Protocol of the Session on January 30, 2013

Wir kommen zur Abstimmung über den § 4 „Freihändige Vergabe“. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Hier gibt es auch keine Stimmenthaltungen, aber Gegenstimmen. Die Mehrheit ist jedoch dafür.

Wir kommen zu § 5 „Prüfung und Wertung der Angebote“. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu gibt es keine Enthaltungen, aber Stimmen dagegen. Mehrheitlich ist § 5 dennoch angenommen.

Wir kommen nun zu § 6 „Weitergabe von Leistungen“. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu gibt es keine Stimmenthaltungen, jedoch Gegenstimmen. Dennoch ist § 6 mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zu § 7 „Sicherheitsleistungen“. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Trotz Gegenstimmen bei keiner Stimmenthaltung ist § 7 mehrheitlich angenommen.

Kommen wir nun zu § 8 „Informationspflicht und Nachprüfungsverfahren“. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es keine Enthaltungen, aber Gegenstimmen. Mehrheitlich ist § 8 dennoch angenommen.

Wir kommen nun zu § 9 „Vergabebericht“. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu gibt es keine Enthaltungen, aber Gegenstimmen. Dennoch kann ich eine mehrheitliche Annahme des § 9 feststellen.

Nun kommen wir zu § 10 „Übergangsvorschrift“. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen, aber Gegenstimmen. Mehrheitlich ist § 10 trotzdem angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über § 11 „Inkrafttreten und Außerkrafttreten“. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer

ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Hierzu stelle ich Folgendes fest: Es gibt keine Enthaltungen, aber Gegenstimmen. Mehrheitlich ist § 11 dennoch angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Anlage zu § 5 Abs. 1. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es keine Enthaltungen. Ich habe zahlreiche Gegenstimmen gesehen. Mehrheitlich ist dieser Anlage zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf „Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz) “ mit der Drucksa

che 5/10276 – Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – in der in der 2. Lesung beschlossenen

Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen, aber zahlreiche Stimmen dagegen. Ich habe aber mehrheitlich gesehen, nein, ich habe gesehen, dass mit großer Mehrheit der Entwurf als Gesetz angenommen wurde und damit beschlossen ist. Meine Damen und Herren! Hat jemand etwas anderes gesehen? Sie haben mich aber gut verstanden.

(Christian Piwarz, CDU: Mehrheitlich nein!)

Mit meiner Stimme habe ich gesehen, dass das Gesetz mehrheitlich angenommen wurde. Dieser Tagesordnungspunkt ist somit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Drucksache 5/10529, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/11065, Beschlussempfehlung des

Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Hierzu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses als Drucksache 5/11065 vor.

Meine Damen und Herren! Weil Sie im Saal Bewegung zulassen, möchte ich darauf hinweisen, dass keine Aussprache vorgesehen ist. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“ mit der Drucksache 5/10529 – Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses. Ich frage zunächst Sie, Herr Schowtka, ob Sie als Berichterstatter das Wort wünschen. – Das ist nicht der Fall. Änderungsanträge liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen die artikelweise Abstimmung vor. Möchte jemand etwas anderes? – Das kann ich nicht sehen. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Überschrift. Wer der Überschrift des Gesetzentwurfes zustimmen möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren! Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Überschrift dennoch mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr.

Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Artikel 1 zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 1 a. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es zahlreiche Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Artikel 1 a ist mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmenthaltungen und Menschen, die nicht mitmachen, dem Artikel 2 mehrheitlich entsprochen worden.

(Allgemeine Heiterkeit – Christian Piwarz, CDU: Wir wollen Sie nicht …)

Meine Damen und Herren! Damit können wir zur Schlussabstimmung kommen. Ich stelle den Entwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen“, Drucksache 5/10529, in der nun eben beendeten 2. Lesung zur Abstimmung. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbibliothek –

Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB)

Drucksache 5/11063, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD, Staatsregierung. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der CDU spricht Frau Abg. Fiedler. Frau Fiedler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) steht als erfolgreiche Wissenschafts-, Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtung leider viel zu selten im Fokus unserer Debatten. Lassen Sie mich kurz aufzeigen, wofür der Name SLUB steht. Sie ist eine der erfolgreichsten, größten und leistungsfähigsten Bibliotheken Deutschlands. Sie hat fast 75 000 angemeldete Besucher mit insgesamt 2,2 Millionen Entleihungen, bietet 345 Öffnungstage, hat insgesamt 405 Mitarbeiter und Gesamtausgaben von 26,5 Millionen Euro. Sie ist als Partner des DRESDENconcept Teil der erfolgreichen Bewerbung im Rahmen der Exzellenzinitiative und wirbt erfolgreich Drittmittelprojekte ein. Beim Blick auf die Veränderungen, denen sich Bibliotheken in den letzten Jahren stellen mussten, ist diese Leistung umso höher anzuerkennen.

