Protocol of the Session on July 10, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind uns einig, wir brauchen jede und jeden, jetzt und auch in Zukunft. Deshalb unterstützen wir in Sachsen besonders die von Arbeitslosigkeit und Benachteiligung betroffenen Jugendlichen, zum Beispiel auch innerhalb der nächsten ESF-Förderperiode ab 2014.

Die hier angesprochenen Kompetenzagenturen und die Schulverweigerer-Projekte „Die 2. Chance“ sind reine Bundesprogramme im Rahmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“. Diese Projekte – und das wussten auch alle Beteiligten – waren von Anfang an zeitlich beschränkt. Es handelt sich um eine Projektförderung. Aber der Bund wird die Einzelprogramme in einem neuen Gesamtprogramm fortführen und auch weiterentwickeln. Das opera

tionelle Programm für den Bund wird dazu gerade erstellt und die Budgetlinie geklärt. Es steht also noch nicht fest, wie und insbesondere mit welchem Mittelansatz es ab 2014 weitergeht. Wir sind dazu mit dem Bund im Gespräch. Die Projektträger sind aufgerufen, ihre Anregungen einzubringen. Sie waren dazu auch nach Berlin eingeladen.

Der Vollständigkeit halber: Der Freistaat Sachsen und insbesondere mein Haus bieten vielfältige Fördermöglichkeiten für benachteiligte junge Menschen. Das ist uns besonders wichtig. Nennen möchte ich hier noch einmal die ESF-Richtlinie zur Kompetenzentwicklung von Schülern, die Projekte bei Schuldistanz der Jugendberufshilfe sowie den Produktionsschulen ohne Förderlücke. Sie kennen die Fördermöglichkeiten über die Jugendpauschale der Richtlinie „Weiterentwicklung“, die die Projektförderung auch für die Schulsozialarbeit und bei Schulverweigerung ermöglichen.

Im Arbeitskreis war der eine Projektträger eingeladen. Dazu hat es das Gespräch gegeben. Nochmals vielen Dank. Wir haben das Gespräch Richtung Bund noch einmal aufgenommen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Möchte die Fraktion DIE LINKE noch ein Schlusswort halten? – Das kann ich deutlich erkennen. Frau Abg. Klepsch, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon deutlich geworden: Das Programm wird in der neuen ESFFörderperiode neu aufgelegt. Es gibt inzwischen auch die Förderschwerpunkte des Bundesfamilienministeriums. Umso verwunderlicher ist es, Frau Clauß, wenn auch Ihr Haus ein Interesse daran hat, dass es weiterläuft und es offenbar doch nicht gelungen ist, auf Bundesebene einzubringen, dass das nahtlos übergeht und nicht ein Jahr Zwischenfinanzierung erbracht werden muss.

Aus meiner Sicht sieht es so aus, als würde man hoffen, ein paar Einrichtungen austrocknen zu können, oder sie alle einem Wettbewerb auszusetzen. Wer das Geld hat, darf überleben, und der Rest kündigt seine Mitarbeiter und muss sehen, wo er bleibt. Das ist keine nachhaltige und zielgerichtete Jugendberufshilfe. Das tut mir leid.

Noch ein Satz zu dem Programm „Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern“: Das ist ein ESFLandesprogramm. Ich beobachte mit Anerkennung, dass in dem Bereich wirklich etwas passiert ist. Aber das ist genau der Unterschied zu den Kompetenzagenturen, über die wir hier reden, weil diese sich an Jugendliche richten, die keinen Kontakt mehr zur Schule haben. Ihr Programm

„Kompetenzentwicklung“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler. Das müsste man auch Herrn Bläsner erklären, aber der hat leider den Saal schon wieder verlassen.

