Protocol of the Session on April 20, 2011

Personen, die bekanntermaßen Mitglied einer extremistischen Partei oder Organisation sind oder mit diesen sympathisieren, bieten Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht zuverlässig oder verschwiegen sind. Insbesondere gilt das bereits wegen des Aufrufs der NPD im Internet für Mitglieder der NPD und ihren bekannten Sympathisanten. Es konnten jedoch keine Anfragen bei Polizei, Verfassungsschutz oder anderen Behörden gestellt werden, da es hierfür keine gesetzlichen Datenerhebungsvorschriften gibt.

Um einen möglichen Missbrauch der Interviewtätigkeit von Mitgliedern und Sympathisanten extremistischer Parteien oder Organisationen entgegenzuwirken, wurden die örtlichen Erhebungsstellen durch das Statistische Landesamt angewiesen, alle öffentlich zugänglichen Informationen über Mitglieder und Sympathisanten extremistischer Parteien bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten zu berücksichtigen.

Im Fall einer NPD-Stadträtin, die sich für die Arbeit bewarb, haben die Maßnahmen bereits zum Erfolg geführt. Die Erhebungsbeauftragten werden im Übrigen auch auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit nach den datenschutzrechtlichen und statistikrechtlichen Regeln hingewiesen. Sie müssen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Wenn sie gegen diese Verpflichtung

verstoßen, machen sie sich unter anderem wegen Geheimnisverrats strafbar.

Da die Schulungen für die Erhebungsbeauftragten derzeit noch durchgeführt werden, liegen noch keine Erkenntnisse dazu vor, aus welchen Gründen Bewerber für die Erhebungstätigkeit gegebenenfalls abgelehnt worden sind. Ablehnungsgründe werden sich aus einer Evaluierung im Anschluss an die abgeschlossene Bestellung der Erhebungsbeauftragten ergeben. Derzeit ist lediglich bekannt, dass während der Schulungen ein Teil der Bewerber von der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte Abstand nahm, weil er sich der Tätigkeit nicht gewachsen fühlte.

Herr Lichdi, Sie haben sicherlich Nachfragen. Bitte schön.

Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass im Vorfeld bisher eine Person abgelehnt worden ist und jetzt die Schulungen stattfinden. Danach wird dann noch einmal geprüft? Das habe ich jetzt nicht verstanden. Es werden also Personen zur Schulung zugelassen und danach könnten sie noch zurückgewiesen werden. Aufgrund welcher Kriterien erfolgt das?

Das kann sich ja im Rahmen der Schulungen ergeben. Ich habe einen Teil vorgetragen, dass einige Leute zum Beispiel bei der Schulung festgestellt haben – obwohl sie sich beworben haben –, dass sie sich das gar nicht zutrauen. Es könnte durchaus auch sein, dass sich im Rahmen der Schulungen herausstellt, dass der eine oder andere vielleicht doch nicht geeignet ist.

Eine Nachfrage noch.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Mir ist natürlich klar, dass man eventuell durch eine Nachfrage beim Verfassungsschutz die Frage klären kann, ob ein Zensus-Interessent Parteimitglied ist. Aber wie wird denn in den Erhebungsstellen der Sympathisantenstatus eines sich meldenden Zensus-Interessenten ermittelt?

Herr Gansel, Sie haben mir nicht zugehört!

Doch, das habe ich!

Nein, das haben Sie nicht, denn dann hätten Sie die Verbindung zur Nachfrage beim Verfassungsschutz nicht angesprochen. Ich habe klar und deutlich gesagt, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt –

Es wird aber trotzdem nachgefragt!

– und deswegen weder Auskünfte bei der Polizei noch beim Verfassungsschutz erhoben worden sind.

Es gibt noch eine zweite Nachfrage.

Dann möchte ich erst recht die Frage stellen, wie der Sympathisantenstatus eines sich als Volkszähler Meldenden ermittelt werden soll. Denn Sie haben gesagt, dass das dann ein Ausschlussgrund wäre. Wie ermittelt man heimliche politische Sympathien eines Bewerbers?

