Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Hochwasser der letzten Wochen hat Spuren hinterlassen – an Haus, Garten und Seele. Leid und Zerstörung brachte es vielen von uns, und zwar oft über Nacht.
So beispiellos wie die Schäden war aber auch die Hilfsbereitschaft, insbesondere die der ehrenamtlichen Helfer in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz. Ihnen gilt unser Dank und große Anerkennung.
Sowohl die Staatsregierung als auch die Kommunen in Sachsen werden Sie nicht im Regen stehen lassen.
Frau Friedel, es freut mich, dass Sie auch die Medieninfo der Staatsregierung zur Kenntnis genommen haben. Ich halte es für etwas gewagt, darüber zu spekulieren, wer hier Urheber des Maßnahmenpakets gewesen ist. Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass es bestimmt nicht Ihr inzwischen in Teilen überflüssig gewordener Antrag gewesen ist.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Holger Mann, SPD: Saßen Sie auch am Kabinettstisch? – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)
Wie im letzten Plenum bereits dargestellt wurde, gibt es einen sehr engen Zeitplan zur Schadenserfassung. Sofern Gebäude der Feuerwehren durch das Hochwasser beschädigt wurden, ist davon auszugehen, dass diese im Rahmen der Schadenserfassung durch die Gemeinden aufgenommen wurden oder aufgenommen werden. Darüber hinaus hat die Staatsregierung bereits reagiert. Die Staatsregierung hat ein Hilfsprogramm beschlossen, um während der Hochwasserkatastrophe entstandene Schäden an den Ausrüstungen von sächsischen Feuerwehren oder Katastrophenhelfern zügig zu ersetzen. Die Unterstützung soll es sowohl für die Freiwilligen Feuerwehren als auch für die Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat geben. Das Programm hat – Sie hatten es bereits erwähnt – ein Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro.
Herr Löffler, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Ich wollte Sie erst zu Ende sprechen lassen. Es war deutlich zu erkennen, wann Sie einen Punkt setzen wollen. Sie gestatten also? – Frau Friedel, bitte.
Herr Kollege Löffler, vielen Dank. – Können Sie mir denn beantworten, ob im Zuge des Programms die Gemeinden Eigenmittelanteile aufbringen müssen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen, oder ob es sich um einen hundertprozentigen Zuschuss handelt?
Sehr geehrte Frau Friedel, ich habe gesagt: Es handelt sich hierbei um ein Maßnahmenpaket der Staatsregierung, welches zurzeit in Erarbeitung und Umsetzung ist.
(Stefan Brangs, SPD: Aber wenn wir die Details kennen, dann ist es gut! – Zuruf des Abg. Andreas Storr, NPD)
Ich möchte hier in meiner Funktion als CDU-Fraktionsmitglied sprechen. Da sage ich Ihnen: Die Maßnahmen, wie sie auch über die Medien kommuniziert wurden, haben zum Ziel, geschädigte und zerstörte Einsatzfahrzeuge, technisches Gerät, Pumpen, Schläuche, Ausstattungsgegenstände möglichst schnell wiederherzustellen, was auch im Interesse Ihres Antrages sein dürfte.
Bezüglich der Forderung nach Überprüfung bestehender Vorschriften zum Feuerwehrdienst bleibt die einreichende Fraktion doch recht unklar. Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen evaluiert; Sie können sich sicherlich noch gut an die Diskussion um die Novelle des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes erinnern. Aber auch die Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehr in Sachsen 2020“ ist ein wichtiger Baustein, um in enger Abstimmung mit Feuerwehrgremien und den kommunalen Spitzenverbänden Feuerwehr in Sachsen zukunftssicher zu gestalten.
Feuerwehrsatzungen zu erlassen ist die Aufgabe der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Verantwortung für die Feuerwehren. Hierbei kann die Staatsregierung nur unterstützend wirken, und genau dies tut sie mit dem Verantwortlichen im Fachministerium, so zum Beispiel allein durch die Bereitstellung von Mustersatzungen.
ich freue mich zu sehen, dass Sie in Teilen Ihren Antrag schon überdacht haben und somit erkennen, dass er im Zuge des Handelns der Staatsregierung für die Beseitigung der Schäden aus dem Hochwasser 2013 überholt und damit überflüssig ist. Deshalb möchte ich Sie bitten: Erklären Sie ihn hier in Gänze für erledigt, helfen Sie den Betroffenen somit, zügig Abhilfe zu schaffen, und stehen Sie mit dem Antrag nicht im Weg.
