Protocol of the Session on April 19, 2011

Mediation und verbesserte Kommunikation aller Beteiligten sind unabdingbar. Transparenz und Zugang zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger für Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen lebendigen Demokratie. Dabei sollten wir uns nicht Herrn Mappus oder Herrn Tillich zum Vorbild nehmen. Ich erinnere an die Diskussion im NovemberPlenum 2010 zum „Focus“-Interview des Ministerpräsidenten. Vielmehr sollten wir uns an Bundestagspräsident Lammert orientieren: „Die Demokratie ist eben nicht nur die beste uns bislang bekannte Staatsform, es ist auch die schwierigste und die anspruchsvollste. Die Demokratie ist ein Verfahren unvermeidlichen Streits, erstens fair und nicht von oben nach unten und zweitens verbindlich auszutragen. Das Kriterium der Fairness ist nicht weniger wichtig als die Erwartung der Verbindlichkeit.“

Deshalb müssen wir auch die Diskussion über den Fluglärm von Leipzig ernst nehmen und transparent und offen miteinander umgehen. Um dies zu tun, ist der Antrag der GRÜNEN hilfreich. Vor allem durch die Offenlegung der Messergebnisse oder die Umsetzung der Bonusliste, wie es viele andere Flughäfen handhaben, wäre ein deutlicher Fortschritt erreicht. Die Stadt Leipzig und vor allem Oberbürgermeister Jung haben mit dem neu geschaffenen Flughafenforum ein Gremium installiert, das die zentralen Fragestellungen des Flughafens im Verhältnis zwischen den Betreibern und den betroffenen Anwohnern ermöglicht, Transparenz schafft und zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Natürlich ist es enttäuschend, wenn wichtige Akteure, wie die Deutsche Flugsicherung, die Landesdirektion Leipzig oder das SMWA, sich der aktiven und konstruktiven Arbeit des Forums durch Nichterscheinen entziehen. Für Wirtschaftsminister Morlok scheint das Forum – hier zitiere ich aus einer Kleinen Anfrage – „keine geeignete Plattform für die Diskussion zentraler Fragestellungen des Flughafens und kein Entscheidungsgremium“ zu sein. Die Staatsregierung klinkt sich bisher aus dem Kommunikationsprozess mit den Anwohnern des Flughafens aus und erzeugt damit einen stetig steigenden Frust. Hier scheint ein zuständiger Minister keine Lehren aus Stuttgart 21 gezogen zu haben. Aber zum Glück scheint sich dieses Problem ja zukünftig dank dem Wähler sowieso zu erledigen.

Der Stadtrat in Leipzig hat mit großer Mehrheit einen Antrag zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig/Halle verabschiedet. Im Interesse

tausender lärmgeplagter Anwohner sind die Forderungen nach einem Nachtflugverbot für besonders laute Flugzeuge und die Ausweitung von unabhängigen Lärm- und Schadstoffmessungen ein sinnvolles Zugeständnis, ohne die Zukunft des Flughafens zu gefährden. Wir als SPDFraktion stehen für den Flughafen. Der Standort Leipzig braucht ihn für seine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung. Das mitteldeutsche Luftverkehrskonzept zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sieht vor, den Flughafen Leipzig/Halle zu einem der fünf führenden Fracht-Airports in Europa zu entwickeln. Aber dies kann bei aller Schwierigkeit und den finanziellen Folgen nur mit einem maximalen Schutz der Anwohner erfolgen.

