Protocol of the Session on January 25, 2012

Erstens haben wir in die Qualität der Beratung investiert, denn die Beratungsfälle werden rechtlich immer komplizierter, und zweitens hat sich die Umstellung der Finanzierung von einer Fallpauschale hin zur Projektförderung als erfolgreich erwiesen. Die genannten Klagen sollte man nicht so im Raum stehen lassen, sondern richtig untersetzen. Die von Ihnen geforderten Maßnahmen sind also bereits überholt.

Ebenso verhält es sich mit der Finanzierung der Verbraucherarbeit. Bereits vor zwei Jahren – das wurde hier sehr sachgerecht vorgetragen – haben wir mit der Verbraucherzentrale eine Vereinbarung getroffen, um hier Planungssicherheit zu gewährleisten. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale haben wir den Finanzierungsrahmen festgelegt sowie Leistungs- und Qualitätsanforderungen verankert. Mit etwas mehr als 50 Cent pro Einwohner liegen wir – und auch das muss einmal deutlich gesagt werden – bundesweit auf Rang zwei der Förderung. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die sächsische Verbraucherzentrale mit den Fördermitteln des Freistaates eine hervorragende Arbeit macht.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Das soll so bleiben. Deshalb arbeiten wir daran, diese Vereinbarung über 2012 hinaus fortzuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch beim Verbraucherinformationsgesetz haben wir viel erreicht. Frau Bundesministerin Aigner hat in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern dieses Gesetz verbessert. So werden Antworten auf Verbraucherfragen schneller gegeben werden können. Außerdem hat sich das Verbraucherinformationsgesetz in finanzieller Hinsicht geändert und inhaltlich erweitert. Das heißt, die meisten Auskünfte werden jetzt kostenfrei. Bisher waren die Auskünfte über Verstöße kostenfrei und sonstige Informationen kostenpflichtig. Jetzt sind die sonstigen Informationen bis

250 Euro, berechnet nach Arbeitsaufwand, kostenfrei. Statistisch gesehen sind das die meisten Anfragen. Die inhaltliche Erweiterung bezieht sich auf die technischen Geräte, die jetzt auch unter den Informationsanspruch fallen, denn bisher bezog sich das Verbraucherinformationsgesetz nur auf Lebensmittel und Futtermittel. Das neue VIG wurde im Anwendungsbereich um Gebrauchsgegenstände nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz erweitert. So können jetzt auch Informationen über technische Geräte abgefragt werden.

Sie sehen, es wird mehr Transparenz hergestellt und die Interessen der Unternehmen bleiben ebenfalls gewahrt. Hier ist ein fairer Interessenausgleich gelungen, so wie ich ihn bereits in meiner Fachregierungserklärung gefordert hatte. Auch in die Verbrauchersicherheit im Internet haben wir viel Kraft gesteckt. Es hat sich bewährt, dass wir für eine europaweite Lösung gekämpft haben, denn die Button-Lösung gegen die Abo-Fallen ist die einzig sinnvolle Lösung. Sie kommt nun sogar europaweit, denn schließlich macht das Internet an Landesgrenzen nicht halt. Das ist ein sehr beachtlicher Erfolg; das muss man auch noch einmal deutlich sagen. Genauso wie wir die europaweite Lösung der Abo-Fallen im Internet brauchen, ist eine bundesweite Lösung für die Transparenz der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen wichtig. Wir waren uns als Ministerkollegen einig, dass wir das schaffen, wenn wir zusammenbleiben und uns nicht auseinanderdividieren lassen, denn Vergleichbarkeit muss überall gesichert sein.

Die Angaben an der Eingangstür des Bäckers, des Fleischers oder des Wirtes werden für jeden verständlich sein. Noch sind die letzten Fragen zwischen dem Verbraucherschutzministerium des Bundes und dem Wirtschaftsministerium des Bundes zu klären. Deshalb haben wir es uns zum Prinzip gemacht, die beteiligten Verbände über aktuelle Änderungen in der Sachlage zu informieren, sei es durch Beratungen in unserem Haus oder durch die Teilnahme an Info-Veranstaltungen. Sachsen hilft zudem weiterhin bei der interministeriellen Abstimmung auf Bundesebene. Der nächste Termin ist der 28. Februar auf Arbeitsleiterebene der Länder in Berlin.

