Protocol of the Session on September 15, 2011

(Beifall bei der NPD – Widerspruch bei der SPD)

Hierbei werden Behinderte missbraucht, um ein leistungsorientiertes, mehrgliedriges Schulsystem letztendlich umzustülpen. Das Ganze wird selbstverständlich moralisch verkleidet, indem gesagt wird, es gehe um die Benachteiligung durch Diskriminierungen.

Ebenso wie Sie gebetsmühlenartig immer die Einheitsschule für Schüler von der 1. bis zur 10. Klasse trotz aller Leistungsunterschiede trotz unterschiedlicher Motivationsniveaus fordern, fordern Sie jetzt auch die grundsätzliche schulische Einbindung von Behinderten und Nichtbehinderten. Damit ignorieren Sie, dass Sie damit keinem der beteiligten Kinder irgendeinen Gefallen tun, weil das dazu führt, dass die einen Schüler in dieser „inklusiven“ Bildungsform immer überfordert und die anderen unterfordert werden. Wir wissen, dass das Ansinnen ideologisch motiviert ist, aber es läuft darauf hinaus, dass die einen Schüler überfordert und die anderen Schüler unterfordert werden. Ein solches Bildungsideal ist nicht nur ungerecht, sondern es ist auch pädagogisch schädlich.

(Beifall bei der NPD)

Frau Giegengack, Sie möchten auf die Kurzintervention antworten? – Dazu haben Sie Gelegenheit.

Nur eine ganz kurze Richtigstellung. Ich habe der NPD-Fraktion gar nichts unterstellt, ich habe lediglich eine Frage gestellt.

Jetzt fahren wir in der allgemeinen Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion Herr Schreiber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gansel, Sie haben eben mit Ihrem Wortbeitrag bewiesen, wie wenig Ahnung Sie von dem haben, was behinderte Menschen und Behindertenverbände bewegt. Denn hätten Sie die Ahnung, dann hätten Sie ebenso wie wir erfahren, dass gerade unter den Behinderten – –

(Andreas Storr, NPD: Da gibt es auch unterschiedliche Meinungen! Behinderte haben auch nicht alle eine Einheitsmeinung! – Weitere Zurufe von der NPD)

Wenn Sie dann fertig sind, würde ich weitermachen. Vielen Dank.

Gerade unter den Verbänden für Menschen mit Behinderung, aber auch wenn man mit betroffenen Menschen mit Behinderung spricht, ist die Angst vor der sogenannten Nicht-genügend-Förderung in einer Regelschule vorhanden. Genau diese Angst werden und müssen wir ihnen gemeinsam nehmen, und das werden wir auch tun.

Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann dem Kultusministerium fast dankbar dafür sein, dass es am Anfang dieses Jahres eine Verlautbarung von sich gab, Sachsen habe ein inklusives Schulsystem – dankbar deshalb, weil das meiner Meinung nach die Diskussion richtig in Fahrt gebracht hat. Ich meine das überhaupt nicht ironisch, denn ich denke schon: Manchmal ist es wichtig, dass wer auch immer mit einer Aussage oder einer Forderung in den Raum geht, da sich daran eine entsprechende Diskussion entwickeln kann. Zumindest ein erstes Ergebnis dieser Diskussion zum Thema „Inklusion im Freistaat Sachsen“ haben wir an dem heutigen Tag im Plenum zu behandeln. Es ist der gemeinsame Gruppenantrag.

Demzufolge kann man sich nun langsam sparen, zurückzuschauen und dem Kultusministerium Nicht-Handeln vorzuwerfen. Das alles bringt uns in dieser Frage nicht voran. Ich denke schon, dass das Kultusministerium mit den verschiedenen Papieren bzw. Forderungen, die es mittlerweile vorgelegt hat – auch damit, dass inzwischen angedacht ist, die entsprechende Expertenkommission einzusetzen –, schon gezeigt hat, dass es an dieser Stelle – ich sage es etwas salopp – etwas dazugelernt hat. Das ist der richtige Weg.

