken zu schließen? Für die übrigen Infrastrukturvorhaben gehen wir davon aus, dass dafür Landesmittel verwendet werden.
Meine Damen und Herren! Punkt 3 hat vor allem im Hinblick auf die endende Legislaturperiode Sinn. Auch wenn ich davon ausgehe, dass Staatsminister Morlok seiner Informationspflicht nachkommen wird, so drängt uns doch die Zeit. Sie haben also die Chance, in Ihrem Beitrag verbindlich zu erklären, dass dem Landtag der 5. Legislaturperiode vollständig und rechtzeitig die Inhalte der Operationellen Programme vorgelegt werden, um mindestens eine parlamentarische Erörterung dazu zu ermöglichen.
Bei aller Kritik – wir werden Ihrem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ende November stellte das ifo Institut eine Studie zum Bedarf an berufsschulischen Einrichtungen im Direktionsbezirk Dresden vor, die es im Auftrag der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer Dresden erstellt hat. Das Fazit lautet kurz zusammengefasst: Die Berufsschulstruktur ist reformbe
dürftig, es mangelt an Planungssicherheit und Verlässlichkeit, auch in Bezug auf die personelle Ausstattung. Es herrscht ein teils ruinöser Wettbewerb zwischen den einzelnen Standorten um die Berufsschüler. Die im Schulgesetz vorgesehene freiwillige Kooperation der Berufsschulträger ist gescheitert, ein Eingreifen der Politik daher dringend geboten. – Das ist nicht meine Einschätzung, sondern eine Einschätzung des ifo Instituts.
Meine Damen und Herren, bereits im Sommer dieses Jahres haben wir den Ihnen heute vorliegenden Antrag eingereicht. Mit dem Antrag liegen uns explizit eine Stärkung der dualen Ausbildung und eine deutliche Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung am Herzen. Im Gegensatz zur Staatsregierung sehen wir sehr wohl noch ein deutliches Potenzial an Verbesserungs- und auch an Handlungsmöglichkeiten im System.
Meine Damen und Herren, es ist nicht nur in unseren Augen, wie die ifo-Studie eindringlich belegt, dringend geboten, die Schulnetzplanung für ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werdendes Berufsschulnetz zu zentralisieren. Ausbildungsbetriebe und Handwerk in der Fläche brauchen Auszubildende, die, wenn möglich, wohnortnah ausgebildet werden und im Zweifel nach der Ausbildung auch in der Fläche bleiben wollen. Nur wenn auch in den Landkreisen ausgebildet wird, bleiben diese für die jungen Menschen attraktiv. Hier ist es erforderlich, gegebenenfalls von der Mindestschülerzahl bei der Fachklassenbildung abzuweichen. Das kann durchaus eine Übergangsregelung sein, weil die Schülerzahlen auch an den Berufsschulen wieder steigen. Aber geboten ist es doch – wenn nicht in Gänze, dann aber in Einzelfällen.
Ein Personalentwicklungskonzept für die Berufsschulen ist zudem längst überfällig, da es auch heute schon an einigen Standorten und in einigen Ausbildungsberufen einen deutlichen Personalmangel gibt. Ich verweise auf das Beispiel in Pirna: Dort kann an CNC-Maschinen nicht ausgebildet werden, weil einfach die Ausbilder fehlen.
Zur Stärkung der öffentlichen Berufsschulen gehört es aber auch, einen wichtigen Bereich in der Ausbildungslandschaft nicht nur ausschließlich an freien Schulen anzubieten. Wir beziehen uns hier explizit auf die Erzieherinnen- und Pflegekräfteausbildung, die nach unseren Vorstellungen in Zukunft auch wieder verstärkt an öffentlichen Berufsschulen angeboten werden sollte.
Um klarzustellen, dass wir mit unserem Antrag mitnichten die Schließung der Berufsschulen in freier Trägerschaft meinen, haben wir dazu einen Änderungsantrag eingereicht.
Meine Damen und Herren, es geht also um nichts weniger als die Übernahme der Verantwortung der Staatsregierung, namentlich des Kultusministeriums, für eine flächendeckende Berufsschullandschaft und somit eine ausgewogene Schulnetzplanung zwischen Großstädten und Umland. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel
verdeutlichen – vorzugsweise an unserem Landkreis –; das ist ein Zitat:
„Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
möchte mit seinen Berufsschulzentren in den vorhandenen Berufsfeldern und Ausbildungsberufen seinen Beitrag zur Nachwuchskräftesicherung der Wirtschaft und zur demografischen Stabilisierung leisten. Mit der Streichung von Ausbildungsberufen befürchtet er eine falsche Signalwirkung für die Wirtschaft und die Entwicklung der Berufsschulen im Landkreis.
