Ein zweiter Punkt wurde für ein zukünftiges Sparkassengesetz angesprochen, nämlich die Frage der Eigenkapitalanlageausstattung. Wir sollten bei einem neuen Sparkassengesetz aufpassen, dass wir einen Grundsatz klar hineinschreiben: Es geht vorrangig darum, dass die Gewinne der Sparkassen in den Sparkassen verbleiben und dort dem Eigenkapital sowie den Rücklagen gemäß § 340f HGB und gemäß § 340g HGB – das sind die Rücklagen für allgemeine Bankrisiken – zugeführt werden. Die Ausschüttungen aus den Sparkassen müssen dahinter zurückstehen. Das ist die Konsequenz, die sie aus der Finanzmarktkrise ziehen müssen. Nur eigenkapitalstarke Banken haben die Gelegenheit, sich in einer Krise selber zu behaupten.
Wenn wir die notwendige Umgestaltung im Sparkassengesetz vorgenommen haben, sollten wir als Liberale und auch als Sächsischer Landtag den Willen der kommunalen Träger akzeptieren, wie weiter mit der SachsenFinanzgruppe umzugehen ist. Wenn sich die kommunalen Träger dazu entscheiden, die Sachsen-Finanzgruppe zu
verlassen oder sie aufzulösen, sollten wir das respektieren. Finden sich kommunale Träger, die sehen, dass sich mit der Sachsen-Finanzgruppe vielleicht ein modernes Instrument, eine moderne Sparkassenholding machen lässt, dann sollten wir auch diesen Wunsch respektieren. Wir Liberale sehen das als einen Ausdruck der kommunalen Selbstverantwortung, wie mit der SachsenFinanzgruppe nach einem Austritt aus der Finanzgruppe umzugehen ist.
Wenn hier diskutiert wurde, wie lange es gedauert hat, dass man sich im Parlament mit der SachsenFinanzgruppe beschäftigt, und warum noch kein Sparkassengesetz vorhanden ist, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, dem Finanzminister dafür zu danken, dass er die Übertragungsvereinbarung mit den kommunalen Anteilseignern ausgehandelt hat. Wer die Heterogenität der einzelnen Anteilseigner, ihre unterschiedlichen Interessen, ihre unterschiedlichen politischen Ausrichtungen kennt, der weiß, wie schwierig es ist, diese Anteilseigner in einer Vereinbarung zu vereinen und gleichzeitig die Interessen des Freistaates Sachsen bei dieser Vereinbarung zu wahren. Dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Unland, ausdrücklich meinen Dank im Namen der FDPFraktion aussprechen.
Meine Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen. Meines Erachtens hat sich dieser Antrag durch die vorgelegte Vereinbarung der Anteilseigner der SachsenFinanzgruppe und der Sachsen-Finanzgruppe mit dem Freistaat überholt. Damit ist der Weg eröffnet, den Kommunen freizustellen, wie sie mit der Sachsen-Finanzgruppe zukünftig weiter verfahren. Deshalb werden wir diesen Antrag heute hier ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich habe eine Weile gerätselt, Herr Kollege Scheel, was das Aktuelle an diesem Antrag sein würde. Ich habe deswegen auf Ihre Rede gewartet. Aber die Rede war eigentlich auch nur ein historischer Abriss. Da kann man natürlich viel erzählen. Im Oktober 2008 haben wir als GRÜNE angefangen, einen Antrag zu stellen. Dann hat zwei Jahre der See geruht. In den Jahren 2010 und 2011 sind andere Parteien, auch Ihre, tätig geworden. Aber das ist ja nun alles gequirlter Quark, weil es vorbei ist.
Worum es jetzt wirklich geht, das sind eigentlich die Fragen, die noch relevant sind. Aber das sind die, die in Ihrem Antrag stehen, leider nicht. Das wissen Sie auch. Diese Fragen sind zum Teil beantwortet, zum Teil sind sie nicht mehr relevant, sie haben sich erübrigt. Die wirklich relevanten Fragen sind meiner Meinung nach andere. Die
Eine solche Frage ist: Wie steht das Parlament zu dem ausgehandelten Vorschlag? Das ist die für mich jetzt noch relevante Frage, nachdem so viel passiert ist. Dazu hätte ich ein paar Fragen, Herr Finanzminister.
