Protocol of the Session on September 14, 2011

Zum Schluss sei mir der Hinweis gestattet, dass auch die Sächsische Bauordnung kein statisches System darstellt, sondern sich dynamisch neuen Anforderungen stellen muss. Daher ist durchaus damit zu rechnen, dass weiterer Änderungsbedarf im Rahmen einer großen Novelle in Angriff genommen wird.

Heute bitte ich Sie zum vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion Herr Abg. Hauschild. Herr Hauschild, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage „Mehr Verfahrensfreiheit, weniger Verfahrensfreiheit – mehr Kontrolle, weniger Kontrolle?“ ist doch eine Frage des Menschenbildes und des Realitätsverständnisses, das man hat, und es ist eine politische Entscheidung. Dies ist ein Zitat von Herrn Jäde aus dem bayerischen Innenministerium. Er hat in der Anhörung am 9. Juni richtig gesagt: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine bewusste politische Entscheidung für Freiheit, mehr Eigenverantwortung und weniger Kontrolle.“

Formal sprechen wir gerade über die Umsetzung der EURichtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen. Aber der Gesetzentwurf, den die freiheitlich-bürgerliche Koalition Ihnen zur Abstimmung stellt, dient darüber hinaus der Deregulierung und dem Bürokratieabbau. Künftig bedürfen Solar- und Windenergieanlagen weitgehend keiner Baugenehmigung mehr. Zudem sollen Garagen und Carports mit bis zu 50 Quadratmetern Bruttofläche, Maßnahmen der Wärmedämmung sowie Gaststättenerweiterungen um Außenbe

wirtschaftung bis zu 100 Quadratmeter ebenfalls vom Baugenehmigungsverfahren befreit werden.

Ich möchte an dieser Stelle gleich noch auf den vorliegenden Änderungsantrag der Koalition hinweisen. Im Gesetzentwurf lag die Grenze für verfahrensfreie nicht überdachte Stellplätze bei 40 Quadratmetern. In der Diskussion um den Entwurf ist dann, beispielsweise vom Sächsischen Landkreistag in seiner Stellungnahme, vorgeschlagen worden, diese Grenze auf 50 Quadratmeter anzuheben. Da es aus unserer Sicht keine Sachgründe dafür gibt, die Grenze bei 40 Quadratmetern zu belassen, wollen wir die Erleichterungen unseres Entwurfs mit diesem Änderungsantrag zusätzlich erweitern.

Zurück zum Gesetzentwurf. Wir haben die Hinweise unserer Bürger ernst genommen und wir haben die Vorschläge des Paragrafenprangers in der Vorlage auch umgesetzt. Künftig entfällt die Fahrradständerpflicht für kleinere Gebäude, solange diese keine Sonderbauten sind. Werbeanlagen sind künftig auch innerorts zulässig, wenn das beworbene Gewerbegebiet außerhalb des Ortes liegt.

Auf zwei Punkte aus der Diskussion im Innenausschuss möchte ich näher eingehen: zum einen auf die Beschränkung der Schaffung von Fahrradstellplätzen und zum anderen auf die Baugenehmigungsfreiheit von Gaststättenerweiterungen um die Außenbewirtschaftung.

Liebe Kollegen, Fahrradstellplätze gehören einfach dazu – das wissen wir alle – und wenn ein Hauseigentümer ein attraktives Wohnumfeld schaffen möchte, dann wird er sich genau überlegen, wo das Haus steht, wie dort der Bedarf an Fahrradplätzen ist, und dann wird er von sich aus die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. Dafür brauchen wir keine Vorschriften und keine Gesetze.

(Beifall bei der FDP)

Etwas anders ist es mit der Gaststättenerweiterung. Da entfallen für den Gastwirt ein Genehmigungsverfahren und die dazugehörigen Kosten. Das heißt, wir erleichtern unseren Wirten den Außenbetrieb erheblich. Das, meine Damen und Herren, nennen wir Politik für den Bürger und für mehr Freiheit. Nur um den Freunden und Förderern der vereinigten Regulitis gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Selbstverständlich gelten auch weiterhin die anderen Anforderungen des öffentlichen Baurechts. Chaos wird nicht entstehen. Da verweise ich gern noch einmal auf Herrn Jäde, der zur rechtlichen Lage in Bayern meinte – Zitat –:

„Der Bauherr ist allein eigenverantwortlich. Wir haben inzwischen in Bayern 150 000 Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze genehmigungsfrei gebaut, ohne dass die Welt untergegangen wäre und ohne dass wesentlich mehr passiert als Dinge, bei denen wir auch sonst gesagt hätten: Am Ende leben wir halt damit.“