Leider mussten wir in den letzten Jahren feststellen, dass zur Sicherung der Klassenbildung und der damit verbundenen maximalen Erreichung der Klassenobergrenze vorrangig zugunsten der Landeshauptstadt Dresden agiert wird.
Der Landkreis versucht seit 2009 Alleinstellungsmerkmale für seine Berufsschulstandorte zu finden. Dies ist eine Möglichkeit, eine stabile Berufsschullandschaft im Landkreis zu schaffen. Dazu fanden mehrfach Gespräche mit der Landeshauptstadt Dresden, dem Landkreis Meißen, der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Dresden und dem Kultusministerium statt. Zu einem Ergebnis ist man nicht gekommen, da die Landeshauptstadt Dresden die gemachten Vorschläge ablehnt bzw. gemachte Vorschläge zurückgezogen hat.
Für die Entwicklung im ländlichen Raum ist es entscheidend, dass Ausbildung auch weiterhin in den beruflichen Schulzentren des Landkreises stattfindet. Dies ist ein Standortfaktor für die mittelständische Wirtschaft. Der Erhalt der Fachklassen ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler.“
Diese Bewertung zeigt, wie notwendig es ist, dass sich die Staatsregierung ihrer Verantwortung für die Berufsschullandschaft im gesamten Freistaat bewusst wird. Bevor Sie mir hier Schwarzmalerei vorwerfen: Diese Einschätzung der Lage findet sich im schriftlichen Informationsbericht des Landrates, Herrn Michael Geisler – in Klammern: CDU –, an den Kreistag Sächsische Schweiz–Osterzgebirge vom Sommer dieses Jahres.
In der Endkonsequenz bedeutet dies für unseren Landkreis derzeit eine akute Gefährdung von zwei der vier Berufsschulstandorte. Das hat nun auch die FDP im Kreis erkannt – Herr Bläsner, da müssen Sie jetzt durch – und einen Antrag in den Kreistag eingebracht, der fordert, dass sich der Landrat für eine stärkere, überregional abgestimmte Schulnetzplanung einsetzen soll, Abweichungen von der Mindestschülerzahl bei Fachklassenbildung zulässig sein sollen und die Berufsausbildung mit Abitur in unserem Landkreis integriert werden soll. Wenn jetzt auch noch die CDU erkennt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht, steht einer breiten Zustimmung zu unserem Antrag in diesem Hohen Hause nichts entgegen.
Meine Damen und Herren, wir erwarten von einer Landesregierung, dass sie nicht nur vom demografischen Wandel und den Herausforderungen der Zukunft redet, sondern dass sie handelt. Wir erwarten, dass sich eine Staatsregierung aller Regionen ihres Landes bewusst ist und sich ihnen mit dem jeweils nötigen Engagement widmet. Wir fordern, dass die Staatsregierung eingreift, wenn sich gravierende Fehlentwicklungen ankündigen, und ihrerseits Maßnahmen ergreift, diesen entgegenzuwirken.
Genau an diesem Punkt sind wir jetzt bei den öffentlichen Berufsschulen und der Zukunft der dualen Ausbildung angekommen. Wenn wir alle gemeinsam wollen, dass Berufsschule auch weiterhin ein Erfolgsmodell im Freistaat Sachsen bleibt und der Freistaat insgesamt davon profitieren kann, muss sich die Staatsregierung den Herausforderungen der Zukunft ohne Angst und Scheuklappen stellen. Der Philosophiewechsel hin zu einer echten Übernahme der Verantwortung des Landes ist hier und jetzt dringend erforderlich. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gern nehme ich die Gelegenheit für das Schlusswort wahr. Herr Seidel und Herr Weichert, es geht nicht um eine Kampfansage an die freien Schulen. Nein, es geht um eine Ausweitung der Ausbildung. Wenn ich sie ausweite, dann weite ich sie bitte – und dass das Bedürfnis besteht, hat Frau Kurth soeben wieder bestätigt – an den öffentlichen Schulen aus, weil es genau das Problem ist, dass das die Aufgaben der öffentlichen Schulen sind.
Herr Seidel, es geht nicht darum, alle Ausbildungsberufe überall vorzuhalten, aber es geht darum, dies in der Fläche zu tun. Die meisten Abgeordneten sind doch alle in einem Landkreis, und Sie wissen, wie wichtig Standorte für Berufsschulzentren für die Wirtschaft, aber auch für die Infrastruktur und für die Entwicklung der Landkreise in der Fläche sind.
