(Arne Schimmer, NPD, spricht weiter am Rednerpult. – Zuruf von der CDU: Rausschmeißen! – Zurufe von der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)
(Arne Schimmer, NPD, spricht weiter am Rednerpult. – Zurufe von der CDU: Rausschmeißen! – Zurufe von der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Arne Schimmer, NPD, verlässt das Rednerpult.)
Herr Schimmer, ich erlaube mir nochmals, Sie auf die Geschäftsordnung hinzuweisen. Ich habe Ihnen einen Ordnungsruf erteilt. Ich halte es für eine Missachtung des Hauses und des Präsidenten. Der Sächsische Landtag hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, an die auch Sie sich zu halten haben.
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit Stimmen dafür ist dem Entschließungsantrag mit der Drucksachennummer 5/1084 mit großer Mehrheit nicht entsprochen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 beendet.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem dritten Wahlgang. Wie mir mitgeteilt wurde, fand nach dem ersten Wahlgang am 11. November 2009 ein Verständigungsverfahren zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen der CDU und DIE LINKE statt. Damit ist dieser dritte Wahlgang mit demselben Wahlvorschlag gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung zulässig. Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen mit der Drucksache 5/1110 vor. Es wird der Abg. Dr. Volker Külow vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl. Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Es kann allerdings stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. – Es wird widersprochen. Damit kommen wir zur geheimen Wahl. Hierzu berufe ich, wie wir es heute Vormittag schon praktiziert haben, aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission: als Leiterin von der Fraktion DIE LINKE Frau Roth, für die CDU Herrn Colditz, für die SPD Frau Dr. Deicke, für die FDP Herrn Hauschild, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Jennerjahn und für die NPD Frau Schüßler. Ich gebe nun das Wort an die Wahlleiterin, Frau Abg. Andrea Roth.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum dritten Wahlgang zur Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtages für den Sächsischen Kultursenat. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat für den Sächsischen Kultursenat aufgeführt ist. Sie können sich auf dem Stimmschein für Ja, für Nein oder für Stimmenthaltung entscheiden. Bitte nutzen Sie das entsprechende Feld, denn das hat vorhin nicht geklappt. Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals, im Saal 2, vornimmt, und wir in der Tagesordnung fortfahren. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Frau Friedel das Wort. Bitte.
Herzlichen Dank! – Wir haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung eingebracht. Wir wollen erwirken, dass in
Neubauten eine Pflicht besteht, Rauchmelder einzubauen. Bei der 1. Lesung zu diesem Gesetzentwurf habe ich schon versucht, die fachlichen Gründe dafür anzubringen.
Uns geht es um die Verringerung der Gefahr für Leib und Leben, wenn man feststellt, dass die Brandopferzahlen vor allem nachts sehr hoch sind, deutlich höher als tagsüber, weil Brände nachts viel zu spät bemerkt werden.
Wenn man sich umhört und von allen Bereichen – von der Feuerwehr bis hin zum Mieterbund – gesagt bekommt, Rauchmelder sind eine wichtige Sache und können helfen, diese Gefahren zu mindern, dann, denke ich, sollten wir hier auch tätig werden. Aus der Perspektive des Brandschutzes allein ist der Idealzustand natürlich dann erreicht, wenn alle Wohnungen, alle Zimmer in allen Gebäuden garantiert und zu 100 % mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Aber man hat ja auch noch andere Perspektiven zu betrachten.
So haben wir uns bei unserem Gesetzentwurf für einen Mittelweg entschieden. Man kann auf der einen Seite sagen, wir lassen alles freiwillig zu. Wir klären darüber auf, dass Rauchmelder Leben retten können. Aber die Bürger sollen von selbst und ganz freiwillig ihre Wohnungen ausstatten. Man kann auf der anderen Seite auch sagen, es reicht uns nicht, wenn nur bei Neubauten, wenn nur ab dem jetzigen Zeitpunkt die Ausstattung mit Rauchmeldern beginnt, sondern wir möchten auch eine Nachrüstpflicht für bereits bestehenden Wohnraum. Wir haben uns für den Weg in der Mitte entschieden, weil wir gehofft haben, für das wichtige Anliegen auf diese Art und Weise einen Kompromiss hinzubekommen.
Dass Freiwilligkeit, und so haben wir es im Ausschuss vor allem von den Vertretern der Koalition gehört, allein nicht reicht, zeigen tatsächlich Blicke in die Wirklichkeit.