Ja, meine Damen und Herren, schon die wenigen Beispiele zeigen: Der Verbraucherschutz ist bei der Sächsischen Staatsregierung gut aufgehoben. Ich danke nochmals allen, die uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. – Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Bonk. Sie haben das Wort, Frau Bonk.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke allen, die sich in inhaltlicher Weise an der Debatte beteiligt haben. Ich danke auch Frau Clauß

für die Ausführungen, ich muss aber anfügen, dass es trotz der umfänglich angekündigten neuen Zahlen, mit Verlaub, einfach nicht stimmt, dass die Anzahl der Insolvenzen im vergangenen Jahr gesunken ist. Mit Zahlen des Statistischen Landesamtes bin ich darauf eingegangen, dass wir einen weiterhin steigenden Bedarf und steigende Fallzahlen haben. Wir können das gern noch einmal in aller Ruhe angschauen oder im Ausschuss besprechen. Aber das sollte man hier nicht verzerren, denn dieser gestiegene Bedarf erfordert die Maßnahmen, die wir in unserem Antrag in Teil II fordern.

Meine Damen und Herren, dieses Jubelwesen auch bei der Koalition, sich selbst immer dafür zu beklatschen, dass alles auf einem guten Wege sei, auch mit dem Weg der Familie Mustermann, trägt vielleicht zum Wohlgefühl bei, aber an keiner Stelle zu einer positiven Entwicklung anhand der Probleme. Deswegen ist es bedauerlich, dass von Ihnen auf die Punkte nicht weiter inhaltlich eingegangen worden ist.

Frau Ministerin, Sie haben auch jetzt wieder zum Internet und zur Verknüpfung von Daten und Verbraucherschutz ausschließlich über die Buttonlösung gesprochen und ansonsten das Thema als Überschrift benannt. Dazu muss ich sagen, das kann natürlich nicht befriedigen und reicht nicht für die nächste Verbraucherberichterstattung. Wir heben damit hervor, dass es auch eine Anforderung für die weitere Entwicklung und Arbeit des Ministeriums ist, darüber mehr zu erfahren.

Ich kann Ihnen ankündigen, dass alle diese Punkte auch in Teil I weiterhin Themen sein werden, die wir im Ausschuss und im Plenum des Landtags auf die Tagesordnung setzen, um zu begleiten, wie sich die Sachlage wirklich entwickelt.

Von vielen Rednerinnen ist darauf hingewiesen worden, dass die Verbraucherinsolvenzberatung in dieser Struktur massive Einschnitte hinnehmen musste und einer Veränderung bedarf. Um die Frage nach unserer Formulierung zu beantworten: Wir haben das extra so formuliert, um darauf hinzuweisen, dass die Lage so, wie sie jetzt ist, nicht bleiben kann, also die Ablösung von der Fallpauschale und der alten Regelung, aber in gewisser Weise ergebnisoffen zu formulieren und mit den Verbänden, die im fachlichen Prozess gewesen sind, über ihre Finanzierung zu sprechen.

Kollege Jurk, ich denke, dass diese Diskussion auch von uns weiterzuführen ist und mit den Verbänden geführt werden sollte, weil diese in ihrem Prozess unterbrochen gewesen sind. Vielleicht ist das für Sie auch eine ausreichende Erläuterung, um trotzdem zustimmen zu können.

Frau Schütz, wenn Sie bei steigenden Bedarfen in größeren Kreisen immer noch sagen, bei der Hälfte der Beratungsstellen sei alles in Ordnung, kann ich Ihnen sagen, dass wir auf andere Schwerpunkte setzen. Wir setzen das Verbraucherinformationsinteresse vor das Interesse am Betriebsgeheimnis der Unternehmen. Wir können Ihnen sagen, dass wir niemandem verbieten wollen, in eine Gaststätte zu gehen.

Bitte zum Schluss kommen!

Aber wir wollen, dass die Leute wissen, wie der Zustand in diesen Einrichtungen ist. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, um den Punkten, die unter II. stehen, auch zur Umsetzung verhelfen zu können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Bonk.