Das war Herr Löffler für die CDU-Fraktion. – Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Dr. Hahn. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jetzt zur Debatte stehende Antrag zu den Folgen des Hochwassers für die sächsischen Feuerwehren ist ebenso sinnvoll wie vernünftig. Deshalb bedanke ich mich bei der SPD für diese Initiative und kann für meine Fraktion DIE LINKE hier erklären, dass wir dem vorliegenden Antrag gern unsere Zustimmung geben werden.
Es gab bekanntlich – darauf ist hingewiesen worden – im letzten Monat hier im Landtag eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Flutkatastrophe, und in der Debatte haben alle Fraktionen zu Recht auch das Enga
Dass mehr oder weniger warme Worte letztlich allerdings nicht ausreichen, haben wir als LINKE hier wiederholt deutlich gemacht. Deshalb und auch, um die CDU an ihr nicht umgesetztes Wahlversprechen von 2009 zu erinnern, haben wir im Frühjahr einen Antrag zur Einführung einer Zusatzrente für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen in den Geschäftsgang des Landtags eingereicht, über den aufgrund der Anhörungstermine im Innenausschuss erst im kommenden Jahr entschieden werden wird. Ich möchte schon jetzt meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass sich dann alle demokratischen Fraktionen auch wieder so einig sind wie beim Dank für die Fluteinsätze der Feuerwehren in unserem Land.
Doch zurück zum Antrag der SPD-Fraktion. Der im Punkt I geforderte Bericht über Verluste und Schäden an Fahrzeugen und Ausrüstungen der Feuerwehren ist naheliegend und sollte schon deshalb umgehend erfolgen. Wie allerdings das Innenministerium nach unserem Kenntnisstand ohne Vorliegen einer belastbaren Analyse schon genau beziffern kann,
(Staatsminister Markus Ulbig: Woher haben Sie denn die Informationen, Herr Dr. Hahn? Das ist ja unglaublich!)
wie ein Hilfsprogramm ausgelegt werden muss, welche Höhe es haben muss, ist zumindest erklärungsbedürftig. Sie können diese Erklärung ja dann nachliefern; ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
In Punkt II des Antrages der SPD wird die Staatsregierung zur Ausreichung eines Sonderzuschusses – und eben nicht zu einer Bezuschussung mit Eigenanteil – an die Gemeinden als Träger des örtlichen Brandschutzes aufgefordert, der auch als kommunaler Eigenanteil zur Ersatzbeschaffung im Hochwasser verlorener Ausrüstungsgegenstände eingesetzt werden kann. Wir als LINKE unterstützen dies ausdrücklich, sind allerdings auch gespannt auf die diesbezügliche Stellungnahme der Staatsregierung, was denn nun tatsächlich die Kommunen selbst aufbringen müssen – oder eben auch nicht; was wir uns wünschen.
Dass nicht nur nach dem letzten Hochwasser, sondern in Auswertung des tatsächlichen Einsatzgeschehens der sächsischen Feuerwehren der letzten zwei Jahrzehnte unter Beteiligung des Landesfeuerwehrverbandes sowie der Kreisbrandmeister einmal grundsätzlich geprüft wird, ob die bestehenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in diesem Bereich noch den aktuellen Anforderungen entsprechen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber die noch gut ein Jahr amtierende Staatsregierung muss offensichtlich durch die Opposition immer wieder auch auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten hingewiesen werden, weshalb wir auch diesen dritten Punkt mittragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch aus der Opposition heraus kann man einiges bewirken, wie sich am vorliegenden Antrag zeigt; Frau Friedel hat es angesprochen, wenngleich natürlich – das steht hier schon – Koalition und Staatsregierung das wieder einmal entschieden bestreiten werden. Am 1. Juli 2013 hat die SPDFraktion ihren Antrag eingereicht und es war absehbar, dass er auf die Tagesordnung dieses Plenums kommen würde. Um diese Initiative nicht einfach ablehnen zu müssen und Gesichtsverlust zu erleiden,
hat man versucht, der Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen, und Herr Ulbig verkündete ganze zwei Tage nach der Einreichung des Antrages ein 10-Millionen-Euro-Hilfsprogramm für entstandene Schäden an der Ausrüstung sächsischer Katastrophenhelfer, vor allem bei den Feuerwehren. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die Staatsregierung bei berechtigten Forderungen der Opposition noch viel häufiger so kurzfristig Abhilfe schaffen würde.
