Ich habe Ihnen zugehört, jetzt hören Sie mir bitte auch zu. – Ich sehe gerade, Kollege Pellmann, Sie wollen sicher vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.
Sehr wohl, Herr Präsident, zumal wir noch eine Chance haben. Natürlich hilft bürgerschaftliches Engagement Langzeitarbeitslosen dabei, wieder anerkannt zu werden, wieder Selbstvertrauen zu bekommen, neue Menschen kennenzulernen, Gemeinschaft zu erleben und wiederum auf den Arbeitsmarkt vorbereitet zu werden. Denn wir brauchen jede und jeden. Aber die Förderung des Ehrenamtes kann und darf die klassischen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht ersetzen. Damit erreichen wir genau das Gegenteil.
Sehr schön. – Herr Präsident! Frau Staatsministerin, Sie können sich hier redlich bemühen, darum herum zu reden. Aber wir haben es nun haushalterisch mit Vorschlägen der Staatsregierung zu tun, die für das bürgerschaftliche Engagement der verschiedensten Facetten eine Kürzung darstellen. Das können wir überhaupt nicht wegdiskutieren. Deshalb fördern wir ab 2011 mit dem LOS auch andere Möglichkeiten. So können wir noch besser für lokale Herausforderungen lokale Lösungen finden. Ich sage Ihnen: Natürlich ist bürgerschaftliches Engagement in erster Linie unentgeltlich. Aber Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, es müssen alle auch die Chance haben, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Das bedeutet eben für Arbeitslose, für Einkommensbenachteiligte, dass wenigstens der Aufwand gedeckt werden muss für eine Fahrkarte oder Ähnliches.
Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass von Anfang an TAURIS befristet gewesen ist. Sie können im Internet nachlesen, dass die Projektträger bereits im Februar 2009 darauf hingewiesen worden sind. Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, muss es doch auch möglich sein, tradierte Förderprogramme auf ihre Wirkungseffizienz und die Finanzierbarkeit abzuschätzen. Darauf werde ich aber morgen in der mündlichen Fragestunde noch näher eingehen.
Ich meine, die Frau eines Konzernbesitzers kann sicher darauf verzichten. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausbau des Ehrenamtes ist keine sporadische Aufgabe, die wir mit ein, zwei, drei Maßnahmen erledigen können, und auch keine Aufgabe, die allein am Haushalt hängt. Darüber hinaus ist immer wieder unsere Zivilgesellschaft, sind wir alle gefordert: Verbände, Vereine, Kirchgemeinden, Gewerkschaften. Denn der Staat kann nun einmal keine Mitglieder für die einzelnen Vereinigungen werben. Sie selbst, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, wissen vor Ort am besten, welche Vereine gut arbeiten, auf welche Sie sich verlassen können und welche sich für das Gemeinwohl einsetzen. Unterstützen Sie sie vor allem moralisch und sagen Sie ihnen, wie richtig und wichtig ihre Arbeit ist!
Natürlich haben Sie recht: „Wir für Sachsen“ ist einmalig. In anderen Bundesländern heißt es eben anders. Das ist das Problem. Wir können uns hier nicht hinstellen und so tun, als ob das bürgerschaftliche Engagement in anderen Bundesländern nicht gefördert würde. Hören Sie doch mit dieser Legende auf!
Schließlich bin ich dafür, dass Medaillen und Ehrenurkunden ausgereicht werden und damit die Arbeit anerkannt wird. Aber das kann nur das Sahnehäubchen sein. Wir müssen aufpassen, dass der Kaffee unter dem Sahnehäubchen nicht immer dünner wird. Das ist das Problem.
Die Aktuelle Debatte gibt mir auch den Anlass, mich bei all denen zu bedanken, die ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement mit all ihren Möglichkeiten unterstützen. Denn unsere Gesellschaft lebt von denjenigen, die mehr tun als ihre Pflicht, die Mitverantwortung für das Gemeinwohl übernehmen und den Staat nicht nur als Dienstleistungsbetrieb begreifen.
Gibt es eine Reaktion? – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf, auch keine Reaktion auf die Kurzintervention. Wir sind damit endgültig am Ende der 2. Aktuellen Debatte angekommen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Der Staat wird weiterhin wichtige Voraussetzungen schaffen. Aber das Mitmenschliche, das menschliche Miteinander kann er sehr wohl nicht ersetzen.