Frau Stange hat sehr deutlich gemacht, dass nicht nur wir diesen Antrag im Sommer eingebracht haben, sondern dass sich die SPD schon seit vielen Jahren damit befasst und dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Ich freue mich sehr, dass wenigstens der kleine Koalitionspartner begriffen hat, dass das Problem einer Lösung zugeführt werden muss. Wir sollten auch im Ausschuss darüber nachdenken, wie wir jetzt mit der Studie vom Ifo Institut umgehen und ob daraus tatsächlich auch Gesetzesinitiativen abzuleiten sind.
Ich will es kurz zusammenfassen. Frau Kurth hat gesagt, dass die BSZ wichtige Standortfaktoren in der Fläche sind und dass wir eine langfristige, tragfähige Schulstruktur brauchen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Genau das meinen wir. Es geht darum, dass wir nicht weiter Schulstandorte von Berufsschulen schließen, egal, ob diese mit viel EUGeldern gebaut worden sind oder nicht, weil wir in den nächsten Jahren einen erhöhten Bedarf haben. Da kann man für einen kurzen Zeitraum und für bestimmte Ausbildungsberufe auch einmal von der Mindestschülerzahl abweichen, also Ausnahmemöglichkeiten schaffen. Es geht uns nicht darum, flächendeckend die Mindestschülerzahl zu senken, sondern tatsächlich in Berufen, die nachgefragt werden, damit dies in der Fläche erhalten bleibt.
Was uns freut, Frau Kurth, ist, dass Sie sagen, dass DuBAS dauerhaft etabliert werden soll. Das war auch unsere Intention, deswegen haben wir das so reingeschrieben. Ich bin sehr dafür.
Ich sage noch einmal ganz klar, weil hierzu Kritik von mehreren gekommen und es auch der Grund ist, warum die GRÜNEN unserem Antrag nicht zustimmen können: Nein! Wir akzeptieren das Urteil für die freien Schulen, und wir begrüßen es sehr, und wir wollen keine dieser freien Schulen missen. Sie gehören sowohl im schulischen, also auch im berufsschulischen Bereich zur Schul
landschaft. Aber wir wollen, dass gerade in den nachgefragten Berufen Erzieher und Rettungsassistent der Staat weiter seiner Verantwortung gerecht wird. Bei dem notwendigen Ausbau dieser Ausbildung sollten hier die öffentlichen Schulen im Fokus stehen.
Ich bitte nochmals herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident. Genau das möchte ich. Die Intention des SPDÄnderungsantrages hat Frau Stange umfassend erläutert. Diesem SPD-Änderungsantrag können wir, auch weil er sich ziemlich entlang unserer eigenen Argumentation hangelt und sich auf den Entschließungsantrag seinerzeit bezieht, vollumfänglich zustimmen.
Ich denke, es geht uns hier nicht darum, die freien Schulen zu schließen oder zu ruinieren. Ich habe vorhin sowohl im Redebeitrag als auch im Schlusswort gesagt, dass es uns sehr darum geht, dass die Vielfalt in der Trägerlandschaft auch freie Schulen impliziert und dass der verfassungsgemäße Grundsatz der Gleichbehandlung durch die eigentlichen Kürzungen – das hat das Verfassungsurteil gesagt – nicht mehr gewährleistet war. Insofern stehen wir an der Seite der freien Schulen.
Um das klarzustellen, haben wir unseren Änderungsantrag eingebracht – Herr Präsident, wenn ich die Gelegenheit gleich nutzen darf, ihn mit einzubringen –, der die Änderung in einem Wort beinhaltet. Wir wollen in der Nr. 3 unseres Antrages das Wort „verstärkt“ einsetzen, weil es darum geht, an öffentlichen Schulen die verstärkt nachgefragte Erzieherausbildung und die Pflegeberufe wieder einzurichten. – Hiermit habe ich unseren Änderungsantrag gleich mit eingebracht und signalisiere Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD. – Und wenn Sie das getrennt abstimmen lassen wollen, dann tun wir das.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir uns auf die Matte begeben – –
Nach der kulturellen Bildung kommen wir nun zum Sport, genauer: zum Ringkampfsport. Dieser könnte aber auch durchaus Bestandteil der kulturellen Bildung sein. Lassen Sie mich also kulturvoll mit einem Zitat beginnen:
„Da erhub sich der Telamonier Ajas, Auch der erfindungsreiche Odysseus, kundig des Vorteils. Als sich beide gegürtet, da traten sie vor in den Kampfkreis,
Fassten sich dann, einander umschmiegt mit gewaltigen Armen …“
„Beiden knirschte der Rücken, von stark umschlungenen Armen Angestrengt und gezuckt, und es strömte der Schweiß von den Gliedern […] Rücklings warf er ihn hin, und es sank von oben Odysseus Ihm auf die Brust; rings schauten erstaunt und wundernd die Völker.“
Wer mich kennt, weiß, dass mir das Pathos eigentlich so nicht liegt. Aber aus aktuellem Anlass konnte ich mir diese Worte nicht verkneifen, um zu verdeutlichen, was hier leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden soll. Denn es war Homer, der in der „Ilias“ die sportlichen Kämpfe aus Anlass der Todesfeier des Patroklos beschrieb. Meine Damen und Herren, auch wenn es hier nicht unmittelbar um die antiken Olympischen Spiele geht, so gestatte ich mir doch den Hinweis, dass diese Beschreibung des
Ringkampfes zwischen Odysseus und Ajas über 2 600 Jahre alt ist.
