2. Wie entwickelten sich im Zeitraum von 2006 bis 2010 die Ausfallzeiten von Arbeitnehmern in Unternehmen im Freistaat Sachsen und welche Maßnahmen zur Umsetzung von gesunden Arbeitsbedingungen und damit besserer Wettbewerbsfähigkeit in sächsischen Unternehmen sind vonseiten der Staatsregierung vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Frage lautet: Welche Aussagen kann die Staatsregierung treffen über Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit in den im Freistaat Sachsen ansässigen Unternehmen und welche Kontrollinstrumente für die Durchsetzung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen kommen im Freistaat Sachsen zum Einsatz? Dazu antworte ich wie folgt:
Amtliche Angaben dazu enthalten die Jahresberichte der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen, veröffentlicht unter anderem auch im Internet unter www.arbeitsschutzsachsen.de, dort unter Kapitel Publikationen. Als Kontrollinstrument fungiert die Gewerbeaufsicht, ausgestattet mit sonderpolizeilichen Befugnissen. Sie ist konzentriert in der landesweit zuständigen Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden.
Die zweite Frage – Wie entwickelten sich im Zeitraum 2006 bis 2010 die Ausfallzeiten von Arbeitnehmern in Unternehmen im Freistaat Sachsen und welche Maßnahmen zur Umsetzung von gesunden Arbeitsbedingungen und damit besserer Wettbewerbsfähigkeit in sächsischen Unternehmen sind vonseiten der Staatsregierung vorgesehen? – beantworte ich wie folgt:
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden erheben keine Ausfallzeiten von Beschäftigten in Unternehmen. Diese können den Fehlzeitenreports der Krankenkassen entnommen werden. Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden nach § 20a Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, GDA, umgesetzt. Derzeit werden in Sachsen die GDA-Themen Bau und Montage, Büro, Haut, Pflege, Transport, Zeitarbeit, Schulen, Feinmechanik und Öffentlicher Personennahverkehr bearbeitet.
Herr Präsident! Vielen Dank. Ich bin etwas unsicher, ob ich die Frage nach hinten stellen sollte, weil der zuständige Minister gerade nicht anwesend ist.
Alles klar. Gut. – Herr Präsident! Vielen Dank. Wir haben Presseberichten entnehmen können, dass drei Tage, nachdem das Kabinett die Standortkonzeption vorgestellt hat, der Gemeinde Großschönau durch das SIB Räume für einen Polizeiposten gekündigt worden sind und gleichzeitig ein neuer Mietvertrag erfragt wurde, um im Zuge der Errichtung eines Polizeistandortes ein Zimmer von 12 Quadratmetern für einen Bürgerpolizisten anzumieten.
Zum einen, wie viele weitere Mietverhältnisse für Polizeidienststellen wurden im Rahmen der Standortkonzeption gekündigt?
Und zum Zweiten: Offenbar sind die Pläne doch so weit fortgeschritten, dass polizeifremde Stellen in der Verwaltung bereits umgesetzt werden. Wir würden gern wissen – Entschuldigung, ich bin etwas irritiert –, ob denn alle Polizeistandortkonzeptionen einen Bürgerpolizisten vorsehen und wenn ja, wie viele das sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Friedel! Ich möchte auf Ihre beiden Fragen eingehen. Zunächst zur ersten Frage:
Im Zuge der derzeitigen Behördenneuordnung wurden durch den Freistaat Sachsen keine Mietverhältnisse für Polizeidienststellen gekündigt.
Zu Frage 2: Zum 1. Januar 2009 wurden Aufgaben und Organisation der Polizeireviere und Posten im Freistaat Sachsen angepasst. In diesem Zusammenhang ist für die Polizeiposten eine neue Dienstorganisation festgelegt und der Personaleinsatz flexibilisiert worden. Seitdem ist ein Teil der Posten zu individuell festgelegten Präsenzzeiten durch Bürgerpolizisten besetzt. Die Polizeidirektionen waren gehalten, die Unterbringungssituation der jeweiligen Polizeiposten hinsichtlich der tatsächlichen Auslastung zu prüfen. Dies ist auch für den Standort Großschönau erfolgt. Der Mietvertrag für das bisherige Objekt wurde zum 30. April 2011 durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement gekündigt, da die dort angemietete Nutzfläche von 93 Quadratmetern zwischenzeitlich nicht mehr benötigt wird. Ziel ist es,
Im Rahmen des Projektes „Polizei Sachsen 2020“ ist vorgesehen, das oben genannte Modell, also das Bürgerpolizeipostenmodell, unter Beachtung der jeweiligen polizeilichen Lage vor Ort grundsätzlich für alle Polizeiposten einzuführen. Eine Festlegung zu den einzelnen Standorten, deren Besetzung und Unterbringung erfolgt im Feinkonzept bzw. im Zuge der weiteren Projektarbeit.
Vielen Dank. Ich würde meine beiden Nachfragen gern auf einmal stellen. Erstens. Der Herr Kollege Meyer informierte uns gestern im Rahmen einer Plenardebatte, dass die Kündigung in Großschönau zurückgenommen sei. Entspricht das den Tatsachen und was sind die Gründe dafür? Zweitens. Ist die Federführung für die Polizeistrukturreform jetzt dauerhaft auf das Finanzministerium übergegangen?
Zur ersten Frage kann ich Ihnen sagen: Es ist nicht zurückgenommen worden. Zum zweiten möchte ich sagen: Das Feinkonzept ist Aufgabe des Innenministeriums. Das ist selbstverständlich. Aber Sie wissen ja, dass das Finanzministerium für die baulichen Dinge zuständig ist. Deshalb habe ich Ihnen auch diese Frage beantwortet.
