Protocol of the Session on April 19, 2011

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Sie sprechen in Ihrem Antrag in den Beschlusspunkten 1 und 2 den Freistaat Sachsen als Gesellschafter des Flughafens an. Insofern: Wer als Gesellschafter des Flughafens handelt, wird dort nicht hoheitlich tätig, sondern er wird privatrechtlich tätig. Das heißt, in den Handlungen, die wir als Gesellschafter des Flughafens tätigen, sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Der Flughafen ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung. Auch die nicht in der Bonusliste aufgeführten Flugzeuge, die Gegenstand des Antrages sind, sind in Deutschland als Verkehrsflugzeuge zugelassen. Im privatrechtlichen Bereich haben wir als Flughafen Leipzig keine Möglichkeit, diesen die Starts und Landungen zu untersagen. Wir tragen der Bonusliste insofern Rechnung, als wir als Flughafen Leipzig GmbH für diese Flugzeuge, die nicht in der Bonusliste enthalten sind, ein um 15 % höheres Start- und Landeentgelt verlangen.

Herr Morlok, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich möchte gern noch den Satz zu Ende führen.

Ich denke, damit ist dem, was der Flughafen Leipzig in der privatwirtschaftlichen Verantwortung tun kann, ausreichend Rechnung getragen. – Jetzt gestatte ich gern die Zwischenfrage.

Herr Minister, folgende Frage: Es gibt zwei Eigenheimsiedlungen in Schkeuditz, die in dreifacher Weise Lärmquellen ausgesetzt sind: der Schienenverbindung Leipzig–Halle, der Autobahn und in unmittelbarer Nähe dem Flughafen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dort außer durch Lärmschutzfenster mit Belüftern – darüber kann ich aus eigenem Erleben in der Nacht zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens berichten –, durch zusätzliche Lärmschutzwände vor allem diesen beiden derart hart betroffenen Eigenheimsiedlungen mit ihren Bewohnern mehr passiven Lärmschutz zu gewähren?

Der Flughafen Leipzig/Halle geht in seinen Lärmschutzmaßnahmen – das ist durch das Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich geworden – im Rahmen der Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens bereits über die gesetzlich normierten Maßnahmen hinaus. Das heißt, am Flughafen Leipzig wird zum Lärmschutz mehr getan, als gesetzlich erforderlich ist. Das zeigt auch die hohe Verantwortung des Flughafens für die Betroffenen im Umfeld des Flughafens.

Herr Morlok, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?

Gerne.

Frau Jähnigen, bitte.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass der Freistaat bei seiner Beteiligung an der Flughafengesellschaft nicht hoheitlich handelt. Nun gehen wir davon aus, dass die Entscheidung zur Beteiligung an der Gesellschaft als öffentlicher Träger mit den daraus folgenden Zuschüssen entstanden ist, um öffentliche Ziele zu verfolgen.

Deshalb meine Frage: Halten Sie es für richtig, dass der Freistaat in der Beteiligung alles tut, darauf hinzuwirken, die Folgen für die Anwohner möglichst gering zu halten und dadurch die Akzeptanz für den Flughafen zu verbessern?

Der Flughafen Leipzig/Halle ist gut beraten, ein gutes Verhältnis, ein Miteinander mit den Kommunen und den Menschen in der Umgebung zu suchen und zu finden, weil die mittel- und langfristige Akzeptanz für den Flughafen in der Region für die Flughafengesellschaft und ihre weitere Entwicklung sehr wichtig ist. Die Tatsache, dass der Flughafen Leipzig/Halle mit seinen Lärmschutzmaßnahmen weit über die gesetzlichen Vorga

ben hinausgeht, macht gerade deutlich, dass das auch dem Flughafen Leipzig/Halle ein großes Anliegen ist.

Herr Morlok, gestatten Sie eine Nachfrage?

Eine Nachfrage. Aber dann sollten wir, Herr Präsident, zum Ende kommen.

Das entscheiden Sie, Herr Staatsminister, ob Sie die Fragen zulassen oder nicht.

(Heiterkeit)

Frau Jähnigen, die Frage war zugelassen.

Stimmen Sie mit mir überein, dass es nicht gut ist, Anlieger wegen Lärmbelastung auf den Rechtsweg zu verweisen, sondern dass es besser ist, sich als Freistaat frühzeitig und über gute Mediation dafür einzusetzen, dass der Lärm verringert wird?