Herr Wehner, noch ein Satz zu Ihnen: Warum haben wir das erst jetzt eingebracht? – Sie hatten ein Jahr Zeit. Sie haben nichts getan, zumindest nichts Erkennbares. Jetzt hat sich die Diakonie öffentlich an die Medien gewandt, und wir haben gesagt: Wenn es die CDU nicht auf die Reihe bekommt, muss die LINKE das noch einmal mit einem Antrag thematisieren. Die Situation ist einfach so. Auch wenn die Jobcenter das im nächsten Jahr finanzieren würden, bin ich sehr gespannt, wie viele der elf Jobcenter die Mittel wirklich bereitstellen werden. Die Arbeitgeber, die Träger, müssen schon rein aus arbeitsrechtlichen Pflichten ihren Mitarbeitern kündigen, wenn sie jetzt nicht wissen, wie es ab Januar weiterläuft. Niemand kann seine Mitarbeiter weiterbeschäftigen, wenn er es nicht finanzieren kann. Zu sagen, vielleicht habe ich ja im Februar einen Zuwendungsbescheid und das Geld, um euch weiterzubezahlen, geht nicht.

Es geht also weiter, aber das, was hier seitens der CDU gebracht wurde, ist aus unserer Sicht eine Luftnummer. Wir werden das Thema weiterverfolgen, ob es wirklich gelingt, das Programm fortzuführen. Wir werden es abfragen.

Wir unterstützen ausdrücklich die Forderung der SPD nach einem Landesförderprogramm für benachteiligte Jugendliche. Wir haben bereits im Juni-Plenum debattiert, dass dieser Flickenteppich aus vielfältigsten Finanzierungsmaßnahmen für diesen Bereich, der eine klare konzeptionelle Untersetzung und eine Ausfinanzierung braucht, so nicht funktioniert. Deshalb unterstützen wir das Anliegen und bitten aber noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag, um Planungssicherheit für die Kompetenzagenturen und die Schulverweigerungs

Projekte zu schaffen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Klepsch. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle nun die Drucksache 5/12289 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt keine Stimmenthaltungen und sehr viele Stimmen dafür. Dennoch hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist damit nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Folgen des Hochwassers für die sächsischen Feuerwehren

Drucksache 5/12294, Antrag der Fraktion der SPD

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht. Für die SPD-Fraktion beginnt Frau Abg. Friedel mit der Aussprache. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal ein Feuerwehrthema, und zwar ein ganz praktisches. Wir haben in der letzten Sitzung hier im Plenum viel über das Thema Hochwasser gesprochen, über die großen Fragen, die sich für uns stellen: Wie können wir uns besser schützen? Welche Formen der technischen und der natürlichen Hochwasservorsorge, des Hochwasserschutzes müssen wir angehen? Wie können wir Versicherungsfragen klären? Wie können wir Betroffenen helfen?

Wir haben mit unserem Antrag einen Aspekt herausgesucht, der ganz konkret ist. Er lautet: Es gab nicht nur viele betroffene Bürgerinnen und Bürger, die in ihren Wohnhäusern oder ihren Unternehmen Schäden hatten, sondern wir haben auch viele Freiwillige Feuerwehren in unserem Freistaat Sachsen, die infolge der Bewältigung des Hochwassers selbst Schäden zu verzeichnen haben, Schäden an Einsatzfahrzeugen, Schäden am technischen Gerät. Für sie alle stellt sich nach Bewältigung der Katastrophe natürlich die Frage: Wie kommen wir jetzt zu neuen Einsatzmitteln?

Das ist eine Frage, die sowieso für Feuerwehren nicht leicht zu beantworten ist, weil wir wissen, Brandschutz ist kommunale Verantwortung, kommunaler Bereich, da müssen die Gemeinden finanzieren. Nicht vielen sächsischen Gemeinden fällt es leicht, die dafür erforderlichen Mittel aufzubringen. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, einen Antrag einzubringen, der erstens zum Gegenstand hat, die Staatsregierung möge sich in Sachsen einen Überblick verschaffen, wie viel an Einsatzgerät der Feuerwehren verlorengegangen, zerstört, beschädigt

worden ist. Wir wollen zweitens, dass die Gemeinden als Träger des Brandschutzes Ersatz für dieses Gerät erhalten, dass es ihnen also möglich ist, Geld zu erhalten, das sie als Eigenanteil zur Wiederbeschaffung von verlorengegangenen Ausrüstungsgegenständen einsetzen können. Wir wollen drittens, wenn dann doch die großen Fragen angesprochen werden, auf Folgendes aufmerksam machen: Vielleicht muss uns das erneute Hochwasser veranlassen, uns nicht nur im Bereich der Klima- und Energiepolitik, nicht nur im Bereich des Städtebaus und der

Landschaftsentwicklung Gedanken zu machen, sondern vielleicht müssen wir uns auch ganz konkret über das Thema Feuerwehr Gedanken machen.

