Protocol of the Session on November 3, 2010

Weil nach unserer Auffassung eine allgemeingültige, allgemein verbindliche Regelung für alle Institutionen und Ebenen im Freistaat Sachsen die sinnvollste ist, um eine vernünftige Verfahrensgleichheit herzustellen. Wir halten es auch in der Sache für möglich, sinnvoll und geboten, so mit dem Thema umzugehen.

Ich möchte an dieser Stelle abschließend unseren Änderungsantrag einbringen, und zwar wird Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a wie folgt geändert: Das Wort „Maßgabe“ wird durch die Angabe „§ 1 Abs. 2“ ersetzt. Das hat zur Folge, dass alle zukünftigen Reisekostentätigkeiten eben nicht mehr nach Trennungsgeld, sondern ausschließlich nach Reisekostenvergütung, das heißt real Entfernungskilometern, abgerechnet werden.

Wir sind uns bewusst, dass diese Regelung zu einer marginalen Erhöhung der Kostenerstattung führt, gleichwohl aber im Verwaltungsumlauf und Verwaltungsverfahren, auch in den Gerichtsverfahren zu Einsparungen führt. Insoweit ist es sinnvoll und geboten, hier eine entsprechende Änderung herbeizuführen, also zukünftig ein klares Prä der Abrechnung nach dem Reisekostenrecht zu geben.

Wir bitten insoweit um Zustimmung zu dem Änderungsantrag und im Ergebnis um Zustimmung zur Vorlage.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Von der Regierung? – Das ist auch nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist „Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes“. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/3961. Es liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor; dieser ist soeben durch Herrn Hartmann eingebracht worden. Gibt es dazu noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Kein Streit; jeder kommt dran. Bitte schön.

– Die linke Seite streitet sich nicht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da sieht man einmal, dass die Opposition doch etwas bewegen kann. Während Herr Bandmann noch mutig versprochen hat, wir ändern nach der Anhörung gar nichts an diesem Gesetz, wurde er von seinem Kollegen Hartmann, der augenscheinlich viel mehr vom Personalvertretungsrecht versteht, als er hier vertreten darf, etwas zurückgepfiffen.

Insofern könnte man diesem Antrag zum Reisekostenrecht zustimmen. Das ist genau das, was SPD und LINKE gefordert haben. Wir sind aber der Meinung, wir hatten einen klareren Textvorschlag und eine eindeutige Rege

lung. Dass der Erkenntnisprozess bei der Koalition doch noch eingetreten ist – fast zu spät, aber es ist ja noch regelbar –, begrüßen wir natürlich. Wir werden uns aber der Stimme enthalten, weil unser Vorschlag eine wesentlich klarere Ausformulierung war.

(Oh-Rufe von der CDU)

Gibt es weiteren Diskussionsbedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen abstimmen.

Wir stimmen ab über die Drucksache 5/4071. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe sehr viele Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen zur artikelweisen Abstimmung des Gesetzes. Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer Reihe von Gegenstimmen hat die Überschrift dennoch eine Mehrheit gefunden.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich kann zwei Stimmenthaltungen und einige Stimmen dagegen erkennen. Dennoch wird Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier ein ähnliches Abstimmungsverhalten: Mit drei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe Artikel 3 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe drei Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dagegen; dennoch wurde Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über das Gesetz in Gänze. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei drei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen ist der Entwurf des Gesetzes als Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich habe die Bitte auf Eilausfertigung vorliegen. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das sieht nicht so aus; ich kann keinen Widerspruch erkennen. Damit ist das so respektiert.

Ich bedanke mich und schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung und Entwicklung

Drucksache 5/2697, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Drucksache 5/3981, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Auch hierzu gibt es wieder eine allgemeine Aussprache und es beginnt die SPD-Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile nun Frau Dr. Stange das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Entwicklung hat uns in dieser Legislaturperiode schon sehr oft beschäftigt und eigentlich, müsste man meinen, sind alle Argumente ausgetauscht, und die Regierungskoalition müsste überzeugt sein, dass sie nun endlich den Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung geht.

