Protocol of the Session on February 9, 2011

chendeckend mit Telefon und Internet Mittel zur Verfügung, die eine völlig andere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung ermöglichen.

Aber grundsätzlich ist eine Strukturierung bzw. ein Umbau der staatlichen Verwaltung unter Beachtung der Bedürfnisse, Möglichkeiten und Anforderungen der Menschen vorzunehmen und nicht ausschließlich unter dem Aspekt fiskalischer oder demografischer Faktoren. Damit, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition und von der Staatsregierung, machen Sie eine offene und ehrliche Debatte von Anbeginn zunichte und versperren so jede Möglichkeit, nach den wirklich besten und klügsten Wegen zu suchen.

Ausgangspunkt unserer Überlegungen und Planungen sollten nach unserer Auffassung die Gemeinden sein, denn dort leben die Bürgerinnen und Bürger Sachsens. Außerdem bilden viele sächsische Gemeinden momentan mehr oder minder freiwillig größere Gebietskörperschaften innerhalb der erst vor zwei Jahren geschaffenen großen Kreise. Das ist ein Aspekt, den die Koalition in diesem Zusammenhang vollkommen ignoriert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die meisten Menschen interessieren doch im Kern weniger solche Fragen wie: warum sich eine bestimmte Behörde in einem bestimmten Ort befindet, wie sie heißt und warum sie so heißt, wer der Amtschef ist oder ob er ein CDU- oder ein FDP-Parteibuch hat. Die allermeisten Menschen interessieren sich bei Verwaltungsangelegenheiten dafür, ob ein Bus zum Amt fährt und ob er wieder zurückfährt, ob sie dort parken können, ob sie ihre Unterlagen auch per EMail versenden können, ob die Auskunft, die ihnen eine Mitarbeiterin vom Amt mündlich erteilt, wirklich rechtssicher ist und ob ihnen ein Mitarbeiter vom Amt hilft, wenn sie zum Beispiel mit 25 Formularen, die sie ausfüllen sollen, nicht zurechtkommen.

Unter anderem darum geht es den Menschen, wenn sie mit Ämtern zu tun haben. Es ist ihnen reichlich egal, wie die Abläufe verwaltungsintern geregelt sind, welche Einrichtungen mit anderen Ämtern kooperieren und welche Datenverarbeitungs- oder IT-Vernetzungen im Hintergrund angewendet werden.

Wir LINKEN sagen: Allein das Ergebnis zählt. Das Ergebnis Ihrer sogenannten Staatsmodernisierung sollte eine wirklich neue Dienstleistungsqualität in der öffentlichen Verwaltung sein. Wir haben diesen Gedankengang mit unserem Vorschlag zur Einrichtung eines sachsenweiten Netzes von Bürgerämtern im Sinne von Servicecentern in der letzten Legislaturperiode hier im Landtag ausführlich vorgestellt. Wir meinen, unabhängig davon, wer konkret laut Gesetz für die Bearbeitung zuständig ist – der Landkreis, die Stadt, ein Zweckverband oder eben der Staat –, sollte es einen einheitlichen, bürgerfreundlichen Anlaufpunkt für alle kunden- bzw. publikumsintensiven Anliegen geben, so wie es in den Großstädten Leipzig und Dresden längst erfolgreich gehandhabt wird.

Diese Anlaufpunkte – wir haben sie Verwaltungsservicezentren genannt – sollten so über das Land verteilt werden, dass Wege entstehen, die tatsächlich zumutbar sind. Wir meinen, zumutbar ist eine Entfernung von bis zu 20 Kilometern oder eine Stunde Fahrtzeit mit dem öffentlichen Nahverkehr. Ich glaube, mein Fraktionskollege Sebastian Scheel hatte damals ausgerechnet, dass wir damit auf 49 solche Bürgerservicecenter, über das Land verteilt, kommen würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss einige Worte zur geplanten Reform bei der Polizei sagen. An einigen wenigen Beispielen kann ich Ihnen zeigen, wie problematisch wir Ihre Reform sehen müssen, wenn Sie diese wieder ohne klare Aufgabenkritik und -analyse durchführen wollen und das Ziel schon vorab feststeht.

Die Strukturen der Polizei des Freistaates Sachsen wurden seit 2002 ständig reformiert und verändert. Etliche Veränderungen erwiesen sich später in der Praxis als nicht zielführend und nicht konsequent genug. Heute wird zum Beispiel allgemein eingeschätzt, dass sich die Reviere der Kategorie 2 nicht bewährt haben. Genau davor hatten wir Sie übrigens gewarnt, ebenso die Gewerkschaft der Polizei.

