Herr Präsident, vielen Dank. Ich empfehle meiner Fraktion die Ablehnung dieses Änderungsantrages. Wir haben die meisten Punkte schon abgeräumt. Ich habe auch dargelegt, dass und wie es möglich ist, auf Grundlage des neuen Gesetzes studentische Vertretungen in den Verwaltungsrat hineinzubekommen.
Und schließlich zur Klarstellung unserer grundsätzlichen Auseinandersetzung. Es gibt kein Selbstverwaltungsrecht der SLUB, sondern die SLUB ist genau so ein Betrieb wie alle anderen Staatsbetriebe auch. Ich empfehle die Ablehnung.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der GRÜNEN in der Drucksache 5/13339. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen DafürStimmen und ohne Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich nicht angenommen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/13352 auf. Herr Dr. Külow, Sie bringen den Änderungsantrag ein.
Wie in meiner Rede schon erwähnt, gibt es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE und entgegen dem seinerzeit vielfach zitierten
Landtagsbeschluss, auf den sich der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung stützt, keinerlei grundlegenden Änderungsbedarf an der bisher erfolgreich praktizierten Tätigkeit der SLUB in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, ganz im Gegenteil. Demzufolge lehnen wir auch die vorgesehene Komplettnovellierung ab.
Vielmehr bedarf es aus unserer Sicht in der jetzigen Situation einer deutlichen gesetzlichen Klarstellung. Wir haben in der Debatte wieder gemerkt, wie das Ping-PongSpiel betrieben wird. Rechtsformänderung ja oder nein? Es geht uns um die Rechtsformbestimmung für die SLUB als rechtsfähige Landesanstalt, die ihre gesetzlichen Aufgaben im Rahmen eines auf gesetzlicher Grundlage gewährten Selbstverwaltungsrechtes wahrnimmt, was deren unabhängige und eigenverantwortliche duale Aufgabenerfüllung als Landesbibliothek des Freistaates Sachsen und Universitätsbibliothek der TU Dresden für die Zukunft garantiert.
Darüber hinaus soll die mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes – durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Wege eines, ich habe das vorhin schon kritisiert, vollkommen übereilten Änderungsantrags und ohne vorherige erneute Anhörung im fachlich zuständigen Landtagsausschuss sowie der betroffenen Einrichtungen – betriebene Sache wie auch rechtlich verkürzte Regelung einer Ablieferungspflicht von Publikationen durch eine Änderung im sächsischen Gesetz über die Presse ersatzlos gestrichen werden.
Ich kann aus Zeitgründen nur zu einer Änderung etwas sagen. Mit der von der Antragstellerin beabsichtigten Änderung der zentralen Gesetzesmaterie in Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist eine Neubestimmung des derzeit vorliegenden Gesetzestitels erforderlich. Da nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE keine Neufassung des derzeit geltenden Gesetzes, sondern lediglich eine deutliche Nachjustierung und Klarstellung erforderlich ist, kann der Gesetzestitel nur die Bezeichnung „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)“ tragen.
Ansonsten verweise ich auf die ausführliche Begründung, die Sie sicherlich ab Seite 3 nachgelesen haben.
Vielen Dank, Herr Külow. – Für die Koalition spricht nun Frau Fiedler. Sie haben mit Herrn Mackenroth getauscht?
Ich empfehle, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich möchte dazu einen Bericht des stellvertretenden Generaldirektors, Herrn Michael Golsch, zitieren. Dieser hat im Bibliotheksmagazin über die Zukunft der SLUB Folgendes geschrieben: „Staatsbetrieb bedeutet nicht Profitstreben oder Gewinnmaximierung. Die SLUB weiß sich daher auch weiterhin Bildung und Wissenschaft und damit dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihre Ökonomisie
rung steht also künftig nicht zu befürchten. Vielmehr wird das Haus seine unternehmerischen Freiräume als Staatsbetrieb dazu nutzen, sein Leistungsportfolio innovativ weiterzuentwickeln und auf hoch dynamischen Wissenschafts- und Informationsmärkten weiterhin erfolgreich zu agieren.“ Das ist für uns noch einmal die Bestätigung, dass der Staatsbetrieb die richtige Variante bzw. Form ist.
Zweitens komme ich auf die vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Abgabepflichten zu sprechen. Das haben wir auch aus der Anhörung mitgenommen. Es ist von der SLUB selbst vorgeschlagen worden, diese Änderung so vorzunehmen. Diesem Vorschlag schließen wir uns hiermit an.
Meine Damen und Herren! Ich rufe hiermit den Änderungsantrag mit der Drucksache 5/13352 der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich nicht angenommen.