Sie werden verstehen, dass ich als Liberaler die Eigenverantwortlichkeit des Bauherrn einer alles überprüfenden Baubehörde vorziehe. „Freiheit“, das wusste schon George Bernhard Shaw, „bedeutet Verantwortlichkeit. Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr

fürchten.“ Das ist auch ein Zitat. Die freiheitlichbürgerliche Koalition in Sachsen hat keine Angst. Wir geben den Bürgern Verantwortung zurück, die sich frühere Regierungen zu stark von den Sachsen geliehen haben – und das auch und gerade bei den kleinen Dingen, die – wie die Sächsische Bauordnung – den Bürger ganz direkt betreffen. Herr Staatsminister Ulbig hat es im Innenausschuss bereits angekündigt: Dies ist nur die erste Änderung der Sächsischen Bauordnung. Eine weitere, umfassendere Überarbeitung ist bereits in Vorbereitung.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Änderungsantrag und zum Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Und nun die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Stange, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Grundanliegen der hinter dem vorliegenden Gesetzentwurf stehenden Initiative zur baurechtlichen Erleichterung bei der Errichtung von Solar- und Windkraftanlagen in Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union tragen wir als Fraktion DIE LINKE uneingeschränkt mit.

Dennoch: Die Koalition hat im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vorgelegt, der am Ende mehr Fragen und Probleme offenlässt, als die Koalitionäre je zu beantworten bereit waren. So formuliert die Koalition im Vorblatt zum Gesetzentwurf: „Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzung für eine weitergehende Verfahrensfreistellung von Solaranlagen und Windenergieanlagen als Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.“ Okay. „Zusätzlich werden zwei der noch nicht umgesetzten Vorschläge zum Bauordnungsrecht aus der Aktion Paragrafenpranger, die im Februar 2003 von der Staatsregierung ins Leben gerufen worden war, umgesetzt.“ Dazu kommen wir noch.

„Weiter sind Verfahrensfreistellungen von Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze, mit einer Bruttogrundfläche bis zu 50 Quadratmeter von Maßnahmen der Wärmedämmung sowie von Gaststättenerweiterungen um Außenbewirtschaftungen von bis zu 100 Quadratmetern vorgesehen“. Auch dazu kommen wir noch.

Dazu ist zu sagen, dass Sie nicht erst einen eigenen Gesetzentwurf hätten einbringen müssen, um die Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Knapp ein Jahr zuvor hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Verfahrensfreistellung gebäudeintegrierter Solaranlagen eingebracht. Nach dessen Anhörungsverfahren hätte der Gesetzentwurf bei gutem Willen so geändert werden können, dass alle Belange der Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt wären. Stattdessen stimmten CDU und FDP den Gesetzentwurf nieder und legten das heute zu beratende Angebot – eben erst ein Jahr später – vor. Das hat mit Schnelligkeit in der Umset

zung von EU-Richtlinien gar nichts zu tun, aber es entspricht der Engstirnigkeit der Staatspartei CDU, die nicht zulassen will, was doch nicht sein kann: dass nämlich ein Gesetzentwurf der Opposition beschließbar ist. Also wurde er abgelehnt.

Noch weniger klar ist Ihnen wohl, dass Ihr Gesetzentwurf im Wesentlichen einen weiteren Baustein in der Verwirklichung der FDP-Klientel-Politik darstellt. „Paragrafenpranger“ hin oder her: Meine Damen und Herren, wer Fahrradabstellmöglichkeiten erst bei Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten sowie bei Sonderbauten, also zum Beispiel Verkaufsstätten, von mehr als 800 Quadratmetern vorschreibt, handelt nicht im Ansatz zukunftsorientiert oder umweltverträglich. Dass Sie insbesondere fahrradaffinen Bürgerinnen und Bürger gewissermaßen eine Brechstange in die Speichen schieben, dürfte Ihnen bei der Anhörung schon aufgegangen sein. Wenn es allerdings darum geht, alles fürs Auto zu tun, sind Sie weniger zimperlich. Da werden die Stell- und Garagenplätze vorgeschrieben, egal, woher die Flächen dafür kommen sollen.

Ihr gesamter Gesetzentwurf ist davon gekennzeichnet, dass Sie ideologisch getrieben bestimmte klientelorientierte Änderungen vornehmen wollen. Das vorgeschriebene Anhörungsverfahren war dabei für Sie im Wesentlichen eher lästig. Kein einziger Hinweis der Sachverständigen hat Eingang in Ihre Überlegungen gefunden, seien es sicherheitsrelevante Hinweise bei der Anbringung von Solaranlagen oder Lösungsvorschläge hinsichtlich aufgeständerter Solaranlagen. Die Arroganz der Macht ist durch nichts zu erschüttern. Bauingenieure, Feuerwehr, SSG, Landkreistag oder Justizialrat – alle haben sich größte Mühe bei der Bewertung der vorgesehenen Regelung gegeben; für Sie im Wesentlichen alles irrelevant. Diese Damen und Herren müssen sich von Ihnen regelrecht genasführt – zu gut Deutsch: verklapst – vorgekommen sein.

