Protocol of the Session on January 30, 2013

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich jetzt über diesen abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 2, Aktuelle Stunde.

(Präsidentenwechsel)

Meine Damen und Herren! Der Punkt 2 Aktuelle Stunde ist aufgerufen. Hierzu liegen mir die rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatte vor:

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Stunde

1. Aktuelle Debatte: Gemeinsam zum Erfolg – Anerkennung und

Vergleichbarkeit durch Bildungsstaatsvertrag verbessern

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

2. Aktuelle Debatte: Öffentliche Dienste sind Mehrwert

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 25 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 14 Minu

ten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten; Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht.

An dieser Stelle erinnere ich Sie noch einmal daran, dass Ihre Redebeiträge in freier Rede zu halten sind und dass das Verlesen von Manuskripten ganz ausdrücklich unzulässig ist.

(Zuruf: Das gilt auch für die Staatsregierung!)

Das gilt auch für die Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

1. Aktuelle Debatte

Gemeinsam zum Erfolg – Anerkennung und Vergleichbarkeit

durch Bildungsstaatsvertrag verbessern

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen der CDU und der FDP das Wort. Die weitere Rednerreihung in der ersten Runde: DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende Fraktion der CDU ergreift Herr Kollege Bienst das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam zum Erfolg – Anerkennung und Vergleichbarkeit durch Bildungsstaatsvertrag verbessern. Ich möchte diesen ersten Teilsatz postulieren. Ob es ein Erfolg wird, werden wir sehen, wenn wir genau diesen Staatsvertrag in die Realität umsetzen und ihn leben. Ich versuche heute, mit meinem Redebeitrag diesen Erfolg, den die Initiative von Sachsen, Bayern und Niedersachsen prognostiziert hat, aufzuzeigen und gleichzeitig zu würdigen.

Die CDU/FDP-Koalition sieht in diesem Staatsvertrag ein positives Signal, vor allen Dingen für die Regelung der Anerkennung und Vergleichbarkeit im Bildungsbereich durch diesen Vertrag, natürlich unter Beachtung der KMK-Beschlüsse. Dies gilt im Besonderen für die Mittlere Reife, das Abitur und vor allem für die Problematik der länderübergreifenden Vergleichstests.

Positiv sehe ich dabei, dass der Bildungsföderalismus der Länder beibehalten wird und dass die Gestaltungshoheit im Bildungsbereich bei den Ländern bleibt.

Ich möchte aus dem Entwurf des Staatsvertrages zitieren, und zwar aus dem Eckpunktepapier für einen Staatsvertrag, 1. Teil Allgemeine Bestimmungen. Dort steht: „Erstens. Verbesserung der Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Zweitens. Förderung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Drittens. Sicherstellung der hohen Qualität der schulischen Bildung und der Lehrerbildung.“

Positiv ist dabei, dass die Vergleichbarkeit zu gewährleisten ist. Die Länder, die diesen Staatsvertrag in Augenschein genommen haben bzw. ihn auf den Weg bringen wollen, erkennen natürlich die Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring an.

Es werden Ziele definiert, zum Beispiel die Beschaffung und der Austausch von Informationen verknüpft mit Maßnahmen zur Unterrichts- und Qualitätsentwicklung. Das bezieht sich auf die Einzelschule im System bis hin zum gesamten Bildungssystem der Länder.

Erstens. Es werden Wege aufgezeigt, um die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Bildungsstandards beizubehalten. Das gilt für den Gültigkeitsbereich der Fächer Mathematik und Deutsch, die erste Fremdsprache, aber auch Biologie, Chemie und Physik sowie die fortgeführte Fremdsprache in den einzelnen Schularten. Entscheidend ist dabei, dass die Bildungsstandards über die Rahmenlehrpläne für die einzelnen Schularten länderübergreifend umgesetzt werden.

Zweitens wird die Fortbildung für Lehrkräfte forciert, um die Kompetenzentwicklung der Schüler durch Qualitätssteigerungen des Unterrichts zu gewährleisten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Bienst?

Selbstverständlich.

Bitte, Frau Kollegin Stange. An Mikrofon 1 eine Zwischenfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bienst, vielen Dank für die Erläuterungen dazu, was im Bildungsstaatsvertrag steht.

Können Sie uns bitte in der Ihnen zur Verfügung stehenden Zeit sagen, was im Bildungsstaatsvertrag Neues gegenüber dem steht, was die Kultusministerkonferenz bereits seit Jahren beschlossen hat?

Selbstverständlich, Frau

Dr. Stange. Wenn Sie sich noch ein bisschen gedulden können, komme ich gleich dazu. Es sind meiner Meinung nach zwei wichtige Punkte, die sehr neu sind und – so denke ich – in der Zukunft durchschlagenden Erfolg haben werden.

Drittens. Die Länder entwickeln ihre länderspezifischen Abituraufgaben auf der Basis des bundesweit geltenden Bildungsstandards.

Viertens. Die Länder unterstützen die dauerhafte Entwicklung eines länderübergreifenden Aufgabenpools für die Abiturprüfungen.

Ich habe jetzt extra eins bis vier gesagt, weil ich auf die Punkte zwei und vier noch einmal zurückkommen möchte. Hierzu werde ich in der wenigen mir in der ersten Runde zur Verfügung stehenden Redezeit andeuten,

welche Erfahrungen ich zum Beispiel zum Punkt 2 gesammelt habe.

Im Punkt 2 habe ich darauf hingewiesen, dass die Fortbildung für die Lehrkräfte, um die Kompetenzentwicklung der Schüler durch die Qualitätssteigerung des Unterrichts zu gewährleisten, länderübergreifend in gemeinsamer Arbeit forciert wird. Das ist bis jetzt noch nicht der Fall. Aber ich habe die Erfahrung, dass wir gerade im Fortbildungsbereich hier in Sachsen eigenständige Konzeptionen entwickelt haben.

Kollege Bienst, die Redezeit geht zu Ende.

Sofort. Wir haben uns dann über Ländergrenzen hinweg die Berufsbildung angeschaut und haben die Initiative ergriffen, zum Beispiel gemeinsam mit Thüringen solche Fortbildungskonzepte aufzustellen. In der zweiten Runde werde ich Ihnen meine Erfahrungen dazu berichten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war für die einbringende Fraktion der CDU Kollege Bienst. – Für die miteinbringende Fraktion der FDP ergreift jetzt Herr Kollege Bläsner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In vielen bildungspolitischen Diskussionen kommt es irgendwann im Laufe des Abends zur Gretchenfrage: Wie hältst du es mit dem Bildungsföderalismus? Es werden beispielsweise die Probleme der mangelnden Vergleichbarkeit der Abschlüsse angesprochen; es werden die Probleme angesprochen, wenn jemand von einem in ein anderes Bundesland umziehen will, und es wird teilweise zu Recht auf die zahlreichen unterschiedlichen Schulbezeichnungen in Deutschland verwiesen.

Als Bildungspolitiker müssen wir darauf eine Antwort geben. Es gibt diejenigen, die eine sehr populistische und sehr einfache Antwort haben, nämlich: Wir zentralisieren alles, wir geben alles nach Berlin. Oder, in der LightVersion: Wir schaffen das Kooperationsverbot im Grundgesetz ab.

(Annekathrin Giegengack, GRÜNE: Das hat die FDP im Bundestag gefordert!)