Insofern habe ich gedacht, dass wir doch nicht alles so bierernst nehmen müssen. Es wird auch den einen oder anderen Abgeordneten mit Humor geben, vielleicht nicht bei der SPD, aber vielleicht bei den anderen Parteien.
Solche melodischen und bedeutungsschweren Sätze sind eine gute Begründung, weshalb wir 132 Abgeordnete brauchen, denn wenn wir weniger wären, gäbe es gar nicht mehr die Zeit, so formvollendet zu formulieren.
Auf jeden Fall waren auch die Hebammen von unserem Gesetz sehr angetan. Ihr Verband stimmte ein Loblied auf uns an, und auch im Ausschuss herrschte himmlische Eintracht. Alle Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu.
Zuerst einmal Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Dokumentationen. Die Dokumentation muss die Hebamme nicht mehr 30 Jahre aufheben, sondern zehn Jahre. Was ist eine Dokumentation? In letzter Zeit habe ich keine aktuelle gelesen. Vor 2 000 Jahren gab es natürlich auch schon Dokumentationen, die zum Beispiel so losgingen: „Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzet würde, und diese Schätzung war die allererste und geschah zu der Zeit, als Cyrenius Landpfleger in Syrien war.“
Wie es weitergeht, können Sie in der Bibel bei Lukas 2 nachlesen, bei Kollegen Weichert erfragen oder ganz früh in der Christmette am 25. Dezember erfahren.
Auch wenn wir jetzt die Aufbewahrungsfristen für Dokumente verkürzen – die Kirche möge sich an uns kein Beispiel nehmen. Der Bericht von der Geburt Jesu Christi
Was regeln wir noch, meine sehr geehrten Damen und Herren? Die Konkretisierung der Schweigepflicht. In der Vergangenheit wurde häufig gegen die Schweigepflicht verstoßen. Vor 2 000 Jahren erzählten die Engel wildfremden Hirten von der Geburt des Kindes. Damals war das noch möglich, schließlich gab es noch keinen Datenschutzbeauftragten.
Damit keiner über die Geburt redet, haben wir die Schweigepflicht verschärft. Der Datenschutzbeauftragte hätte damals ganz viel Arbeit gehabt. Nicht nur die Engel waren sehr gesprächig, auch in der Anonymität des Weltalls wurde gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Im Matthäus-Evangelium wird berichtet, dass Sterndeuter durch einen aufgehenden Stern von der Geburt erfuhren.
Mit der Konkretisierung der Schweigepflicht haben wir dem einen Riegel vorgeschoben. Weder an Hauswände, geschweige denn ans Himmelszelt darf etwas über die Geburt von Babys geschrieben werden. Auch Engel dürfen künftig nicht mehr plaudern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wollen wir noch neu regeln? Wir wollen die Aufgaben der Hebammen erweitern. Natürlich wollen wir an dem festhalten, was sich bewährt hat. Hebammen sollen zum Beispiel weiterhin eine angemessene Aufklärung und Beratung in Fragen der Familienplanung geben. Wie gesagt, vor 2 000 Jahren war wohl keine Hebamme bei der Geburt des Jesuskindes dabei. Es konnte vermutlich auch keine Hebamme im Vorfeld aufklären und beraten. Ohne Aufklärung ging es aber auch damals nicht zu. Damals machte das noch der Engel Gabriel. Er kam zu Maria und sagte – so berichtet es uns die Bibel –: „Fürchte dich nicht, Maria, du hast Gnade bei Gott gefunden. Siehe, du wirst schwanger werden und einen Sohn gebären, und du sollst ihm den Namen Jesus geben.“
Sie können aus der Bibel eine ganze Menge lernen. Für Sie ist das gerade eine gute Weiterbildungsveranstaltung.
Engel gibt es zwar auch noch heute. Aufgrund deren vielfältiger Aufgaben haben wir uns gegen die Beauftragung der Engel mittels eines eigenen Engelgesetzes entschieden, sondern auf die Hebammen zurückgegriffen, die für Aufklärung verantwortlich sind. Doch auch eine Hebamme kann ein Engel sein.
Neben der bereits bekannten Aufgabe für die Hebammen – natürlich eine angemessene Aufklärung oder die Vorbereitung auf die Elternschaft – haben wir eine neue Aufga
be ins Gesetz aufgenommen. Und zwar müssen die Hebammen die Eltern auf Schutzimpfungen für Neugeborene hinweisen. Im Stall zu Bethlehem, wo das Kind bei Ochs‘ und Esel auf Heu und auf Stroh lag, konnte man sich Impfungen noch schenken. Die Grundimmunisierung erfolgte dort automatisch. Anders als in unseren klinisch sterilen Krankenhäusern.
Als Gesetzgeber hätten wir zwei Möglichkeiten gehabt: Entweder wir verpflichten die Krankenhäuser, in den Geburtskliniken Kühe zu halten und Stroh auszustreuen, oder wir werben für Schutzimpfungen. Wir haben uns für Schutzimpfungen entschieden, weil unsere Ärzte nicht noch mit anderen berufsfremden Aufgaben beschäftigt werden sollten. Schon heute verbringt der Arzt drei Stunden pro Tag am Schreibtisch. Wenn er jetzt noch drei zusätzliche Stunden im Kuhstall verbringen müsste, hätte er gar keine Zeit mehr für die Patienten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen, legen wir Ihnen heute ein wohl überlegtes Gesetz vor. Sie dürfen heute im Advent selbst einmal Geburtshelfer sein hier in der Babyhauptstadt Deutschlands, wo kleine Kinder nicht in Zwangsjacken gesteckt werden. Sie dürfen unserem kleinen Gesetz helfen, dass es das Licht der Welt erblickt. Bitte stimmen Sie zu.