Auch die Reform der Bereitschaftspolizei im Jahr 2005 war ein schwerwiegender Fehler. Im November 2008 wurde festgestellt, dass das Modell mit einer Hundertschaft in Chemnitz nicht funktioniert. Also in einer Region, wo die meisten Menschen pro Quadratkilometer wohnten, gab es nur eine Hundertschaft. Das ist absurd!

In die gleiche Richtung geht das Problem mit den Bürgerpolizisten. Sie von der Koalition wollen einen Schlüssel von 1 : 7 500 Einwohnern auf dem Land. Gleichzeitig schaffen Sie aber Gemeinden in einer Größenordnung von circa 5 000 Einwohnern. Konsequent und klug wäre es, wenn Sie den Schlüssel der Bürgerpolizisten zumindest an die Größenordnung der neuen Gemeinden anpassen würden. Dann hätte jeder der neugeschaffenen Gemeindeverbände wenigstens einen Bürgerpolizisten als Ansprechpartner vor Ort. Mit dieser Art und Weise schaffen Sie doch immer wieder nur neuen Ärger und letztlich konkrete Probleme.

Meine wenigen Beispiele zum Schluss machen deutlich, dass die Staatsregierung wieder dabei ist, ein Stückwerk zu entwickeln, und dass es unbedingt notwendig ist, dass wir uns hier im Landtag mit den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgeworfenen Fragen beschäftigen sollten. Diese Fragen sollen und müssen jetzt geklärt werden, Herr Schiemann, und sie müssen vor allem beantwortet werden. Noch ist es nicht zu spät. Eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten wäre dazu eine gute Gelegenheit. Wir stimmen diesem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Wir fahren fort in der ersten Runde der allgemeinen Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Brangs.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden, dass es äußerst schwierig ist, wenn man am Morgen eines Plenartages eine Aktuelle Debatte führt, wesentliche Punkte austauscht und dann noch einmal versucht, unter einem Antrag eine Debatte zu wiederholen.

Man könnte jetzt sagen: Mit der Aktuellen Debatte hat man versucht, diesen Antrag vorwegzunehmen, weil man vielleicht vor diesem Antrag Angst hatte. Das wäre die eine Erklärung; daran glaube ich natürlich nicht. Die andere Erklärung ist, dass vielleicht innerhalb der GRÜNEN das Thema so wichtig ist, dass man jetzt einen Versuch unternehmen will, mit einem Antrag den Ministerpräsidenten aufzufordern, eine Regierungserklärung abzugeben. Aber ich denke, schon beim Schreiben des Antrages muss dem Antragsteller klar gewesen sein, dass dieses Ziel mit dem Antrag nicht erreichbar ist.

Das, was in dem Antrag steht, kann man nur unterstützen, weil das Problem, dass wir das Thema Aufgabenkritik hintangestellt haben, in der Tat auch bei dem jetzigen Vorhaben wieder steht. Nicht wir – ich muss mich korrigieren –, denn als wir regierten, haben wir zunächst mit der Aufgabenkritik begonnen und danach entschieden, wie die Struktur aussehen sollte.

(Tino Günther, FDP: Da kann man ja vor Lachen nicht mehr!)

Ach, Kollege! – Wir haben zunächst angefangen, die Frage der Aufgaben in den Mittelpunkt zu stellen. Für denjenigen hier im Haus, dem das nicht ganz klar ist oder der vielleicht glaubt, das sei alles Teufelszeug der Opposition, empfehle ich einen Blick in das Organisationshandbuch des Bundesministeriums des Innern. Das ist auf der Internetseite abrufbar mit einem schönen Vorwort des Bundesministers. Kapitel 3.1 des Organisationshandbuches beschäftigt sich ausführlich mit der Frage der Aufgabenkritik. Es sagt aus, dass man erst, wenn diese Aufgabenkritik durchgeführt wurde, am Ende über Effektivität und Effizienzgesichtspunkte sprechen kann. Im Vorwort steht, man solle tunlichst eines nicht machen: Strukturen schon verändern, ohne dass man die Aufgaben untersucht hat und ohne dass man sagt, was man mit welcher Anzahl von Personal zukünftig machen will.

Genau das haben Sie getan. Genau das ist das Problem, was wir jetzt haben. Deshalb verstehe ich die vielen Beschäftigten, wenn sie fragen: Warum könnt Ihr nicht aus den Fehlern lernen? Oder anders gesprochen: Warum könnt Ihr nicht aus dem guten Ansatz der Koalition, bevor CDU und FDP hier regiert haben, und aus dieser Arbeit lernen? Wenn Sie das getan hätten, wären viele dieser Fragen, die die GRÜNEN jetzt zu Recht in ihrem Antrag aufwerfen, wahrscheinlich vorher zu beantworten gewesen.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja!)