Nach dem schweren Zugunglück in Hordorf am 30.01.2011 kündigte die Staatsregierung an, dass sie beim Bund Auskunft über die Sicherheit der bundeseigenen, eingleisigen Bahnstrecken in Sachsen angefordert habe. Parallel hat der Vorstandsvorsitzende der DB AG, Dr. Grube, öffentlich angekündigt, die eingleisigen Strecken zu überprüfen und zügig nachrüsten zu lassen.
1. Wie schätzt die Staatsregierung die Sicherheit der eingleisigen Bahnstrecken in Sachsen derzeit ein und stimmt sie ihr weiteres Vorgehen mit den sächsischen Aufgabenträgern des SPNV ab?
2. Welche konkreten Informationen und Forderungen hat die Staatsregierung zum heutigen Tage zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln und Nachrüstungen auf eingleisigen Strecken in Sachsen durch die DB AG?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die erste Frage – Wie schätzt die Staatsregierung die Sicherheit der eingleisigen Bahnstrecken ein und stimmt sie ihr weiteres Vorgehen mit den sächsischen Aufgabenträgern des SPNV ab? – beantworte ich wie folgt:
Die Staatsregierung geht davon aus, dass der Eisenbahnbetrieb unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, speziell der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung durchgeführt wird. Die Aufsicht für die Einhaltung der Bestimmungen obliegt dabei auf den Strecken der DB AG dem Eisenbahnbundesamt als oberster Bundesbehörde. Auf der besagten Grundlage kann von einem sicheren Eisenbahnbetrieb in Sachsen ausgegangen werden. Wie bei den anderen Verkehrsträgern Straße, Flugzeug und Schiff, kann jedoch auch beim Eisenbahnverkehr ein Unfall niemals vollständig ausgeschlossen werden. Sollte die Auswertung des schweren Eisenbahnunfalls in Sachsen-Anhalt ergeben, dass Sicherheitslücken beim Betrieb von eingleisigen Bahnstrecken bestehen, so werden Bund und Länder prüfen, inwieweit eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist. Der Freistaat Sachsen wird diesen Prozess aktiv begleiten und sich weiterhin mit den sächsischen SPNV-Aufgabenträgern abstimmen.
Die zweite Frage – Welche konkreten Informationen und Forderungen hat die Staatsregierung zum heutigen Tage zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln und Nachrüstungen auf eingleisigen Strecken in Sachsen durch die DB AG? – beantworte ich wie folgt:
Gemäß den der Staatsregierung vorliegenden Unterlagen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen erfüllen alle Eisenbahnstrecken im Freistaat Sachsen die gesetzlichen Standards. Die DB AG hat eine Liste aller von ihr im Personenverkehr betriebenen eingleisigen Strecken übergeben. Aus dieser ergibt sich der jeweilige Ausrüstungsstand mit Zugbeeinflussungsanlagen inklusive der Angaben zu den in Realisierung befindlichen bzw. bereits geplanten Nachrüstungsmaßnahmen. Konkrete Forderungen an die Infrastrukturunternehmen sollten erst nach Auswertung des Eisenbahnunfalls vom 29. Januar 2011 erhoben werden.
Der Ministerpräsident hat sich in den letzten Tagen bereits öffentlich dafür eingesetzt, dass die nicht ausgerüsteten Strecken sehr schnell nachgerüstet werden. Auf Basis dieser Äußerung meine Nachfrage: Welche Prioritätensetzung wird aus Sicht der Regierung vor dem Hintergrund der Äußerung des Ministerpräsidenten in den letzten Tagen seitens des Freistaates bei der Nachrüstung eingefordert?
Dazu, wie gesagt, noch einmal folgender Hinweis: Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen obliegt bei den DB-Strecken dem Eisenbahnbundesamt und insofern nicht Landesbehörden.
Ich gehe aber davon aus – wie eben schon mitgeteilt –, dass das Land im Einzelnen nach Vorlage der Einzelangaben und nach Auswertung des Unfalls vom 29. Januar das dann gegebenenfalls an die Träger weitergeben wird. Das ist das, soweit ich Angaben machen kann.
Herr Präsident! Es geht um den Einsatz von Universalfernsteuerungsschnittstellen in Seniorenhaushalten im Freistaat Sachsen.
Forscher aus mehreren europäischen Staaten haben im Rahmen des mit 2,7 Millionen Euro von der Europäischen Union geförderten Projektes „I2HOME“ eine Universalfernsteuerungsschnittstelle entworfen, die sich mit Mobilfunktelefonen, Rechnern und anderen technischen Geräten verbinden lassen. Damit lassen sich beispielsweise Waschmaschine, Beleuchtung, Heizungsanlagen, Radio- und Fernsehgeräte bedienen. Älteren und behinderten Menschen soll so ein unabhängiges Leben ermöglicht werden.
1. In welchem Umfang kommt diese Technik auch im Freistaat Sachsen zum Einsatz und inwiefern gibt es bereits erste Erfahrungen mit der Anwendung in Seniorenhaushalten?
2. Inwieweit erscheint aus Sicht der Staatsregierung der Einsatz von Universalfernsteuerungsschnittstellen geeignet, Senioren und behinderten Menschen eine echte Lebenshilfe zu bieten, und in welchem Maß finden datenschutzrechtliche Sicherheitsbestimmungen dabei Beachtung?