Protocol of the Session on December 13, 2012

Wenn dem so ist, müssen wir an dieser überbordenden Bürokratie nicht festhalten. Die Aufbewahrungspflicht für Dokumente wird mit diesem Gesetz von den 30 Jahren auf zehn Jahre angepasst, und ebendies ist sachgerecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält weitere Neuerungen. Die würde ich an der Stelle gern wiederholen, falls sie bei den abschweifenden Äußerungen meines Kollegen zu kurz gekommen sind.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Die Früherkennungsuntersuchungen sollen entsprechend dem Hinweis der Hebammen um erforderliche Schutzimpfungen ergänzt werden. Wir möchten keine Kühe in den Krankenhäusern. Die Versorgung des Neugeborenen durch die Hebammen wird flexibler gestaltet und an dem

Einzelfall ausgerichtet. Die regelmäßige Untersuchung des Neugeborenen in den ersten zehn Tagen nach der Geburt soll flexibilisiert werden. Hebammen sollen, wenn es die Gesundheit des Kindes erfordert, nicht an die ersten zehn Tage gebunden sein, sondern in dem entsprechenden Umfang reagieren können.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Alles in allem begrüßen wir diesen Gesetzentwurf mit der entsprechenden Wertschätzung. Er enthält viele Neuerungen und setzt die Forderungen, die die Hebammen für sich gefunden haben, auch um. Daher werden wir dem Gesetzentwurf im Weihnachtsplenum freudestrahlend zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Jetzt bitte ich Frau Herrmann, Fraktion GRÜNE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erwarte im Plenum keine Nachhilfe im Lesen der Bibel.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Das mache ich zu Hause und wenn ich meine, dass der richtige Zeitpunkt da ist.

(Christian Piwarz, CDU: Frau Herrmann, man kann auch mal lächeln dabei!)

Das Thema Humor und eine Sache der Lächerlichkeit preisgeben ist ein himmelweiter Unterschied. Ich weiß nicht, wie die Hebammen das sehen werden, wenn hier so eine Rede zu diesem Thema abgeliefert wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Es wäre ganz gut, wenn sie es zu lesen bekämen. Das werden wir sicher organisieren.

Dass dieser Gesetzentwurf im Ausschuss nicht umstritten war, ist gesagt worden. Ich werde die einzelnen Regelungen hier nicht noch einmal aufgreifen. Weshalb es wichtig ist, sich diesem Thema jenseits von Büttenreden zu widmen, liegt daran, dass mit diesem Gesetzentwurf die zukünftige Existenz der Hebammen nicht gesichert ist. Das fällt zwar nicht in die Landeskompetenz, wofür wir aber trotzdem eintreten und die Ministerin, die schon auf Bundesebene agiert hat, unterstützen sollten.

Wir haben ein großes Problem mit der Vergütung der Hebammen. Das liegt vor allem daran, dass die Haftpflichtprämien für Hebammen von 2 370 Euro – und das ist auch schon wesentlich mehr als vor Jahren – seit Juli 2012 auf 4 242 Euro angestiegen sind. Wenn man weiß, was Hebammen für die Geburtsbegleitung bekommen, dann kann man sich unschwer vorstellen, dass diese hohen Prämien viele Hebammen dazu bringt, ihren Beruf aufzugeben.

Das ist eklatant, weil wir auf die Leistungen von Hebammen angewiesen sind, es sei denn, alle Männer hier im Raum sind in der Lage, ihre Frauen bei der Geburt ohne Hebamme zu begleiten, wie es Herr Krauß dargestellt hat. Das wäre für sie eine Option, auf die Hebamme zu verzichten. Die allermeisten Frauen im Land wollen von einer Hebamme begleitet werden, vor der Geburt, während der Geburt und nach der Geburt. Dazu müssen wir sicherstellen, dass es auch in Zukunft noch Hebammen gibt.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE, und Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE)

Erst in dieser Woche ist auf Bundesebene die Schiedsstelle zusammengetreten, die sich mit der Erhöhung der Hebammenvergütung auseinandergesetzt hat. Diese

Schiedsstelle hat sich, obwohl das Konzept der Hebammen schon seit August vorlag, auf Ende Januar vertagt. Seitdem verschicken die Hebammen Briefe, weil sie schon lange darauf warten, dass mit der Anhebung der Vergütung ihre Existenz gesichert wird und sie sich jetzt wieder verschaukelt fühlen. Ich finde, vor diesem Hintergrund kann man über dieses Thema hier nicht so reden, wie es der Kollege Krauß getan hat.

Vielmehr sollten wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen zu unterstützen, und gleichzeitig eine Datengrundlage zur ambulanten Hebammenversorgung schaffen. Das ist wichtig, damit wir wissen, welche Leistungen die Hebammen im Land anbieten und welche Leistungen der Hebammen nachgefragt werden. Des Weiteren müssen wir – und das ist nicht nur für die Hebammen wichtig – über den Härtefallfonds im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Patientenrechtegesetz nachdenken. Das will der derzeitige Gesundheitsminister Bahr nicht. Nicht nur Hebammen, auch Krankenhäuser geraten zunehmend in Existenznot. Für den Gesundheitsbereich gibt es aktuell noch vier Versicherer, die Krankenhäuser haftpflichtversichern. Man kann sich vorstellen, wie bei vier Versicherern Wettbewerb noch aussieht. Wir müssen über den Härtefallfonds nachdenken, weil dieser die Versicherungsleistungen reduzieren würde. Einzelne Schadensereignisse, die aber sehr teuer sind, führen dazu, dass Versicherungsleistungen aktuell auf diesem Niveau sind.

