Die Vielfalt der Problemlagen erfordert auch in dieser Staatsregierung ein gutes und perfektes Zusammenspiel. Warum sage ich das? Mit der Zusammenführung der Aufgaben des Verbraucherschutzes in einem Ministerium hat man ja auch beim Verbraucherindex einen Bonus erzielt. Man ist als Sachsen gestiegen, was die bundesweite Rangordnung anbetraf. Aber Fakt ist, dass dies nicht in jedem Fall funktioniert.
Negativer Höhepunkt war für mich die Diskussion über die Hygieneampel, von der ich allerdings auch im Verbraucherbericht nichts lese. Die CDU-Sozialministerin will die Verbraucherampel und als Alternative möglicherweise auch die Smiley-Kennzeichnung. Der FDPWirtschaftsminister hat mit Unterstützung seiner Fraktion sehr klar Nein zur Hygieneampel gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frau Staatsministerin hatte in ihrer Regierungserklärung seinerzeit angekündigt, da es im Bund keine klare Regelung gibt, würde sie notfalls auch in einem sächsischen Alleingang tätig werden. Herr Fischer, Sie haben das gerade widerlegt, als Sie sagten, das sollte man nicht tun. Lesen Sie bitte noch einmal in der Regierungserklärung von Frau Staatsministerin nach. Sie hat diesen Alleingang auch angemahnt, was ich durchaus im Interesse der sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen würde.
In diesem Zusammenhang will ich auch darauf hinweisen, dass es zu überdenken wäre, was in einer Landtagsanhörung zur Lebensmittelüberwachung auf einen Ihrer Anträge hin, Frau Bonk, hier diskutiert wurde. Das ist nämlich die Frage, ob bereits behördenintern verfügbare Datennetze nach gründlicher Prüfung nicht genutzt werden könnten, um sogar noch aktueller, noch viel zeitnaher den Verbrauchern Informationen zur Verfügung zu stellen, was bei den Kontrollen in Gaststätten, in Bäckereien und Fleischereien herausgekommen ist. Ich weiß, dass das immer eine Gratwanderung ist. Doch das sollte man auf jeden Fall im Auge behalten und die Möglichkeiten, die man bereits heute im Zeitalter des Internets hat, nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beinahe hätte ich ja gesagt, Zusammenarbeit beginnt nicht dadurch, dass man ein neues Schild am Ministerium anschraubt. Frau Staatsministerin, Sie wissen, was ich meine. Das
Schild ist immer noch das alte geblieben. Ich stelle auch fest, dass außer im Briefkopf „Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz“ in der Abkürzung des Ministeriums – ganz im Gegensatz zum Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, was sich ja neuerdings SMWAV abkürzt – bei Ihnen das „V“ beim SMS gar nicht vorkommt. Ich verstehe natürlich, dass Sie vielleicht fürchten, dass man SMSV als Sozialversicherung missverstehen könnte. Aber ich meine, es ist immer die große Gefahr dabei, Frau Ministerin, dass der Verbraucherschutz doch wieder das fünfte Rad am Wagen wird.
Ich weiß, dass Sie ein sehr engagiertes Referat in Ihrem Hause haben, das sich bemüht, den ständig steigenden Herausforderungen im Verbraucherschutz gerecht zu werden. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Ich glaube, man muss deutlich nach außen tragen, dass man Verbraucherrechte unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass die Tätigkeit der Verbraucherzentrale Sachsen auch in Zukunft bedarfsgerecht unterstützt werden sollte.
Die Berichte, die uns von 2010 und 2011 vorgelegt wurden, klingen, was einzelne Aspekte betrifft, durchaus gut. Papier ist aber bekanntermaßen geduldig. Unabhängig davon, wie wir diese Berichte bewerten, ist die Politik im Verbraucherschutz daran zu orientieren, was die aktuellen Herausforderungen für unsere Verbraucher sind und was die Verbraucher selbst an Informationen wollen.
Wenn man diese Herangehensweise wählt – dass man noch einmal schaut, wo die Interessenlagen der Verbraucher sind und wie man die Berichte danach abstellt –, dann kommen wir noch einen ganzen Schritt weiter. Ich wünsche mir dazu, dass uns möglicherweise auch der Antrag der LINKEN, was die Berichtstätigkeit Ihres Hauses betrifft, weiterhilft.