Wir wollten und wollen die Bürger bei der Entwicklung des Flughafens mitnehmen. Mit der Zustimmung zum aktuellen Antrag wird insbesondere den Betroffenen gezeigt, dass man ihre Nöte erkannt hat und nach Möglichkeiten zur Unterstützung sucht. Ohne Transparenz und Mitbestimmung fehlt staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage. Um dies zu verbessern, stimmen wir Ihrem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Frau Jonas von der FDP-Fraktion setzt die Reihe der Abgeordneten in der ersten Runde der allgemeinen Aussprache fort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Flughafen Leipzig/Halle ist eine der bedeutendsten Arbeitsstätten unserer Region. Allein an diesem Standort arbeiten mindestens 4 500 Menschen. Er ist Impulsgeber für den regionalen Arbeitsmarkt und trägt damit als ein wesentlicher Standortfaktor zu weiteren gewerblichen Ansiedlungen bei. Auf der einen Seite ist jedem klar, dass Flugverkehr Lärm verursacht und es völlige Stille im Umfeld eines Flughafens nicht geben wird. Flugzeug fliegen ohne Motoren funktioniert nicht. Auf der anderen Seite hat die Bevölkerung Nöte und Sorgen, vor allem was den Lärm anbelangt. Dazu gab es im letzten Jahr eine Anhörung und gerade die Schilderungen eines Hausarztes sind noch sehr präsent.

Deshalb engagiert sich der Flughafen Leipzig/Halle auf unterschiedliche Weise, um den Fluglärm im Umfeld auf einem möglichst geringen Niveau zu halten. Das geschieht im Dialog mit den Betroffenen. Dazu gehört auch die eingerichtete Fluglärmkommission, in der selbstverständlich die betroffenen Gemeinden mitarbeiten und ihre Interessen vertreten. Dazu gehört eben auch ein Ansprechpartner speziell für Lärm- und Umweltschutz. Es gibt also die entsprechenden Foren, die versuchen, die Interessen des Flughafens und der Anlieger in einen fairen Ausgleich zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Lärmschutzprogramm des Flughafens Leipzig/Halle ist im europaweiten Vergleich vorbildlich. Weit über 100 Millionen Euro wurden für Schallschutz ausgegeben, von lärmabhängigen Start- und Landeentgelten – also genau das, was gefordert wurde – bis hin zu Lärmschutzwänden und Einschränkung von Trainingsflügen. Die begonnenen Programme laufen noch über mehrere Jahre. Schon während der Planfeststellungsverfahren wurde auf den Schutz der Anwohner Wert gelegt. Es wurde ein Konzept vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt erarbeitet, was sich mit den Auswirkungen des nächtlichen Fluglärms beschäftigt. Gerade dieser ist im Unterbewusstsein besonders gefährlich und führt zu massiven Gesundheitsstörungen.

Aufgrund dessen, und auch das hat Herr Fischer schon angesprochen, ist das Lärmschutzgebiet der Region Leipzig/Halle heute etwa 40 % größer als der Bereich, der ursprünglich im Lärmschutzgesetz vorgesehen wurde. Die Nachtzeiten führen immer wieder zu Kontroversen wegen gesundheitlicher Probleme. Die vermeintlichen Lösungen, die Sie dazu in Ihrem Antrag aufzeigen, sind jedoch nicht zielführend und zum Teil aus meiner Sicht auch falsch, gerade was die Zuordnung der Maschinen bezüglich der Bonusliste anbelangt. Die Flugzeuge, die nicht als leise Maschinen in der Bonusliste enthalten sind, machen gerade mal 3 % des nächtlichen Aufkommens aus. Dass die Airlines mit modernen Maschinen fliegen, liegt übrigens nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse, weil diese wesentlich weniger Sprit benötigen und damit wirtschaftlich viel günstiger sind.

Die Lärmwerte, die hier angesprochen sind, werden vom Flughafen Leipzig/Halle, so wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, permanent gemessen. Auf die genauen Vorgänge, wie die Lärmmessstellen in Betrieb sind, ist schon eingegangen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Maßnahmenpaket des Flughafens Leipzig/Halle zeigt, dass ein Konsens gesucht wird. Es geht um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger, den ökologischen Interessen und den ökonomischen Interessen. Dazu müssen beide Seiten aufeinander zugehen. Einen Rahmen, um in den Dialog zu treten, gibt es. Er ist auch notwendig, um den Blick auf die Verbesserung immer weiter zu schärfen.

