Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNEN schätzen die Feuerwehren, ganz besonders die Feuerwehren im
ländlichen Raum mit ihren vielen, vielen Ehrenamtlichen, und ihre besondere Rolle gerade während der Hochwasser und als Kern von Hochwasserwehren.
Nichtsdestotrotz glauben wir, dass wir nicht nur die Feuerwehren fördern – vorrangig fördern müssen –, sondern dass wir stärker auf Eigenvorsorge und auf ehrenamtliches Engagement setzen müssen – nicht nur, aber auch in den ländlichen Räumen – und dass wir so auch Schadensbeseitigungsförderung behandeln müssen. Wir haben das ja mehrfach zu den Haushalten, auch zum letzten Haushalt, beantragt.
Die Idee der pauschalierten Eigenmittel für die Kommunen finden wir ausdrücklich wichtig und unterstützenswert. Wir vermissen aber in den Vorschlägen jetzt diesen gesamtheitlichen Ansatz. Schadensbeseitigung der Feuerwehren ist dringend, ist notwendig, sollte aber im Rahmen der gesamten Schadensbeseitigung und der notwendigen Förderung – Stichworte: Eigenvorsorge, ehrenamtliche Wasserwehr – betrachtet werden. Die Kommunen brauchen auch ganz besonders die kleinen Unterstützungen im Umgang mit den Gewässern II. Ordnung.
Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag, der zwar in eine richtige Richtung geht, aber nicht umfassend genug ist, heute enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hochwasser 2013 mit seinen massiven Folgen für die Flutopfer in Sachsen und den anderen Bundesländern stellt auch für die Staatsregierung eine Herausforderung, eine Probe dar. Schnelles Handeln ist erforderlich, um eine Vertrauenskrise zu vermeiden.
Demzufolge war damit zu rechnen, dass noch vor der heutigen Beratung des vorliegenden Antrages durch den Sächsischen Landtag die Staatsregierung ein entsprechendes Hilfsprogramm auch für Katastrophenhelfer auflegen wird, wie nun geschehen.
Inhaltlich ist der vorliegende Antrag zum Teil sinnvoll; denn selbstverständlich können die sächsischen Gemeinden die Schäden und Verluste an den Ausrüstungsgegenständen der städtischen und anderen Feuerwehren nicht aus eigenen Mitteln kompensieren. Daher müssen natürlich und sogar als erste Zuwendungsempfänger die Feuerwehren in Sachsen wieder in den Stand vor der Katastrophe versetzt werden, damit sie ihre Aufgaben unverzüglich und ohne Einschränkung wieder erfüllen können.
Ziffer 1 des Antrages, wonach die Staatsregierung aufgefordert wird, zu berichten, welche Schäden den sächsischen Feuerwehren im Zuge der Hochwasserbekämpfung entstanden sind, hat weiterhin ihre Berechtigung, da
vermutlich bislang noch keine konkreten Zahlen vorliegen und möglicherweise die Höhe des Hilfsprogramms hier noch einmal angepasst werden muss, wenn die Schadenshöhe bekannt ist – zumal das Hilfsprogramm nicht nur für Schäden der Feuerwehren, sondern auch anderer Katastrophenhelfer gelten soll.
Dennoch ist Ziffer 2 Ihres Antrages inzwischen überholt; denn auch CDU und FDP konnten es sich nicht leisten, in dieser elementaren Krisenlage Knauserigkeit zu zeigen. So ist ihnen die Staatsregierung also zuvorgekommen und hat bereits am 3. Juli ein 10-Millionen-Euro-Hilfsprogramm für die sächsischen Feuerwehren bekannt gegeben, mit dem zumindest ein Teil der eingetretenen Schäden behoben und die Einsatzfähigkeit wiederhergestellt werden wird.
Was den Punkt 3 betrifft – die Auswertung des Einsatzgeschehens der sächsischen Feuerwehren in den vergangenen 20 Jahren unter Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes und der Kreisbrandmeister –, so spricht grundsätzlich nichts dagegen. Dennoch auch hier ein Einwand: Halten Sie die von Ihnen durch diesen Antrag umworbenen Kameradinnen und Kameraden von der Feuerwehr für so stumm, dass sie sich über 20 Jahre nicht über die in den Einsätzen gemachten Erfahrungen austauschen? Die NPD-Fraktion geht davon aus, dass sich die Feuerwehren in Sachsen in den letzten 20 Jahren schon mehrmals zusammengesetzt haben, um Einsatzkritik und Verbesserungsmöglichkeiten nach diversen Katastropheneinsätzen zu beratschlagen.
Wir werden uns also aus diesen Gründen bei dem vorliegenden Antrag der Stimme enthalten. Bei punktweiser Abstimmung wird die NPD-Fraktion der Ziffer 1 des Antrages zustimmen.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Deshalb frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.
Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich gibt es aus der Sicht der Staatsregierung zu diesem Thema etwas zu sagen – a) weil mir das Thema besonders wichtig ist und b) weil die eine oder andere Frage noch zu beantworten und noch einiges klarzustellen ist.
Zunächst einmal ist der vorliegende Antrag wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass die Staatsregierung gute Arbeit leistet.
Man könnte sagen, wo Sie noch fordern, handeln wir schon. Herr Dr. Hahn, wenn Sie „nach Ihren Informationen“ sagen, dann wäre es interessant zu wissen, wo die Informationen herkommen; hätten Sie doch einmal vorher gefragt.