Wahl von zwei Mitgliedern sowie ggf. eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen (gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes)
Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt in der Drucksache 5/3706 der Wahlvorschlag der Staatsregierung vor. Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes wählt der Sächsische Landtag weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
Für diese Wahl sind zwei Aufrufe erforderlich. Im ersten Aufruf wählen wir zunächst zwei nicht berufsrichterliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission. Die LINKE stellt mit Frau Kollegin Roth die Leiterin; von der CDU Herr Colditz; von der SPD Herr Homann; von der FDP Herr Hauschild; von den GRÜNEN Herr Jennerjahn; von der NPD Frau Schüßler. Ich bitte Sie, Frau Roth, dass Sie in bewährter Art und Weise den Wahlaufruf vornehmen.
Meine Damen und Herren! Ich rufe die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages – das sind 88 Jastimmen – erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Ist jemand im Saal, den ich noch nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sind schon gefragt worden, ob sich noch jemand im Saal befindet, der noch nicht gewählt hat. Das war nicht der Fall.
Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen, und ich schlage Ihnen, wie bereits im Präsidium vereinbart, vor, dass wir die Sitzung an dieser Stelle unterbrechen, um auf der einen Seite Zeit zum Auszählen zu haben und auf der anderen Seite in eine 45-minütige Mittagspause einzutreten. Ich bitte Sie aber ganz nachdrücklich, wirklich in 45 Minuten wieder im Plenarsaal zurück zu sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 1 der ursprünglichen Tagesordnung. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl von zwei nicht berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes vor.
Abgegeben wurden 128 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Prof. Dr. Christoph Degenhart: 91 Jastimmen, 31 Neinstimmen und sechs Enthaltungen. Frau Dr. Andrea Versteyl: 85 Jastimmen, 32 Neinstimmen und 10 Enthaltungen. Damit hat Herr Prof. Dr. Degenhart die erforderliche Mehrheit erreicht. Für den zweiten Sitz wurde nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht.
Vielen Dank. – Nun wäre die Frage an die Staatsregierung – es muss dann durch die diese erfolgen –, ob es zu einer erneuten Wahl mit einem entsprechenden Vorschlag kommt. – Ich sehe eine Wortmeldung am Mikrofon 5. Bitte, Herr Kollege Piwarz für die CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren! Damit wird diese Sitzung für 45 Minuten unterbrochen, und wir treffen uns hier um 14:25 Uhr wieder. – Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass eine Überlegenspause den Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten darf. Deshalb sehen wir uns um 14:10 Uhr wieder.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf Antrag der CDU-Fraktion ist die Sitzung für eine Überlegungspause unterbrochen worden. Ich bin dankbar für unsere aufmerksamen parlamentarischen Geschäftsführer, die auf die Geschäftsordnung hingewiesen haben, denn die Überlegungspause darf nur 30 Minuten betragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ging uns in der Überlegungspause darum, noch einmal zu besprechen, ob wir heute einen weiteren Wahlgang für die Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes anstrengen. Das werden wir tun. Nach unserem Kenntnisstand wird die Staatsregierung sogleich einen Vorschlag bringen, und wir würden einen weiteren Wahlgang ansetzen wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nach dieser Überlegungspause, die von der CDU-Fraktion beantragt worden ist, für meine Fraktion eine Erklärung abgeben und zunächst feststellen, dass nicht die CDUFraktion zu entscheiden hat, ob die Staatsregierung einen neuen Wahlvorschlag einbringt oder nicht, und dazu auch keine Überlegungspause für die Staatsregierung stellvertretend beantragen kann.
Aber ich möchte zu dem Vorgang für meine Fraktion grundsätzlich Folgendes erklären: Das, was Staatsregierung und Koalition mit Blick auf die Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs in den letzten beiden Plenarsitzungen abgeliefert haben, ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten.
Beim letzten Mal wurde die Wahl kurzerhand abgesetzt, nachdem den Abgeordneten die Wahlvorschläge der Staatsregierung noch nicht mal einen Tag zuvor offiziell vorgelegen haben. Die Wahl des Medienrates wurde gleich mit abgesetzt, obwohl die Namen lange bekannt waren. Dieses Mal ließ man die Verfassungsrichter und Kandidaten fast drei Stunden auf der Tribüne warten, da man noch den letzten Koalitionsabgeordneten heranschaffen musste,
weil man die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht sicher hatte. Diese Ängste und Befürchtungen waren, wie wir jetzt gesehen haben, berechtigt. Durch dieses Vorgehen wird ohne jede Not das Verfassungsgericht beschädigt. Die Verantwortung dafür liegt bei der Staatsregierung, aber auch bei den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP.
Ich füge hinzu: Die jetzt eingetretene Situation ist die logische Konsequenz aus dem Umstand, dass insbesondere die CDU meinte, bei den üblichen parlamentarischen Konsultationen vor so wichtigen Wahlen die stärkste Oppositionsfraktion ausschließen zu können. Auch halten wir Koppelgeschäfte zwischen der Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes und des Medienrates