Protocol of the Session on November 28, 2013

Ich darf mich ganz herzlich auch seitens meiner Fraktion beim Sächsischen Rechnungshof – beim Herrn Präsidenten, bei den Direktoren, bei Ihren Mitarbeitern – bedanken, dass Sie uns Jahr für Jahr bei unserer Arbeit zur Seite stehen, diese Kontrolle der Staatsregierung vorzunehmen. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei den LINKEN)

Lassen Sie mich auf drei, zugegebenermaßen viel zu wenige Punkte eingehen, die in Ihrem Bericht zutage treten.

Erstens. Wir dürfen Ihrem Bericht entnehmen, dass wir für das Jahr 2010 – ich darf daran erinnern, das war ein Krisenjahr – 1,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen hatten gegenüber dem, was wir geplant hatten. Der eine oder andere wird jetzt sagen, das ist schön – 1,3 Milliarden Euro mehr zu haben ist besser als 1,3 Milliarden Euro zu wenig –; trotzdem müssen wir feststellen, dass es eine Planabweichung ist und dass 1,3 Milliarden Euro – und damit mehr als jeder zehnte Euro, den Sachsen einnimmt – am Parlament vorbei in Rücklagen geschoben wurden. Das ist aus unserer Sicht kein haltbarer Zustand und zu Recht kritikwürdig.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir sind die Stätte der Haushaltsaufstellung und wir müssen es auch bleiben, wenn solche überdimensionierten Mehreinnahmen in den Staatshaushalt kommen. Das können und dürfen wir nicht an die Staatsregierung delegieren. Ich hoffe, dass die Mehrheit des Hauses im nächsten Jahr in dieser Frage ein Einsehen haben wird.

Zweitens, zu den Nebenhaushalten: Wir nehmen zur Kenntnis, dass immer mehr – zu Recht vom Rechnungshof kritisiert – Mittel am eigentlichen Kernhaushalt vorbei in Nebenhaushalte, in Beteiligungen geschleust werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das verlangt uns mehr Aufmerksamkeit ab. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass uns der Rechnungshof mit seinen Kräften in dieser Aufgabe unterstützt – bei der Porzellanmanufaktur steht noch etwas aus und natürlich auch SLBGutachten –, aber auch immer wieder darauf hinweist, dass wir mit diesen immensen Mitteln und Personalkör

pern, die sich der direkten Kontrolle des Parlamentes entziehen, eine hohe Verantwortung haben, damit umzugehen, und dass hier ein neuer Schwerpunkt in der Arbeit des Rechnungshofes zu sehen ist.

Jetzt möchte ich auf einen dritten und letzten Punkt eingehen. Wir haben anscheinend ein diametral entgegengesetztes Verständnis davon, welche Aufgaben wir im Ausschuss haben. Die einen verstehen sich mehr als Verteidiger der Staatsregierung, meine Fraktion – das nehme ich für uns in Anspruch – versteht sich mehr als deren Kontrolleur. Ich mache das an zwei Punkten fest:

Von der Mehrheit des Ausschuss wird ein Beitritt mit einer Protokollerklärung Beitritt empfohlen. Diese lautet: „Die Haushaltstransparenz ist gewahrt.“ Eine Mehrheit des Ausschusses meint das festhalten zu müssen. Das stimmt mich nachdenklich. Ich glaube, das sagt mehr über Ihre Ängste, was die Haushaltstransparenz angeht, aus als über das, was wirklich in diesem Haushalt zu lesen ist.

(Peter Wilhelm Patt, CDU: Nein, wir haben es verstanden!)

Wir hatten doch, nachdem wir zwei beratende Äußerungen des Sächsischen Rechnungshofes zu den Punkten Haushaltstransparenz und Flexibilisierung zur Kenntnis erhalten hatten, auch einige Diskussionen dazu. Dass Sie es dann für nötig halten, einen solchen Satz zu beschließen, den Sie wie eine Monstranz vor sich hertragen können – die Haushaltstransparenz sei gewahrt und damit sei es dann auch gut –, halte ich zumindest für schwierig, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP.