Bei der Frage Schuldnerberatung bin ich mit dem, was sie formuliert haben, Frau Bonk, nicht ganz klargekommen. Sie haben in Ihrem Antrag formuliert: „… um eine gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der Verbraucherinsolvenzberatung wiederherzustellen, die nicht auf Fallpauschalierung beruht.“ Das ist in sich widersprüchlich, weil ich nicht genau weiß, was Sie meinen. Meinen Sie, dass wir eine neue gesetzliche Grundlage brauchen, die der Finanzierung, die jetzt neu eingeführt wurde, voll gerecht wird? Oder wollen Sie wirklich die Rückkehr zu den alten Fallpauschalen auf gesetzlicher Grundlage?
Das gibt der Punkt so nicht her; deshalb können wir uns an der Stelle nur enthalten. Bei dem anderen Thema, dass wir die Möglichkeiten der Berichterstattung zur Lebensmittel- und Gaststättenhygiene nutzen, die ich bereits angesprochen habe, sind wir uns dann wieder einig. Bis auf diesen einen Punkt werden wir dem Antrag der LINKEN folgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Sie also weder von Ihrem wohlverdienten Feierabend abhalten wollen, noch werde ich Ihnen die Familie Mustermann vorstellen; sondern ich werde mich direkt auf den Antrag beziehen.
Mit dem Verbraucherbericht 2011 auf der Grundlage der Auswertung der von Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern erfassten Daten für das Jahr 2010 werden die sächsischen Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung, über Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes, aber auch der Tiergesundheit und des Tierschutzes informiert. Über 40 000 Lebensmittelbetriebe wurden 2010 kontrolliert. In über 9 000 Betrieben wurden im Rahmen der Betriebskontrollen Proben entnommen. Über
8 000 Kraftstoffzapfsäulen an Tankstellen sind überprüft worden. Knapp 3 100 Taxameter in Taxis wurden geeicht, 745 Milchproben untersucht und über 750 Proben von kosmetischen Mitteln genommen – alles zu unserem Schutz. Der Bericht ist voller Daten, Zahlen und Beispiele, an denen Sie die akribische Arbeit der sächsischen Einrichtungen nachvollziehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Haushaltsgesetz des aktuellen Doppelhaushaltes 2011/2012 haben wir die Finanzierung der Beratungsstellen für Verbraucherinsolvenzen erst neu geregelt. Wie der Name schon sagt, gehört auch dieses Kapitel zum Verbraucherschutz. Ziel ist es gewesen, dass das Land, das die Arbeit der Beratungsstellen finanziert, die Ausgabenentwicklung für sich kalkulierbar machen kann, indem es auf die Anzahl und Verteilung der Beratungsangebote Einfluss nimmt.
Wir wollen – und dem steht die Umstellung der Finanzierung nicht entgegen –, dass es für jeden überschuldeten Bürger und für jede überschuldete Familie ein bedarfsgerechtes Angebot an Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen gibt. Ich kann jedoch keinen Grund erkennen – und Ihrem Antrag auch keinen Grund entnehmen –, warum dieses Finanzierungssystem erneut überarbeitet werden muss. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt wird ein Angebot zur Beratung vorgehalten, und das ist auch richtig so. Denn es ist eine Situation, die jeden treffen kann, die durch kritische Lebensereignisse ungewollt, ungeplant und unerwartet eintreten kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der aktuelle Verbraucherbericht hat gezeigt, dass die bisherigen Gesetze völlig ausreichend sind. Es gibt regelmäßig Hygienechecks, die Lebensmittelkontrolleure überwachen die Sauberkeit in Betrieben und Gaststätten nach strengen Vorgaben. Werden Verstöße festgestellt, hat das amtliche Maßnahmen zur Folge. Alle Sanktionen bis hin zur Schließung sind dabei möglich.
Was den Verbraucherschutz aber sicher nicht stärkt, ist ein ständiger Ruf nach mehr Reglementierung und Regulie
rung. Das führt nicht automatisch zu mehr Transparenz und besseren Verbraucherinformationen. Nein, entziehen wir den Verbrauchern doch nicht weiter die Verantwortung, so wie Sie es hier vorschlagen. Ein grüner Punkt an der Gaststätte heute heißt doch nicht automatisch, dass diese Gaststätte ihn morgen auch noch verdient hat. Und andersherum: Ein gelber Punkt heute heißt doch nicht, dass die Mängel nicht morgen bereits behoben sein können. Ich halte gar nichts davon, Betriebe, die ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen, mit grünen Abzeichen zu belohnen, oder Betriebe mit einem roten Punkt vermeintlich zu bestrafen, obwohl sie dann grundsätzlich geschlossen gehören. Genau das ist es, was die Verbraucher nicht brauchen: nämlich suggerierte Objektivität, die letztlich nicht besteht.