Dass wir natürlich erst einmal die Städte und Gemeinden über die Landkreise abgefragt haben, um ein Bild über die voraussichtliche Schadenshöhe zu bekommen, ist doch selbstverständlich. Aus diesem Grund hat es vielleicht für den einen oder anderen ein paar Tage gedauert; aber auf dieser Grundlage sind wir in der Lage, nach derzeitigem Stand die Schäden einigermaßen vernünftig einschätzen zu können. So ist dann auch das Programm entstanden – und eben nicht aus der Hüfte geschossen, und dann schauen wir später.
Nach den derzeitigen Kenntnissen, die uns vorliegen, ist bei den Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen eine Größenordnung von etwa 10 Millionen Euro notwendig und die Instandsetzung/Wiederherstellung an Gebäuden wird eine Größenordnung von etwa knapp 3 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Deshalb war klar, dass diese Schäden so schnell wie möglich beseitigt werden müssen. Die Feuerwehren sind auf funktionierende Geräte und Einsatzfahrzeuge angewiesen und aus diesem Grund haben wir in der letzten Woche grundsätzlich entschieden, auch für diesen Bereich ein Programm aufzulegen. Die Höhe war klar. Die Richtlinie wird am Freitag im Kabinett mit den gesamten Wiederaufbauförderrichtlinien beschlossen.
Deshalb ist vorgesehen, die Umsetzung analog der bisherigen Richtlinie Feuerwehrförderung vorzunehmen. Das bedeutet, dass der Fördersatz bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt und dass wir auf dem durchaus bewährten Prinzip aufsetzen, dass den Landkreisen die Gelder übertragen werden und diese dann entsprechend der Meldungen die Auszahlung bei den jeweiligen Städten und Gemeinden vornehmen. Für die Landkreise, in denen es ja auch Schäden gibt, ist die Landesdirektion die zuständige Stelle. – So viel dazu.
Bleibt also noch der Wiederaufbau von beschädigten oder zerstörten Feuerwehrhäusern. Dieser soll über die Richtlinie Hochwasserschäden 2013 gefördert werden. Auch diese ist Gegenstand der Kabinettsentscheidung am Freitag.
Meine Damen und Herren, die Feuerwehren haben beim Hochwasser wieder gezeigt: Die Sachsen können sich bedingungslos auf sie verlassen. Deshalb war es mir und der ganzen Staatsregierung ein besonderes Anliegen, dass sich dann auch die Kommunen auf den Freistaat und die Staatsregierung verlassen können.
Im Übrigen ist es selbstverständlich, dass die Staatsregierung mit den Beteiligten natürlich auch das Hochwasser und das Hochwassermanagement auswertet.
Das läuft schon. Am letzten Tag des Verwaltungsstabes habe ich bereits den Auftrag erteilt, einen Bericht zu erstellen. Wir sind in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kreisbrandmeistern; das ist selbstverständlich und hat sich in den letzten Jahren bewährt. Dazu brauchen wir keine separate Aufforderung. Deshalb empfehlen wir, diesen Antrag abzulehnen.
Ich würde jetzt sagen, die Aussprache ist beendet. Ich habe vorhin keine Wortmeldungen gesehen. Möchte die SPD-Fraktion ein Schlusswort halten? – Dann hat sie jetzt dazu die Gelegenheit. Ich bin ganz gespannt. Bitte, Frau Friedel.
Ich habe Folgendes verstanden: Sie haben einen ersten Bericht bekommen und werden einen weiteren ausführlicheren schon angefordert haben und diesen auch noch erhalten. Ich habe Sie so verstanden, Sie haben einen Bericht angefordert.
Genau. Die Schadensmeldungen sind erfolgt. An Fahrzeugen und Geräten haben wir 10 Millionen Euro Schaden, an Gebäuden von Feuerwehren drei Millionen Euro Schaden, sodass insgesamt 13 Millionen Euro Schäden zu verzeichnen sind. Die Staatsregierung legt ein Programm auf, in dem 10 Millionen Euro ersetzt werden, und zwar unter den Förderrichtlinien, dass die Gemeinden einen Eigenanteil von 10 % erbringen müssen. Nun sind aber 10 Millionen Euro von 13 Millionen Euro nicht 90 %, sondern 77 %. Deswegen bin ich etwas überrascht, woher die Differenz kommt, aber das werden Sie sicher am Freitag im Kabinett noch beraten.
Zum anderen muss ich jetzt feststellen, dass – anders als wir erhofft hatten – unser Punkt 2 nicht erfüllt ist. Dieser Punkt des Antrages sagt: Wir möchten, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Ersatzbeschaffungen zu tätigen – auch die Gemeinden, die sich das gar nicht leisten können. Man kann im Katastrophenfall auf eine vernünftig ausgestattete Feuerwehr nicht verzichten, und man kann keiner Gemeinde zur Last legen, dass sie nun gerade die Katastrophe getroffen hat, obwohl die Kasse ein bisschen leer war. Deshalb war und bleibt es unsere Forderung, keine Förderung, bei der Gemeinden Eigenanteile aufbringen müssen, sondern einen 100-prozentigen Zuschuss des Landes zu gewähren.
Insofern hat sich der Punkt 2 nicht erledigt. Im Gegensatz dazu würde ich Ihnen jetzt den Gefallen tun, wenn Sie ohnehin nur auf zwei von drei Zustimmungen eingestellt waren, den Punkt 1 für erledigt zu erklären. Der Staatsminister hat gesagt, er bekommt einen Bericht – sehr schön. Stimmen Sie also bitte den Punkten 2 und 3 zu.