Zu Ihrer Arroganz und Ignoranz gesellt sich auch noch ein gerüttelt Maß an handwerklichen Schnitzern. Ihre gemeinschaftlichen Verweise auf die nicht überdachten Stellflächen bis 40 bzw. jetzt 50 Quadratmeter zeugen davon. Herr Fritzsche, liebe Kolleginnen und Kollegen, es war Ihnen wohl doch zu peinlich, in Zukunft erklären zu müssen, weshalb ein Carport bis 50 Quadratmeter verfahrensfrei ist und die nicht überdachten Stellplätze über 40 Quadratmeter hätten genehmigt werden müssen. Das war Ihnen zu peinlich – aber noch nicht im Ausschuss. Da haben Sie noch kräftig gekämpft – „kommt alles mit der großen Novelle“. Herr Staatsminister, wir haben köstlich gelacht. Das glaubt Ihnen ja eh keiner, im Übrigen manchmal auch Ihnen nicht, das muss man noch dazusagen; dazu komme ich gleich. Also: Das war Ihnen dann doch zu peinlich.

Hut ab! Es ist Land in Sicht. Wir erwarten also die 3. Lesung des Gesetzes mit Spannung, und wir werden sicherlich auch der Gesetzesnovelle, der großen Baurechtsnovelle, entgegensehen. Ihr Änderungsantrag zeigt

also, dass Sie eine Peinlichkeitsschwelle haben. Wir und der Landkreistag haben dazu im Ausschuss unsere netten Hinweise gegeben.

Mit einer Reihe anderer Ärgernisse jedoch produzieren Sie die nächsten bösen Briefe am Schwarzen Brett des Sächsischen Paragrafenprangers schon jetzt, weil Sie nicht imstande sind, das ideologische Schachbrett vor Ihren Köpfen wegzunehmen und sinnvolle Regelungen über Parteigrenzen hinweg zuzulassen. Ihre Flexibilität hält sich bedauerlicherweise in engsten Grenzen.

Sinnvolle Änderungsanträge gab es im Ausschuss ausreichend, die insbesondere Ausfluss der Anhörung waren. Sie sind von Ihnen in bewährter Machtmanier im Ausschuss beerdigt worden, so auch unser von Sachverständigen ausdrücklich gelobter Ansatz zur Erleichterung der Verringerung von Abstandsflächen und der Überbaubarkeit öffentlicher Flächen bei der Wärmeschutzsanierung – toll! Im Bund richtig Welle machen für erneuerbare Energien und die energetische Sanierung, und hier in Sachsen schläft die Koalition weiter vor sich hin, weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf. Opposition macht Vorschlag? – müssen wir wegstimmen! Darin sind Sie sich einig, Gratulation!

Meine Damen und Herren, insgesamt sehen wir auch in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf einen Beitrag zu mehr Privatisierung – Herr Hauschild, Sie haben es klar und deutlich gesagt – nicht nur in Sachen Fahrradabstellmöglichkeiten, Erweiterung von Gastronomie mit Außenbewirtschaftung bis zu 100 Quadratmeter etc. All das soll verfahrensfrei sein. Mit dem Gesetzentwurf privatisieren Sie im Grunde die bauaufsichtsrechtlichen Belange und das gegen die Einwände, Hinweise von Landkreistag etc. Auch dazu sollten Sie noch einmal intensiv im Anhörungsprotokoll nachlesen. Sie verursachen einen nacheilenden Eingriff der Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Folgen. Das ist nicht sinnvoll.

Meine Damen und Herren, Sie tragen zu dem irrigen Glauben bei, dass mit der Verfahrensfreistellung verschiedener Vorhaben anderes Bauen und angrenzendes Recht nicht mehr zu beachten sei. Da können Sie hier auf und nieder hüpfen und sagen, dass alle eigenverantwortlich handeln. Aber was in den Köpfen der Menschen ankommt, das ist die Frage, und da produzieren Sie jetzt schon Irrtümer vor.

Nun muss also der Bauherr selbst prüfen, ob die Statik stimmt, muss klären, inwieweit anderes Recht tangiert ist. Statt mit der Verfahrensfreistellung zu mehr Rechtssicherheit beizutragen, entsteht der gegenteilige Effekt. Sie, Herr Staatsminister, täten also gut daran – das rate ich Ihnen –, diesem Gesetzentwurf, den die Koalitionsmehrheit heute sicherlich mit dieser netten Änderung passieren lässt, eine entsprechende Aufklärungsbroschüre folgen zu lassen.