Wir kommen zum letzten Änderungsantrag in diesem Tagesordnungspunkt mit der Drucksache 5/13361. Es ist ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Herr Mann, Sie können den Änderungsantrag einbringen.
Danke, Herr Präsident. In unserem Änderungsantrag der SPD-Fraktion stellen wir auf Änderungen in drei zentralen Punkten ab, die wir in der heutigen Debatte schon begründet haben.
Erstens machen wir noch einmal deutlich und legen dies im Gesetzestext fest, dass die SLUB eine Anstalt des öffentlichen Rechts – aber unter Zuführung der Kompetenzen zur kaufmännischen Buchführung und Freiheit in der Mittel- und Personalbewirtschaftung – bleiben soll. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – die Frau Ministerin hat es bereits gesagt –, dass die SLUB dies im Rahmen eines Pilotversuches in den letzten drei Jahren teilweise schon gemacht hat. Für uns ist es nicht ersichtlich, warum es dafür einer Umwandlung in den Staatsbetrieb bedarf.
Zweitens sind wir der Meinung, dass es nötig ist, den Aufgabenkatalog der SLUB im Gesetz zu erweitern. Zum einen wurden dafür Hinweise der Generaldirektion an dieser Stelle aufgegriffen, insbesondere was die Frage der Entwicklung digitaler Dienste und Informationsstrukturen anbelangt. Zum anderen sagen wir Folgendes: Bereits in der Intention des Gesetzentwurfs ist herauslesbar – ich vernehme, dass im Plenum wohl eher Konsens herrscht –, dass die SLUB stärker die Funktion einer Leitbibliothek, also auch der Koordinierung und strategischen Planung im Land Sachsen, übernehmen soll. Das haben wir auch
bei den Aufgaben im Gesetzestext berücksichtigt. Wir halten dies für einen sinnvollen und notwendigen Schritt.
Drittens und zu guter Letzt geht es um die Frage der Mitbestimmung und der Verfasstheit der Organe. Wir haben eine Lösung gefunden, die ein Stück weit zu der Idee der GRÜNEN differiert. Wir möchten – auch in Würdigung der Debatte –, dass zum einen die TU Dresden stärker Einfluss nehmen kann und insofern ein Einvernehmen mit der TU Dresden bei der Bestellung der Generaldirektoren und insbesondere auch bei der Entsendung der Mitglieder in den Verwaltungsrat, die Mitwirkung des Senats, herzustellen ist. Zum anderen sagen wir, dass es vielleicht richtig aber zurzeit nicht möglich ist, in der Funktion des Personalrats Mitarbeitervertreter und Studierende mit Stimmrecht zu entsenden. Wir möchten genau diese zwei Gruppen mit beratender Stimme im Verwaltungsrat sehen. Sie sollen gehört werden und Anträge stellen können. Das würde der SLUB guttun. Es wäre nach unserem Gesetzentwurf möglich, diese Mitwirkung zu nutzen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist ausreichend dargelegt worden, warum und dass wir diesem Anliegen nicht folgen können. Ich empfehle meiner Fraktion die Ablehnung dieses Änderungsantrags.
Meine Damen und Herren! Wir kommen somit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/13361. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich nicht angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich muss Sie leider darauf hinweisen, dass Sie es versäumt haben, unseren Änderungsantrag mit der Drucksache 5/13338 aufzurufen. Diesen hatte ich als ersten in der Abstimmungsreihenfolge erwartet.
Herr Gerstenberg, ich habe die Information vorliegen, dass Sie eine Neufassung abgegeben haben. Ich habe es in der Vorstellungsrunde der Änderungsanträge so dargestellt, dass es sich hier um die Drucksache 5/13339 handelt – Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, eine Neufassung. Ich bin davon ausgegangen, dass der Änderungsantrag mit der Drucksache 5/13338 nicht mehr Gegenstand der Tagesordnung ist.
Herr Gerstenberg, ich erhalte gerade die Information, dass er in Ihren Unterlagen fehlt. Ich frage die Abgeordneten, liegt Ihnen der Änderungsantrag mit der Drucksache 5/13338 vor? – Wenn dies der Fall ist, dann mache ich Ihnen folgenden Vorschlag: Meinen Unterstützern hinter mir liegt dieser Änderungsantrag nicht vor. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich diesen Änderungsantrag von Ihnen noch einmal aufrufen und Ihnen die Gelegenheit geben, diesen vorzustellen. Da die Abgeordneten diesen Änderungsantrag vorzuliegen haben, können wir darüber beraten, auch wenn er nicht in meiner Liste steht. Sind Sie damit einverstanden? Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Es gibt keinen Widerspruch. Nun werden wir den Änderungsantrag Drucksache 5/13338 behandeln. Herr Gerstenberg, bitte.
