Frau Bonk, ich habe nicht erkannt, dass Herr Biesok punktweise Abstimmung gefordert hat. Die Interpretation der Aussagen von Herrn Biesok obliegt nicht Ihnen. Sie können eine punktweise Abstimmung beantragen, wenn Sie das wollen. Ich frage Sie: Möchten Sie das?
Ich kann das durchaus interpretieren. Aber wenn das nicht der Fall gewesen ist, dann beantrage ich die punktweise Abstimmung von Punkt I.1 und die Punkte I.2 und Punkt I.3 getrennt.
Frau Bonk, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie soeben beantragt, die Punkte I, Ziffern 1, 2 und 3 getrennt abzustimmen.
Dann werden wir so verfahren. Ich lasse abstimmen über die Drucksache 5/8552. Es wurde von der Fraktion DIE LINKE beantragt, den Punkt I, Ziffern 1 und 2 getrennt von Punkt I.3 abzustimmen. Insofern verfahren wir so.
Ich rufe auf den Punkt I, Ziffern 1 und 2. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafürstimmen ist dem Punkt I, Unterpunkte 1 und 2 mehrheitlich nicht zugestimmt worden,
Ich lasse über Punkt I.3 abstimmen. Wenn Sie diesem Punkt Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafürstimmen ist dem Punkt I.3 mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Punkt II. Wenn Sie diesem Punkt Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafürstimmen ist der Punkt II nicht angenommen worden.
Da sich bei allen drei Abstimmungen keine Mehrheit für die einzelnen Punkte des Entschließungsantrages gefunden hat, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Hähnel für die CDU-Fraktion das Wort.
1. Dezember 2009 trat der Lissabon-Vertrag in Kraft. Durch diesen erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein größeres Mitspracherecht in der Ausrichtung Europas. Auch die nationalen Parlamente erhalten durch das Subsidiaritäts- bzw. Verhältnismäßigkeitsprinzip mehr Rechte.
Aus diesem Grund wurde am 20. April 2011 eine Subsidiaritätsvereinbarung zwischen der Staatsregierung und dem Sächsischen Landtag geschlossen. In dieser Vereinbarung wurde unter anderem festgelegt, wie die Staatsregierung den Landtag über EU-Gesetzgebungsakte zu informieren hat, wie die Übermittlung der Unterlagen des Bundesrates in der Frage des Subsidiaritätsfrühwarnsystems erfolgen soll und wie die Stellungnahmen des Landtages zu diesem Thema von der Staatsregierung zu behandeln sind.
Weiterhin hat die Staatsregierung den Landtag halbjährlich über die Entwicklung der sächsischen Europapolitik zu informieren. Dieser Bericht liegt nun dem Parlament in der Drucksache 5/7986 vor. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen der Koalition bei der Staatsregierung recht herzlich bedanken.
Im Folgenden möchte ich kurz auf die wichtigsten Inhalte der in diesem Bericht enthaltenen Punkte eingehen. Die Europäische Union definiert sechs Schlüsseltechnologien,
die sogenannten KET. Die dazu erarbeiteten Strategien sind für Sachsen besonders im Bereich der Mikro- und Nanoelektronik und dem Maschinenbau von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Von einer ausgewählten Sachverständigengruppe wurden Empfehlungen erarbeitet. Bei deren Umsetzung im Rahmen dieser Schlüsseltechnologien würde der Freistaat mit deutlich höheren Fördermitteln überproportional profitieren können. Ich als Chemnitzer Abgeordneter freue mich besonders über die Chance, da viele Unternehmen in meiner Heimatstadt im Maschinenbau weltweit führend sind. Sie würden von dieser Entwicklung profitieren. Ich bitte die Staatsregierung, die sächsischen Interessen in dieser Richtung weiterhin intensiv voranzutreiben.
Weiterhin wird über den aktuellen Stand der transeuropäischen Netze und der TEN-V-Leitlinien berichtet. Da Sachsen mitten in Europa liegt, ist der Ausbau einer leistungsfähigen, grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Sachsen hat hierbei die Möglichkeit der Wegweisung bzw. der Empfehlung an den Bund. Die Bundesregierung meldet die Prioritäten der Verkehrsinfrastruktur bei der Europäischen Union an.