Die Aufgabe der Politik ist es nicht, rotes oder grünes Licht für Gaststättenbesucher zu geben. Unsere Aufgabe ist es, für eine engmaschige Kontrolle der Lebensmittelbetriebe zu sorgen. Hier nimmt Sachsen, wo 2010 fast zwei Drittel der Betriebe kontrolliert wurden, eine Spitzenposition in Deutschland ein. Deshalb macht eine konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze bei Weitem mehr Sinn, als neue Bewertungs- oder Veröffentlichungssysteme einzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen einen starken Verbraucherschutz, und das macht auch der Verbraucherbericht an sich sehr deutlich. Wir wollen die Verbraucher in erster Linie am Markt stärken und sie nicht vor ihm schützen. Daher lehnen wir die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen und somit letztlich auch Ihren Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden dem Antrag der Linksfraktion zustimmen, denn es werden hier Fragen bzw. Forderungen laut, die im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes im Freistaat Sachsen unbedingt geklärt werden müssen.
Wegen d’Hondt möchte ich mich auf einen Schwerpunkt konzentrieren: die Verbraucherinsolvenzberatung. Meine Damen und Herren, bereits 2010 warnte der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen vor der Kürzung bei der Finanzierung von Schuldnerberatungsstellen. Hintergrund waren die von der Staatsregierung geplanten Änderungen im Insolvenzausführungsgesetz. Diese wurden im Haushaltsbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2011/2012 beschlossen. Das Sächsische Ausführungsgesetz zu § 305 Insolvenzverordnung wurde geändert. Seitdem erfolgt die Finanzierung der Insolvenzberatung auf der Grundlage
einer Förderrichtlinie. Dafür ist im Haushalt des Sozialministeriums ein Beitrag von 2,2 Millionen Euro vorgesehen.
In einem Interessenbekundungsverfahren konnten sich die Träger um Fördermittel bewerben. 29 statt vorher 53 Beratungseinheiten werden seitdem gefördert. Laut Ministerium würden für diese Förderung als Vergabekriterien Leistungsangebot, Präventionskonzept, Qualität und Quantität des Angebotes, Qualifikation des Fachpersonals usw. angesetzt. Wie kann es denn sein, dass Beratungsstellen, die aufgrund langjähriger Erfahrungen über ein vollumfängliches Angebot und gut geschulte Fachkräfte verfügen, nicht gefördert werden? Stattdessen wurden Zuschläge an Träger erteilt, die eben keine Erfahrung und kein qualifiziertes Personal vorweisen konnten. Dies hat zur Folge, dass die Klienten der Beratung oft über fehlende Kompetenz klagen.
Meine Damen und Herren! Es liegt auf der Hand, dass die Fast-Halbierung der Beratungsstellen außerdem dazu führte, dass die Fallzahlen rapide zurückgegangen sind. Laut der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Elke Herrmann wurden im ersten Halbjahr 2010 noch 2 435 Fälle bearbeitet; im ersten Halbjahr 2011 waren es nur noch 1 468. Das zeigt ganz klar: Die eingeschränkten Möglichkeiten der Beratungsstellen können den Bedarf nicht mehr decken.
Meine Damen und Herren, die Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen haben die Befürchtungen der Fachleute, von denen die Fraktionen im Vorfeld sehr wohl in Kenntnis gesetzt wurden, mehr als bestätigt. Eine Neustrukturierung ist überfällig.
Ich fordere die Staatsregierung auf, sich ein Beispiel an Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen, wo eine praktikable Lösung gefunden wurde. Verstehen Sie bitte die Insolvenzberatung endlich als eine langfristige Aufgabe, die gesetzlich geregelt sein muss und die Planungssicherheit statt unsichere Projektfinanzierung braucht.
Meine Damen und Herren! Wir wollen gut beratene und informierte Verbraucherinnen und Verbraucher. Dafür müssen die Weichen in Politik und Verwaltung richtig gestellt werden. In Sachsen haben wir da noch eine ganze Menge zu tun.
Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion unterstützt das Anliegen der LINKEN, es nicht beim Verbraucherbericht bewenden zu lassen, sondern auch über die notwendigen Konsequenzen zu beraten. Dazu gehört auch ein entsprechender Bericht der Staatsregierung. Auch wir möchten gern wissen, welche Schlussfolgerungen aus den im Verbraucherbericht getroffenen Feststellungen gezogen werden.