Leider bin ich in vielen Diskussionen von etwas anderem überzeugt worden, vor allem auch in der Diskussion im Schulausschuss, die eigentlich keine sachbezogene Diskussion mehr gewesen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer gerade draußen bei den Demonstrantinnen und Demonstranten gewesen ist und vor allem die Rede der Schüler zu den Kürzungen in der Jugendarbeit und in der Bildung gehört hat, müsste eigentlich zum Nachdenken angeregt worden sein, was wir gerade Kindern und Jugendlichen mit den aktuellen Haushaltsvorschlägen der Regierung antun.

Ich ziehe diesen Punkt deswegen vor, weil ich schon sehr beeindruckt gewesen bin, wie diese Schülerinnen ziemlich klar auf den Punkt gebracht haben, was es bedeutet, wenn im Bildungsbereich, im Kinder- und Jugendbereich Kürzungen vorgenommen werden, wie sie im neuen Haushalt geplant sind.

In der Anhörung am 13.09. zu unserem Gesetzentwurf haben durchweg, wenn man sich das Protokoll noch einmal ansieht, alle Experten – auch die Experten der Regierungskoalition – deutlich gemacht, dass wir mit dem Gesetzentwurf in die richtige Richtung gezeigt haben; dass es ein dringendes Problem ist, den Fachkräfte

schlüssel in den Kindertagesstätten zu verbessern. Die Vertreterin der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände hat deutlich gemacht, dass die Qualitätsverbesserung für frühkindliche Bildung und Entwicklung folgende Punkte ermöglicht: eine individuelle Förderung der Kinder; die nachhaltige Wirkung von Bildung, Erziehung und Betreuung – die nachhaltige Wirkung und nicht die nachbessernde Wirkung –; die optimalen Startbedingungen für alle Kinder von Anfang an und die Sicherung der Qualität. Dem ist eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen.

Dem widersprechen allerdings die aktuellen Kürzungen der Mittel zum Beispiel für die Qualitätssicherung, wie sie im Haushaltsplan der Landesregierung vorgesehen sind. Damit werden erhebliche Einschränkungen bei der Fachberatung vorgenommen. Aber damit ist auch die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes – wir haben ja heute schon mehrfach gehört, dass wir spitze sind im Bildungsbereich; und der Sächsische Bildungsplan ist ein guter Bildungsplan, das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen – unter diesen Rahmenbedingungen infrage gestellt. Das ist bei allen Expertinnen und Experten sehr deutlich zum Ausdruck gekommen.

Es gibt nicht ausreichend Zeit für individuelle Förderung, zum Beispiel für Sprachförderung, und nicht ausreichend Zeit, um Kinder vorzubereiten und Entwicklungsverzögerungen aufzuholen. Es gibt auch nicht genügend Zeit, um Bildung durch Bindung, wie wir von Experten gehört haben, überhaupt in Kindertagesstätten zu ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorschlag von Frau von der Leyen – wieder einmal ein neuer Vorschlag, der auf dem Tisch liegt –, Sprachkursprojekte für 4 000 Kindertagesstätten bundesweit zu fördern, ist ja wohl ein Witz. Das ersetzt nicht die kontinuierliche und nachhaltige Förderung von Kindern, gerade im Bereich der Sprache, aber auch der emotionalen Bindung in den Kindertagesstätten durch gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, die Zeit haben, sich den Kindern zu widmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diejenigen, die sich in einen Sachdialog eingelassen haben, mussten zugestehen, dass es an der Zeit ist, eine qualitative Verbesserung in den Kindertagesstätten vorzunehmen und den Betreuungsschlüssel zu senken, so wie wir es vorgeschlagen haben. Das einzige Gegenargument ist nach wie vor die Finanzierung; aber die Kritik aus den eigenen Reihen wird hoffentlich auch gehört. Die CDU Leipzig hat sich, wie ich heute gelesen habe, vehement gegen die Streichung des elternbeitragsfreien Vorschuljahres ausgesprochen, weil es der Stadt Leipzig unter anderem eine Mehrbelastung von circa 2 Millionen Euro bringt und natürlich auch dazu führt, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien, die nicht unter die Gebührenbefreiung fallen, doppelt zur Kasse gebeten werden.