Zwar gehören die klassischen Aufgaben wie Sammeln, Archivieren und Informationsversorgung nach wie vor zum Leistungsspektrum, mittlerweile aber nicht mehr nur für gedruckte, sondern zunehmend auch für elektronische Medien. Die digitalisierte Welt ist rasant in die Bibliotheken eingezogen und hat deren Arbeitsaufgaben verändert. So ist, um zur SLUB zurückzukehren, zwar die Anzahl der Entleihungen von Büchern leicht rückläufig. Das wird aber durch die Nutzung digitaler Medien mehr als ausgeglichen. Rund 3 Millionen Volltextzugriffe auf lizenzierte Medien belegen dies eindrucksvoll.

Damit sind wir beim ersten Grund für den vorliegenden Antrag. Der schnelle Wandel der Aufgaben und Bedarfe erwartet flexible Reaktionen. Damit die SLUB diese Anforderungen erfüllen kann, darf sie nicht durch Regularien, die heute nicht mehr passen, aufgehalten werden. Sie muss schneller und flexibler in ihren Handlungsmöglichkeiten werden. Das betrifft insbesondere die Festlegungen im Bereich der Wirtschaftsführung und im Rechnungswesen.

Die SLUB ist mit anderen großen Einrichtungen des Geschäftsbereichs des SMWK mit Blick auf Etat und Verantwortung durchaus vergleichbar. Im Gegensatz zu den Staatlichen Kunstsammlungen oder der Semperoper wird sie bislang aber nur als nachgeordnete Einrichtung geführt. Das war lange durchaus sinnvoll. Der beschrie

bene Prozess macht aber heute andere Rahmenbedingungen notwendig.

Ein Staatsbetrieb bietet größere Spielräume, mehr Handlungsfreiheit und damit die Voraussetzung für schnellere Entscheidungen. Wir wollen andererseits aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass die SLUB fast vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert wird und hoheitliche Aufgaben übernimmt. Den Ausgleich zwischen flexiblen Handlungsmöglichkeiten einerseits und staatlicher Verantwortung andererseits sehen wir am besten in der vorgeschlagenen Organisationsform gewährleistet.

2011 stand die Entwicklung der SLUB schon einmal durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf der Tagesordnung des Landtages. Im Ergebnis des damaligen Beschlusses wurde das neue Steuerungsmodell für die Bibliothek eingeführt und damit eine wichtige Grundlage für die Einrichtung eines Staatsbetriebes gelegt.

Für die gute Arbeit in den letzten eineinhalb Jahren möchte ich mich beim SMWK und dem SMF bedanken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Prozess der Digitalisierung verändert nicht nur die Arbeitsabläufe in einer Bibliothek, er eröffnet zudem zahlreiche neue Möglichkeiten. So wird die Zugänglichkeit zu den Medien erleichtert und verbreitert. Sammlungen und Überlieferungen, die bisher aufgrund konservatorischer Anforderungen kaum oder gar nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden können, können heute digital und dadurch von viel mehr Menschen genutzt werden.

Die Digitalisierung ist für die SLUB, unterstützt durch Forschungsprojekte, ein zentrales Thema geworden. Die dadurch erworbenen Kompetenzen kann sie gut an Bibliotheken im gesamten Land weitergeben. Nicht jede Bibliothek mit ein, zwei oder drei Mitarbeitern kann sich den immer komplexer werdenden Fragestellungen umfassend widmen. Die Kenntnisse und Erfahrungen der SLUB können beispielsweise bei den Lizenzverhandlungen für neue Software, durch die Aufarbeitung der digitalen Medien im Internet und Schulung der Medienkompetenz der Mitarbeiter an die sächsische Bibliothekslandschaft weitergegeben werden. Das macht die SLUB teilweise schon. Wir fordern hier aber eine stärkere Verbindlichkeit und Kooperation. Als Landesbibliothek kann und muss sie bestimmte Servicefunktionen für andere Bibliotheken übernehmen. Diese Rolle soll nun definiert werden.

Dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken zum beiderseitigen

Nutzen gut funktionieren kann, gibt es in Sachsen bereits gute Beispiele. Eines war in der letzten Ausgabe des „Magazins der sächsischen Bibliotheken“ nachzulesen. Dort wurde die gute Zusammenarbeit zwischen der Universitätsbibliothek in Chemnitz und der dortigen Stadtbibliothek beschrieben. Deutlich wurde in diesem Artikel aber auch, dass die Ansprüche an die Bibliothek und ihre Mitarbeiter in den letzten Jahren enorm gewachsen sind. Mit dieser Entwicklung Schritt zu halten ist ohne Vernetzung, Schwerpunktsetzung und Austausch nicht mehr möglich. Dies wollen wir deshalb für Sachsen regeln.