Der vorliegende Bericht gibt uns bereits sehr viele detaillierte Informationen an die Hand, gerade auch was die Lebensmittelüberwachung angeht. Was aus meiner Sicht im Dunkeln bleibt, ist beispielsweise die Frage nach den weiteren, auch strafrechtlichen Konsequenzen gegen jene, die in nicht unerheblicher Weise die Gesundheit ihrer Mitmenschen durch Falschkennzeichnung oder Verwendung nicht ausgewiesener Lebensmittelimitate aufs Spiel setzen. Immerhin waren im Jahr 2010 65 % aller bei Betriebskontrollen festgestellten Verstöße hygienischen Mängeln zuzuordnen, und die Zahl der Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht nahm um mehr als 18 % im Vergleich zu 2009 zu. Nun stellt sich die Frage, was geschieht, wenn so etwas festgestellt wurde.
Von Ampelkennzeichnungen war bereits die Rede – gut und schön –, aber wir könnten uns die zum Teil sehr aufwendige und kostenintensive Ausweitung der Informationspflichten möglicherweise sparen, wenn einfach jene Betriebe, bei denen erhebliche Mängel festgestellt wurden, konsequenter aus dem Verkehr gezogen werden. Nur noch einmal die Zahlen: 12 500 Anordnungen der Behörden zur Abstellung von Mängeln – das sind 1 400 mehr als im Vorjahr – mussten 2010 erlassen werden. Bei 2 700 Proben, also mehr als 10,9 % aller untersuchten Proben, wurden ein oder mehrere Mängel festgestellt. Trotzdem wurden nur in 63 Fällen Strafverfahren eingeleitet. Es stellt sich mir auch die Frage, was mit den kontrollierten Gaststätten und Imbisseinrichtungen
geschieht, in denen zu 40 % bzw. über 50 % Lebensmittelimitate eingesetzt wurden, wenn hier die Kennzeichnungspflicht verletzt wurde. Vielleicht sollte man ab und an etwas härter durchgreifen.
Zum Thema Verbraucherinsolvenz erscheint das Anliegen der LINKEN, eine dauerhaft tragfähige Finanzierung zu finden, nachvollziehbar. Wir halten weder eine Fallpauschale noch eine Pauschalfinanzierung ohne Projektbezug für falsch. Man sollte genau hinschauen, dass die Insolvenzberatungsstellen genau das Maß an institutioneller Förderung erhalten, das sie brauchen, um ihr Angebot aufrechtzuerhalten und darüber hinaus die Mittel, die dem konkreten Beratungsbedarf entsprechen. Gerade angesichts der voraussehbaren krisenhaften Zuspitzung der Wirtschaftslage infolge des Euro-Debakels scheint eine gut aufgestellte Verbraucherinsolvenzberatung sinnvoll. Besser wäre es freilich gewesen, nicht die Insolventen zu beraten, sondern die Insolvenzen zu vermeiden.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der Aussprache. Mir liegen von den Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage nun die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Clauß, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dem Verbraucherbericht liegen immer die Zahlen der Vorjahre zugrunde. Das liegt in der Natur der Sache des Berichtswesens. So liegen mir bereits weitere aktuelle Zahlen vor, die ich Ihnen zum Antrag selbstverständlich geliefert hätte.
Am Beispiel der Verbraucherinsolvenzen 2010 möchte ich das noch einmal kurz aufzeigen. Zwar war die Zahl der Verbraucherinsolvenzen 2010 ansteigend, aber 2011 sind sie gesunken. Sie lagen 2010 bei 4 840 und 2011 bei 3 572 Fällen. Da können Sie mit dem Kopf schütteln, Frau Abg. Bonk, ich nenne Ihnen hier keine falschen Zahlen. Erstmals seit Jahren haben wir eine bedarfsgerechte positive Entwicklung. Das gilt sowohl für außergerichtliche Einigungsversuche als auch für die Wartezeiten für eine Beratung. Ich bin davon überzeugt, dass das neue System der Verbraucherinsolvenzberatung ein Erfolg ist.
Erstens haben wir in die Qualität der Beratung investiert, denn die Beratungsfälle werden rechtlich immer komplizierter, und zweitens hat sich die Umstellung der Finanzierung von einer Fallpauschale hin zur Projektförderung als erfolgreich erwiesen. Die genannten Klagen sollte man nicht so im Raum stehen lassen, sondern richtig untersetzen. Die von Ihnen geforderten Maßnahmen sind also bereits überholt.