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer es bis jetzt noch nicht gemerkt hat: Es wird Weihnachten.
Herr Krauß hat es uns gerade nahegebracht – vielen Dank für diese Erläuterungen –, und es gibt sogar Geschenke für Menschen, die schon lange darauf warten. Doch beschenkt werden diesmal nicht die Kinder, sondern ebenjene, die die Kinder mit auf die Welt bringen. Die Probleme der Hebammen und Gesundheitspfleger beschäftigen uns nun schon zwei Jahre und mehr. Die Hebammen kämpften auf der Straße für ihre Rechte. Die Staatsregierung wusste auf die Große Anfrage zur Situation der Hebammen in Sachsen nicht so wirklich viel zu antworten.
Deshalb haben wir es immer für richtig und wichtig erachtet, auf die besonderen Sorgen und Nöte dieses Berufsstandes aufmerksam zu machen. Heute liegt uns nun endlich – endlich! – ein Gesetzentwurf vor, mit dem auch die Hebammen, der Hebammenverband leben kann. Aber ein so wirklich großer Wurf ist es nicht geworden. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Nun noch einmal verkürzt zum Mitschreiben, Herr Wehner: Es gibt verschiedene Punkte im Änderungsgesetz und ich will es mal ein wenig komprimieren:
Die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten – das heißt, die Hebammen haben mehr Zeit für Eltern und müssen sich weniger um Papierkram kümmern –, die Konkretisierung der Fortbildung und der Schweigepflicht – damit erhalten Gesundheitspfleger mehr rechtliche Sicherheiten und können sich auf den aktuellen Sachstand konzentrieren –, die Verpflichtung zur Impfberatung. Aber es gibt auch Streichungen von Befugnissen. Sie sorgen dafür, dass sich Hebammen künftig noch besser auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Und das war schon alles.
Für diese wenigen Punkte ist das Gesetz ein ganz schönes Elefantenbaby geworden. Die Hebammen warten seit Monaten auf diese schwere Geburt. Sie brauchen dieses Gesetz dringend für ihre Arbeit und haben darum gebeten, dieses Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Aber das haben Sie schon im Sommer gemacht.
Die Fraktion DIE LINKE wird diesem Gesetz daher zustimmen. Ich habe trotzdem noch ein Problem mit diesem Gesetz, ein einziges: Es ist notwendig, Fortbildungen ins Gesetz zu schreiben – das sehen auch die Hebammen so. Über die Finanzierung der Fortbildungen gibt es jedoch keine Aussage. Es ist nicht geklärt, wer die Fortbildung bezahlt, wenn sie zur Pflicht wird, und ich fürchte, die Kosten werden wieder einmal die Hebammen tragen müssen.
Mein Dank geht heute an die Hebammen. Ich wünsche ihnen eine schöne Weihnachtszeit, auch wenn einige an den Feiertagen den Dienst im Kreißsaal absichern müssen. Auch deshalb haben sie es verdient, heute nun endlich dieses Geschenk in Form eines Gesetzes zu erhalten.
(Beifall bei den LINKEN und der Staatsministerin Christine Clauß – Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Keine Hebamme ohne Mütter!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Nachdem Herr Krauß so den Weihnachtsfrieden herbeigesehnt und die Verkündungspflichten alle eingehalten hat – wir freuen uns, dass er uns als Koalitionspartner dieses Jahr besonders berücksichtigt –, würde ich gern auf die inhaltlichen
Seit nunmehr 14 Jahren gibt es das Sächsische Hebammengesetz. In 14 Jahren ändert sich viel. Man braucht nicht immer 2 000 Jahre, manchmal reichen auch schon 14 Jahre, um die Anforderungen in der Praxis den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen zu müssen. Das betrifft die Rechtsprechung und ganz spezielle einzelne Rechtsfragen. Diese müssen wir nun auch in unseren Landesgesetzen berücksichtigen. Deshalb nehmen wir jetzt die Novellierung des Hebammengesetzes in die Hand.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der zunehmenden Bedeutung eines lebenslangen Lernens wollen wir mit diesem Hebammengesetz vor allem die Fortbildungspflicht in Art und Umfang konkretisieren. Deswegen wird das Thema Qualitätssicherung und Fortbildung nunmehr auch in einem eigenen Paragrafen im Gesetz verankert. Qualitätssicherung ist gerade bei diesen eigenverantwortlichen Tätigkeiten im gesundheitlichen Bereich enorm wichtig. Wenn man beispielsweise auf der Seite des Sächsischen Hebammenverbandes nachschaut, werden sehr viele Fort- und Weiterbildungsangebote deutlich, und ich sehe, dass dieser Anspruch an Fortbildung sehr verantwortungsbewusst umgesetzt wird.
Unsere Hebammen arbeiten auf einem sehr hohen Niveau. Sie versorgen Schwangere, Gebärende und Neugeborene mit professioneller Hilfe. An dieser Stelle möchte auch ich den Dank, der schon ausgesprochen wurde, bekräftigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus wollen wir Erleichterung im Bereich der Bürokratie schaffen. Das betrifft vor allem die Dokumentationspflicht. Dass Dokumente tatsächlich 30 Jahre aufbewahrt werden können, ist in der Praxis einerseits eine Frage von Kapazitäten – auch wenn man heute noch Dokumente von vor 2 000 Jahren finden kann; wahrscheinlich nicht in jedem Haushalt persönlich –, und es ist andererseits auch die Frage der Anwendung. Schadensersatzansprüche, bei denen es um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht, werden in der Regel in den ersten zehn Jahren geltend gemacht – vor allem dann, wenn es um die Betreuung durch die Hebammen geht.