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/7889 zur Abstimmung. Bevor ich das aber tue, erinnere ich mich, dass Sie, Herr Jurk, eine punktweise Abstimmung wollten. Ich habe mir große Mühe gegeben, Ihren Vortrag zu hören. Es ist mir nicht gelungen festzustellen, zu welchen Punkten Sie eine gesonderte Abstimmung wollten. Würden Sie mir noch einmal helfen? Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Ich will das konkretisieren. Ich möchte, dass über Punkt I. in Gänze abgestimmt wird, und bei Punkt II. bitte ich, dass über die beiden Unterpunkte getrennt abgestimmt wird.

Das werden wir so tun. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, Sie haben es gehört. Zur Drucksache 5/7889 zunächst die Abstimmung über I. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer möchte sich enthalten? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat Punkt I dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen nun zur punktweisen Abstimmung zu Punkt II. Zunächst zum ersten Unterpunkt. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimm

enthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt II.1 nicht entsprochen worden.

Wir kommen nun zu Punkt II.2. Ich bitte um die DafürStimmen. – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dem Punkt II.2 ebenfalls nicht zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, eine Schlussabstimmung erübrigt sich, da keiner der Punkte die Mehrheit gefunden hat. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren, wir haben es jetzt 21:00:35 Uhr. Ich darf Sie auf § 79 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung hinweisen. Jetzt ist es 21 Uhr und 48 Sekunden.

(Heiterkeit)

Das war doch klar, oder? Ich weise Sie dennoch auf § 79 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung hin: Die Sitzungen sollen nicht über 21:00 Uhr ausgedehnt werden. Ich stelle fest, dass wir die Tagesordnung, wie sie für heute verabredet ist, nicht rechtzeitig abarbeiten können. Ich denke aber, Sie stimmen mit mir überein, dass es doch wesentliche Gründe dafür gibt, dass wir das nicht ganz geschafft haben. Im Präsidium hatte sich das schon angedeutet.

Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir die Tagesordnung für heute abarbeiten. Möchte jemand irgendeinen Antrag stellen? – Herr Schowtka möchte einen Antrag stellen.

Ich bin dagegen, dass die Sitzung fortgesetzt wird.

Sie haben eine Meinung kundgetan, aber ich habe keinen Antrag zur Kenntnis genommen. Weitere Meldungen sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, dann können wir so verfahren.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) nach 2013 nachhaltig gestalten

Drucksache 5/7826, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Weichert. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Steter Tropfen höhlt den Stein – diese alte Weisheit begründet, warum wir heute noch einmal über die europäische Agrarpolitik sprechen werden.

Die Regierungserklärung vom Dezember hat offenbart, dass es in Sachsen noch sehr lange tropfen muss. Für die Vorschläge der Kommission zur europäischen Agrarpolitik nach 2013 gilt ein Satz, den ich in der Regierungserklärung von Minister Kupfer gelesen habe: „Die Kompassnadel zeigt meist in die richtige Richtung, obgleich wir noch an mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf sehen.“ Dieser Satz passt so gut, dass ich ihn recycelt habe. Den Rest dieser Regierungserklärung kann man jedoch nicht wiederverwenden, er gehört fachgerecht entsorgt, am besten in die Tiefen eines Archivs.

Selten wurden in einer Rede die Tatsachen derartig verdreht, meine Damen und Herren. Ich nenne ein Beispiel. Der Minister meinte: „Die Direktzahlungen dienen der Aufrechterhaltung sehr hoher rechtlicher Anforderungen, unter anderem im Tierschutz.“ Das ist allerdings eine Frage der Perspektive. Diese hohen rechtlichen Anforderungen stehen beispielsweise im Tierschutzgesetz. § 5 erlaubt das Schwänzekupieren von Ferkeln unter vier Tagen ohne Betäubung. § 6 erlaubt das Kupieren des Schnabels bei Geflügel unter zehn Tagen. Beides sind Maßnahmen, die notwendig werden, wenn Tiere nicht artgerecht gehalten werden. „Qualzucht“ ist der passende Ausdruck dafür – alles völlig legal und auf der Grundlage der hohen rechtlichen Anforderungen unserer Gesetze. Gutes Leben für Tiere und Bewahrung der Schöpfung sehen anders aus, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)