Im Schienenverkehr sind das die Strecken Prag über Dresden, Leipzig, Berlin mit der Anbindung der Häfen Hamburg, Bremen und Rostock, die Strecken Dresden– Görlitz–Breslau und die Verkehrsanbindung Berlin– Halle–Leipzig–Erfurt weiter nach Süddeutschland, im Bereich der Straße die sächsischen Autobahnabschnitte der A 13, A 4, A 17 und A 14, weiterhin der Flughafen Leipzig und im Bereich der Wasserstraßen die Elbe und der Hafen Dresden. Für den Ausbau des TEN-Verkehrs
Weiterhin wird auf Änderungen zum Schengener Abkommen hingewiesen. Die Zuständigkeit für die Entscheidung der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen soll bei der Kommission liegen. Sachsen mit seinen Außengrenzen zu der Tschechischen Republik und der Republik Polen wären davon betroffen. Wir sind davon überzeugt, dass die Entscheidung bei den einzelnen Ländern liegen sollte. Aus diesem Grund hat Sachsen, gemeinsam mit Bayern, im Bundesrat einen Antrag eingereicht, der auf unsere Bedenken im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der Vollzugsprobleme hinweist. Leider war dieser Antrag ohne Erfolg.
Als sehr wichtig erachte ich die im Punkt 4 genannte EUKohäsionspolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020. Obwohl wir in Sachsen aufgrund des Fleißes unserer Bürger und aufgrund der richtigen politischen Entscheidungen der Koalition wirtschaftlich überdurchschnittlich erfolgreich sind, ist der Nachholbedarf gegenüber den alten Bundesländern immer noch sehr groß.
Alle sächsischen Regionen benötigen die Unterstützung der Europäischen Union durch europäische Fördermittel. Ich ermutige die Staatsregierung hiermit wiederholt, sich weiter für eine maximale Fördermittelhöhe für die kommenden Förderperioden einzusetzen.
Besonders hervorheben möchte ich die europapolitische Entwicklung im Rahmen des EU-Bildungsprogramms für den Zeitraum 2014 bis 2020. Der Freistaat profitiert von verschiedenen Programmen im Bereich der Schule, Hochschule und beruflichen Bildung. Es wird hier eine neue Bündelung bestehender Programme geplant. Die neuen Programme sollen nicht nur die Bildung, sondern auch die Jugend und den Sport umfassen. Hier müssen wir die genauen Vorschläge abwarten, aber ich sehe dieser Entwicklung zunächst positiv entgegen. Ich hoffe, man kann einen Teil dieser Mittel für den von der Koalition angestrebten Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen nutzen.
Ich weise in diesem Zusammenhang auf den von der CDU und FDP am 13.10.2011 eingebrachten Antrag „Jugendaustausch zwischen Sachsen und seinen europäischen Nachbarn ausbauen – Verständigung und Zusammenarbeit fördern“ hin. Die weiteren Ausführungen der Unterrichtung umfassen das Forschungsprogramm „Horizont“, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Lebensmittelkennzeichnung und die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Dies ist der erste Bericht, und ich denke, dass dieser für uns als Entscheidungsträger aufschlussreich war. Selbst
verständlich gibt es immer die Möglichkeit für Verbesserungen. Ich würde mir für den nächsten Bericht etwas mehr Ausführlichkeit wünschen, zum Beispiel in der Hervorhebung sächsischer Interessen. Beim Punkt Verkehrsinfrastruktur hätte ich gern gewusst, wie sich Sachsen zum Flughafen Leipzig, zum Hafen Dresden oder auch zur Elbe positioniert. In welche Richtung sollte die weitere sächsische Europapolitik aus den Erkenntnissen dieses Berichtes verstärkt gehen?
Aber alles das kann die Staatsregierung in die nächsten Berichte einarbeiten. Nach einem Jahr ist die vertraglich festgelegte Erprobungsphase für diesen Bericht beendet. Ich gehe davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine Verbesserung erfolgen wird.
Ansonsten haben wir die Möglichkeit, das Verfahren gegebenenfalls anzupassen. Wir werden diesem Bericht zustimmen.
Das war Kollege Hähnel für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Kollege Kosel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über ein europapolitisches Novum in diesem Hohen Haus: den ersten Halbjahresbericht zur Entwicklung der sächsischen Europapolitik.
Die Erwartungshaltung war groß, die Enttäuschung ist es auch. Mit einem Trostpflaster nach dem Motto „Beim ersten Mal, da tut‘s noch weh“ sollten wir uns jedoch nicht abspeisen lassen. Damit die nächsten europapolitischen Halbjahresberichte besser werden, ist Kritik nicht Nörgelei, sondern nötig und sachdienlich.