Genannte Aufgaben sollten wir der Ministerin mitgeben, dass sie sie auf Bundesebene zur Sprache bringt. Deshalb ist es durchaus wichtig, dass wir über dieses Thema jenseits von Klamauk reden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Herr Dr. Müller für die NPD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetzentwurf in der durch die Koalition im Sozialausschuss geänderten Form zustimmen, um die Gesetzeslage an die erlebte

Realität der Hebammen in Sachsen anzupassen. Besonders begrüßen wir die Initiative der Staatsregierung, gemeinsam mit der Bundesebene für eine bessere Vergütungssituation bei den Hebammen zu sorgen, denn leider haben viele Krankenhäuser in Sachsen die Hebammen in die Freiberuflichkeit „outgesourct“, wo einmal mehr eine ausreichende finanzielle Ausstattung zur Existenzsicherung vonnöten ist.

Gerade auf die bisher geringe Vergütung haben wir in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Umso mehr freut uns, dass die Staatsregierung das jetzt genauso sieht und Abhilfe schaffen will. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Politik überparteilich funktionieren kann. Hoffentlich zeigen Sie sich künftig lernfähig und sind auch bei anderen Initiativen, Ideen und Konzepten bereit, auf Ihre unterschiedlichen ideologischen Einfärbungen zu verzichten und stattdessen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Das wäre doch mal ein tolles Weihnachtsgeschenk für die Sachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann erhält Frau Staatministerin Clauß das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für die Debatte. Alles, was das Gesetz anbelangt und wichtig war, ist richtig wiedergegeben worden. Nochmals in Ihre Richtung, Frau Kollegin Lauterbach – was Hand und Fuß hat, dauert mindestens neun Monate, deswegen hat auch der Gesetzentwurf etwas länger gedauert. Ansonsten wissen Sie, dass wir uns auf Bundesebene gerade länderübergreifend auf der Gesundheitsministerkonferenz für unsere Hebammen sehr eingesetzt haben. Alles andere gebe ich zu Protokoll.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Dann kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hebammengesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich kann auch die Überschrift, Artikel 1, 2 und 3 zusammenfassen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit sind die Überschrift und die Artikel 1 bis 3 beschlossen.

Wir kommen zur Gesamtabstimmung. Wer gibt seine Zustimmung zum Gesetz? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch hier Einstimmigkeit. Damit ist der Gesetzentwurf als Gesetz beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Erklärung zu Protokoll

Das Sächsische Hebammengesetz gibt es seit 15 Jahren. Seitdem hat sich viel verändert, das muss sich nun auch in dem Gesetz niederschlagen. Deshalb haben wir die Novellierung des Sächsischen Hebammengesetzes vorgenommen. Dabei haben wir auch die praktischen Erfahrungen unserer sächsischen Hebammen berücksichtigt; denn sie sind die Experten und wissen, welche gesetzlichen Grundlagen für ihren Beruf notwendig sind.

Aber: Die Grundzüge des Gesetzes haben wir erhalten, die Novellierung bedeutet keine grundsätzliche Neugestaltung.

Fünf Kernpunkte:

Erstens: Nach derzeitigem Hebammengesetz dürfen Hebammen und Entbindungshelfer Blut für ScreeningUntersuchungen entnehmen – eigenverantwortlich und ohne ärztlichen Auftrag. Mit dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen vom 1. Februar 2010 ist das nur noch Ärzten erlaubt. Daran haben wir das neue Hebammengesetz angepasst.

Zweitens: Mit der Novellierung konnten wir die Hinweispflicht erweitern und damit unserem Konzept des präventiven Kinderschutzes nachkommen. Mit dem neuen Gesetz sollen Hebammen Eltern auf Schutzimpfungen

und Früherkennungsuntersuchungen stärker aufmerksam machen – zum Wohl unserer Kleinsten.

Drittens: Die Fortbildung von Hebammen und Entbindungspflegern nimmt einen größeren Stellenwert ein. Im neuen Gesetz sind 60 Fortbildungsstunden in drei Jahren vorgesehen. Hier sollen neben fachlich-handwerklichen Fähigkeiten auch kommunikative, soziale, methodische und ethische Kompetenzen verbessert werden, um den gestiegenen Anforderungen an jede einzelne Hebamme im Berufsalltag gerecht zu werden.

Viertens: Die Aufbewahrungspflicht wurde von 30 auf zehn Jahre gesenkt, außer es stehen wichtige Gründe entgegen. Gerade freiberufliche Hebammen sind mit der alten Regelung schnell an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt.

Fünftens: Für den Notfall schaffen wir für Hebammen und Entbindungshelfer die Möglichkeit, fachlich inkorrekte Anweisungen zu dokumentieren, aber nicht ausführen zu müssen, wenn sie von einem nicht geburtshilflich ausgebildeten Arzt stammen. Die Weisungsbefugnis eines Facharztes für Gynäkologie und Geburtshilfe bleibt davon unberührt. Damit gehen wir den nächsten Schritt zu unserem Ziel der Deregulierung und Entbürokratisierung.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.