Diese einleitenden Worte sollen Sie ein wenig dafür sensibilisieren, worüber wir hier eigentlich reden. Ringen als Sportart stellt eine wichtige Brücke zwischen den Olympischen Spielen der Antike und denen der Neuzeit dar. Als Teil des antiken Fünfkampfes wurde Pale, wie Ringen damals noch hieß, eben auch in Heldensagen dargestellt.
Der Plan, den die Exekutive des IOC im Februar vorgestellt hat, Ringen unter anderem mangels Attraktivität für Zuschauer und Sponsoren aus dem Kanon der olympischen Sportarten zu streichen, würde diese Brücke zerstören. Das hat für Entsetzen und Empörung gesorgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wollen wir mit dem vorliegenden Antrag erreichen? Wir möchten die Staatsregierung in Gestalt des Sportministers auffordern, sich erstens auf der Ebene seiner Länderkollegen gegenüber der Bundesregierung, dem Bundesinnenminister sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund dafür einzusetzen, dass Ringen ab 2020 weiter als olympische Kernsportart betrieben werden kann, und zweitens den Sächsischen Ringerverband in seinem Bemühen um eine Erneuerung der Zweikampfsportart auch finanziell zu unterstützen.
Zur Klarstellung des Anliegens: Nicht alle Innenminister sind Sportminister, aber vielleicht können ja beide Ministerarten da weiterhelfen.
Die Entscheidung, ob Ringen olympisch bleibt, muss von der Vollversammlung des IOC bestätigt werden. Das soll im September in Buenos Aires passieren. Dazu unterbreitet die IOC-Exekutive der Vollversammlung bereits Ende Mai einen Vorschlag, welche Sportarten in das Olympiaprogramm ab 2020 aufgenommen werden sollen und welche eben nicht. Es besteht also noch die Chance, dass die Politik ihren Einfluss zugunsten des Ringkampfes geltend macht. Deswegen haben wir die heutige Debatte beantragt. Eile ist geboten, denn die Zeit ist knapp, meine Damen und Herren.
Dass ich hier nicht falsch verstanden werde: Erneuerung und Weiterentwicklung, also auch die Aufnahme junger frischer Sportarten ins olympische Programm, gehören zum Sport, doch der Markenkern der Olympischen Spiele darf nicht angetastet werden. Deshalb muss ich mit einem weiteren Zitat fortsetzen, ich muss eine Unterstützerin der Petition im Bundestag zitieren, die da völlig zu Recht Folgendes sagt: „Ich bin eigentlich uninteressiert am Sport. Aber nun schreibe ich einen Beitrag, weil es eben nicht nur um Sport geht. Es geht vielmehr um die Kultur Europas, die die Kultur der ganzen Welt geprägt hat. Die Menschen, die im alten Griechenland die Olympiade erfunden haben, die haben, verdammt noch mal, das Recht, dass man die wenigen Sportarten, die es damals gab, auch weiterhin betreibt. Denn man hat ja auch in der Moderne den Namen der Veranstaltung übernommen. Wenn man sich von der geschichtlichen Tradition der Olympiade trennen will, dann wäre es ein Gebot der
Fairness, den alten Griechen ihre Olympiade zurückzugeben und diesen Namen nicht mehr zu benutzen. Wenn man die Sportarten der alten Griechen nicht mehr haben will, dann haben sie auch kein Recht mehr darauf, die Veranstaltung Olympia zu nennen. Dann mag man das Ganze „Modern World Games of Joy and Fun“ oder sonst wie nennen. Bei diesen Games kann man dann auch gern auf Ringen oder Speerwerfen verzichten und stattdessen wichtige „Sportarten“, wie „Mit-dem-Skateboard-überRolltreppen-fahren“ oder „Aus dem Weltall hüpfen“, betreiben. Aber solange die Veranstaltung den Namen Olympia beansprucht, hat sie die Pflicht, die Veranstaltung auch in der Tradition der alten Griechen zu gestalten.“ – Vielen Dank, liebe Ursula 55 aus dem Forum.