Die nächste Anmerkung betrifft die Nummer 20 – in der Beschlussempfehlung kann das jeder nachlesen –; dort geht es um die elektronische Beschaffung. Das ist zugegebenermaßen kein Thema, das einen total vom Hocker reißt. Wenn wir allerdings im Ausschuss sitzen und der zuständige Minister uns sagt, er habe für die elektronische Beschaffung ein Konzept erarbeitet und es schon Anfang dieses Jahres der Staatskanzlei vorgelegt, dieses Konzept aber bis heute nicht im Kabinett angekommen ist, dann fragt der Ausschuss zu Recht nach, was daraus geworden ist. Die Mehrheit aus CDU und FDP ist aber selbst in einem solch offenkundigen Fall der Meinung, einen Nachbericht brauchten wir auf keinen Fall. Angesichts dessen frage ich mich, welches Verständnis die Parlamentarier von CDU und FDP von ihrer Aufgabe der Haushaltskontrolle und der Kontrolle der Staatsregierung haben. Dies gilt umso mehr, wenn der Rechnungshof selbst darum bittet, einen Nachbericht zu liefern.

Gehen Sie in sich! Vielleicht können wir das beim nächsten Mal reparieren. Das waren nur zwei Beispiele, die zeigen, dass wir unterschiedliche Ansätze haben.

Lassen Sie mich noch ein, zwei Sätze zur Mitberatung des Innenausschusses zu Band II zu Protokoll geben. Immerhin wird mit Band II mehr als jeder dritte Euro abgehandelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte sehen Sie es mir nach: Ich bin froh darüber, dass der für die Kommunen zuständige Innenausschuss unseres Parlaments in die

Beratung zu diesem Band II einbezogen war. Ich würde mich allerdings freuen, wenn nach der Beratung des Innenausschuss tatsächlich Beratungsergebnisse zu

erkennen wären, damit der federführende Ausschuss – eben unter Mitberatung des Innenausschusses – seine Arbeit erledigen kann. Ich bitte Sie in aller Demut: Nehmen Sie diese Arbeit ernst! Sie helfen uns wirklich sehr damit.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Jetzt noch ein Wort zur Zukunft: Wir sind sehr spät dran. Seit über einem Jahr liegt der Bericht vor. Wir mussten beim letzten Mal leider sehr lange auf die Stellungnahmen der Staatsregierung warten. Heute ist der Tag, an dem Sie Entlastung für 2010 erfahren wollen. Wenn Ihnen daran liegt, noch im nächsten Jahr die Entlastung für 2011 zu bekommen – Sie denken bitte daran, dass 2014 eine Landtagswahl stattfindet –, dann bitte ich Sie darum, in der Erarbeitung der Stellungnahmen etwas zügiger vorzugehen. Das würde uns die Arbeit in der auslaufenden Legislatur sehr erleichtern und uns die Möglichkeit geben, diese Entlastung noch vorzunehmen.

Ich danke nochmals dem Rechnungshof für seine Arbeit. Ihnen allen danke ich für die Beratung. Ich wünsche, dass wir dem Rechnungshof die Treue halten und er uns die Treue hält.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Für die SPDFraktion Herr Pecher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofes, eingangs meiner Ausführungen natürlich auch namens der SPD-Fraktion unser herzlicher Dank für die geleistete Arbeit. Wir haben den Wunsch, dass diese Arbeit im Interesse des Freistaates Sachsen Früchte trägt und dass Sie Ihre Aufgabe, zu kontrollieren, Missstände aufzudecken, unbequem zu sein und manchmal auch Druck auszuüben, fortsetzen.

Der Rechnungshof bescheinigt in seinem Bericht der Staatsregierung unbeschadet der Prüfungsfeststellungen im Einzelfall eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Das klingt für uns wie nach einer schlechten 2.

Wir haben in diesem Jahr 16,2 Milliarden Euro ausgegeben – bei Einnahmen von 16,38 Milliarden Euro. Das ist für uns mit 155 Millionen Euro eine rote Null; denn sie hat den Finanzminister nicht daran gehindert, trotzdem 75 Millionen Euro Nettotilgung vorzunehmen.

