Protocol of the Session on May 25, 2011

Es gibt Sparkassen, die nicht nur einen, sondern mehrere Eigentümer haben. Ich denke an unsere Ostsächsische Sparkasse. Wir haben zurzeit eine sehr bunte Landschaft, was die Sparkassen anbelangt.

Kommen wir zurück auf die Sachsen-Finanzgruppe. Der Freistaat hält dort keine Mehrheit. Der Anteil beläuft sich derzeit auf 22,37 %. Eine Auflösung gegen den Willen der anderen Anteilseigner ist nicht möglich.

Ich gestehe zu, dass die Gespräche sehr lange gedauert haben. Ich hoffe, dass ich verdeutlichen konnte, warum es nicht ganz einfach war. Es liegt nun ein einvernehmlich verhandeltes Verständnis zwischen den Anteilseignern vor, wie das Verfahren weiter ausgestaltet werden soll. Es soll ein gestuftes Verfahren eingeleitet werden. Zunächst soll der Freistaat ausscheiden. Gleichzeitig soll das Görk mit dem Ziel geändert werden, die Auflösung und das Ausscheiden der Anteilseigner zu erleichtern. Der Gesetzentwurf dazu wird zurzeit im SMF erarbeitet. Wir versuchen natürlich, die unterschiedlichen Interessen anzuhören und zu berücksichtigen.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Wann kommt er?)

Das wird in nicht allzu ferner Zukunft passieren.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Das Ausscheiden des Freistaates und die geplante Änderung des Görk ermöglichen den kommunalen Anteilseignern eine flexiblere Entscheidung über den Verbleib in der Sachsen-Finanzgruppe. Die Sachsen-Finanzgruppe kann dann in der Folgezeit zeitnah aufgelöst werden. Dazu ist lediglich ein einstimmiger Beschluss der zuletzt verbleibenden kommunalen Anteilseigner ausreichend.

Die Auflösung der SFG bedeutet aber auch eine Regelung über den Ausgleich von vorhandenen Vermögensgegen

ständen und Verbindlichkeiten. Das Vermögen der SFG besteht jedoch im Wesentlichen aus den Verbundsparkassen. Der Freistaat hat nun einmal keine. Eine Rückübertragung einer Verbundsparkasse an ihren jeweiligen kommunalen Anteilseigner, in deren Gebiet sie tätig ist, ist nur gegen Zahlung eines Wertausgleichs möglich. Ein Verzicht auf diesen Wertausgleich ist aus haushalts- und verfassungsrechtlichen Gründen nicht machbar.

Der Freistaat wird beim Ausscheiden einen Wertausgleich erhalten. Dieser Wertausgleich des Freistaates wurde nach dem Ertragswertverfahren ermittelt. Zum Stichtag des 1. Januar 2011 wurde der Wertausgleichsanspruch des Freistaates mit rund 108 Millionen Euro beziffert. Es wird sicherlich notwendig sein, bei tagesaktuellem Auflösen ein aktuelles Bewertungsgutachten zu erstellen.

Kommen wir zu den wirtschaftlichen Konsequenzen. Nach der Informationen der SFG resultieren für die Verbundsparkassen aus der bislang nicht umgesetzten Auflösung keine wirtschaftlichen Konsequenzen, vielmehr wurde die Liquidität der Verbundsparkassen erhöht. Es erfolgte keine Ausschüttung an die Anteilseigner in den Jahren 2007 bis 2009.

Deshalb bitte ich darum, den Antrag abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Scheel, Sie möchten sicherlich noch das Schlusswort halten? Dazu haben Sie jetzt die Gelegenheit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Folgendes mitgenommen: in nicht allzu ferner Zukunft.

Wir als Gesetzgeber – ich sage es nicht, weil es pathetisch klingen soll – haben eine Verantwortung für 14 Sparkassen in diesem Land mit 651 Geschäftsstellen, fast 10 000 Mitarbeitern sowie einem Bilanzvolumen von 40 Milliarden Euro. Für mich ist es mittlerweile ein wenig schwierig, wenn der Staatsminister – bei allem Verständnis für Ihre Nöte und die schwierigen Verhandlungen – den Landtag düpiert. Ich muss das so sagen.