Ringen ist eine der Kernsportarten im olympischen Reigen. Deutlich wird dies auch dadurch, dass explizit in der Olympischen Hymne, vom IOC zur offiziellen Hymne erklärt, gesungen wird, da heißt es: „Beim Laufen, Ringen und beim Weitwurf erleuchte die Kraft, die den edlen Spielen innewohnt.“ Brauchen wir da eine neue Olympische Hymne?
Es klingt für mich wie Hohn, wenn man diesen Traditionssport von Einschaltquoten und Zuschauerzahlen abhängig macht. Die Olympischen Spiele sind ein Fest der Sportlerinnen und Sportler und nicht der Werbefirmen und Softdrinkhersteller. Gewiss, ohne Sponsoring und Werbung ist hochkarätiger Sport nicht machbar und ich will das System der Sportfinanzierung auch hier nicht komplett verteufeln. Wir müssen es aber wieder vom Kopf auf die Füße stellen, denn der Sport macht die Spielregeln und nicht die Industrie.
Ich weiß auch, dass die Entscheidung für den Verbleib des Ringens zugleich eine Entscheidung gegen eine andere Sportart ist. Damit muss sensibel umgegangen werden. Doch, meine Damen und Herren, so großen Respekt ich vor allen habe, die Sport treiben und berechtigterweise auch für die Teilnahme ihrer Sportart bei den Olympischen Spielen kämpfen, so unsensibel ist es, einen Traditionssport wie Ringen zu opfern.
Zwei Mitglieder des Bundeskabinetts haben sich bereits fürs Ringen ausgesprochen. Der Bundesfinanzminister Schäuble appellierte an Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes und Vizepräsident des IOC, sich dafür einzusetzen, dass diese falsche Entscheidung korrigiert wird. Der Bundesinnenminister, den wir mit unserem Antrag explizit ansprechen, äußerte sich: „Das Ringen aus dem olympischen Programm zu streichen ist nicht nachvollziehbar. Es macht gerade den Reiz der Olympischen Spiele aus, die große Geschichte des olympischen Gedankens an den traditionellen Wettbewerben weiterhin zu belassen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sächsische Landtag ist nicht der falsche Ort für dieses Thema. Der Brandenburgische Landtag sollte uns hier Vorbild sein. Hier wurde am 28. Februar 2013 bereits dem Antrag des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport mit dem Titel „Ringen soll olympisch bleiben“ mehrheitlich ohne
Parteiengezänk zugestimmt. Im Mecklenburger Landtag wird ein gemeinsamer Antrag „Ringen muss olympisch bleiben“ in der kommenden Woche beschlossen. Auch im Bundestag wird von allen Fraktionen eine Initiative zu diesem Thema vorbereitet.
Meine Damen und Herren! In Sachsen gibt es rund tausend aktive Ringer in 25 Vereinen. In Chemnitz befindet sich ein Leistungszentrum, in dem der Nachwuchs trainiert wird, und in Leipzig gibt es den Landesstützpunkt. Der 16-fache Deutsche Meister Sven Thiele ist als Bundestrainer im Freistil direkt vor Ort tätig und fördert den Ringernachwuchs gemeinsam mit anderen Diplomtrainern.
Mit den deutschen Nachwuchsmeistern Peter Haase, Erik Thiele und anderen Nachwuchstalenten bildet der Freistaat Sachsen derzeit hoffnungsvolle Athleten für die Olympischen Spiele 2020 aus, die weiterhin unserer Unterstützung bedürfen.
Die Sportler und die Verbandsfunktionäre haben die Zeichen der Zeit erkannt und ihren Erneuerungswillen bekundet. Wie vom IOC gewünscht, will der Internationale Ringerverband eine Athletenkommission einrichten, mehr Frauen in die Verbandsstrukturen integrieren und die Durchführung der Dopingkontrollen erhöhen. Gedacht ist zudem an ein modernes Outfit, um den Unterschied zwischen Freistil und Griechisch-Römischem Stil zu verdeutlichen. Auch die Ringerhallen sollen ein frisches und modernes Aussehen erhalten. Auch hier brauchen unsere Sportlerinnen und Sportler unsere Unterstützung, eben auch finanzieller Art.