Ich möchte hier noch auf einige Dinge eingehen, die so im Raum standen. Zum einen sollten wir – und ich denke, das ist sehr wichtig, darüber nachzudenken neben all dem Positiven, neben all den Gemeinsamkeiten, die wir hier postulieren – uns alle darüber im Klaren sein, was Inklusion bedeutet, aber eben nicht der Sache wegen bedeutet, also für Menschen mit Behinderungen, für die Gesellschaft an sich, sondern was es für uns politisch bedeutet, aber was es auch ganz konkret vor Ort bedeutet. Damit meine ich vor allen Dingen die Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen, beispielsweise in den Kommunen. Es bedeutet eben, dass wir – wie schon gehört, Herr Vizepräsident Wehner hat das bereits gesagt – mittlerweile so weit sind, dass wir bei Schulsanierungen auf Barrierefreiheit achten, aber eben nicht auf vollumfängliche Barrierefreiheit, sondern derzeit beschränkt sich das zum großen Teil auf Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderungen.

Wir haben hier eine ganze Menge Arbeit vor uns, dass wir die Barrierefreiheit schaffen, nicht nur in Schulen, sondern eben auch in Kitas. Ich denke dabei auch an Jugendeinrichtungen und man kann noch sehr viele Senioreneinrichtungen hinten dranhängen. Dafür bedarf es natürlich

finanzieller Mittel. Alle, die heute und hier für Inklusion stehen, diese Inklusion fordern – und das tun wir gemeinsam mit diesem Antrag –, müssen sich darüber im Klaren sein, dass wir für dieses gesellschaftliche Projekt richtig viel Geld in die Hand nehmen müssen und das eben nicht nur im Freistaat Sachsen über Fördermittel oder sonst irgendwelche Dinge. Am Ende müssen die Gelder für das gemeinsame gesellschaftliche Projekt Inklusion denen zur Verfügung gestellt werden, die vor Ort, zu Hause in den Kommunen, den Gemeinden Verantwortung tragen.

(Beifall bei der CDU)

Dabei rede ich nicht nur von den – ich nenne es einmal – Hardwareteilen des Projektes Inklusion, sondern ich rede auch von der Software – Herr Wehner, Sie haben es angesprochen –, beispielsweise die Assistenz für Schüler. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, aber eben nicht nur für Schüler. Das bedeutet auch, an dieser Stelle darf es nicht nur Assistenz für Schüler geben, die im Zweifel eben die Schule nicht besuchen, weil sie es aufgrund einer Behinderung nicht tun, sondern weil sie schwänzen, vielmehr muss am Ende auch die Bereitschaft da sein, dort gesellschaftspolitisch Vorsorge zu leisten.

Frau Kollegin Herrmann, Sie haben gesagt, wir brauchen alle Förderschullehrer. Wir brauchen sie nur an einer anderen Stelle, in der Regelschule. Da bin ich bei diesem allgemeinen Zwist, der trotz aller Gemeinsamkeit des gemeinsamen Antrages heute nach wie vor meiner Meinung nach noch vorhanden ist, wir – und ich bin sehr froh darüber, dass Frau Kliese das anscheinend ebenso sieht – stehen ganz klar zu den Förderschulen im Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der CDU)

Ich betone, nicht zu jeder Förderschule im Freistaat Sachsen, aber wir stehen zu den Förderschulen im Freistaat Sachsen und zu den Leistungen, die Förderpädagogen, Sonderpädagogen an diesen Schulen erbringen. Ich möchte auch – ehrlich gesagt – überhaupt nicht im weiteren Prozess über das Thema Rechtsanspruch philosophieren und diskutieren. Ich muss ehrlich sagen, ich will auch überhaupt keine Gutachten darüber vorgelegt bekommen, wo der eine Gutachter sagt, daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch, und der andere Gutachter sagt, daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.