Es ist natürlich ganz wichtig, dass die Gesundheit der Anwohner im Umfeld im Vordergrund stehen muss. Aber der Antrag ist nicht zielführend, und daher werden wir ihm nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Petzold für die NPD-Fraktion als abschließender Redner in der ersten Runde.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen im Jahr 2011 über einen Flughafen, in dessen Ausbau seit 20 Jahren fast eine halbe Milliarde Euro gesteckt wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass heute noch Probleme in diesem Ausmaß bestehen. Wenn es nicht gelungen ist, unter Einsatz dieser Fördermittel bürgerfreundliche Lösungen zu erreichen, dann muss gefragt werden: Waren solche Lösungen überhaupt beabsichtigt?

Auch nach 20 Jahren und 40 Sitzungen hat es die Fluglärmkommission nicht geschafft, der Öffentlichkeit einen Antrag zum Lärmschutz zu präsentieren. Mit der Ablehnung der Bonusliste bleibt der Flughafen Leipzig somit der einzige Flughafen Deutschlands, auf dem Nacht für Nacht veraltete Maschinen wie An-12 die Bevölkerung belästigen.

Die Stadtverwaltung zeigt sich nicht in der Lage, die Interessen Leipzigs und der vom Fluglärm Betroffenen mit Nachdruck in der Fluglärmkommission zu vertreten. Aber auch die Staatsregierung sowie die Flughafenleitung selbst bewegen sich bisher kaum im Sinne der Bürger.

Es würde an dieser Stelle zu weit führen, all die Aktivitäten zu benennen, die auf eine Minderung des Fluglärms hingearbeitet haben. Ich komme deshalb zu den einzelnen Punkten des Antrags.

Zu Punkt 1: Im Sinne der Aussage des sächsischen Umweltministeriums vom 14. März – „Wir sind uns einig in unserem Bemühen, den Schutz vor nächtlichem Fluglärm am Flughafen Leipzig/Halle zu verbessern“ – ist die von der Bundesregierung empfohlene Bonusliste endlich durchzusetzen. Zudem können die derzeit enormen Sicherheitsrisiken deutlich verringert werden.

Zu Punkt 2: Mit Durchsetzung des Punktes 1 entfällt die dringende Notwendigkeit der Einsetzung unabhängiger Büros für zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffmessungen.

Den Punkten 3 bis 5 können wir uns anschließen. Auf die Einsetzung eines unter Punkt 6 geforderten Fluglärmschutzbeauftragten könnte man gut verzichten.

Im Interesse der Bürger wird die NPD-Fraktion dem Antrag insgesamt jedoch zustimmen.

Nicht verzichten möchte ich am Ende meiner Ausführungen auf eine von der NPD-Fraktion immer wieder vorgetragene Forderung: Die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle ist sofort zu beenden.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem die Fraktionen: Möchte noch ein Abgeordneter das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht erkennen.

Die Staatsregierung? – Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Stange, ich bin sehr froh, dass Sie aus meiner Regierungserklärung zitiert haben; denn in der Tat ist der Umweltschutz auch für die Menschen da und in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Lärmschutz auch für die Menschen am Flughafen Leipzig/Halle. Ich werde Ihnen in meinen Ausführungen deutlich machen, inwiefern die Menschen in der Umgebung des Flughafens Leipzig/Halle durch entsprechende Maßnahmen gegen Fluglärm in einem sehr weiten, wenn auch sicherlich aus Sicht der Betroffenen nicht genügend weiten Umfang geschützt sind.

Ich möchte nicht auf den kompletten Antrag eingehen, weil Kollege Fischer bereits einige Punkte richtiggestellt hat, die in diesem Antrag nicht zutreffend erwähnt sind. Ich möchte mich auf die Punkte konzentrieren, die in der Debatte noch nicht angesprochen wurden.