Lassen Sie mich eines sagen: Logisch – wie wir heute früh gehört haben –, Mehrheit ist Mehrheit. Dass Mehrheit aber automatisch recht hat, ist ein gewaltiger Irrtum

parlamentarischer Mehrheiten. Wahrheit lässt sich eben nicht beschließen.

Und noch etwas: Wir sind ja schon daran gewöhnt, dass bei allem, was bei Gesetzentwürfen der Koalition oder der Staatsregierung nicht richtig hinhaut, bei allen Fehlern und Versäumnissen schließlich generös auf die große, alles umfassende Rechtsnovelle verwiesen wird. Wir erinnern uns an die bereits von Staatsminister Ulbigs Vorgänger angekündigte große Dienstrechtsreform. Auch jetzt sollen alle Fehler, Unzulänglichkeiten und auch Kuriositäten der Änderung der Bauordnung in einer großen Baurechtsnovelle aufgegriffen und ausgebügelt werden. Sie sollten nur gemeinsam beachten: Zwei Jahre dieser Legislaturperiode sind bereits vorüber. Es steht an Ausbügeleien noch einiges vor Ihnen. Wer weiß, ob Ihnen noch ausreichend Zeit für eine solch große Baurechtsnovelle bleibt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben – weil dies eindringlich von den Feuerwehren gefordert wurde – einen Antrag – auch die Kollegen der SPD haben dies gemacht – zu Rauchwarnmeldern hier im Verfahren. Uns ist bewusst, dass alle anderen Anträge der Opposition zur Änderung des Gesetzentwurfs – wie im Ausschuss von der CDU-FDP-Mehrheit eingeübt – weggestimmt würden, und haben Ihnen diese Peinlichkeiten erspart. Allerdings sollten Sie diesen Antrag nicht einfach außer Acht lassen. Es geht darum, jeden potenziellen Brand- und Rauchtoten niemals Wirklichkeit werden zu lassen.

Meine Damen und Herren! Wegen der erheblichen Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfes der Koalition werden wir uns insgesamt der Stimme enthalten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Thomas Jurk, SPD)

Nun ist die SPDFraktion an der Reihe. Frau Abg. Köpping, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch wir werden uns bei dem Gesetzentwurf der CDU/FDP-Fraktion – so viel vorab – enthalten. Es gibt sicher Dinge – mein Vorredner hat es bereits angesprochen –, denen man vorbehaltlos zustimmen kann. Das betrifft unter anderem die Verfahrenfreistellung von Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit Bruttogrundfläche bis zu 50 Quadratmetern – den Vorschlag finden wir gut. Wir hatten ja gerade gesagt, dass alles andere ein wenig irrsinnig gewesen wäre. Das betrifft auch Verfahrensfreistellungen von Maßnahmen der Wärmedämmung bzw. die Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Solar- und Windenergieanlagen.

Problematischer wird es dann schon in dem Bereich der Verfahrensfreistellung von Gaststättenerweiterungen und Außenbewirtschaftungen. Beide Vorredner, sowohl Herr Fritzsche als auch Herr Hauschild, haben so schön gesagt, dass es hier um Vereinfachung geht, und zwar für den

Bürger, für den Unternehmer, für den Gastwirt. Hat man sich denn einmal die Realität angesehen? Lieber Herr Ulbig, Sie waren Bürgermeister, wie ich Bürgermeisterin war.

(Zuruf des Staatsministers Markus Ulbig)

Oberbürgermeister, Entschuldigung!

Sie wissen genau, was der Hauptgrund für Beschwerden von Bürgern ist. Es sind Nachbarschaftsstreitigkeiten. Ich selbst habe es in meinen Gemeinden oft genug erlebt, dass wir uns als Kommune vor Beschwerden nicht retten konnten, wenn bei Gaststätten ein Außenbereich betrieben wurde. Mit Ihrem Gesetz wird dem Vorschub geleistet. Wenn ein Unternehmer eine Außenanlage errichtet und meint, dass er etwas Wunderbares macht, wenn er hier investiert, vielleicht mit Wärmekegel und Ähnlichem, dann beginnen die Bürger zwei Tage später mit ihren Aufständen. Genehmigungsverfahren bedeuten in diesem Punkt nämlich auch, dass man sich vorher mit seiner Kommune abstimmen kann, mit der Kommune über Regelungsmöglichkeiten sprechen kann – so war es zumindest bei uns –, es also nicht nur heißt, dass man einfach einen Antrag stellt, sondern diesen gemeinsam mit den Bürgern und den Unternehmen bespricht. Das schließen Sie hier aus.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)