Dann wäre die Frage zu stellen: Was soll tatsächlich mit der Sitzverlegung einer Förderbank erreicht werden? Was soll damit erreicht werden, was kostet uns das allerdings auch und vor allem, wer zahlt das Ganze? Das sind die Steuerpflichtigen. Und was kommt da an Einsparungen am Ende heraus? Das muss doch das Ziel sein, so wie ich es verstanden habe. Sie sagen doch, wir möchten eine schlanke, moderne – da gibt es ja auch manchmal zwischen schlank und modern Widerspruch – Verwaltung, die auch den Anforderungen im Land Rechnung trägt.

Das, was Sie aber wirklich gemacht haben, ist ein Schachern zwischen Sachthemen, zwischen politischen Hochburgen, die Sie befriedigen mussten, zwischen Einflussnahme von Dritten bis dahin, dass Sie erst einmal dafür sorgen mussten, dass einige Dienststellenleiter eine neue Versorgung erhielten oder in Pension gehen durften, um dann eine Entscheidung treffen zu dürfen, die natürlich mit der Frage Aufgabenkritik nichts zu tun hat. Denn wenn Sie eine Landesdirektion mit Außenstellen schaffen, die im Kern nicht weniger Aufgaben hat, sondern die Aufgaben auch weiter erfüllen muss, Sie uns dann aber erzählen, dass Sie sich die Struktur angeschaut haben und deshalb diese Entscheidung treffen, dann möchte ich Sie darum bitten, dass Sie uns noch einmal darlegen, wie Sie es gemacht haben. Die Chance haben Sie ja gleich. Sie werden es sicher tun.

Ein zweiter, mir wichtiger Punkt. Sie haben in bestimmten Bereichen, was die Frage der inneren Sicherheit anbelangt – es ist heute Morgen auch schon gesagt worden –, erklärt, dass es Ihnen darum geht, nicht allein die Demografie in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, sondern Ihnen ging es auch um die besondere Lage Sachsens und um die Anforderungen an die Sicherheit der Menschen. Der Innenminister hat gesagt, dass er mit vielen Polizisten geredet hat, in vielen Veranstaltungen war und sich Vorschläge angehört hat. Er war auch in meinem Wahlkreis, dafür danke ich ihm. Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Er hat mit Polizisten geredet.

Jetzt stelle ich aber fest, wenn ich mit Personalräten in dem Bereich rede, dass sie den Eindruck haben, dass nichts von diesen Vorschlägen überhaupt aufgegriffen wurde und keiner dieser Vorschläge sich bei diesem Konzept wiederfindet. Da frage ich mich jetzt natürlich, wer hier die Wahrheit sagt – der Innenminister, indem er sagt, er hat vieles aufgegriffen und mit vielen geredet, oder die Personalräte und die Betroffenen, die sagen, dass sie den Eindruck haben, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden worden ist.

Zusammengefasst: Das, was im Antrag der Grünen enthalten ist, sind alles richtige und wichtige Punkte, die man in der Tat fragen muss, die man voranstellen muss, bevor man solch eine Entscheidung trifft. Aber dieser Antrag wird hier natürlich keine Mehrheit bekommen. Deshalb müssen wir als Opposition andere Wege finden. Wir bieten uns als SPD gerne an, gemeinsam Aufklärungsarbeit zu leisten, damit den Menschen im Land klar

wird, was hier gerade passiert. Dazu brauchen wir gemeinsam die Kräfte, die wir bündeln müssen. In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Die erste Runde beschließt Herr Karabinski für die FDPFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf einer Tagung haben die GRÜNEN im Januar in Weimar versucht, von der Dagegen-Partei zu einer Dafür-Kraft zu werden. Aber ganz offensichtlich haben die sächsischen GRÜNEN zum einen durch Abwesenheit geglänzt und zum anderen noch nicht einmal im Nachhinein versucht, vom permanenten Dagegensein wegzukommen. Anders kann ich mir Ihren Antrag hier nicht erklären. Sie sind wieder einmal gegen etwas. Sie sind gegen Atomkraft, gegen Stuttgart 21, gegen die Waldschlößchenbrücke, und nun sind Sie auch noch gegen den notwendigen Behördenumbau in Sachsen.