Lassen Sie mich zuerst zum Thema Fluglärmkommission und zu der Aussage kommen, die im Antrag und auch in der Debatte deutlich wurde, dass diese Fluglärmkommission nicht angemessen besetzt sei. Sie haben in der Debatte angeführt – ich glaube, Sie, Frau Kallenbach, waren das –, dass Sie das Gefühl haben, dass in dieser Fluglärmkommission überwiegend wirtschaftliche Interessen vertreten werden. Ich denke, wir sollten, um das sachlich bewerten zu können, einen Blick auf die Fluglärmkommission werfen und uns anschauen, wo die Interessenvertreter der Wirtschaft in dieser Fluglärmkommission sind.

Das sind drei Luftfahrzeughalter, das ist der Flughafen selbst, und das sind die Industrie- und Handelskammern zu Leipzig und zu Halle/Dessau. Das sind insgesamt sechs Vertreter in einer 20-köpfigen Fluglärmkommission. Elf Vertreter werden von den betroffenen Kommunen und von der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm entsandt. Die Betroffenen haben also in der 20-köpfigen Fluglärmkommission eine deutliche Mehrheit.

Es ist so, dass ich als Leipziger Abgeordneter sehr wohl auch die Leipziger Tagespresse lese und auch die Kritik an der Fluglärmkommission verfolge. Wenn ich mir aber die Tagespresse anschaue, stelle ich fest, Frau Kollegin Deicke, dass gerade der Vertreter, der von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission entsandt wurde, nämlich der Vertreter des Oberbürgermeisters Burkhard Jung, Ihres Parteifreundes von der SPD, genau jener Vertreter ist, der am meisten in der öffentlichen Kritik steht.

Wir als Staatsregierung berufen die Fluglärmkommission auf Vorschlag der Kommunen, und wenn einzelne Vertreter der Kommunen aus Sicht der Bevölkerung die entsprechenden Interessen nicht wahrnehmen, ist es Sache der Kommunen, darüber zu befinden und dem Freistaat Sachsen auch andere Vertreter für die Fluglärmkommission vorzuschlagen.

Herr Kollege Stange, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ich – wie die anderen Kollegen der Sächsischen Staatsregierung – einen Amtseid geleistet habe. Mit diesem Amtseid haben wir uns an die Verfassung und an Recht und Gesetz in unseren Handlungen gebunden.

(Zuruf von den GRÜNEN – Unruhe)

Ich denke, Herr Kollege Lichdi, in Zweifelsfragen entscheiden über die Auslegung von Recht, Gesetz und Verfassung in unserem Rechtsstaat die Judikative und die verschiedenen Gerichte.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Deswegen ist es gut, wenn wir uns in diesen Zweifelsfragen den Urteilen der Gerichte zuwenden. Hinsichtlich des Übernahmeanspruches, der auch im Antrag Ihrer Fraktion, Kollege Lichdi, formuliert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich unbestritten Stellung genommen: Beim Übernahmeanspruch handelt es sich um den Anspruch, dass ein Grundstück übernommen und der Käufer entschädigt wird, wenn die weitere Nutzung dieses Grundstücks unzumutbar erscheint. Das Gericht, das in den Zweifelsfragen der Auslegung von Verfassung und Gesetzen zu entscheiden hat, kommt in seinem Urteil vom 9. November 2006 zu folgendem Ergebnis – ich zitiere –:

„Der Planfeststellungsbeschluss gewährt, um der besonderen rechtlichen Situation am Flughafen Leipzig/Halle Rechnung zu tragen, einen Übernahmeanspruch schon ab einem Gesamtdauerschallpegel, ermittelt aus der energetischen Addition von Fluglärmpegel und flughafeninduziertem Bodenlärmpegel, von 58,7 db(A) außen. Mehr können die Kläger nicht verlangen.“

Herr Kollege Stange, wenn wir über die Bindung von Mitgliedern von Regierungen an Eide sprechen, sollten wir uns auch darüber unterhalten, wie die Gerichte, die in unserem Land dafür zuständig sind, diese gesetzlichen Bestimmungen auslegen.