Ich habe nicht den Eindruck, Frau Kollegin, dass der Flughafen Leipzig/Halle eine Position einnimmt, dass er Betroffene – ich überspitze es ein wenig – schnöde auf den Rechtsweg verweist. Ich habe eher den Eindruck, dass der Flughafen Leipzig/Halle, wie ich ausgeführt habe, über das gesetzliche Maß hinaus bereit ist, Lärmschutzmaßnahmen für die Betroffenen durchzuführen. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für den Flughafen Leipzig/Halle.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Wir kommen zum Schlusswort; Frau Kallenbach.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es überrascht mich gar nicht, dass der Minister und die Koalitionsvertreterinnen in das gleiche Horn blasen. Ihre Argumente gleichen sich sehr. Sie werden davon aber nicht richtiger. Ich kann es mir ersparen, auf jeden Einzelnen einzugehen, und gebe Ihnen in der Zusammenfassung meine Erwiderung.

Kommunikation findet statt. Leipzig hat ein Mediationsforum auf Beschluss des Stadtrates eingerichtet. Wer nimmt nicht daran teil? Das ist die Flughafen GmbH, das ist DHL. Also wo wird kommuniziert?

Zur Fluglärmkommission. Natürlich, Herr Minister, kenne ich die Zusammensetzung der Fluglärmkommission sehr genau. Was Sie ganz vergessen haben, sind die vielen Behördenvertreter da drin. Von den Kommunen sind zehn und die Bundesvereinigung vertreten. Aber wir haben zwölf Wirtschafts- und Behördenvertreter. Mir ist noch nicht aufgefallen, dass das SMWA oder das SMUL tatsächlich die berechtigten Interessen der betroffenen Anwohner vertreten hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zudem sind die Protokolle nicht öffentlich. Auch das trägt nicht zur Transparenz und Glaubwürdigkeit bei.

Zur Frage des Fluglärmbeauftragten. Herr Semrau ist der Lärm- und Umweltschutzbeauftragte der Flughafen GmbH. In anderen Ländern sind das Landesbedienstete im Sinne einer Aufsichtsfunktion. Das ist wohl ein ganz großer Unterschied. Aber das muss man wissen oder wenigstens den Willen zum Verstehen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was wir fordern, ist aktiver Lärmschutz. Ja, es ist viel Geld in den passiven Lärmschutz investiert worden. Aber ich empfehle Ihnen allen: Gehen Sie einmal zu den Betroffenen und verbringen Sie dort eine Nacht mit den Lüftern und mit den Schallschutzfenstern und versuchen Sie, dort zu schlafen.

Herr Minister, zu den 3 %. Frau Jonas ist nicht den GRÜNEN aufgesessen. In der Anfrage unserer Fraktion ist von Ihnen zu lesen – das war im Juni vergangenen Jahres –: Es sind nur 3 %. Vielleicht ist es besser geworden. Aber wenn es nur 3 % sind: Wo ist denn dann das Problem, dies endlich abzuschaffen

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

und die Lärmschutzpegel von über 60 Dezibel den Menschen nicht mehr weiter zuzumuten?

Frau Jonas, ich merke, meine Zeit geht zu Ende.

(Lachen bei der FDP – Beifall bei der CDU)

Sie sagen, der Antrag ist nicht zielführend.

Meine Redezeit!

Das sagen Sie bitte den Menschen vor Ort.

Frau Kallenbach, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

(Lachen und Beifall bei der CDU)

Das sagen Sie bitte den Menschen vor Ort ins Gesicht. Oder besser: Übernachten Sie dort einmal. Dann werden Sie vielleicht besser Bescheid wissen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

Herr Staatsminister Morlok, Sie haben natürlich jederzeit das Recht, hier zu sprechen. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, ich wollte nur eine Klarstellung machen, weil die Kollegin Kallenbach noch einmal auf die Behördenvertreter in der Fluglärmkommission eingegangen ist und die Zahl genannt hat.

Nach dem Stand, der mir vorliegt, sind insgesamt drei Behördenvertreter in der 20-köpfigen Fluglärmkommission, nämlich das sächsische Umweltministerium, das sächsische Innenministerium und das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Sie haben andere Zahlen genannt.

(Zuruf der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE)

Mein Ministerium ist nicht Mitglied der Fluglärmkommission. Mein Vertreter ist Gast in dieser Kommission.

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Wenn ich Frau Kallenbach richtig verstanden habe, möchte sie punktweise Abstimmung über die sechs Einzelpunkte. Ist das richtig?