Ich würde zum Beispiel gern wissen, warum der durch das Wertgutachten ermittelte Kaufpreis der richtige ist. Das sollte man dem Parlament erklären, finde ich.
Das Nächste, was meiner Meinung nach hinterfragt werden muss, ist die Kopplung der Übertragungsvereinbarung an Änderungen im Gesetz über das öffentlichrechtliche Kreditinstitut, also im Sparkassengesetz im Freistaat Sachsen. Dort steht in § 2 Abs. 10, es solle eine Kaufpreisanpassung erfolgen, wenn infolge von Änderungen in Bezug auf das Regionalprinzip und/oder den öffentlichen Auftrag die Verkehrswerte der Verbundsparkassen durch Einschränkung ihres bisherigen Geschäftsmodells nachhaltig negativ oder positiv beeinflusst werden. Das war in Ihrer Unterrichtung nachzulesen.
Diese nachhaltige Veränderung ist dann gegeben, wenn sich die Verkehrswerte der Verbundsparkassen um mindestens 25 % gegenüber den sich aus den Bewertungsaktualisierungen ergebenden Werten ändern. Das wirft für mich Fragen auf. Ich würde gern wissen, wie die vereinbarte Reform dieses Sparkassengesetzes aussehen soll, ob die Änderungen von § 2 des Sparkassengesetzes, Anstaltszweck, Öffentlicher Auftrag, vorgenommen werden sollen und, wenn ja, welche das dann sind. Wann hat die Staatsregierung eigentlich vor, diese Gesetzesänderung vorzunehmen, und unter welchen Bedingungen kann eine nachhaltige Verkehrswertänderung eintreten, die dann diesen Fall auslöst?
Irritiert – und das wirft auch Fragen auf – bin ich über die Rücktrittsklausel in § 9. Danach kann die SFG von dieser Übertragungsvereinbarung zurücktreten, wenn Änderungen des Sparkassengesetzes nicht spätestens zum 30. Juni 2012 in Kraft getreten sind, wonach zum Beispiel die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe nur noch an einen einstimmigen Beschluss der Anteilseigner geknüpft wird und nicht an ein entsprechendes Landesgesetz. Darüber hinaus soll Anteilseignern ermöglicht werden, aus der SFG durch Kündigung ohne Angabe eines wichtigen Grundes auszutreten. Das wirft Fragen auf.
Ich bitte Sie herzlich, uns hier im Parlament zu erklären, warum das Parlament einer solchen Regelung zustimmen sollte, warum der Landtag nicht direkt die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe beschließen soll und warum der Freistaat den Kaufpreis zurückzahlen soll, wenn diese Änderungen im Sparkassengesetz eben nicht kommen. Das sind die Fragen, die mich jetzt noch interessieren. Darum geht es in den nächsten Wochen und Monaten. Ich wäre dankbar, wenn es dazu ein paar Ausführungen gäbe. Das wird man sowieso intensiver diskutieren müssen. Ich gehe davon aus, Herr Finanzminister, dass Sie jetzt ein paar Ausführungen dazu machen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ausscheiden des Freistaates Sachsen als Anteilseigner an der Sachsen-Finanzgruppe soll nun vielleicht das peinlichste, sicherlich aber das kostspieligste Kapitel in der Geschichte des Freistaates Sachsen seit 1990 geschlossen werden. Hier lohnt es sich wirklich, einen Blick zurückzuwerfen.
Bei dem bislang einzigen in der Geschichte des Freistaates Sachsen abgehaltenen Volksentscheid vom 21. Oktober 2001 stimmte eine große Mehrheit der Sachsen für die Erhaltung kommunal verankerter Sparkassen und gegen einen Finanzverbund. Wenn die CDU, wie sie es immer von sich selbst behauptet, tatsächlich demokratisch handeln und empfinden würde, hätte der zur Abstimmung gestellte Gesetzentwurf für die Beibehaltung kommunal verankerter Sparkassen zwingend Gesetz werden müssen.