Es muss am Ende immer darum gehen, was für das jeweilige Kind das Beste ist. Ich sage Ihnen ganz deutlich, wenn die Eltern der Meinung sind, für das Kind ist es das Beste, in einer Regelschule eingeschult zu werden, während alle anderen, die sich mit diesem Kind beschäftigen – seien es beispielsweise vorher die Erzieher im Kindergarten gewesen, seien es im Zweifel ärztliche Untersuchungen oder was auch immer –, alle anderen außer den Eltern ganz, ganz deutlich und auch auf einem bestimmten Fundament darüber urteilen, dass es für das Kind das Bessere wäre, zunächst beispielsweise in einer Förderschule eingeschult zu werden oder zwischendrin einmal eine Förderschule für einen bestimmten Zeitraum

zu besuchen, dann sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn das zum Wohle des Kindes der bessere Weg ist, dann überzeugt mich auch kein Rechtsanspruch im Zweifel der Eltern, wo irgendein Gericht dann irgendwie urteilt: Weil Eltern einen Rechtsanspruch oder keinen Rechtsanspruch haben, gehört dieses Kind auf eine Regelschule.

Dem Kind nützt es am Ende überhaupt nichts und es gibt sehr, sehr gute Beispiele dafür, dass Kinder, die zwischendurch oder am Beginn ihrer Schullaufbahn eine Förderschule besuchten, dann später sogar Abitur gemacht und studiert haben. Das finde ich super und deshalb sollte man Förderschulen auch nicht als Auslaufmodell hinstellen. Und noch einmal: Frau Kliese, ich bin sehr froh darüber, dass Sie das hier noch einmal so klar und deutlich gesagt haben. Das beinhaltet, wie ich schon sagte, das Wahlrecht.

Frau Schüßler, es ist – wie gesagt – nicht üblich, dass man hier auf Ihre Fraktion eingeht, aber Sie haben gesagt, die Lehrer werden sich bedanken.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Herr Gansel, ich finde es immer spannend, dass Sie, egal, ob jemand Schüßler, Storr, Apfel, Müller oder sonst wie heißt, immer der Köter sind, der sozusagen sofort anspringt, wenn man Sie nur anspricht.

(Zurufe des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Fakt ist, Sie haben gesagt, die Lehrer werden sich bedanken. Auch das beweist, dass Sie anscheinend vor sehr, sehr langer Zeit das letzte Mal mit Lehrern in diesem Freistaat Sachsen gesprochen haben. Gerade die Lehrer betreffend, bin ich froh, dass sie uns ihre Sorgen mitteilen, aber sie sehen im gesellschaftlichen Projekt Inklusion auch eine Chance für gesellschaftliche Entwicklung, wo ganz deutlich wird, dass soziale Kompetenzen auch bei Schülern ohne Behinderung gerade dadurch, dass sie in den Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen kommen, geschult werden. So manchem Lehrer, das sage ich Ihnen aus eigener Erfahrung – also nicht als Lehrer, sondern aus vielen Gesprächen –, würde es sehr gut gefallen, wenn er den einen oder anderen behinderten Menschen in seiner Klasse hätte – zum Wohle der gesamten Klasse.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Das sollten Sie akzeptieren, bevor Sie Ihre ideologisch geprägten Reden hier halten. Gehen Sie doch einfach wieder einmal hinaus, erkundigen Sie sich erst einmal darüber, was eigentlich wirklich los ist, und dann kommen Sie wieder her.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es schon gesagt, Inklusion ist ein Thema nicht nur für die Schule. Aber zum Thema Schule möchte ich einen letzten Satz sagen. Eines ist ganz klar und dafür stehen wir: Inklusion muss und wird auch in einem gegliederten Schulsystem, wie wir es in Sachsen haben, möglich sein. Wir werden in Sachsen beweisen, dass das geht. Vielleicht ist das dann der sächsische Sonderweg im Vergleich zu anderen

Bundesländern. Wir werden beweisen, dass Inklusion in einem sächsischen gegliederten Schulsystem umsetzbar ist, und wir sagen hier ganz klar und deutlich, dass wir mit dem Thema Inklusion zu keinem Zeitpunkt auch nur darüber nachdenken, unser gegliedertes Schulsystem infrage zu stellen.