Wir haben also eine doppelte Belastung der Kommunen und der Eltern – einerseits dadurch, dass die Landesregierung plant, das elternbeitragsfreie Vorschuljahr zu kürzen, und andererseits dadurch, dass es uns nicht gelingt, jetzt

die Qualität in den Kindertagesstätten zu verbessern und damit teure Nachsorge bei den Jugendlichen nach der Schule zu finanzieren, die schlechte Startchancen hatten. Ich möchte noch einmal an die Koalition appellieren, die Betriebskostenmittel, die die Bundesregierung für den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen zur Verfügung stellt, an die Kommunen weiterzuleiten

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und des Abg. Thomas Jurk, SPD)

und das Urteil von Nordrhein-Westfalen ernst zu nehmen. Das Urteil sagt eindeutig, dass dieses Geld den Trägern und den Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt werden muss und nicht im Landeshaushalt beim Finanzminister kleben bleiben kann.

In Anbetracht der Haushaltsspielräume, die durch die Steuereinnahmen – und offenbar hat auch die Koalition in den letzten Tagen noch genügend Spielräume gefunden – vorhanden sind, sollte noch einmal geprüft werden, ob nicht wenigstens durch einen ersten Schritt die hohe Motivation, die unsere Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten haben, eine Unterstützung findet, sodass man den Einstieg in die Senkung des Betreuungsschlüssels angeht. Das müsste doch möglich sein, denn diese Reserven sind offenbar in den letzten Tagen entdeckt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie an einen Satz des Ministerpräsidenten aus seiner Regierungserklärung vom 18. Juni 2008 erinnern. Dort sagte er: Wir starten eine Offensive für bessere Betreuungsqualität im Kindergarten. Starten Sie endlich diese Initiative! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Das wäre der erste Schritt, in den nächsten Jahren bis 2016 endlich die Standards in unseren Kindertagesstätten zu erreichen, die es ermöglichen, jedem Kind, egal aus welchen sozialen Verhältnissen es kommt, egal, ob es in einer reichen oder armen Kommune aufwächst, gute Startchancen zu geben.

Damit wäre sichergestellt, dass wir nicht teure Nachsorge bei denen betreiben müssen, die die Schule ohne Abschluss oder mit einem schlechten Abschluss verlassen und keinen Fuß auf den Boden bekommen, weder in der Gesellschaft noch auf dem Arbeitsmarkt. Das kommt die Gesellschaft wesentlich teurer zu stehen als der Ausbau der Qualität in den Kindertagesstätten, so wie wir ihn hier mit unserem Gesetz vorschlagen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetz.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das war Frau Dr. Stange für die SPD-Fraktion. – Für die Fraktion der CDU spricht Frau Abg. Nicolaus. Frau Nicolaus, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Stange, da bin ich bei Ihnen. Zum wiederholten Male diskutieren wir hier über Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung

im frühkindlichen Bereich. Diesmal ist es der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Ich gestehe Ihrer Fraktion zu, dass sie engagiert für die Dinge streitet. Wenn ich in der Opposition wäre, würde ich wahrscheinlich den Gesetzentwurf loben und sagen, das ist klasse, das können wir alles machen.

Wir in der CDU-Fraktion sind regierungstragend. Sie waren selbst in der vorangegangenen Koalition regierungstragend und wissen, welche Zwänge wir haben. Wir haben die Gesamtverantwortung zu schultern. Wir müssen einen Haushalt tragen. Wir haben auch Verantwortung für diejenigen, die hier betreut werden sollen, für unsere Kinder. Dieser möchten wir auch gerecht werden. Deswegen können wir den Gesetzentwurf wirklich nicht mittragen. Die Anhörung hat gezeigt, dass das alles wünschenswert ist. Wenn man die Forderungen aufsplittet in die Bereiche der unter Dreijährigen, der Drei- bis Sechsjährigen und den Hortbereich, kann man viel dazu aussagen. Eigentlich müsste man sagen, die Argumente sind ausgetauscht und wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Aber ein paar Positionen will ich herausstellen.