Es kam aber nicht so. Stattdessen hebelten die CDUApparatschiks in ihrer grenzenlosen Demokratieverachtung das Ergebnis des Volksentscheids aus, und die Staatsregierung produzierte stattdessen ein neues Sparkassengesetz, das die Grundlagen für die Gründung der Sachsen-Finanzgruppe schuf. Es ging wirklich einzig und allein darum, das Kapital der kommunalen Sparkassen dafür zu missbrauchen, die Kapitaldecke der Sachsen LB zu stärken, um dann auf dieser Basis satzungs- und gründungsauftragswidrige Hasar-Spekulationsgeschäfte an den internationalen Kapitalmärkten zu betreiben.
Dieses Hintergrundwissen und dazu der historische Abriss sind notwendig, um die Art und Weise beurteilen zu können, mit der der Freistaat Sachsen nun aus dem gescheiterten SFG-Abenteuer herauszukommen versucht. Darauf möchte ich in meinem Redebeitrag in erster Linie eingehen und nicht auf die vertragsrechtlichen Details der Abmachung zwischen dem Freistaat und der SachsenFinanzgruppe, über den noch nicht einmal im Haushalts- und Finanzausschuss abschließend abgestimmt wurde.
Entscheidend ist aus Sicht der NPD in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es bei der vereinbarten Regelung allein darum geht, die nach und nach fällig werdenden Garantiezahlungen für die Folgen der von der Regierung gewollten und geförderten Finanzmarktschwindelgeschäfte der Sachsen LB so weit wie möglich auf die Kommunen abzuwälzen. Die Kommunen sollen für den Anteil des Freistaates an der SachsenFinanzgruppe einen Kaufpreis von insgesamt 108 Millionen Euro bezahlen.
Dieses Geld will der Freistaat dem Garantiefonds Sachsen LB zuschlagen, so dass die Kommunen letztlich mehr als die bisher geleisteten Garantiebeiträge zu zahlen
hätten. Warum die Spitzenvertreter der Kommunen einer derart für sie selbst nachteiligen, um nicht zu sagen ruinösen Vereinbarung zustimmen, dazu noch einstimmig, bleibt ihr Geheimnis. Vielleicht geschieht es aus dem gleichen Grund, aus dem die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auf eine Revision des Finanzaufteilungsverhältnisses zwischen Freistaat und Kommunen verzichten, obwohl eine solche nach den finanziellen Belastungsindikatoren mehr als angezeigt wäre.
Erinnern wir uns: Es waren ausschließlich die CDUgeführten Staatsregierungen des Freistaates, vor allem diejenige unter der Führung von Georg Milbradt, die mit aller Macht gegen den Willen der Sparkassen und natürlich auch gegen das deutliche Votum der Sachsen in einem Volksbegehren die als Gleichschaltung der Sparkassen gedachte und gewollte Sachsen-Finanzgruppe durchboxten.
Hier bin ich beim eigentlichen politischen Aspekt der Angelegenheit angekommen. Denn warum wollte die politische Führung und im Prinzip auch die ganze herrschende Klasse diese Gleichschaltung zwischen den Sparkassen? Weil sie eine stärkere Rolle der sächsischen öffentlich-rechtlichen Banken auf den internationalen Finanzmärkten, also eine regelrechte Entregionalisierung, herbeiführen wollten. Und warum wollten sie das? Weil supranationale Institutionen, wie die EU, die OECD oder der Baseler Bankenausschuss, entscheidende Schritte unternommen hatten, um das deutsche Regionalbankenprinzip, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken, zu unterminieren und letztlich zu beseitigen, beispielsweise durch die Aufhebung der Gewährträgerschaft der kommunalen und staatlichen Träger für die öffentlich-rechtlichen Banken, beispielsweise durch verschärfte Ratingkriterien, beispielsweise durch mehr Kontrollen oder durch einen verschärften Privatisierungsdruck usw. usf.