Ich möchte ferner auf das Thema Bonusliste eingehen. Im Antrag wird gefordert, dass fünf Flugzeugtypen am Flughafen Leipzig/Halle nachts nicht mehr eingesetzt werden und dass nur noch Flugzeuge, die in der Bonusliste enthalten sind, eingesetzt werden. Zu diesem Antrag muss ich aber feststellen, dass drei der fünf in dem Antrag bezeichneten Flugzeugtypen in der Bonusliste enthalten sind. Das heißt, drei von den von Ihnen angeführten Flugzeugtypen sind nach Ihrer eigenen Auffassung zu laut und sollen nicht mehr fliegen dürfen. Dennoch sollen sie fliegen dürfen, weil sie in der Bonusliste enthalten sind. Da sollten Sie sich einfach etwas genauer informieren. Ich finde es ein bisschen schade, dass Ihnen diese Ungenauigkeit unterlaufen ist, weil Sie als GRÜNEN-Fraktion die durch den verehrten Kollegen Gerstenberg in einer Kleinen Anfrage genau die Informationen, welche Flugzeugtypen in der Bonusliste enthalten sind und welche nicht, von mir abgefragt haben.

In der Bonusliste enthalten ist die Antonow An-26 – nicht direkt, sondern indirekt, weil sie zu den Flugzeugen mit

einem maximalen Startgewicht von unter 25 Tonnen gehört. Ferner ist in der Bonusliste die MD 11 enthalten und es sind in der Bonusliste Maschinen von Boeing des Typs 747 enthalten, nämlich die 747-400. Die 747-200 ist nicht enthalten. Aber zwei Drittel der Flugbewegungen der Maschinen des Typs 747 am Flughafen Leipzig/Halle werden gerade von Flugzeugen der des Typs 747-400 abgewickelt. Auch das sollte man in diesem Zusammenhang in Betracht ziehen.

Frau Deicke, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Stadtrat in Leipzig einen Beschluss gefasst hat, wonach die nicht in der Bonusliste enthaltenen Flugzeuge nachts nicht mehr starten und landen dürfen. Ich warte darauf, dass Herr Oberbürgermeister Jung in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Mitteldeutschen Flughafen AG diesen Beschluss auch vertreten wird. Bisher hat er es noch nicht getan. Vielleicht können Sie ihn unter Parteifreunden daran erinnern.

In der Debatte hat die Kollegin Jonas angeführt, dass die Flugbewegungen hinsichtlich der nicht in der Bonusliste enthaltenen Flugzeuge nachts 3 % ausmachen würden. Da ist die verehrte Kollegin Jonas den Antragstellern der GRÜNEN wohl ein wenig auf den Leim gegangen, weil sie vermutlich die Flugzeuge genommen hat, die in dem Antragstext fälschlicherweise enthalten sind. Wenn man tatsächlich die Flugzeuge nimmt, die nicht in der Bonusliste enthalten sind, ergibt sich bei Auswertung der Flugbewegungen aus dem ersten Quartal des Jahres 2011, dass im ersten Quartal genau 77 Starts und Landungen von Flugzeugen durchgeführt worden, die nicht in der Bonusliste enthalten sind. Das ist eine Quote von 1 % aller Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. – Das zum Sachverhalt.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen. Sie sprechen in Ihrem Antrag in den Beschlusspunkten 1 und 2 den Freistaat Sachsen als Gesellschafter des Flughafens an. Insofern: Wer als Gesellschafter des Flughafens handelt, wird dort nicht hoheitlich tätig, sondern er wird privatrechtlich tätig. Das heißt, in den Handlungen, die wir als Gesellschafter des Flughafens tätigen, sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Der Flughafen ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung. Auch die nicht in der Bonusliste aufgeführten Flugzeuge, die Gegenstand des Antrages sind, sind in Deutschland als Verkehrsflugzeuge zugelassen. Im privatrechtlichen Bereich haben wir als Flughafen Leipzig keine Möglichkeit, diesen die Starts und Landungen zu untersagen. Wir tragen der Bonusliste insofern Rechnung, als wir als Flughafen Leipzig GmbH für diese Flugzeuge, die nicht in der Bonusliste enthalten sind, ein um 15 % höheres Start- und Landeentgelt verlangen.