Es geht uns eben nicht darum, bestimmten Energieformen aus ideologischen Gründen den Vorrang zu geben.
Der Debattenbeitrag des Kollegen Lichdi hat mich daran erinnert, dass er für sich – vielleicht auch für seine eigene Partei – so etwas wie einen Wahrheitsanspruch formuliert. Er glaubt zu wissen, was richtig ist, und alle anderen wüssten es nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das in der Politik umgesetzt, sind die ersten Schritte in eine Ökodiktatur. Wir als Staatsregierung werden uns dem entgegenstellen.
Wir vertreten die Interessen des Freistaates Sachsen. Sie machen Politik nach einer grünen Ideologie.
Gestatten Sie mir zum Abschluss noch einen Hinweis zur heimischen Braunkohle: Ich bin sehr froh, dass ich den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen sagen kann: Dank unserer heimischen Braunkohle werden hier in Sachsen die Lichter nicht ausgehen!
Das war Herr Staatsminister Morlok für die Staatsregierung. Gibt es Bedarf an Kurzinterventionen? – Kollege Lichdi, wollen Sie eine Kurzintervention vortragen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte auf die Einlassungen – ich sage es höflich – der Herren Zastrow, Herbst und soeben auch Morlok nur so viel sagen: Ich hätte nicht gedacht, dass es der FDP so schlecht geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Redemeldungen in dieser 1. Aktuellen Debatte; sie ist damit abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben das Thema „Konfusion durch ‚Inklusion‘ beenden – realistische Bildungspolitik ohne ideologische Scheuklappen durchsetzen!“ zum Inhalt der heutigen Aktuellen Debatte gemacht. Falls es im Vorfeld der heutigen Debatte Befürchtungen gegeben haben sollte, wir als NPD-Fraktion wollten uns auf Kosten behinderter Menschen profilieren, so möchte ich die betreffenden Personen beruhigen. Oder ruft es etwa Enttäuschung hervor, wenn wir als NPD-Fraktion Beiträge abliefern, die eben nicht den von der etablierten Politik oder den Medien über uns verbreiteten Klischees entsprechen?
Derartige Sorgen wären vermeidbar gewesen, wenn man sich mit dem Inhalt unseres Antrags zur Durchsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen ernsthaft auseinandergesetzt hätte. Anstoß für unseren Antrag war das Diskussionspapier zum Thema „Inklusion“, verfasst vom Kollegium der 101. Mittelschule „Johannes Gutenberg“ in Dresden, das an das Expertengremium „Inklusion“ beim SMK gerichtet wurde; der Inhalt dürfte Ihnen bekannt sein.
Mit den in dem genannten Diskussionspapier angeführten Problemen steht diese Dresdner Mittelschule eben nicht allein da. Es häufen sich Berichte zu Negativerfahrungen
und über die Art und Weise der Durchsetzung der UNBehindertenrechtskonvention eben auch aus anderen Bundesländern.
Warum haben wir das Thema Inklusion zum Inhalt der heutigen Aktuellen Debatte im Plenum gemacht? Es waren zwei Gründe. Das sind zunächst die nicht abreißenden und oftmals kritischen Töne und Meldungen aus anderen Bundesländern, die größere Schritte auf dem Gebiet der Inklusion vorzuweisen haben. Wir werden noch Beispiele dafür anführen. Es ist aber auch der Verlauf der Diskussion im letzten Schulausschuss selbst. Unser Antrag wurde nach Einbringung nicht diskutiert, wenn man von einer pauschalen und oberflächlichen negativen Wertung eines Vertreters der Regierungskoalition absieht. Dann folgte die einmütige Ablehnung unseres angeblich überflüssigen Antrages.
Unmittelbar nach der Abstimmung setzte für mich überraschend eine heftige Diskussion ein. Gestritten wurde um den Zeitplan sowohl zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention als auch der Empfehlungen des Expertengremiums sowie des Ablaufs der drei Phasen Harmonisierung des Schulgesetzes oder der Schulintegrationsverordnung.
Fazit: Weder Finanzierung noch Zeiträume sind geklärt. Während die Koalition das Thema offenbar auf die lange Bank schieben möchte – am besten auf die Zeit nach der Landtagswahl –, wurde von der linken Seite Druck
aufgebaut. Druck wird auch in den Medien produziert, gestützt auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, in der man in der Art der Tonnenideologie längst vergangener Zeiten Inklusionsprozentsätze gegeneinander aufrechnet, die an das Motto „schneller, höher, weiter“ erinnern. Eine qualitative Wertung fehlt dabei völlig.
