Danke schön. – Der Kollege hat Behauptungen in Bezug auf die angebliche Verfassungswidrigkeit aufgestellt. Wenn er das so sieht, steht ihm – anders als im Dritten Reich – in der Demokratie dazu der Rechtsweg offen. Ich lade Sie ausdrücklich ein: Nehmen Sie den Rechtsweg wahr! Agieren Sie hier nicht mit Behauptungen, die eine einzelne Person aus ihrer Sicht als Gutachten eingebracht hat. Das ist die Sicht eines Juristen. Es gibt durchaus genügend Juristen, die sich anders positionieren.
Im Übrigen – das haben Sie selbst unterstrichen – hat die Staatsregierung zugesagt, diese Debatte zur Kenntnis zu nehmen und die Formulierung zu prüfen. Auch der Kollege von der FDP hat in dieser Weise argumentiert.
Wenn Sie dann dieser Meinung sind – als Fraktion, als Partei, als einzelner Bürger –, dann steht Ihnen in einem Rechtsstaat der Rechtsweg offen. Erst dann, wenn ein Verfassungsgericht festgestellt hat, dass das, was Sie hier als verfassungswidrig anprangern, tatsächlich verfassungswidrig ist, ist es in der von Ihnen beschriebenen Weise qualifiziert. Bisher ist das von Ihnen eine pure Behauptung und pure Polemik.
Ich sitze im Sächsischen Landtag, um Politik zu machen, nicht aber, um die sächsischen Gerichte mit Aufträgen zu versorgen. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Ich möchte, dass wir auf der einen Seite – natürlich! – eine juristisch saubere Variante finden. Das Einlenken der Staatsregierung zeigt, dass ich damit nicht völlig auf dem falschen Dampfer bin und dass Herr Battis nicht völlig auf dem falschen Dampfer ist. Mir geht es aber auch darum, hier Politik zu machen. Politik bedeutet auch, Sachen so zu organisieren, dass das Einschalten der Gerichte nicht notwendig ist, was uns allen übrigens Kosten spart.
Wenn es Ihnen schon so wichtig ist, über die Rolle und die Befugnisse der Gerichte zu sprechen, dann sollten Sie sich die Anti-Extremismusklausel noch einmal anschauen. Es stellt sich nämlich genau die Frage, wer denn beurteilt, wer extremistisch ist.
(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Die CDU! – Andreas Storr, NPD: Der Verfassungsschutz als Schnüffelbehörde!)
Laut dieser Klausel sollen die Initiativen selbst beurteilen, wer extremistisch ist und wer nicht. Genau das ist die Frage, deren Klärung eigentlich den Gerichten zukommt. Von daher haben Sie gerade ein schönes Argument gegen die von Ihnen vertretene Anti-Extremismusklausel genannt.
Es geht weiter in der Reihenfolge der Fraktionen. Als nächste Rednerin nimmt Frau Köditz die von der Fraktion DIE LINKE zusätzlich beantragte Redezeit in Anspruch. Bitte, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Die zuletzt aufgeworfene Frage mit dem Rechtsweg ist eine schöne theoretische Frage, denn diese Erklärung steht in der Regel erst, wenn es um den konkreten Fördermittelbescheid an die Betroffenen geht. Wann ist mit diesen Fördermittelbescheiden zu rechnen?
Das, was man mittlerweile so weiß: Wenn wir es Ende Februar auf dem Tisch liegen haben, ist es schön. März geht auch noch. Im April fängt man schon einmal an, mit den Füßen zu scharren, denn man arbeitet seit Januar. Soll man dann wirklich als Betroffener den Klageweg beschreiten, um nach vielen Jahren eine Entscheidung zu erhalten? Werden dann diese Fördermittel rückwirkend gewährt? Ich weiß es nicht. Die Vereine, Initiativen und Projekte wollen lieber für Demokratie, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit arbeiten, als sich auf dem Gerichtsweg zu streiten.
Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist für niemanden an dieser Stelle das Problem. Das Problem sind die Sätze 2 und 3. Natürlich habe ich mich vorhin, wie viele Kolleginnen und Kollegen aus unserer Fraktion, über die bedenklichen Worte vom Kollegen Biesok gefreut. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn es zu einer solchen Grundgesetztreueerklärung kommt, dass es, bitte sehr, nur bei einem mit rechtlich mitbestimmten Rechtsbegriffen versetzten Satz Nr. 1 bleibt.
Die Antwort des Innenministers vorhin war leider weder Fisch noch Fleisch. Ich kann nur hoffen. Und wir können sozusagen die Weihnachtszeit alle miteinander verbringen – –
Gut, dann nicht gemeinsam, sondern jeder für sich allein. Es ist wichtig, dass für die Vereine und Initiativen, die sich engagieren, etwas Vernünftiges herauskommt.
Ich muss trotzdem fragen, wieso die Reduzierung auf die Fördermittel in diesem Bereich begrenzt ist. Konnten Sie sich damit bei den Wirtschaftsliberalen am Kabinettstisch nicht durchsetzen? Erhalten Unternehmen in Sachsen, die Verträge mit China schließen, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, Fördermittel? Dann ist es uns also egal. Die Frage sei dann, bitte schön, auch gestattet.
Noch eines: Es ist draußen kalt. Wir werden in den nächsten beiden Tagen, ab morgen, über einen desaströsen Haushalt diskutieren.
Wir haben unzählige Aufgaben vor uns. Aber trotzdem sage ich von dieser Stelle ganz deutlich: Die Vereine und Initiativen, die sich engagiert gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus in Sachsen einsetzen, werden auch weiterhin die Unterstützung der demokratischen Parteien – und wenn es nur die Oppositionsparteien sind – an dieser Stelle haben.
Das war die Fraktion DIE LINKE mit der Abg. Köditz. – Jetzt kann die NPDFraktion ihre zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen. Es spricht der Abg. Gansel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter der Drucksachennummer 5/2749 wollte unlängst der Leipziger CDULandtagsabgeordnete Roland Pohle von der Staatsregierung wissen, welche Konsequenzen sie aus dem dramatischen Anstieg der linksradikalen Gewalt – vor allem in Leipzig, aber nicht nur dort – ziehen würde. Außerdem wollte der Abg. Pohle wissen, ob die Staatsregierung bereit ist, Mittel für ein Förderprogramm gegen Linksextremismus bereitzustellen, und ob sie bereit wäre, ein Aussteigerprogramm für Linksextremisten aufzulegen.
Die Antworten, die der mutige CDU-Mann von seiner eigenen Staatsregierung erhalten hat, waren in mehrerlei Hinsicht ernüchternd. Sie zeigen eine krude Mischung aus Problemverdrängung, Gutmenschen-Geschwafel und Links-Bagatellisierung bei gleichzeitiger RechtsDämonisierung. Die Frage nach Konsequenzen aus dem von Herrn Pohle dokumentierten Gewaltanstieg von Links wurde von der Staatsregierung ausweichend mit dem Verweis auf irgendeine Innenministerkonferenz beantwortet.
Eine Düpierung des CDU-Abgeordneten durch die eigene Staatsregierung war es überdies, dass bei der Frage nach einem Förderprogramm gegen Linksextremismus allen Ernstes auf das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ verwiesen wurde, ein Programm, das ausschließlich gegen Rechts gerichtet ist. Mit anderen Worten: Die Staatsregierung lehnte ein AntiLinks-Programm mit der Begründung ab, dass es ja schon ein Anti-Rechts-Programm gebe. Das ist eine ganz besondere Ministerlogik.