Wenn ich dann noch die „Ausgabenreste“ nehme – Sie haben so schön gelächelt; wir haben damals 400 oder 500 Millionen Euro übertragen –, komme ich zu dem Ergebnis: Aus der roten Null wäre eine schwarze geworden. Aber gut, darum geht es an dieser Stelle nicht.

Das Problem ist: Der Rechnungshof meint – das können wir in den Berichten nachlesen –, dass alle diese Maßnahmen nicht ausreichten, das Testat einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft zu erlangen.

Es sind weitere sparpolitische Maßnahmen notwendig; darauf hat auch Herr Patt hingewiesen, Stichwort: Stellenabbau. Der Rechnungshof hat auch die verfassungsrechtliche Verankerung des Neuverschuldungsverbots und des Generationenfonds angemahnt. Er vergisst aber zu erwähnen, dass es zum Verschuldungsverbot schon eine haushaltsrechtliche Regelung gibt.

Der Rechnungshof muss sich, wenn er bestimmte Anmerkungen macht – ich erinnere an die Forderung, weitere freiwillige Leistungen auf den Prüfstand zu stellen –, darüber im Klaren sein, dass die Festlegung der Wege, auf denen bestimmte Ziele erreicht werden sollen, dem Parlament überlassen bleibt.

Wenn schon solche Äußerungen getätigt werden, wünsche ich mir auch, dass nicht nur die Ausgabenseite, sondern auch die Einnahmenseite betrachtet wird. Der Rechnungshof kann durchaus darlegen, inwieweit die Einnahmen gesteigert werden können. Davon liest man noch zu wenig. Es ist nun einmal Fakt, dass wir mit Ausgabensenkungen bzw. Einsparungen unsere Steuerdeckungsquote von 59 % nicht erhöhen können; da müssen wir noch etwas anderes tun. Dieser Aspekt kommt mir etwas zu kurz.

Ich möchte noch etwas zu bestimmten Wertungen des Rechnungshofes sagen; ich habe dazu schon im Ausschuss offen Stellung genommen. Wenn der Rechnungshof fordert, bei Werbemitteln die Grenze von 20 % – das ist ein Minibudget – einzuhalten, dann sollte er zum Beispiel am 3. Oktober hier vorbeischauen. Dann kann er vielleicht werten, ob der Einsatz von Kugelschreibern richtig oder falsch ist. Ich finde, dass es schwierig ist, solche Wertungen vorzunehmen, vor allem dann, wenn es sich um Marginalien handelt.

Noch etwas hat mich gestört. Der Rechnungshof vertritt teilweise die Position – ich mache das an der beratenden Äußerung zum Neubau der JVA in Zwickau fest –: weniger Menschen, weniger Aufgaben, weniger Personal. – Spätestens in der Fachanhörung zu diesem Thema muss der Rechnungshof gemerkt haben, dass er in dem Punkt ein bisschen auf dem Holzweg ist. Ich wünsche mir, dass er seine Einstellung überprüft und sich fragt, ob man das so pauschal sagen kann, das heißt, in welchen Bereichen das zutrifft und in welchen es nicht zutrifft.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte das an einem weiteren Beispiel verdeutlichen, Stichwort: „Ressourceneinsatz“. Auch der Rechnungshof muss den Einsatz seiner Ressourcen planen. Er hat zum Beispiel eine Beratende Äußerung zu Vergaben im unterschwelligen Bereich – unterhalb von 5 Millionen Euro – getätigt. 79 Kommunen sind geprüft worden. Die Hälfte hat zwischen 1 000 und 3 000 Einwohner. Spätestens jetzt müsste jemand fragen, welche Kommune mit 3 000 Ein

wohnern Vergaben von vielleicht 4,8 Millionen Euro vornimmt.