Durch diese politisch gewollte Entwicklung und nur durch sie wurden die Landesbanken, nicht nur die sächsische Landesbank, zu diesen ebenso ruinösen wie volkswirtschaftlich unsinnigen Finanzmarktgeschäften getrieben. Nur durch diese unsinnigen Geschäfte musste der Freistaat Sachsen gegenüber der Landesbank BadenWürttemberg eine Garantieerklärung über 2,75 Milliarden Euro abgeben. Nur durch diese Geschäfte haben wir heute das Problem mit der Bezahlung entsprechender Garantiebeiträge für Ausfälle von Schrottwertpapieren.
Dass sich der Freistaat auf diese Entwicklung eingelassen hat, ja in vorauseilendem Gehorsam ein besonders braver Schüler der globalen Seilschaften war und nach wie vor ist, haben ganz gewiss nicht die Kommunen zu verantworten, sondern der Freistaat und diese regierende politische Klasse. Vor allem aus diesem Grund hält die NPDFraktion die vorgesehene Form der Abwicklung der Sachsen-Finanzgruppe oder besser gesagt der Abseilung des Freistaates Sachsen von der Finanzgruppe für einen Skandal ersten Ranges.
Da der Berichtsantrag der LINKEN einen Beitrag dazu leisten könnte, der Angelegenheit einmal kritisch auf den Grund zu gehen, wird die NPD-Fraktion zustimmen.
Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Runde der Aussprache beendet. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem die Abgeordneten: Möchte ein Abgeordneter das Wort ergreifen? – Herr Scheel. Damit ist die zweite Runde eröffnet.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Nach so vielen Blumen muss ich natürlich noch einmal in die Bütt. Das ist ja auch klar. Vielleicht ist bei einigen Abgeordneten hier der Eindruck entstanden, wir hätten einfach nur vergessen, diesen Antrag rechtzeitig auf die Tagesordnung zu setzen. Dem ist mitnichten so. Wir haben im großen Vertrauen darauf, dass endlich eine Lösung kommt – und ich kann in den Protokollen des Haushaltsausschusses gerne recherchieren –, immer wieder darauf Wert gelegt zu erfahren, wie der Stand ist, wie es aussieht. Wir sind immer wieder vertröstet worden, und im guten Vertrauen darauf haben wir natürlich auch unseren Antrag immer wieder geschoben.
Nun ist es zwar richtig, dass wir jetzt eine Vereinbarung vorliegen haben, aber klar ist doch wohl auch, dass die nur ein Teil der Gesamtlösung sein kann. Zu diesem einen Teil gehören eben noch ein zweiter und ein dritter Teil, und zwar ein Auflösungsgesetz – und genau das findet sich im Antrag wieder –; das liegt bis heute nicht vor und es gehört dazu ein GörK-Änderungsgesetz. Auch dieses liegt bis heute nicht vor.
Das Einzige, was wir entnehmen können, Frau Hermenau, ist – da haben Sie natürlich recht –, dass sich in dieser Vereinbarung die Landkreise oder besser gesagt die Träger der Sparkassen in ihrer Not – so muss ich das interpretieren – ein paar Hintertürchen offen gehalten und dem Gesetzgeber, dem Landtag, ein paar Aufträge mitgegeben haben, und zwar: Macht es nicht ganz so schlimm, wie die das wollen! So muss ich das doch lesen. Genau deshalb würde ich auch gerne endlich einmal wissen, was in diesem Gesetz alles drinstehen soll, weil doch irgendein Referentenentwurf schon einmal erarbeitet wurde, oder liegt da überhaupt nichts vor?
Ich würde auch gerne einmal wissen, wie die Finanzierung und die ganzen Fragen zusammenhängen, wie viel Geld aus welchem Gutachten wirklich zustande kommt. Das können wir alles behandeln, aber dazu brauchen wir alle drei Teile.
Ich bin nicht bereit, einfach einmal einen Freibrief herauszugeben – bei aller Freude; und Sie kennen mich und wissen, dass ich ein großer Freund der kommunalen Selbstverwaltung bin. Aber ich bin nicht bereit, einfach Freibriefe auszustellen. Am Ende wird mir dann die
Pistole auf die Brust gesetzt, wenn es dann wirklich darum geht, das Gesetz zu ändern. Ja, wenn du das jetzt machst, dann muss der Freistaat aber 215 Millionen Euro zurückzahlen. Dazu bin ich nicht bereit.