Was das vom Kabinett beschlossene Hilfsprogramm betrifft: So begrüßenswert es grundsätzlich ist, bleiben dennoch einige Fragen offen. Eine war angesprochen, was die Höhe eventueller Eigenanteile angeht. Ich frage aber auch – der Staatsminister hat ja die Möglichkeit, es zu erläutern –: Auf welcher Grundlage wurde die Höhe des Sonderprogramms festgelegt, wenn es noch gar keine vollständige Erhebung der eingetretenen Schäden gibt? Zumindest waren das die bisherigen Aussagen. Gerade deshalb brauchen wir auch den im Antrag geforderten Bericht.
Mein Vorredner hat erklärt, dass die Schäden jetzt aufgenommen werden und man dabei sei, dies zu sammeln. Wenn Sie bereits komplette Zahlen haben, können Sie sie gern nennen. Ich habe aber auf den Vorredner Bezug genommen und frage mich: Wenn das noch nicht aufgenommen ist, wie können Sie die Höhe des Schadens in einem Programm bereits festlegen? Aber Sie können das ja alles erklären. Die Staatsregierung hat ja die Möglichkeit, dazu zu sprechen. Wir sind im Zweifel, ob diese 10 Millionen Euro, die genannt sind, wirklich ausreichen, um die tatsächlichen Schäden, die in den zurückliegenden Wochen entstanden sind, zu beheben und die volle Einsatzbereitschaft wiederherzustellen. Das ist ja das Ziel dieses Programmes; so ist es jedenfalls der Pressemitteilung des Innenministers zu entnehmen gewesen.
Ich frage weiter: Müsste nicht grundsätzlich – unabhängig von der Schadensbeseitigung – über ein deutlich verstärktes Investitionsprogramm zur Unterstützung der Ausrüstung sächsischer Wehren ebenso nachgedacht werden wie über eine wirksame Unterstützung der Nachwuchsgewinnung vor Ort? Schließlich liegt der Teufel ja bekanntlich häufig im Detail, deshalb wollen auch wir natürlich wissen, wie die Förderrichtlinien, auf die Herr Ulbig hingewiesen hat, tatsächlich ausgestaltet werden und wo
sie von den betroffenen Feuerwehren abgerufen werden können. Es wäre gut, wenn der Staatsminister heute dazu noch etwas sagen könnte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut versucht sich die SPD, als Schutzpatron der sächsischen Feuerwehren hinzustellen. Heute fordern Sie mal die Regierungskoalition und besonders die Staatsregierung auf, sich der Hochwasserschäden bei den sächsischen Feuerwehren anzunehmen. Aber auch das ist wieder ein vergeblicher Versuch der SPD, sich das Image als Feuerwehrpartei zu geben. Ich könnte nun lang und breit ausführen, was die amtierende Koalition in den vergangenen Jahren alles für das Feuerwehrwesen in Sachsen getan hat, aber ich will es uns allen jetzt ersparen.
Aber, meine Damen und Herren, Frau Friedel, Sie haben es schon selbst erkannt: Ihr Antrag ist heute eigentlich schon wieder überlebt. Er ist überlebt, weil die Staatsregierung bereits heute vor einer Woche ein Hilfsprogramm für die sächsischen Feuerwehren mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro beschlossen hat. Über die Art und Weise, wie diese 10 Millionen Euro verteilt werden, ob Eigenanteile notwendig werden oder nicht, will das Kabinett in dieser Woche noch befinden. Insofern, denke ich, wird Ihnen auch der Staatsminister heute dazu noch nicht so sehr viel sagen, weil die Entscheidung erst noch fallen wird.
Liebe Frau Friedel, es ist eine Selbstverständlichkeit für die schwarz-gelbe Regierungskoalition, dass die Hochwasserschäden auch bei den Helfern natürlich ersetzt werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Sachsen dankbar gegenüber den Helfern und natürlich besonders dankbar gegenüber den vielen, vielen Freiwilligen zeigt.