Ich darf mich für das Entgegenkommen bedanken. Zur Aufklärung möchte ich Folgendes beitragen: Für die Drucksache 5/13339 gibt es eine Neufassung. Die Drucksache 5/13338 ist am Montag bereits verteilt worden und gilt unverändert.
Es geht, das wird Sie nicht überraschen, um die Rechtsform der Sächsischen Landesbibliothek. Es ist eine immer wieder neu zitierte Legende, dass die SLUB die Rechtsform eines Staatsbetriebs wünscht. Die SLUB hatte, das wissen alle, die seit Jahren in die Gespräche einbezogen waren, Vorstellungen von einer Stiftung. Sie hat danach die Anstalt des öffentlichen Rechts bevorzugt. Als diese nicht in rechtsfähiger Form möglich war, hat man sich auf einen Staatsbetrieb vorbereitet. Diese Vorbereitungen laufen. Das ändert aber nichts daran, wie Kollege Mackenroth so schön sagte, dass ein Staatsbetrieb – nach Schema F, wie in der Anhörung gesagt – wie alle anderen entstehen soll. Das ist das Problem. Deswegen ist es aus unserer Sicht, wenn es so laufen sollte, notwendig, die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts zu erhalten. Sie ist dem Dualcharakter der Landesbibliothek und der TU-Bibliothek wesentlich besser angemessen und vermeidet auch die in der Debatte ausführlich diskutierten Risiken.
Ich möchte darauf hinweisen, wir weisen mit der Einführung des § 5 nach, dass in der bisherigen Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts auch die notwendige Flexibilisierung, wie sie von der SLUB zu Recht gewünscht und von allen unterstützt wird, durchgeführt werden kann. Wir haben die entsprechenden Ausnahmeregelungen formu
liert. Diese werden dem Anspruch auf größere Spielräume für die SLUB gerecht, vermeiden jedoch die aufgezeigten Probleme, die mit einer Umwandlung in einen Staatsbetrieb einhergehen.
Damit ist der Änderungsantrag mit der Drucksache 5/13338 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Möchte dazu noch jemand Stellung nehmen? – Frau Fiedler, bitte.
Ich verweise in meiner Stellungnahme noch einmal auf das, was ich vorhin zum Staatsbetrieb von der SLUB zitiert habe.
Ich möchte aber noch eine zweite Anmerkung machen: Und zwar haben wir bereits Anfang dieses Jahres, am 30. Januar, über den Staatsbetrieb diskutiert. Da ist die erste Intention, dass überhaupt die Arbeit hier im Landtag begonnen hat, beschlossen worden, und zwar mit Enthaltungen, aber ohne Gegenstimmen. Ich finde, wenn die Verwaltung ein Jahr arbeitet, auch mit den Partnern spricht, das Ganze vorbereitet und dann gesagt wird: „So wollen wir es aber nicht, wir wollen es jetzt noch einmal ganz anders“, dann ist das kein Verfahren, wie man auch mit den Leuten umgeht, die die ganze Vorarbeit leisten. Ich denke, da hätte man im Januar schon den anderen Weg vorschlagen können. Heute haben wir die Staatsbetriebsgründung gut vorbereitet hier zur Abstimmung vorliegen. Deshalb werden wir ihr auch zustimmen.
Tut mir leid, Frau Kollegin Fiedler, ich muss noch einmal direkt reagieren, weil Sie hier die Enthaltung der Oppositionsfraktionen ansprechen. Ich erinnere mich noch sehr gut an diese Debatte. Ja, die Oppositionsfraktionen haben sich enthalten, aber inhaltlich haben sie das deutlich begründet. Es gab nämlich von Ihrer Fraktion einen Prüfauftrag, was eine Rechtsformänderung bewirken würde, unter anderem auf die Frage der Situation der Beschäftigten, aber auch auf Fragen, die wir heute debattiert haben.
Dieser Prüfauftrag ist damals aus unserer Sicht durch die Staatsregierung nicht erfüllt worden, sondern wir haben nach über eineinhalb Jahren ganze drei Seiten bekommen, die eben nicht die Alternativen – auch zu einer Rechtsformänderung zum Staatsbetrieb – untersucht und auch nicht die Konsequenzen ausgeführt haben. Deswegen haben wir hier im Plenum deutlich artikuliert und erklärt, dass wir zu diesem Vorschlag keine Stellung nehmen können: weil die Staatsregierung ihrem Auftrag aus unserer Sicht nicht nachgekommen ist und wir die Alternativen auf Basis dieser Daten nicht abwägen können. Das war damals der Grund für die Enthaltung und nicht