Das Programm „Weltoffenes Sachsen“ – irritierenderweise mit dem Zusatz „Für Demokratie und Toleranz“ versehen – wurde erst 2004 nach dem Landtagswahlerfolg der NPD aufgelegt und päppelt seitdem zahlreiche AntifaInitiativen mit Steuergeld auf. Das alles sieht die Staatsregierung allen Ernstes als Beitrag zur Bekämpfung jeglichen Extremismus, wie in der Beantwortung auf die Nachfrage zu lesen ist. Das, meine Damen und Herren, ist aber nicht nur Volksverdummung, es ist auch Abgeordne
Schlussendlich fragte der CDU-Mann, ob die Staatsregierung analog zum Aussteigerprogramm für Rechtsextremismus – immerhin versehen mit einem Jahresetat von 260 000 Euro – auch ein Aussteigerprogramm für Linksextremisten plane. Die knappe Antwort der Staatsregierung lautete: „Die Staatsregierung verfolgt aktuell keine Pläne für ein Aussteigerprogramm aus der linksextremistischen Szene.“ Natürlich nicht, steht der Feind für die Staatsregierung und alle anderen Volksbetrüger doch nicht links, sondern rechts. Außerdem braucht auch die von Herrn Bandmann vielbeschworene politische Mitte die linksradikale Gewaltszene als Bürgerkriegsreserve für den Fall, dass das deutsche Volk tatsächlich noch einmal aufwachen sollte.
Da von Herrn Jennerjahn, glaube ich, das Burschenschaftertum mit durchaus gegebenen Querverbindungen zur CDU erwähnt wurde, möchte ich es Ihnen nicht ersparen, aus den letzten „Burschenschaftlichen Blättern“ zu zitieren, ein anerkanntes burschenschaftliches Blatt, in dem ausschließlich Akademiker schreiben und keine Skinheads, Herr Jennerjahn. Der renommierte konservative Publizist Claus-M. Wolfschlag schreibt dort mit Blick auf die Antifa-Banden: „Würden die teils jungen Aktivisten und die von ihnen missbrauchten Kinderkohorten in den dunklen Kapuzenjacken nicht mit Staatsgeldern gefördert werden, würde gegen sie von der Justiz in ähnlicher Weise wie gegen Rechts geurteilt werden, würden sich massive berufliche Nachteile für manchen Studenten der Gesellschaftswissenschaften aus seinem Engagement ergeben können – es gäbe bereits morgen keine Antifa mehr.“ Die Antifa wird aber von den Herrschenden gebraucht, auch hier im Freistaat Sachsen.
Wie ich schon erwähnte, ergab eine Anfrage im Bundestag im Jahr 2008, dass seit dem Jahr 2003 192 Millionen Euro für den Kampf gegen die nationale Opposition aufgewendet wurden und insgesamt 4 500 linke bis linksextreme Projekte mit diesem Staatsgeld gefüttert worden sind.
Wie ich aus der Anfrage von Herrn Pohle entnehme, scheint er das einzige Mitglied der CDU-Landtagsfraktion zu sein, das zumindest öffentlich beklagt, dass sich die Regierung Tillich ihre eigene antifaschistische Staatsjugend hält, eine Staatsjugend, die den Rechtsstaat zugunsten eines totalitären Linksstaates liquidieren will.
Für die NPD-Fraktion sprach der Abg. Gansel. Es sind nur noch ganz geringe Restbestände an Redezeiten vorhanden. Ich schaue in die Runde. – Ich sehe aber niemanden, der die noch verbliebene Restzeit in Anspruch nehmen möchte. Wir sind damit am Ende der 1. Aktuellen Debatte.
Nur noch Dienst nach Vorschrift? Sachsens Polizei braucht keine Bescherung durch Mehrarbeit und Einkommens-Klau
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat von Ihnen, Herr Präsident, aus der Zeit beginnen, als Sie noch finanzpolitischer Sprecher der CDU waren. Im Frühjahr 2009 erklärten Sie: „Die meisten Beamten in Sachsen sind Polizisten, die jeden Tag ihre Knochen zum Schutz der Bürger hinhalten. Auch deshalb war uns an einer schnellen Anpassung der Besoldung an den Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst gelegen.“ – So weit Herr Rößler 2009 als Finanzpolitiker. Ich gehe davon aus, dass Sie das auch auf die Beamtinnen und Beamten des Jahres 2009 bezogen haben.