Ich will gern Offenheit und Transparenz und – mein lieber Herr Kollege Pecher – ich kann auch verstehen, dass die Zwickauer Angst haben, von Chemnitz geschluckt zu werden. Ich kann das sehr gut verstehen. Ich habe ja ein bisschen mit Zwickau zu tun. Trotzdem möchte ich Sie bitten, noch einmal alle Positionierungen sowohl des DSGV wie auch des OSV deutlich zu studieren, wenn es darum geht, nach welchen Prinzipien die Sparkassen aufgestellt sind. Das Prinzip „ein Kreis – eine Sparkasse“ ist eines, wofür die Sparkassen lange, lange gestritten haben – im Übrigen auch gegenüber der Europäischen Union. Das jetzt wegen ein paar Ängsten – Entschuldigung –, die regional bestimmt auch begründet sind, einfach über den Haufen zu werfen und zu sagen, wir spielen einmal Häschen, wir verstecken uns, und sagen nichts dazu, halte ich für einen Fehler.
Deshalb sagen wir, wir brauchen die Debatte dazu. Ich freue mich, dass das heute so ein anregender, wenn auch vielleicht impulsiver Debattenauftakt für diese Fragen war. Wir brauchen eine Debatte, wie wir als Freistaat ordnungspolitisch umgehen und da bleibe ich bei dem wichtigsten Punkt, und den haben Sie überhaupt nicht gelöst: Wenn Sie alle alleinlassen, Sachsen-Finanzgruppe, sollen die Kommunen nachher selber entscheiden, welche rein, welche raus und wie das dann aussehen soll?
Die Spaltung bleibt doch für welche, die drin sind, und welche, die nicht drin sind, bestehen. Das ist kein wünschenswerter Zustand in unserem Land, nicht nur, weil ich jetzt sage, das sieht nicht schön aus, sondern weil die natürlich auch von unterschiedlichen Ansätzen, unterschiedlichen Ideen, unterschiedlichen Voraussetzungen auch in der Debatte um bestimmte Fragen ausgehen. Wenn dann eben der Landrat Gey auf der einen Seite in der Sachsen-Finanzgruppe Leipzig-Land einen Teil Sparkasse hat und gleichzeitig im Verwaltungsrat von Muldental, ehemalig Sparkasse, herumsitzt, dann gibt es Interessenkonflikte. Die können wir nicht einfach so wegtun, als wären sie nicht vorhanden. Wir brauchen dafür Lösungen und eine vernünftige Debatte. Dazu braucht es einen vernünftigen Entwurf und ich freue mich schon jetzt auf die Ausführungen des Staatsministers, der hoffentlich ein bisschen Klarheit in die Debatte bringt.
Meine Damen und Herren! Wünscht noch ein Abgeordneter in der zweiten Runde zu sprechen? Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. Herr Prof. Unland, möchten Sie das Wort ergreifen? – Das ist der Fall. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation ist in der Tat ziemlich kompliziert. Wenn man die derzeitige Rechtslage analysiert, dann ist die Auflösung der SFG – und so war ja der Antrag formuliert – nur unter zwei Bedingungen möglich. Wir brauchen nämlich einen einstimmigen Beschluss der Anteilseigner und ein Landesgesetz. So steht es im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe. Ich kürze das einmal ab – Görk –, weil ich diesen Begriff nachher noch öfter gebrauchen möchte.
Die Entscheidung über die Zukunft der SFG, also der Sachsen-Finanzgruppe, obliegt damit allen Anteilseignern gemeinsam. Bisher liegt noch keine einheitliche Meinungsbildung der Anteilseigner über die Auflösung der SFG vor. Das ist auch einfach zu verstehen. Sie haben extrem unterschiedliche Interessen. Wir haben Sparkassen, die haben nur einen einzigen Eigentümer. Ich denke hier an das Vogtland. Dann kann diese Sparkasse Mitglied der SFG sein, wie das im Vogtland auch der Fall ist.
Es gibt Sparkassen, die nicht nur einen, sondern mehrere Eigentümer haben. Ich denke an unsere Ostsächsische Sparkasse. Wir haben zurzeit eine sehr bunte Landschaft, was die Sparkassen anbelangt.