Natürlich ist hier zuerst der autonome Sport gefordert, jedoch kann die Politik den betroffenen Sportverband in seinem Anliegen unterstützen und vor dem Hintergrund der Autonomie des Sports beratend tätig werden. Um nichts anderes geht es hier.
Herr Rost, ich freue mich, dass Sie genau wie ich persönlich und Ihre Partei die Kampagne „Ringen für Olympia“ unterstützen. Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Nehmen wir uns Brandenburg und Mecklenburg zum Vorbild. Stimmen Sie unserem Antrag „Ringen als olympische Sportart erhalten“ zu. Die sächsischen Sportlerinnen und Sportler erwarten von ihren Abgeordneten ein Zeichen, dass wir sie nicht alleinlassen.
Sport frei!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In aller Kürze. Ich möchte mich bei Ihnen allen für die sehr sachliche Debatte bedanken. Ich freue mich, dass das Anliegen unseres Antrages breite Unterstützung hier im Haus gefunden hat, will aber noch zwei, drei Sätze sagen.
Es ist eben kein Eingriff in die Autonomie des Sports, und es geht hier nicht um die Unterstützung irgendeiner beliebigen Sportart, sondern einer bedrohten Sportart. Die braucht für die Erneuerung auch Ihrer Hallen – ich rede nicht von Sportkleidung oder anderem – tatsächlich Gelder aus unseren zur Verfügung gestellten Infrastrukturmitteln. Sie haben gestern bei der Sportdebatte angekündigt, auch weiterhin dafür zu sorgen, dass diese Gelder in ausreichender oder zumindest einmal in vernünftiger Form vorliegen. Vielleicht kann man dann hier, wenn der Fördermittelvergeber tatsächlich weiterhin das
Land ist, so wie wir das gestern gehört haben, zumindest sensibel damit umgehen, dass der Ringersport eine bedrohte Sportart ist und vielleicht gedanklich im Augenblick mehr Unterstützung braucht als andere Sportarten. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen für die Erneuerung. Das müssen wir auch hier in Sachsen tun, weil wir ansonsten tatsächlich den Nachwuchs verlieren. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag wäre es auch ein Signal an die sächsischen Sportlerinnen und Sportler in dieser altehrwürdigen Sportart gewesen, und es wäre ein Signal gewesen, tatsächlich der kulturhistorischen Bedeutung des Ringens näher zu kommen.
Lieber Herr Piwarz, bei dem „JeKi“-Antrag konntet ihr euch der breiten Unterstützung des Parlamentes sicher sein. Ich warte auf den Tag, wann es uns gelingt, eure breite Unterstützung zu einem unserer Anträge zu einem solchen tatsächlich brisanten und – wir haben ja gehört – vom Thema her weit über die Fraktionsgrenzen getragenen Antrag zu erhalten.
Ich werbe noch einmal um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, endlich einen weißen Fleck im System der sächsischen Gesetze zu beseitigen: Sport soll endlich den Stellenwert bekommen, der ihm zusteht, nämlich Gesetzesrang.
Im Gegensatz zur allgemeinen Bevölkerungsentwicklung erlebt der organisierte Sport einen enormen Mitgliederzuwachs. Ich habe aus den Ausführungen von Herrn Rost herausgehört, es gelte der Satz: „Dass heute so die Sonne lacht, das hat die CDU gemacht!“
Über 605 000 Menschen, die in 4 500 Vereinen organisiert sind, treiben Sport – Tendenz steigend. Ich sage es einmal so: Falls das tatsächlich an der CDU liegt, sollte ich die Mitgliedschaft in meinem Sportverein überdenken.
Die Sportinfrastruktur hat sich dank Konjunkturpaket II und der Eigeninitiative der Kommunen in einigen Regionen trotz der vom vormaligen Sportminister Wöller verordneten Atempause im Doppelhaushalt 2011/2012 – Frau Kliese hat vorhin auf die Zahlen verwiesen – verbessert, genauer: leicht verbessert. Der Investitionsstau im Sportstättenbereich ist aber nach wie vor sehr, sehr groß; der Landessportbund spricht immer noch von über 800 Millionen Euro.