Was hat sich geändert und dazu geführt, dass die heutige Koalition und die Staatsregierung an dieser Festlegung nicht mehr festhalten wollen? Müssen die Polizisten nicht mehr ihre Knochen hinhalten, so wie Sie das gesagt haben, oder hat sich tatsächlich eine Veränderung ergeben, die vielleicht etwas damit zu tun hat, dass wir 2009 Wahlen gehabt haben und dass sich die CDU mittlerweile von der FDP wie an einem Nasenring durch den Sächsischen Landtag ziehen lässt, indem sie das Ladenschlussgesetz ändert, anschließend aber erklärt, dass sie das nicht gewollt habe, aber aus Koalitionsdisziplin habe machen müssen; dass jetzt die Videotheken und die Autowaschanlagen öffnen, wobei die Videothekenbesitzer erklären, dass sie am Sonntag überhaupt nicht öffnen wollen? Jetzt wollen Sie gemeinsam die Mittel für den ÖPNV in diesem Land kürzen. Sie ändern das Abgeordnetengesetz und wollen ab 2011 das Lohnniveau der Beamtinnen und Beamten und der Tarifgemeinschaft verändern. Ich kann nur sagen, Sie reduzieren die sächsischen Polizistinnen und Polizisten zu einer fiskalischen Zähl- und Verfügungsmasse.
Nachdem Sie zuerst erklärt haben, dass Sie den Stellenabbau beschließen wollen – für 2 441 Stellen haben Sie das schon im letzten Haushalt festgelegt –, wollen Sie im jetzigen Haushalt weitere 800 Stellen für die Jahre 2019/2020 und weitere Jahre abbauen. Das heißt, Sie wollen eine sicherheitspolitische Kastrierung mit Ansage machen. Damit wird die Staatsregierung zum Sicherheitsrisiko in diesem Land.
Nachdem Sie den Stellenabbau angekündigt haben, wollen Sie in den nächsten Jahren eine Dienstrechtsreform auf den Weg bringen. Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Beamtinnen und Beamten und die Angestellten bei der Polizei und bei anderen Dienst
einheiten länger arbeiten sollen. Sie haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass keine Beförderung innerhalb der Polizei stattfinden konnte. Zumindest gab es im Haushalt 2010, der jetzt abläuft, einen sogenannten Staubsaugervermerk, der Beförderungen innerhalb der Polizei verhindert hat. Okay, ich habe zur Kenntnis genommen, dass zumindest das mit dem jetzt zu beschließenden Haushalt gestrichen werden soll.
Als Dank dafür, dass länger arbeitende Polizisten ohne Beförderung auskommen müssen, wird ihnen jetzt die Sonderzulage in Höhe zwischen 1 025 und 1 800 Euro gestrichen. Das begründen Sie dann noch damit, dass Sie sich an die Gegebenheiten und an das wirtschaftliche Niveau in diesem Land anpassen müssen. Zumindest kann ich das in Ihrer Begründung lesen.
Interessant fand ich es, dass der Ministerpräsident am Freitag beim Demografiegipfel in Chemnitz davon gesprochen hat, man müsse Fachkräfte nach Sachsen holen und man brauche ein konkurrenzfähiges Lohnniveau. Dazu sage ich: Das hat der Ministerpräsident gut verstanden, das Problem ist nur, dass er anscheinend solche Festlegungen immer außerhalb des Plenarsaals trifft. Hier im Plenarsaal tut er genau das Gegenteil: Er kämpft gemeinsam mit der Koalition gerade dafür, dass das konkurrenzfähige Lohnniveau bei den Beamtinnen und Beamten gesenkt wird.