2. Wie wird sich die Staatsregierung verhalten, falls die Bundesebene trotz der sich daraus ergebenden
nachteiligen Auswirkung für die sorbische Sprach- und Kulturpflege bei der Rücknahme der 2013 erfolgten Zuwendungserhöhung bleibt?
Vielen Dank, Herr Kosel. Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Prof. von Schorlemer. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel, im Namen der Staatsregierung möchte ich zu Frage 1 wie folgt Stellung nehmen: Die Staatsregierung wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass der Bundeszuschuss an die
Zu Frage 2: Die Staatsregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, damit es im Jahr 2014 nicht zu einer Absenkung des Bundesanteils um 500 000 Euro gegenüber dem Jahr 2013 kommt. Die Staatsregierung geht davon aus, dass der gegenwärtig vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 nicht unverändert bleibt, da er in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden kann. Die Aufstellung des Haushaltsentwurfs der nächsten Bundesregierung bleibt also abzuwarten. Erst dann kann die Staatsregierung in Abstimmung mit den Organen der Stiftung für das sorbische Volk über weitere konkrete Schritte befinden.
Herr Präsident, vielen Dank! – Frau Staatsministerin, nach meinem Kenntnisstand ist in unserem Doppelhaushalt der erhöhte sächsische Betrag durch einen Vermerk an die Entwicklung im Bundeshaushalt gekoppelt. Wird die Staatsregierung dennoch, selbst wenn die Bundesebene reduzieren sollte, bei ihrem erhöhten Teilbetrag bleiben?
Unser Haushalt ist für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen; das steht fest. Es bleibt abzuwarten, wie auf Bundesebene beschlossen wird. Aber selbstverständlich haben wir eine verlässliche Finanzierungsbasis geschaffen.
Die dritte Frage stellt Herr Abg. Homann; das ist auch die dritte Frage der genannten Drucksache. Herr Homann, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Das ist eine Frage zur staatlichen Förderung des AutolivWerks in Döbeln.
Erste Frage: Welche Fördermittel in welcher Höhe hat die Firma Autoliv seit Beginn der Produktion am Standort Döbeln 1991 jeweils aus Mitteln des Freistaates Sachsen,
Zweite Frage: Welche indirekte Förderung – durch Steuervergünstigungen etc. – in welcher Höhe hat die Firma Autoliv seit 1991 für den Produktionsstandort Döbeln erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Homann, die Beantwortung dieser Frage gestaltet sich deutlich einfacher und damit auch kürzer als bei der vorhergehenden.
Hinsichtlich der Fördergelder gibt es Vertrauensschutztatbestände der Unternehmen, die mich hindern, über einen bestimmten Zeitraum in öffentlicher Sitzung Auskunft zu geben. Erst für den Förderzeitraum ab dem Jahr 2007 haben die Unternehmen entsprechende Erklärungen unterschrieben, dass sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Über diesen Zeitraum könnte ich hier Angaben machen. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass die Firma in diesem Zeitraum keine Förderung erhalten hat. Für den Zeitraum davor bin ich gern bereit, darüber in einer nichtöffentlichen Sitzung Auskunft zu geben.
Hinsichtlich der Frage nach den Steuervergünstigungen sprechen Sie möglicherweise die Investitionszulage an. Diese Tatbestände unterliegen dem Steuergeheimnis. Dazu ist generell keine Auskunft möglich.
Meine Damen und Herren! An vierter Stelle in der Fragerunde steht der Abg. Herr Stange. Er stellt die Frage Nr. 7. Herr Stange, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, vielen Dank. – Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat den jüngsten Antrag der Stadt Markranstädt auf Geschwindigkeitsbeschränkungen im Zuge der B 186 und der B 87 im Stadtgebiet der Stadt Markranstädt abgelehnt.
1. Bestanden oder bestehen für Abschnitte der B 186 und der B 87 im Zuge der Ortsdurchfahrten durch die Stadt Markranstädt Geschwindigkeitsbeschränkungen auf
30 Kilometer pro Stunde und aus welchem Grund wurden diese Maßnahmen für welche Abschnitte mit welcher Länge innerorts angeordnet?
2. Welche Gründe stehen einer Anordnung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für die gesamten Verläufe der Ortsdurchfahrten der B 186 und der B 87 in Markranstädt entgegen, obwohl gutachterlich nachgewiesen ist, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung den Lärmpegel signifikant absenken würde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Stange, ich möchte Sie zuerst darauf hinweisen, dass in Ihren einleitenden Bemerkungen zur Frage eine Aussage enthalten war, die nicht den Tatsachen entspricht. Sie haben ausgeführt, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den entsprechenden Antrag abgelehnt habe. Das ist nicht richtig. Der Antrag ist noch in Bearbeitung und Prüfung. Es müssen weitere Informationen und Unterlagen beigebracht werden. Insofern ist eine abschließende Entscheidung noch nicht erfolgt – das vorweg.
Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Ortslage Markranstädt ab der Kreuzung Lausener Straße/Krakauer Straße bis zur Kreuzung B 186/B 87, und zwar für Lastkraftwagen auf 30 Stundenkilometer.
Hinsichtlich der zweiten Frage: Es ist nicht abgelehnt worden. Ich möchte zu den Abwägungsüberlegungen gern Stellung nehmen. Es ist sicherlich zutreffend, dass wir dort die entsprechende Lärmbelastung haben. Diese ist auch festgestellt worden.
Im Rahmen einer ermessensfehlerfreien Abwägung ist zu prüfen, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang die angezeigten Maßnahmen sind. Das könnten Maßnahmen am Straßenbelag sein, um Verbesserungen zu erzielen, zum Beispiel Schlaglöcher zu beseitigen. Das wäre eine Möglichkeit der Lärmreduzierung.
Eine weitere Möglichkeit bestünde gegebenenfalls darin, den Verkehr flüssiger zu gestalten und das Bremsen und Anfahren der Lkws zum Beispiel an Ampeln durch entsprechende Beschleunigungsmaßnahmen zu verhindern.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob die bisher vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung von den Fahrzeugführern eingehalten wird oder ob durch stärkere Überwachungsmaßnahmen ein Anpassen der tatsächlichen Geschwindigkeit an die vorgegebene Geschwindigkeit erreicht werden kann.
Die Stadt Markranstädt ist aufgefordert worden, ergänzende Unterlagen vorzulegen. Am 30. September 2013 findet ein weiteres Gespräch zwischen dem Landkreis, der Stadt Markranstädt und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr statt, in dem die neu vorgelegten Unterlagen bewertet werden sollen.
Herr Staatsminister, ich habe gefragt, welche Gründe einer Anordnung entgegenstehen. Sie haben gesagt, es gebe verschiedene Möglichkeiten.