Vor allem sollten Sie noch einmal in die Präambel schauen. In der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt“
„dieses Grundgesetz gegeben.“ Das heißt, diese Präambel ist unmittelbarer Bestandteil des Grundgesetzes. Es steht nicht nur Deutschland drin, sondern Europa davor. Das kommt in Ihren Wortbeiträgen völlig anders an.
Wenn Herr Homann und Herr Jennerjahn hier mit ziemlich diffamierenden Positionen auftreten, dann sage ich: Das muss nicht sein, dafür ist dieses Thema zu ernst.
Herr Homann hatte mir heute vorgeworfen, ich hätte in die Demokratieerklärung gar nicht hineingeschaut, ich hätte das Gutachten der Landtagsverwaltung nicht richtig gelesen. Herr Homann, offenbar haben Sie heute früh den Entschließungsantrag nicht gelesen. Wir haben heute früh
beschlossen, dass wir gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken müssen. Es wird weiter ausgeführt: „Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden.“ Sie wollen hier eine Preisgabe von staatlichen Mitteln, ohne dass der Staat eine Möglichkeit hat, juristisch zu sagen: Nein, an dieser Stelle gibt es das Geld nicht!
Das ist genau der Punkt. Es steht im Übrigen auch eine Wiederholung des Grundgesetzes im letzten Absatz, nämlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ich denke, damit ist alles gesagt.
Da Herr Bandmann mir nicht die Möglichkeit zu einer Zwischenfrage gegeben hat, möchte ich ihn nur – und damit ist für uns alles gesagt – an den Amtseid des Grundgesetzes erinnern, den seit 1949 alle Bundeskanzler geschworen, aber aus unserer Sicht leider gebrochen haben. In diesem Amtseid heißt es nämlich: „Ich schwöre, meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.“ Das ist für uns als Nationaldemokraten Maßgabe der Politik, und damit stehen wir auf dem Boden des Grundgesetzes.
Herr Gansel, Sie versuchen hier immer, den Oberklugen zu spielen. Sie sollten durchaus auch einmal in die Kommentare zum Grundgesetz schauen.
Danach steht genau dieser Amtseid nicht im Widerspruch zu dem, was ich ausgeführt habe, dass es nämlich auch eine staatliche Aufgabe der Deutschen ist, dieses vereinte Europa voranzubringen. Das ist kein Widerspruch.
Es ist völlig klar, dass natürlich die Interessen des deutschen Vaterlandes in der Maßgabe des Grundgesetzes eine Priorität haben. Aber es gibt keinen Widerspruch zu dem gemeinsamen Europa, aus dem wir am Ende gemeinsame
Vielen Dank. – Da man Herrn Bandmann ab und zu ein paar Sachen vorlesen muss, habe ich hier den Entschließungsantrag. Darin steht wortwörtlich – und so steht es meiner Erkenntnis nach auch in der Entschließung, die gestern im Bundestag beschlossen wurde –: „Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. Wir werden prüfen, wo dem Hindernisse entgegenstehen.“ Diese sollen natürlich aus dem Weg geräumt werden.
Gestern hat der CDU-Generalsekretär, Hermann Gröhe, im Plenum des Deutschen Bundestages nicht ausgeschlossen, dass auch die Extremismusklausel respektive Demokratieerklärung eines dieser Hindernisse ist.
Was ich anregen würde, ist, dass Sie dies aus den hier vorgefügten Argumenten auch einmal in Betracht ziehen würden. So viel Selbstkritik als Gebot der Stunde finden Sie vielleicht auch in der Bibel. Eventuell sollten Sie sich diesen Teil auch einmal anschauen.
Was wir in diesem Land brauchen, ist eine Demokratieoffensive, und dazu gehört die Stärkung von zivilgesellschaftlichen Initiativen. Dazu gehört außerdem, dass wir ein neues Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf Augenhöhe brauchen, und dazu gehört eben auch, dass wir eine Akzeptanzkultur von Kritik auch aufseiten der CDU in Sachsen brauchen. Das alles ist Voraussetzung, um in diesem Land nachhaltig das Engagement demokratischer Gruppen zu stärken, so wie wir es heute Morgen als Ziel beschlossen haben.
Herr Bandmann, möchten Sie erwidern? – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Ulbig, bitte; Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe einmal nachgezählt, wie viele Male wir uns hier im Landtag in den letzten Monaten mit der Demokratieerklärung beschäftigt haben, und bin einschließlich der heutigen Debatte auf 21 Anträge, Kleine Anfragen und Debatten gekommen. Aus diesem Grunde gebe ich heute meine Rede zu Protokoll.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich hatte eigentlich erwartet, dass Herr Staatsminister Ulbig die innere Größe besitzt, vielleicht auch inhaltlich Stellung zu nehmen, aber das war uns nicht vergönnt. Ich hatte mir vorgenommen, eine Zwischenfrage zu stellen. Da er es nicht ermöglicht hat, die Zwischenfrage zu stellen, möchte ich dies jetzt im Wege einer Kurzintervention auf seinen nicht gehaltenen Redebeitrag tun und ihn fragen – –
Ich halte es für ein neuerliches Versagen des Innenministers, wie gerade in der Rede dokumentiert, dass er die Anfrage Thüringens, ob der Freistaat Sachsen bereit sei, bei der Aufklärung des Zwickauer Terrortrios zusammenzuarbeiten, zurückgewiesen hat.
Ich halte das für einen neuerlichen unglaublichen Skandal und bedaure, dass er nicht den Mut und die Traute hat, sich hier der Debatte zu stellen.
Ich möchte eine Kurzintervention auf zwei Sätze, die der Staatsminister sagte, anschließen. Er sagte, dass es ungefähr 21 parlamentarische Initiativen gegeben habe, und ich sage, dass spätestens seit der Diskussion heute Vormittag die Anzahl der parlamentarischen Initiativen keine Rolle mehr spielen darf, wenn wir es mit dem, was wir beschlossen haben, ernst meinen.
Ich möchte an das anschließen, was Henning Homann vorhin sagte. Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, an dem es nicht mehr – das sage ich ganz bewusst – automatisch um den heutigen Antrag geht, sondern um eine Botschaft, inwieweit es auch über den Antrag hinaus ein Gesprächsangebot gibt, alle Dinge zu prüfen, die, wie es auch im Entschließungsantrag steht, dagegenstehen, demokratisches Engagement zu fördern, damit wir unter anderem auch über die Demokratieklausel im Zusammenhang mit einem größeren Plan sprechen können, wie wir gemeinsam demokratisch handeln können, um es eben nicht auf einem juristischen Weg zu klären oder nur über