Wenn man es dann liest, stellt man fest, dass sich acht von zehn Anmerkungen darauf beziehen, dass nur die Vergaben in der freihändigen und beschränkten Ausschreibung dieser Kommunen geprüft wurden. Wenn ich dann frage, welches Auftragsvolumen, gemessen an der Auftragssumme, im kommunalen Bereich geprüft wird, dann stelle ich mir die Ressourcenfrage, welchen Bereich ich mir vornehme: nämlich einen ganz marginalen Bereich, und ich mache auch keinen Hehl daraus, dass die Wertung, die dort getroffen wurde, ob ein Bürgermeister das Auswechseln von Glühlampen in einer Kita im 50-KilometerUmkreis ausschreiben soll, in gewissen Teilen für lebensfremd halte. Ich wünsche mir für die Zukunft in manchen Prüfungen des Rechnungshofes bei allen juristischen Abwägungen der Rahmenbedingungen etwas mehr Lebensrealität.

Ich glaube, es ist angebracht, einmal sagen zu dürfen, dass man bestimmte Dinge anders sieht. Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Sächsische Rechnungshof insgesamt eine zufriedenstellende Arbeit für uns alle macht, also auch aus unserer Sicht eine schlechte Zwei. Es gibt nichts, was nicht verbessert werden kann. Wir müssen fleißig daran arbeiten.

In diesem Sinne herzlichen Dank im Namen der SPDFraktion.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDPFraktion spricht jetzt Herr Prof. Schmalfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem sich der Haushalts- und Finanzausschuss in den vergangenen Monaten – zwar in diesem Jahr etwas spät, aber dennoch nicht weniger intensiv – mit dem Jahresbericht 2012 befasst hat, liegt er nun dem Plenum zur Beschlussfassung vor. Bedanken möchte ich mich beim Sächsischen Rechnungshof dafür, dass er der Staatsregierung eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Davon ausgenommen sind natürlich die einzelnen Beiträge des dargestellten Prüfungsergebnisses. Aber auch diese werden in den jeweiligen Ressorts und in den Reihen der Regierungskoalition zum Anlass genommen, den Einschätzungen des Rechnungshofes nachzugehen und, wenn notwendig, entsprechend zu korrigieren.

Es ist auch der ständigen Kontrolle des Sächsischen Rechnungshofes zu verdanken, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Ressorts und den Kommunen so sorgsam umgegangen wird, wie es das Ziel einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen vorgibt. Auch dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Binus, stellvertretend für den Sächsischen Rechnungshof danken. Die zweigeteilte Kontrolle der Exekutive durch das Parlament und den Rechnungshof stellt

einen sehr sinnvollen verfassungsrechtlichen Zweiklang dar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Ich hoffe, dass bei allen Differenzen im Rahmen des Standortgesetzes die sehr kritische, aber stets konstruktive Zusammenarbeit zwischen Rechnungshof und Parlament der vergangenen Jahre auch weiterhin Bestand hat und in gleicher Weise fortgesetzt wird.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜNE Frau Jähnigen, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schätzt den Sächsischen Rechnungshof sowohl in seiner Kontrollfunktion als auch in seiner Beratung, macht er es doch dem Parlament leichter, die gemeinsame Kontroll- und Lenkungsfunktion wahrzunehmen. Auch dieser Jahresbericht bringt Licht in so manche dunkle Ecke der Haushaltswirtschaft. Ich möchte einige Punkte herausnehmen.

Ich beginne – es wird Sie nicht überraschen – mit der Wasserentnahmeabgabe, die uns GRÜNEN sowohl umwelt- als auch wirtschaftspolitisch am Herzen liegt. Der Rechnungshof stellt fest, dass die 1992 festgelegten Abgabesätze für das Entnehmen, Zutagefördern und das Ableiten von Grundwasser im bundesdeutschen Vergleich im unteren Bereich liegen. Das führt dazu, dass die Wasserentnahme bei den Wasser nutzenden Unternehmen in Bezug auf die wertvolle Ressource Wasser zu geringe Vermeidungs- und Innovationsanreize schafft. Sehr richtig. Noch problematischer ist jedoch die Abgabefreiheit für die Braunkohleunternehmen. Diese halten nicht nur wir GRÜNE, sondern auch der Sächsische Rechnungshof für ungerechtfertigt. Sie stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber den Unternehmen dar, die Ton oder Festgesteine abbauen. – So führt der Rechnungshof aus.