Trauen Sie einmal denjenigen, die vor Ort zuständig sind, diesbezüglich eine ganze Menge zu. Vor diesem Hintergrund – –

Sie haben ja Gottvertrauen!

Nicht nur Gottvertrauen, sondern ich bin überzeugt davon, dass die Kenntnis der jeweils Agierenden vor Ort vielleicht deutlich höher ist, als Sie es derzeit vermuten.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Die nächste Frage stellt Herr Lichdi; Frage Nr. 13.

Es geht um das Symposium zu Voraussetzungen und Grenzen des Demonstrationsrechts am 20. Mai 2011.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Personen wurden von der Staatsregierung für eine aktive Rolle beim Symposium (als Vortragender, Podiums- bzw. Diskussionsteilnehmer) zu jeweils welcher inhaltlichen Fragestellung eingeladen und haben zwischenzeitlich zugesagt?

2. Welche Rolle plant die Staatsregierung jeweils für Teilnehmer der Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtag, VertreterInnen der Dresdner Bürgerschaft, der Kirchen und des Bündnisses „Dresden-Nazifrei“ und anderer zivilgesellschaftlicher Initiativen?

Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Lichdi, zur ersten Frage antworte ich Ihnen wie folgt: Das Symposium gliedert sich in zwei Vorträge und zwei sich jeweils anschließende Diskussionen.

Folgende Personen wurden um einen Vortrag gebeten und haben zugesagt: Prof. Dr. Hans-Peter Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, und Prof. Dr. Wolfgang Donsbach von der TU Dresden.

Folgende Personen wurden als Podiumsteilnehmer eingeladen und haben zugesagt: erstens zum Thema „Das Recht auf Gegendemonstration im Spannungsfeld zwi

schen Rechtsprechung und Praxis“ Prof. Papier, Herr Rehak als ehemaliger Präsident des Verwaltungsgerichtes, Herr Dr. Uhl und Herr Prof. Dr. Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Landesvorsitzender der Arbeitgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen.

Das zweite Podium zum Thema „Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Extremismus“ sind Herr Schönbohm, ehemaliger Innenminister des Landes Brandenburg, Stephan Kühn, MdB von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christian Avenarius, Oberstaatsanwalt und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, Frank Richter, Leiter der sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, und Robert Koall, Chefdramaturg beim Staatsschauspiel Dresden. Als Moderator hat Herr Robert Burdy zugesagt.

Zur zweiten Frage: Die Mitglieder des Sächsischen Landtages, Vertreter der Dresdner Bürgerschaft, der Kirche, zivilgesellschaftlicher Initiativen und von Bündnis „Dresden-Nazifrei“ sollen zum Symposium eingeladen werden. Es ist ein Ziel der Veranstaltung, eine rege Diskussion zwischen dem Podium und dem Publikum anzustoßen. Dabei besteht für alle Teilnehmer am Symposium die Möglichkeit, sich mit eigenen Meinungsäußerungen und Fragen an die Podiumsteilnehmer zu wenden.

Vielen Dank.

Bitte sehr.

Herr Gansel.

Ich habe eine Nachfrage an den Minister: Kann ich davon ausgehen, dass Vertreter aller dem Sächsischen Landtag angehörenden Parteien zu diesem Symposium eingeladen werden?

(Stefan Brangs, SPD: Gar nicht!)

Ich möchte es noch einmal aus dem Ministermund hören.

(Stefan Brangs, SPD: Davon wird es auch nicht besser!)

Davon können Sie nicht ausgehen.

(Heiterkeit und Beifall des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Es gibt eine weitere Nachfrage, Herr Minister.

Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte gern wissen, ob schon feststeht, welche Vertreter des Bündnisses „Dresden-Nazifrei“ an diesem Symposium teilnehmen sollen.

(Stefan Brangs, SPD: Das geht Sie gar nichts an!)

Das meinen Sie vielleicht. Lassen Sie ihn erst einmal antworten, Herr Brangs.

Herr Minister antwortet jetzt.

Das steht noch nicht fest.

(Heiterkeit bei der CDU und der SPD)