Auch wenn nun endlich wieder Geld für Investitionen in den Haushalt eingestellt worden ist – es reicht nicht. Die Crux bei der ganzen Sache ist aber die Verlässlichkeit der Politik. Für den Sport fehlt sie, trotz Zuwendungsvertrag und Sportförderrichtlinie. Da reicht es eben nicht, dass in der gemeinsamen Erklärung des Präsidiums der CDU und des Vorstandes des Landessportbundes steht, man wolle sich auch in den Folgejahren für ein hohes finanzielles Engagement des Freistaates einsetzen und der Zuwendungsvertrag bedeute Planungssicherheit und Kontinuität. Dieser Vertrag ist immer an den aktuellen Doppelhaushalt gekoppelt und garantiert Kontinuität höchstens für zwei Jahre. Wenn die Gelder im Ministerium nicht ausreichen – wie seinerzeit im Kultusministerium –, wird auch dieser Zuwendungsvertrag infrage gestellt.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sport darf nicht als Verschiebemasse zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte der politischen Willkür ausgeliefert werden. Gerade wenn es um sinnvolle und nachhaltige Investitionen geht, muss Planungssicherheit für Kommunen und Vereine hergestellt werden. Es kann nicht sein, dass in dem einen Haushalt Mittel zur Verfügung stehen, im nächsten wieder nicht, und dann schüttet man plötzlich das Füllhorn aus.
Meine Damen und Herren von der CDU, erklären Sie mir bitte, wie die ohnehin klammen Gemeinden dann plötz
lich innerhalb so kurzer Zeit eine Sportstättenleitplanung sowie die baulichen Planungen realisieren sollen und woher das Eigenkapital kommen soll, um das alles zu bezahlen. Sie alle sind – Sie werden nicht müde, uns das immer und immer wieder zu sagen – in Ihren Wahlkreisen fest verankert. Einige von Ihnen sind – genau wie ich – Mitglieder in Gemeinde- oder Stadträten. Sie müssten die Situation also kennen. Wenn nicht, sprechen Sie doch einmal mit Ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Ein großer Teil des Eigenkapitals wurde in der Atempause unter enormem Kraftaufwand aufgezehrt, um trotzdem bauen zu können. Oder das Geld wurde für andere Projekte, die in den vergangenen beiden Haushaltsjahren noch förderfähig waren, benötigt. Wie viele Kommunen werden also tatsächlich in der Lage sein, den Eigenanteil für die Förderung aufzubringen? Wir werden es bei der Endabrechnung für diese beiden Haushaltsjahre sehen können.
Liebe Sportfreunde hier im Hohen Haus! Die Willkür darf so nicht weitergehen. Der Sport benötigt Verlässlichkeit. Deshalb unterstützen wir die Forderung, die Sportförderung sowohl im investiven Bereich als auch die Förderung über den Landessportbund gesetzlich mit Mindestsummen festzulegen, Geld, das den kommunalen und privaten Trägern von Sportstätten ein klein wenig Sicherheit gibt, dass langfristig geplante Vorhaben auch mit einer angemessenen Förderung durchgeführt werden können. Nur so sind wir wirklich in der Lage, möglichst effektiv mit der Sportinfrastruktur in Sachsen voranzukommen, damit uns der Investitionsstau nicht über den Kopf wächst.
Meine Damen und Herren! Herr Rost, Sie haben angekündigt, dem Sport einen höheren Stellenwert durch die Änderung der Gemeindeordnung im § 2 zu geben. Ich lese den § 2 in seiner Gesamtheit noch einmal vor, und zwar mit der Ergänzung der Formulierung, die da lautet: „Die Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, soweit dies Gesetze nicht anders bestimmen.“ Da soll also die Ergänzung um das Wort „Sporthilfe“ eingefügt werden. Aus einer freiwilligen Aufgabe wird aber so noch lange keine Pflichtaufgabe.
Und noch immer steht der Sport – du sollst zuhören, Christian –, weil es keine Regelungen gibt, weiterhin auf Nummer 1 der Streichliste bei schwierigen Haushaltslagen.
Hinzu kommt, wenn wir die Gemeindeordnung ändern, brauchen wir eine finanzielle Ausstattung der Kommunen, die es ihnen ermöglicht, dem Sport dann auch in ihrer Kommune den Stellenwert zu geben und sich nicht auf schwierige Haushaltslagen zurückzuziehen und zu sagen, es steht zwar drin, wir müssen es aber trotzdem streichen. Eine gesetzliche Regelung würde hier Abhilfe schaffen.
Aber sicher doch, Herr Piwarz.
Lieber Christian, ja natürlich stimme ich dir zu. Christian, die Frage ist doch aber, Ihr müsst es machen und nicht nur immer verspreche und es bedarf der finanziellen Ausstattung.
Das ist die zweite wichtige Sache. Sie muss danach folgen. Sonst hat das alles keinen Sinn.
Viele andere Dinge können aber mit einem Sportgesetz nicht geregelt werden, nämlich die Anerkennung und Wertschätzung von rund 85 000 Ehrenamtlichen im Sport oder eine bessere Verzahnung der Förderrichtlinien von Sportstätten- und Schulhausbau oder die Frage, wie wir zu mehr Trainern und Übungsleitern kommen und wer sie finanziert; aktueller Fall Dresden Leistungszentrum Schwimmen, dort finanzieren die Kinder gerade ihre Trainer. Die Liste könnte ich fortsetzen. Aber darum geht es ja heute nicht.