Aber – und das ist berechtigt – natürlich hat ein Schulsystem immer Entwicklungsbedarf und wenn sich im Rahmen der Umsetzung von Inklusion, was in meinen Augen ein Generationenprozess ist, was nicht innerhalb einer Legislaturperiode oder zwei oder drei abgeschlossen sein kann, wenn sich in diesem Prozess Erkenntnisse herausstellen, dass man Änderungen am Schulsystem vornehmen muss – Frau Giegengack hat das eine oder andere bereits angesprochen –, dann werden wir uns selbstverständlich der Diskussion stellen und auch gemeinsam schauen, welchen Weg wir dort gehen. Aber – ich sage es noch einmal deutlich – Inklusion in einem gegliederten Schulsystem, wie wir es in Sachsen haben, halten wir auch für umsetzbar.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen, dass ich mich – ehrlich gesagt – bei all den Fraktionen sehr bedanken möchte auch für den sehr sachlichen und konstruktiven Weg und dafür, dass wir die eine oder andere Hürde, die vielleicht dem gemeinsamen Antrag noch im Wege stand, gemeinsam umschiffen konnten. Ich denke, das hat gezeigt, dass man, wenn man bei einem solchen Thema, wo keiner irgendwelchen politischen Profit herausschlagen sollte, gemeinsam an einem Strang zieht, auch etwas bewegen kann. Ich denke, das gilt genauso für das sächsische Kultusministerium.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Möchte für die Fraktion DIE LINKE noch jemand das Wort ergreifen? – Frau Falken, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für uns der Anlass, hier heute über das Thema zu sprechen und den gemeinsamen Antrag heute auf den Weg zu bringen. Diese Konvention wurde von der Bundesregierung im März 2007 unterzeichnet, im Januar 2009 ratifiziert und im April 2009 ist sie in Kraft getreten. Herr Wöller, dass wir hier in den Antrag den 26. März 2012 geschrieben haben, um durch das Kultusministerium einen entsprechenden Plan oder ein entsprechendes Programm vorzulegen, ist natürlich ein sehr, sehr hoher Anspruch. Das gebe ich auch zu.

Aber mit den Daten, die ich gerade vorgelesen habe, glaube ich, ist der dritte Jahrestag der Unterzeichnung, des Inkrafttretens dieser Konvention nicht so ein besonderes Ziel.

Wir als LINKE wollen von der Integration zur Inklusion. Wir halten es für sehr wichtig und entscheidend, dass die UN-Behindertenkonvention die Rechte der Menschen mit

Behinderung stärkt. Wir sehen hier schon einen Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderung. Denn hieraus geht klar hervor, dass die Nichtdiskriminierung und die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in einem inklusiven Bildungssystem gewährleistet werden sollen und müssen. Diesem Anspruch – denke ich – müssen wir uns auch in Sachsen stellen.

Ich möchte noch einmal, so wie das Herr Colditz auch getan hat, ganz kurz – ich werde es nicht so weit ausdehnen – auf die derzeitige Situation in Sachsen eingehen. Bisher hielt die Staatsregierung fest an dem System der Förderschulen, auch an der Ablehnung der lernzieldifferenzierten Integration. Das steht für uns ganz klar im Widerspruch zur UN-Konvention.