Das jüngste Beispiel ist, dass Sie uns die regionalisierte Steuerschätzung am Dienstag nicht geben. Sie können im Kabinett besprechen, was Sie mit dem Geld machen wollen. Die Zahlen hätte ich gern auf dem Tisch. Genauso erwarte ich, dass wir als Parlament die Informationen und Fragestellungen, die uns alle umtreiben, rechtzeitig, zeitnah und umfassend bekommen.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir werden immer wieder vertröstet. Insofern kann ich nur hoffen, dass wir das in nicht allzu ferner Zukunft – in den nächsten ein bis zwei Monaten, also noch vor der Sommerpause – auf den Tisch bekommen.

Ich möchte Sie bitten, im Sinne eines vielleicht gemeinsamen Zieles der Herstellung einer einheitlichen sächsi

schen Sparkassenlandschaft diesem Antrag zuzustimmen – auch als nachdrücklicher Hinweis, dass wir nicht länger warten wollen und können. Der SPD möchte ich sagen: Schieben Sie Ihren Bock beiseite und stimmen Sie unserem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/1075

zur Abstimmung. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei zahlreichen DafürStimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/1075 nicht beschlossen. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Die sächsische Oberschule als alternativer und gleichwertiger Bildungsweg

Drucksache 5/4504, Antrag der Fraktion der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen in der folgenden Reihenfolge in der ersten Runde Stellung nehmen: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht.

Ich erteile der Einreicherin, der SPD-Fraktion, das Wort. Frau Dr. Stange, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag soll der Koalition und insbesondere dem Kultusministerium eine Unterstützung sein, indem er das, was Sie in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben – die sächsische Mittelschule zur sächsischen Oberschule weiterzuentwickeln –, mit Inhalten füllt. Mit Inhalten soll er gefüllt werden, die tatsächlich zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Mittelschulen führen. Bis heute liegen – auch in der Stellungnahme, die die Landesregierung auf unseren Antrag hin abgegeben hat – keine konkreten Vorschläge zur Weiterentwicklung der sächsischen Mittelschule zur Oberschule vor. Mir sind sie jedenfalls nicht bekannt.

Aus der Stellungnahme der Landesregierung geht hervor, dass es drei Schritte geben soll. Im ersten Schritt, der umgesetzt wurde, ist die Bildungsempfehlung ab Klasse 4 verändert worden. Es hat eine Verschärfung der Bildungsempfehlung gegeben. Der Übergang zum Gymnasium wurde erschwert. Die Effekte werden wir im kommenden Schuljahr sehen.

Der zweite Schritt ist eine inhaltliche Veränderung ab dem Schuljahr 2011/2012, in dessen Kern bereits eine Veränderung der Schulordnung der Mittelschulen stattfindet und eine individuelle Förderung stärker in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Dieser liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

Ein dritter Schritt, nämlich der schrittweise Ausbau der zweiten Fremdsprache an der Mittelschule, scheitert derzeit an den nicht vorhandenen Fremdsprachenlehrern. Dies führt mittlerweile selbst an den Gymnasien zu einem

Losverfahren. Zum Beispiel steht eine ausreichende Anzahl von Französischlehrern nicht zur Verfügung.

Also, bisher ist all die Ankündigung, die vor zwei Jahren stattgefunden hat und die die FDP in ein buntes Faltblatt gepresst hat, nichts als heiße Luft – bzw. viel schlimmer noch: Sie bleibt sogar an der Stelle stecken, die vielleicht noch nicht einmal intendiert war, nämlich die Durchlässigkeit zum Gymnasium, die Durchlässigkeit zum Abitur, zur höheren Bildung zu erschweren, nämlich die Übergangsempfehlung nach Klasse 4 mit einer verschärften Bildungsempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir machen mit dem Antrag einige Vorschläge, von denen ich gern erwarte – mittlerweile hat das Ministerium nochmals fast ein halbes Jahr Zeit gehabt, darüber nachzudenken –, dass sie auch auf fruchtbaren Boden bei der Koalition fallen dürften. Ein Anspruch der Eltern ist seit vielen Jahren – das wissen wir durch den Zuspruch zum Gymnasium –, den Königsweg zum Abitur zu wählen. Diesen Weg möchten wir unterstützen, indem wir sagen: Dann seien Sie konsequent und schaffen Sie die Durchlässigkeit von der Mittelschule tatsächlich hin zum Abitur, und zwar ohne den Hürdenlauf, der derzeit zum beruflichen Gymnasium gemacht werden muss, bei dem die Hürde sogar höher ist als zum Beispiel in Baden-Württemberg, da der Durchschnitt bei uns 2,0 betragen muss, statt wie in Baden-Württemberg 3,0. Wir haben derzeit keine Durchlässigkeit zum Beruflichen Gymnasium. Wir wollen, dass die Oberschule Ihrer Prägung – ich komme nachher gleich auf unser Modell zu sprechen – tatsächlich diese Durchlässigkeit schafft.

