Das ist überhaupt nicht der Punkt; aber Opfer einer Gewaltherrschaft sind diejenigen, die nach 1945 ermordet bzw. hingerichtet wurden, selbstverständlich.
Deshalb gebietet uns das, den Würdeschutz auch für die nächste Generation innerhalb des Versammlungsrechtes aufrechtzuerhalten.
der Freistaat Bayern kann es nicht für uns tun. Das Bundesverfassungsgericht hat sich auf eine Geschichte konzentrieren müssen, die die westdeutschen Länder nicht erlebt haben.
Sie werden sicherlich auch noch sprechen können, vielleicht können Sie sich derweil etwas beruhigen.
Der Freistaat muss seiner eigenen Geschichte Rechnung tragen und die Würde der Opfer beider Gewaltherrschaften schützen. Wir hatten im Jahr 2008, glaube ich, bereits
eine Anhörung. Dort stand uns Stefan Kramer vom Zentralrat der Juden in Deutschland als Experte zur Verfügung,
(Jürgen Gansel, NPD: Das ist ja eine Referenzperson! – Andreas Storr, NPD: Ein Experte für Versammlungsrecht, oder was für ein Experte?)
und er hat uns während der Anhörung Folgendes ins Stammbuch geschrieben: „Die gesellschaftliche Ächtung muss bereits bei den rechtsextremen und linksextremen Ressentiments, dem Abwerten und Ausgrenzen von Minderheiten beginnen, und nicht erst beim militanten Neonazismus und radikalen Linksterrorismus. Obwohl Verbote die Fundamente unserer offenen Gesellschaft mehr bedrohen, als sie die braune Pest wirksam bekämpfen, haben wir zwischenzeitlich ein Stadium erreicht, in dem sich der demokratische Rechtsstaat mit allen zuständigen Mitteln zur Wehr setzen muss. Wir brauchen einen Therapiemix von Prävention und Repression. Dazu gehört meines Erachtens die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“
Der Gesetzentwurf gibt den Versammlungsbehörden Rechtssicherheit, die Beachtung des Würdeschutzes stärker als bisher in ihre Entscheidung einzubeziehen. Dies trifft – neben Leipzig und Dresden – für jede weitere Versammlungsbehörde im Freistaat Sachsen zu.
Die Versammlungsbehörde kann und darf weder willfährig noch ohne Beachtung der Verhältnismäßigkeit entscheiden. Der Vertreter der Stadt Dresden hat während der Anhörung, bezogen auf den Gesetzentwurf von CDU- und FDP-Fraktion, unter anderem Folgendes gesagt: „Insofern ist dem Wunsch des Stadtrates mit der besonderen Heraushebung des 13. und 14. Februar auch Rechnung getragen worden. Es ist klar, dass viele der Einschränkungen, die für die Bürgerschaft mit großen Demonstrationen, insbesondere mit rechtsextremistischen Demonstrationen, verbunden sind, nun einmal in einem demokratischen Rechtsstaat hinzunehmen sind. Es ist aber auch richtig, dass man als Gesetzgeber schaut, an welchen Tagen zu welchen Situationen eine andere Sichtweise geboten ist.“ Das haben wir getan, und deshalb bitten wir auch um Ihre Beratung und Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Die juristischen Fragen und Regelungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, können die Zivilcourage der
Bürger hier in Dresden nicht ersetzen. Das trifft natürlich auch auf alle anderen Orte im Freistaat Sachsen zu. Den Dresdnern kann ich nur zurufen: Lassen Sie sich das Gedenken an die Opfer der Bombennächte, des Krieges und des Nationalsozialismus nicht kaputtmachen!
Was wäre es für ein Bild: Zehntausend Dresdner erinnern mit der Kerze in der Hand, trauern und mahnen. Welch ein Bild wäre das aus Dresden für den 10. Februar 2010, das in die Welt hinausgeht!
13. Februar 2010. – Denen, die der Meinung sind, Dresden für Randale, Demolierung von Polizeifahrzeugen und privaten Pkw – wie im Jahr 2009 – zu missbrauchen, kann ich nur sagen: Bleiben Sie ruhig zu Hause, lesen Sie ein Buch und lassen Sie diese Landeshauptstadt endlich in Ruhe!
Frau Kollegin Bonk, Ihnen kann ich nur sagen: Sollten Sie wieder eine Demonstration anmelden, wie das im Jahr 2009 gewesen ist, so kann ich Ihnen nur empfehlen, sich nicht der Leute zu bedienen, die Autos kaputtmachen und im Endeffekt für Randale hier in der Landeshauptstadt sorgen.
In Dresden gibt es noch etwas anderes, was man beachten muss. Der Würdeschutz ist bei jeder Demonstration zu beachten, aber in Dresden gibt es ein Symbol – auch in Chemnitz, vielleicht auch in einer anderen Stadt –; die Dresdner haben sich über Jahrzehnte ein Symbol geschaffen, wo sie friedlich gemahnt, der Opfer gedacht und damit immer ein Signal gesetzt haben: Nie wieder soll es zu einer solchen Vernichtung kommen, nie wieder sollen Menschen Opfer eines solchen Krieges werden. Dresden darf nicht von Extremisten, weder von Rechts noch von Links, missbraucht werden!
Dresden hat ein Recht, der Opfer friedlich, in Stille und in Würde zu gedenken und damit auch ein Signal der Versöhnung in die Welt zu senden.
Frau Präsidentin! Ich möchte gern nach § 84 der Geschäftsordnung eine Kurzintervention machen. Kollege Schiemann hat eben in Bezug auf meine Person von einem „dummen Zwischenruf“ gesprochen, und ich möchte das gern in der Form der Kurzintervention klarstellen.
Herr Schiemann hat gesagt, dass die Koalition die Einwände der Experten geprüft hätte, und mein Zwischenruf lautete: „... und ignoriert!“ Insofern möchte ich hier noch einmal klar sagen: Wir haben das stenografische Protokoll der Anhörung hier. Es sind dort insgesamt etwa 20 gravierende Einwände rechtlicher Art erhoben worden, auch, was die Verfassungsmäßigkeit betrifft, und zwar auch von Experten, die die Koalition geladen hat. Von diesen etwa 20 Einwänden sind 18 komplett ignoriert worden. Aus diesem Grund halte ich den Zwischenruf, den ich gemacht habe, nicht für dumm, sondern für richtig, und ich halte es für notwendig, dies an dieser Stelle klarzustellen.
Letzte Bemerkung: Herr Schiemann sagte eben, wen er nicht in Dresden haben möchte. Ich will ganz klar sagen: Ich möchte keine Naziaufmärsche in Dresden, und dagegen ist Widerstand angesagt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob der Zwischenruf nun dumm war oder nicht, das muss der Entsender selbst entscheiden.
Ich gehe davon aus, dass Kollege Hahn nicht im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss anwesend war. Er war auch nicht in der Anhörung anwesend. Ich habe – dies ist in meiner Rede vorgekommen – darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Aspekten gegeben hat, die von den Experten vorgetragen worden sind und die wir im Abwägungs- und Beratungsprozess beachtet haben. Das habe ich auch – im Übrigen kann man es im Protokoll nachlesen – in der Ausschussberatung dargelegt, und ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, wenn wir hier über das Versammlungsrecht als ein so wichtiges Grundrecht debattieren, dass ich mich als Redner von dumpfen Sprüchen vom Konzept ablenken lassen muss.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Ich möchte mit dem Mittel der Kurzintervention die Formulierung des Kollegen Schiemann, ich als Anmelderin würde mich derer