Frau Kliese hat schon auf unseren gemeinsamen Änderungsantrag verwiesen, den wir aus der Anhörung heraus gemeinsam gestellt haben. Diesen Änderungsantrag müssen wir dann nicht noch einmal extra einbringen.
Wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen. Der Sport in Sachsen braucht Gesetzesrang. Wir bitten daher auch um Ihre Zustimmung.
Sport frei!
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Prof. Schmalfuß, Sie hatten leider nicht zugelassen, dass ich eine Zwischenfrage stelle. Wir haben jetzt zwei Stunden über einen Kompromiss des EURates verhandelt. Vor wenigen Minuten hat das EUParlament diesen Kompromissvorschlag abgelehnt. Das ist unter anderem auch darin begründet, dass ihm der Rahmen nicht ausreicht. Wenn Sie sagen, Herr
Prof. Schmalfuß, dass Sie es toll finden, dass es keine Steigerung im Vergleich zum Mehrjährigen Finanzrahmen
beim letzten Mal gegeben hat, ist das Augenwischerei. Wir wissen genau, dass ab Juni 2013 Kroatien dazukommt, wir also einen Mitgliedsstaat mehr haben und eigentlich auch mehr Mittel bräuchten.
Insofern hätte ich Sie vorhin gern gefragt, was Sie davon halten, dass wir jetzt über etwas diskutieren, das in dem Augenblick hinfällig ist. Aber Sie hatten die Frage leider nicht zugelassen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Wir hätten ebenfalls punktweise Abstimmung gefordert. Insofern schließe ich mich den Worten meines Vorredners an.
Den Punkt I. müsste die CDU heute eigentlich tatsächlich zurückziehen; denn er ist nicht zustimmungsfähig.
Ich wiederhole es noch einmal: Wir haben einen 960Milliarden-Euro-Haushalt, der um 34 Milliarden Euro gegenüber dem Vorschlag gekürzt ist, der ein 16Milliarden-Euro-Defizit hat, also einen defizitären Haushalt, der auf europäischer Ebene eigentlich gegen das geltende Recht verstößt.
Herr Martens, 506 von 690 Abgeordneten im Europäischen Parlament haben gegen den Vorschlag des EURates gestimmt. Die Resolution sagt, dass das Parlament mitbestimmen will. Die ablehnenden Fraktionen – übrigens inklusive der Liberalen, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf – –
Inklusive der Liberalen, Herr Martens!
In dieser Resolution geht es unter anderem auch darum, dass das Parlament will, dass die Mitgliedsstaaten handlungsfähig sind und dass zügig ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet wird. Es soll neu verhandelt werden.
Ich weiß, dass es Ihnen schwerfällt, anzuerkennen, dass zum ersten Mal das Europäische Parlament überhaupt darüber abstimmen darf. Bislang war das nämlich nicht der Fall.
Punkt I. muss man meines Erachtens heute zurückziehen, zumindest aber ist er abzulehnen.
Ich möchte Ihnen aber noch eines mitgeben: Es gibt zu dem mehrjährigen Finanzrahmen eine Entschließung des Bundesrates. In der Entschließung des Bundesrates steht zum Beispiel: Die im Europäischen Rat festgelegte Obergrenze wird der Bedeutung des Unionshaushaltes als Ausdruck und Instrument der fortgeschrittenen europäischen Integration und der europäischen Solidarität nicht voll gerecht. Selbst der Bundesrat hat anerkannt, dass die 960 Milliarden Euro nicht ausreichen.
Herr Schiemann, in Ihrem Antrag loben Sie sich dafür, dass zum Beispiel mehr Gelder für die Bekämpfung für die Jugendarbeitslosigkeit aufgebracht werden. Sie haben vorhin in Ihrer Rede gesagt, dass die EU mehr sein soll als eine Fiskalunion, also auch eine Solidargemeinschaft. Ich sage das jetzt einmal so mit meinen Worten. Wir haben eine Reihe von Mitgliedsstaaten, die eine 50prozentige Jugendarbeitslosigkeit haben. Die eingestellten Gelder sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Deshalb bitten ich Sie, Punkt I. zurückzuziehen; denn er ist definitiv nicht zustimmungsreif. Beim Punkt II. können wir uns leider nur zu einer wohlwollenden Enthaltung
durchringen, weil auch das von Herrn Schiemann in seiner Rede – –