Fraktion nicht zulassen können, dass gewissermaßen vorgezogen bereits Festlegungen für die Haushaltsberatungen erfolgen. Wenn man den Antrag anschaut, so geht es bei ihm um die juristische Bewertung verschiedener Belange, doch wenn man die Wortbeiträge verfolgt hat, geht es natürlich um Geld.
Uns ist auch als Mitgliedern der CDU-Fraktion nicht entgangen, dass sich viele im Land Sorgen machen, die wir zunächst auch teilen. Aber wir wollen uns in einem geordneten Verfahren bis Ende Oktober positionieren, und wir werden diese Zeit auch nutzen, um sowohl den Vorschlag der Staatsregierung in diesem speziellen Punkt als auch die vorgetragenen Sorgen der freien Schulen genau anzuschauen und uns dann zu positionieren. Das ist unsere Meinung.
Deshalb auch heute unser Nein zu diesen vorgezogenen Festlegungen. Im Übrigen gestatte ich mir die Bemerkung, dass die CDU-Fraktion die Belange der freien Schulen immer ernst genommen hat und ich mich heute außerordentlich gewundert habe, wie hier einige Redner in der Debatte in Erscheinung getreten sind. Heuchelei ist da schon fast geschmeichelt.
Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten geben; das ist nach der Geschäftsordnung ja möglich. Ich habe mit Ja gestimmt, weil ich es für richtig halte, dass heute ein Zeichen gesetzt wird, weil es eben nicht so ist wie zum Beispiel von Herrn Flath dargestellt, dass allein der Landtag entscheiden kann. Die Staatsregierung hat die Möglichkeit, bis zur abschließenden Beratung über entsprechende Nachschiebelisten ihre Position zu korrigieren und vor der Haushaltsbeschlussfassung von sich aus die entsprechenden, aus unserer Sicht auch notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Deshalb habe ich heute mit meinem Abstimmungsverhalten dieses Zeichen setzen wollen, gerade auch deshalb, weil ich mich persönlich in den letzten Jahren oft für freie Schulen eingesetzt habe.
Ich hoffe sehr, dass in den weiteren Beratungen nicht das Thema der konfessionellen Schulen allein den Ausschlag gibt, dass sich die CDU diesem Druck mehr verpflichtet fühlt. Die freien Schulen haben generell eine verfassungsmäßige Existenzberechtigung. Das wollte ich heute mit meinem Stimmverhalten zum Ausdruck bringen. Ich bin im Übrigen auch durch Äußerungen von Herrn Flath vor der Haushaltsdebatte dazu gebracht worden, in denen er nämlich geäußert hat, dass die nächsten zehn Jahre möglichst keine freien Schulen entstehen sollen. Da hat er als Fraktionsvorsitzender der größten Fraktion eine Positionierung vorgenommen, die ich nicht teilen kann, und deshalb muss das Parlament ein entsprechend anderes Zeichen setzen.
Herr Herbst, Sie möchten auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion oder eine persönliche Erklärung geben?
So ist es, Herr Präsident. Mein Abstimmungsverhalten und das meiner Fraktionskollegen möchte ich hier darlegen. Für uns ist die Frage der Finanzierung der freien Schulen eines der wichtigen Themen, die wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen diskutieren und entscheiden werden. Wir wollen vielfältige Bildungsangebote für die Eltern in Sachsen vorhalten. Dazu gehören auch die verschiedenen Angebote freier Träger.
Wir nehmen allerdings die Haushaltsverhandlungen jetzt vorweg, wenn dieser Antrag, der gestellt wurde, der Maßstab für die endgültige Entscheidung wäre. Wir werden das Thema in aller Ruhe mit unserem Koalitionspartner CDU besprechen. Ich denke, dass wir am Ende eine Lösung finden, die den Interessen der freien Träger und der Eltern, die ihre Kinder auf diese Schulen schicken möchten, gerecht wird.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung. Ich erteile der Einreicherin, Frau Dr. Stange für die SPD, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele erinnern sich daran, der kleine „Krippengipfel“ 2007 hat Bund und Länder dazu beauftragt, gemeinsam die Kos
tenbeteiligung der Finanzierung des weiteren Ausbaus der Krippenplätze in den nächsten Jahren zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2013 umzusetzen. Ich bin sehr froh darüber, dass das endlich im Jahr 2007 gelungen ist, denn der Anspruch und die Nachfrage in den letzten Jahren sind erheblich gestiegen.