„Die Welt“ schrieb Anfang April über die Studie: „Urteilt in keiner Weise, wie Inklusion in den einzelnen Ländern umgesetzt wird, ob sie gelingt, ob sie Chaos verursacht, ob sie Kindern hilft oder schadet, blanke Zahlen, keine Geschichten dahinter“, und weiter heißt es „Im Moment ist die Verunsicherung hoch, Lehrer sind überfordert, Eltern fürchten um die Lernfortschritte ihrer Kinder. Per Verwaltungsakt kann man Eltern die Möglichkeit gewähren, ihre Kinder auf jeder Schule anzumelden. Per Verwaltungsakt können aber auch die Förderschulen abgeschafft werden. Vor allem die Stadtstaaten haben so gehandelt. Sie vermelden deshalb die meisten Erfolge bei der Inklusion. Andere Länder haben bisher kaum etwas unternommen, etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bayern. Sie müssen nacharbeiten.“
Wir sind im Freistaat Sachsen noch in der glücklichen Situation, erst am Anfang eines Prozesses zu stehen, dessen Ausgang noch völlig offen ist. Noch können die Förderschulen ihre erfolgreiche Arbeit im Interesse beeinträchtigter Kinder leisten. Sie werden eben dort nicht von Tag zu Tag dümmer. Deshalb sagen wir als NPDFraktion: Zerstören wir nichts, bevor wir etwas haben, das nicht wirklich geeigneter ist!
Für die einbringende Fraktion der NPD sprach der Abg. Löffler. Ihm schließt sich jetzt die CDU-Fraktion an. Herr Bienst, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn, Herr Löffler: Dass Sie sich nicht auf Kosten behinderter Menschen profilieren wollen, das freut mich. Das war schon einmal anders gewesen.
Als Sie dieses Thema aufgerufen haben „Konfusion durch ‚Inklusion‘ …“ – den letzten Teil lasse ich erst einmal weg –, habe ich mir Gedanken gemacht, was die NPD damit eigentlich erreichen möchte, und einfach einmal nachgesehen, was man unter Konfusion versteht. Konfusion rechtlich gesehen ist, wenn Schuldner und Gläubiger in einer Person zusammenfallen und somit die Forderung untergeht. Wenn ich jetzt Ihren Antrag und Ihre Person, sprich Ihre Fraktion, in einer Person sehe, könnten wir die Debatte schon beenden.
Ich möchte zuvor – ich weiß nicht, ob Sie sich einmal mit der Konvention beschäftigt haben – die „FAZ“ vom
Freitag, dem 12.04.2013, zitieren. Da steht unter anderem geschrieben: „In diesem Sinne hat sich die Kultusministerkonferenz erfreulich eindeutig geäußert. Die Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, in welcher Weise gemeinsames Lernen zu realisieren ist. Aussagen zur Gliederung des Schulwesens enthält die Konvention nicht.“
Jetzt kommen wir zu Sachsen. Ich habe die Konvention mitgebracht und möchte, bevor ich dann weiter in meinem Redebeitrag fortsetze, einfach drei bzw. vier Zitate aus dem Artikel 24 bringen. Im Artikel 1 steht unter anderem: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung.“ Das machen wir in Sachsen. „Um dieses Recht ohne Diskriminierung auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewähren die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel…“ Das machen wir in Sachsen.
In Punkt 1 b steht: „… Menschen mit Behinderung ihre Persönlichkeit, ihre Begabung, ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen.“ Das machen wir hier in Sachsen.
In Punkt 2 steht: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von“ – hören Sie gut zu! – „Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung von dem universellen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.“ Das machen wir hier in Sachsen.
Der letzte Punkt noch und dann gehe ich weiter in meinem Redebeitrag. Bitte jetzt weiter gut zuhören: „…für Menschen mit Behinderung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern, ohne jetzt auf ethnische oder andere Merkmale Wert zu legen.“ Das machen wir hier in Sachsen.
Die Umsetzung der Inklusion liegt nämlich bei jedem Einzelnen in einer Gesellschaft. Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Inklusion ist nämlich kein Gesetz. Inklusion ist eine Einstellung, eine Haltung.