Seien Sie konsequent. Sie wollen, dass die neue Oberschule ein stärkeres berufliches Profil haben soll. Die FDP schreibt in ihrem bunten Faltblatt, dass es eine „Schule für die Praktiker“ sein soll. Was ist seit der neuen Koalition in dieser Legislaturperiode tatsächlich passiert, um im Bereich der Mittelschule oder im Bereich des Gymnasiums über die bereits existierenden Maßnahmen hinaus eine Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung

umzusetzen? – Nichts. Bis jetzt ist nichts in dieser Richtung passiert.

(Beifall bei der SPD – Dr. André Hahn, DIE LINKE: Wir halten Wort!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der dritte Vorschlag ist, dass die neue Oberschule ressourcenmäßig so ausgestattet sein sollte, dass sie tatsächlich eine Ganztagsschule ist. Wenn ich den Diskussionen innerhalb der CDU auf Bundesebene folge, dann wird dort gesagt, man will freiwillige Ganztagskonzepte nicht nur in den Grundschulen, sondern auch für – so heißt es dort – Oberschulen und Gymnasien gezielt ausbauen. Was macht Sachsen? Im gleichen Atemzug werden die Mittel für die Ganztagsangebote derzeit gekürzt. Die Effekte erleben wir gerade in den Schulen; denn die Förderbescheide sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgereicht, weil die Mittel derart überzeichnet sind, dass sie nicht in den Schulen ankommen.

Ein vierter Punkt, der weder in dem Papier der FDP noch in der Stellungnahme der Landesregierung vorkommt, ist, dass wir die Schulen zu inklusiven Schulen ausbauen. Das ist ein Auftrag, der in diesem Zuge, Herr Minister, umgesetzt werden könnte, wenn Sie schon einen Schritt weitergehen wollen.

Lassen Sie mich noch einen Punkt nennen, den wir in dem Antrag angesprochen haben und der keine Antwort gefunden hat. Wir wollen endlich die neuen Oberschulen – Herr Bläsner, die FDP brüstet sich ja nach wie vor mit dem Moratorium, die Mittelschulen zu retten – wohnortnah vorhalten. Das können Sie aber nur, wenn Sie tatsächlich von der jetzigen restriktiven Schulschließungspolitik Abstand nehmen und sie nicht, wie in den letzten Monaten, weiter verfolgen.

Ich werde, wenn wir das eine oder andere von FDP und CDU gehört haben, was sich im letzten halben Jahr in Richtung Entwicklung zur Oberschule, zur qualitativen Gestaltung unserer Mittelschulen getan hat, im zweiten Teil vorstellen, was wir Ihnen gern empfehlen möchten, um als Angebot mit der Koalition – so wie es in anderen Ländern der Fall ist – unser Schulsystem tatsächlich inhaltlich qualitativ weiterzuentwickeln und damit auch einen Schritt weiter zu gehen, als Ihr Mut bisher gereicht hat. In diesem Antrag und in der Stellungnahme ist jedenfalls noch nicht viel zu sehen.

Ich lausche den Ausführungen der Koalition. Vielleicht sind wir anschließend etwas klüger.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das war für die einbringende Fraktion der SPD Frau Kollegin Dr. Stange. – Als Nächstes spricht für die CDU-Fraktion der Kollege Colditz.