Sachsen hat einen stark erhöhten Anteil von Kindern, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben wird. Wir haben heute schon verschiedene Zahlen und Prozente gehört. Ich möchte auch einige nennen: Wir haben gehört, in Sachsen ist er steigend, liegt er bei 8,3 %, im Bundesdurchschnitt sind es 6,0 %. Besonders betroffen sind in Sachsen Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Das sollte uns wirklich zu denken geben. Besonders ausgeprägt ist die Zuweisung an Förderschulen, die den Förderschwerpunkt Lernen haben. 53 % der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sind in diesen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind 17 % der Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen in diesen Schulen. Das bedeutet: Mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind es nur 2,1 % der Schüler, die an den allgemeinbildenden Schulen integrativ unterrichtet werden. Das sind 218 Schüler. Dazu muss man auch sagen, dass von diesen 218 Schülern 100 Schüler an Schulen in freier Trägerschaft und nicht an staatlichen Schulen unterrichtet werden. Bei geistig behinderten Kindern ist es noch viel gravierender. Nur 1,2 % dieser Schüler werden integrativ beschult. Das sind 40 Schüler, davon sind 37 an Schulen in freier Trägerschaft. Die Schulen in freier Trägerschaft machen den staatlichen hier eindeutig etwas vor.

Kaum ein Schüler – Frau Herrmann hat vorhin darüber gesprochen – wechselt von der Förderschule wirklich endgültig in die allgemeinbildende Regelschule. Das sind nur 1,6 %. Die Absolventen sächsischer Förderschulen erreichen zu 82 % keinen Schulabschluss. Das ist einfach viel zu hoch. Darüber sind wir uns – glaube ich – zum Glück fraktionsübergreifend einig.

Was ist jetzt zu tun? Viele meiner Kollegen haben dazu heute schon gesprochen. Ich möchte es für meine Fraktion zusammenfassen. Wir müssen – und ich glaube, dass wir uns unter den Bildungspolitikern darüber einig sind – das Schulgesetz ändern. Wir müssen aber auch, und zwar sehr, sehr schnell, die Schulintegrationsverordnung ändern. Das haben wir heute auch schon mehrfach gehört. Wir müssen den Wunsch der Eltern respektieren. Wir brauchen also das Elternwahlrecht.

Wir brauchen Rahmenbedingungen an sächsischen Schulen, damit Integration wirklich stattfinden und von der Integration zur Inklusion werden kann. Wir brauchen keine Haushaltsvorbehalte, wenn wir über Inklusion und Integration sprechen. Sie erinnern sich an das Beispiel von gestern. Es kann nicht sein, dass wir, wenn wir eine Integrationsverordnung haben und diese von 25 Schülern pro Klasse spricht, aufgrund der finanziellen Situation 28 oder vielleicht auch mehr in einer Klasse unterrichten. Diese Haushaltsvorbehalte müssen endlich weg. Wir brauchen ganz klar – und das ist auch Bestandteil unseres gemeinsamen Antrages – einen Aktionsplan und einen Maßnahmenplan.

Wir brauchen eine Expertise zur Struktur, zu den Kosten und zum Zeitplan. Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Schreiber, dass Sie hier noch einmal gesagt haben, dass wir natürlich auch über Kosten reden müssen. Auch wenn wir uns verständigt haben, dass wir das in diesen Antrag nicht hineinnehmen, ist uns allen klar und bewusst, dass das natürlich Geld kostet. Auch wir sind der Auffassung, dass man nur das machen kann, was man sich auch finanziell leisten kann. Aber darüber müssen wir reden und haben dabei vielleicht unterschiedliche Auffassungen. Ich denke, dass bei diesem Thema an der einen oder anderen Stelle der eine oder andere zurückstecken muss.

Ein Zeitplan muss her. Wir brauchen Forschungsprojekte. Wir brauchen praktische Modellversuche, in denen man ausprobiert, was funktioniert und was nicht.

Wir brauchen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wir brauchen Kooperationsverträge mit den entsprechenden Schulträgern. Wir brauchen aber auch und vor allen Dingen Freiräume an den sächsischen Schulen, um inklusive Lernkultur überhaupt erst einmal vermitteln zu können.