(Allgemeiner Protest bei den GRÜNEN)

Wofür Sie sind, Herr Lichdi und Kollegen, kann man Ihrem Antragstext leider nicht entnehmen.

Aber auch die GRÜNEN können vor den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der kommenden Jahre die Augen nicht verschließen. Die Einwohnerzahl in Sachsen wird ebenso weiter zurückgehen wie EU-Bundesmittel. Dieses Weniger an Menschen und dieses Weniger an Geld erfordern das Handeln der Staatsregierung. Am 25. Januar wurde deshalb vom Kabinett das Standortkonzept mit der künftigen Verteilung der Behörden und Ämter im Freistaat beschlossen.

Die neue Struktur, meine Damen und Herren, ist eine zukunftsfähige Lösung, die weit über die Legislaturperiode Bestand haben wird. Wir wollen eine schlanke und effektive sowie bürger- und unternehmerfreundliche Verwaltung schaffen. Vieles ist zu dem Thema heute Morgen bereits gesagt worden. Man kann nicht mehr viel hinzufügen. Ich möchte deshalb nur noch einen Bereich genauer betrachten, das ist der Bereich der Polizei.

Bereits im Dezember 2009 wurde das Projekt „Polizei Sachsen 2020“ eingerichtet. Im ersten Schritt wurde eine Analyse der bisherigen Aufgaben vorgenommen. Das Ergebnis dessen wurde Anfang November 2010 veröffentlicht. Danach waren die Polizeibeamten aufgefordert, ihre Anregungen einzubringen. Es gab 133 größtenteils konstruktive Beiträge. Das Innenministerium hat diese in der Fortschreibung der Planung auch aufgenommen. Nur ein Beispiel – Herr Brangs, Sie wollten das ja hören. Ursprünglich angedacht war, Buchprüfung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zukünftig an externe Wirtschaftsprüfer zu vergeben und die Stellen für Wirtschaftsprüfer bei der Polizei zu redu

zieren. Die Argumente der zahlreich eingegangenen Beiträge wie etwa Spezialwissen, Neutralität, paralleles Arbeiten von Buchprüfern und Ermittlern, waren fachlich fundiert und führten im Ergebnis zum Umdenken und zur Änderung der Planung des SMI. Die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Polizeiorganisationen sind nunmehr:

− Reduzierung von Führung, Stab und Verwaltung um circa 30 %

− die Straffung der Struktur der Polizeidirektionen von sieben auf fünf Stellen

− die Straffung der Struktur des Landeskriminalamtes

− der Umbau der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste

− die Angliederung des Aus- und Fortbildungszentrums Bautzen an die Hochschule der sächsischen Polizei

− das Festhalten an 41 Polizeirevieren, das sind maximal zwei bis vier pro Landkreis, und

− der Erhalt der Anzahl der Streifenbeamten und die Erhöhung der Anzahl der Bürgerpolizisten.

Bezüglich der Polizei ist der Standortkonzeption die von Ihnen geforderte Aufgabenkritik und Analyse der Struktur- und Prozessoptimierung sehr wohl vorausgegangen. Die Ergebnisse liegen Ihnen vor. Das Innenministerium ist nun gehalten, aus dem Grobkonzept ein Feinkonzept zu erarbeiten, und Sie werden sehen, dass im Jahr 2020 zwar weniger Polizeireviere und weniger Polizeidirektionen in Sachsen vorhanden sein werden und die reine Verwaltung der Polizeiarbeit wird personell deutlich reduziert sein, aber die Folge davon wird sein, dass mehr Beamte auf den Straßen und weniger in den Schreibstuben sein werden.

(Beifall bei der FDP)

Anstatt wie Frau Friedel zu behaupten – das ist ein Zitat –, „dass man ganze Landstriche aufgibt und zu polizeifreien Räumen macht“, sollten Sie sich als Opposition ein Beispiel am Vorsitzenden des Sächsischen Beamtenbundes, Günther Steinbrecht, nehmen. Dieser erklärte nach einem Gespräch mit dem Staatsminister der Justiz und für Europaangelegenheiten am 28. Januar 2011: „Der Sächsische Beamtenbund steht der Staatsmodernisierung im Freistaat Sachsen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Wir werden jetzt bei der Ausarbeitung des Feinkonzeptes mitarbeiten, um die Belange der Mitarbeiter einzubringen.“

Meine Damen und Herren! Wenn jetzt schon die Gewerkschaften ankündigen, an der Staatsmodernisierung mitzuarbeiten, dann verstehe ich Ihre Angst sehr wohl, denn wer glaubt denn jetzt noch die Horrormeldung der Opposition?