Ich möchte Sie auf die Reise in die Wirklichkeit mitnehmen. 1999 betrug die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern 5 bis 7 %. Schon damals begann man darüber zu diskutieren, ob man nicht eine Rauchmelderpflicht einführen will. Gerade die Feuerwehren waren vehement dafür. Es wurde gesagt, dass man es zunächst einmal mit Freiwilligkeit versucht.
In den zehn Jahren von 1999 bis 2009 wurde eine große Aufklärungskampagne – diese kennen Sie sicherlich – „Rauchmelder retten Leben“ durchgeführt. Sie ist bundesweit gelaufen. Immerhin ist es gelungen, mit dieser Kampagne die Ausstattung von 5 auf 30 % zu erhöhen. Jetzt sind die Grenzen der Freiwilligkeit ausgereizt. Man hat die Leute, denen es wichtig ist, erreicht. Jene Leute, die anderes zu tun haben, als sich um Rauchmelder zu kümmern, wird man nicht mehr erreichen.
Deshalb ist jetzt der Punkt erreicht – so denken wir –, eine Rauchmelderpflicht in Neubauten einzuführen. Wir wollen nicht so weit wie andere Bundesländer gehen und eine Nachrüstpflicht verordnen. Wir verstehen, dass dagegen Bedenken bestehen. Diesen Bedenken von Ihrer Seite möchten wir entgegenkommen. Da wir einen größtmöglichen Kompromiss gesucht haben, hoffen wir, dass Sie dem Anliegen entsprechen können und unserem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, wir sind uns darin einig, dass es unser aller Ziel ist, die Zahl der Todesopfer durch Wohnungsbrände, insbesondere infolge von Rauchvergiftungen, zu minimieren.
Der Einsatz von Rauchmeldern ist dabei durchaus ein probates Mittel. Ich denke, strittig ist dabei einzig und allein die Frage des richtigen Weges der breiteren Einführung der Rauchmelder. Die Kernfrage ist, ob wir hierfür eine gesetzliche Vorschrift brauchen oder ob wir auf Vernunft und Eigenverantwortung von Mietern, Vermietern und Eigentümern setzen.
Wir als CDU-Fraktion haben uns entschlossen, verstärkt auf die Eigeninitiative der Bürger beim Einbau von Rauchmeldern zu setzen.
Wir sehen den richtigen Weg in einer intensiven Informations- und Aufklärungskampagne, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Es läuft bereits – Frau Friedel hatte es erwähnt – die Kampagne „Rauchwarnmelder retten Leben“ in Sachsen besonders intensiv seit 2008. Ich denke, diese Kampagne gilt es intensiv fortzuführen und zu gegebener Zeit zu evaluieren.
An Grenzen der Freiwilligkeit, wie sie Frau Friedel aufgezeigt hat, mag ich momentan noch nicht glauben. Ich denke, da geht noch etwas. Von einer gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere in der hier vorgeschlagenen Art und Weise, nämlich mit einem ausschließlichen Bezug und Fokus auf den Wohnungsneubau, wollen wir eher absehen; denn mit einem Blick auf den Wohnungsneubau – gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Entwicklung im Wohnungsneubau in Sachsen – springt man tatsächlich zu kurz.
Eine gesetzliche Vorschrift bedeutet höheren bürokratischen Aufwand, und dies bei unzureichenden Kontrollmöglichkeiten, die uns dann an die Hand gegeben sind. Auch wenn wir es ein wenig kleinrechnen wollen, ist mit dieser gesetzlichen Verpflichtung ein zusätzlicher Kostenaufwand für die Mieter und letztlich für die öffentlichen Haushalte durch den Kontrollaufwand gegeben.
Wir alle sollten diese freiwillige Kampagne unterstützen und weiterhin verstärkt – und in Zukunft noch stärker – auf die Eigenverantwortung, Eigeninitiative und Vernunft setzen. Sollten sich diese Kampagne oder unsere Erwartungen an die Freiwilligkeit als nicht ausreichend erweisen, so lassen Sie uns beispielsweise im Rahmen einer Novellierung der Sächsischen Bauordnung über einen sächsischen Weg einer möglichen Rauchmelderpflicht nachdenken, welcher dann tatsächlich die erhoffte Wir
Als nächster Redner ist für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Stange gemeldet. Herr Stange, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grundanliegen des Gesetzentwurfes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung wird von unserer Fraktion geteilt.
Wir halten es für sehr wichtig, jene Standards, insbesondere im privaten Wohnungsbau, ebenso umzusetzen, wie sie in anderen Bereichen des täglichen Lebens nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch gelebte Wirklichkeit sind. Selbstverständlich sollten diese Standards nicht nur am Arbeitsort oder in öffentlichen Gebäuden gelten, sondern auch dort, wo wir zu Hause sind.