Wir würden gern wissen, wie sich die Einsatzlagen für die Feuerwehren in den letzten zehn, zwölf Jahren verändert haben. Wir haben es mehr mit Extremwetterereignissen zu tun. Wir wissen außerdem, dass sich die Einsätze vom Brandschutz ohnehin in den letzten Jahren zu technischen Hilfeleistungen verschoben haben.

Wir wollen wissen: Sind denn unsere Vorschriften und die Ordnungen, die es bei den Feuerwehren gibt, den neuen Gegebenheiten wirklich angepasst? Oder muss man nicht vielleicht darüber nachdenken, ob man Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrzeugen und Ähnlichem der Wirklichkeit anpassen soll?

(Beifall bei der SPD – Unruhe bei der CDU und der FDP)

Ich bin sicher, dass die Kollegen dann Herrn Löffler genauso gut zuhören werden.

Solche Anträge sind immer ein willkommener Anlass, Dank zu sagen. Ich bin sicher, dass wir den gleich wieder von den Vertretern der Koalition für die Einsatzkräfte, die Feuerwehrleute, die die Katastrophe bewältigt haben, hören werden. Ich will an dieser Stelle einen anderen Dank loswerden, und zwar einen Dank an das Staatsministerium des Innern.

(Staatsminister Markus Ulbig: Oh!)

Ja, Herr Staatsminister, das war wirklich beeindruckend. Wir haben den Antrag am Montag, dem 1. Juli, hier im Landtag eingebracht. Am Dienstag fand eine Kabinettssitzung statt, bei der das aber kein Thema war. Da hat man sich mit den Bayern in Ober- bzw. Unterschleißheim getroffen. Am Mittwoch war Präsidium. Da wurde unser Antrag in der Sitzung besprochen. Am Mittwoch um 17 Uhr bekamen wir dann eine Mitteilung: Das SMI stellt Mittel für die Feuerwehren bereit, damit sie verlorengegangene Gegenstände und Ausrüstungen ersatzbeschaffen können.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Staatsminister, wir freuen uns sehr, dass so schnell und umgehend reagiert worden ist.

(Ministerpräsident Stanislaw Tillich: Noch schneller geht es nicht!)

Noch schneller geht es eigentlich gar nicht. Genau, Herr Tillich, das war schön. Wir werden es uns zur Aufgabe machen, weiter solche Anträge zu stellen, wenn sie so schnell umgesetzt werden.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich)

Sie können mir gern eine Zwischenfrage stellen.

Insofern könnte ich eigentlich den Punkt 2 des Antrages für erledigt erklären. Aber wir würden gern noch die Erklärung der Staatsregierung abwarten. Uns geht es darum, dass die Feuerwehren tatsächlich Mittel erhalten, um sich Ersatz für die Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen. In der Pressemitteilung des Staatsministeriums heißt es jetzt: „10 Millionen Euro, um geschädigte Einsatzfahrzeuge und technisches Gerät zu ersetzen. Das Programm wird über die Förderrichtlinien des SMI umgesetzt.“

Mir sind keine Förderrichtlinien des SMI bekannt, die nicht wenigstens einen zehnprozentigen Eigenanteil der Gemeinden voraussetzen. Unser Anliegen ist es aber, gerade in diesem Ausnahmefall den Gemeinden den Eigenmittelanteil vollständig zu ersparen. Wir wissen noch nicht genau, was die Staatsregierung ausreichen will. Deshalb würde ich mit der Erledigt-Erklärung des Punktes 2 warten, bis der Staatsminister uns erklärt hat, mit wie viel Geld die Feuerwehren denn nun rechnen können.

Bei den Punkten 1 und 3 denke ich, dass auch Sie ein Interesse daran haben sollten, einen Bericht der Staatsregierung zu erhalten. Insofern bitte ich Sie um kurze Geduld, bis das Staatsministerium des Innern gesprochen hat, und dann gegebenenfalls um Zustimmung zu drei oder nur zwei Punkten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Friedel. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Löffler. – Die angekündigte Ruhe zieht ein.

(Christian Piwarz, CDU: Selbstverständlich!)

Sie haben das Wort.