Auch in den neuen Ländern – und das war ja gar nicht so einfach – beteiligt sich der Bund durch die Veränderung in der Verteilung der Umsatzsteuerpunkte an den Kosten. Bis 2014 erreichen die Mittel für Sachsen circa 38,5 Millionen Euro pro Jahr, die dann in geeigneter Weise an die Träger der Einrichtungen weitergereicht werden sollen. So weit, so gut.
Die kommunalen Spitzenverbände haben hier bei der Anhörung am 13.09. zum Kindertagesstättengesetz darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu einer Betreuungsquote von mindestens 50 %, nicht 35 %, wie im Bundesdurchschnitt avisiert, und damit zu einem Auswuchs von zusätzlichen 14 500 Plätzen führen wird und dafür Investitionskosten von mindestens 180 Millionen Euro und circa 80 Millionen Euro Betriebskosten zusätzlich benötigt werden. Das ist in einem Schreiben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, das uns heute zugegangen ist, ausdrücklich bestätigt worden.
Im Haushaltsplan 2009/2010 – es wurden das erste Mal die gemeinsamen Mittel des Bundes umgesetzt – wurde durch die SPD erreicht, dass die Landkreise aufgefordert wurden, die im Rahmen der Einführung des elternbeitragsfreien Vorschuljahres bei den Landkreisen entstehenden Entlastungen für die örtlichen Träger der Jugendhilfe vollständig an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Das ist mit einer Neuregelung der Pauschale erfolgt. Dies wurde in vielen Kreisen im Wesentlichen durch die Reduzierung der Kreisumlage und damit einer Entlastung der Kommunen erreicht.
Die Einsparungen lagen bei circa 11 Millionen Euro pro Jahr. Damit wurde das Ziel der Weiterreichung der Bundesmittel zum Ausbau der Krippenplätze mehr als kompensiert. Damit wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, diesen Bereich in den Jahren auszubauen.
Leider liegt dem Landtag und dem Schulausschuss bis heute kein Evaluationsbericht zur Kindertagesstättenfinanzierung vor. Der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU und SPD enthielt damals extra diese Aufforderung an das Ministerium. Eine Antwort des Ministeriums, die vor wenigen Tagen dem Ausschuss zugegangen ist, ist mehr als unbefriedigend. Darin wird nur darauf verwiesen, dass es eine Evaluierung gegeben hat. Die Evaluierung selbst fehlt aber.
Heute teilte uns der Städte- und Gemeindetag mit, dass seit 2005 eine Verschiebung der Finanzierungslast eindeutig zulasten der Kommunen stattgefunden hat: eine Beteiligung im Jahr 2005 von 46,4 % ist auf 48,1 % im Jahr 2008 gestiegen. Das waren die letzten Zahlen. Die Tendenz sieht weitere Steigerungen in den darauffolgenden Jahren vor.
Das bedeutet letztlich, dass die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, ihre Verpflichtung zum Ausbau der Krippenplätze in den nächsten Jahren umzusetzen. Die Landesregierung hat einen Haushaltsplan vorgelegt, der nicht nur das elternbeitragsfreie Vorschuljahr streicht und damit eine bildungspolitische Rückwärtsrolle macht. Vielmehr werden die Kommunen zusätzlich mit einer Mehrbelastung von mehr als 11 Millionen Euro pro Jahr rechnen müssen.
Die Eltern – insbesondere der mittleren und unteren Einkommensgruppen, die nicht gebührenbefreit sind – werden erneut stark belastet. Das sozial Fatalste an dieser Maßnahme ist: Die Bedarfseinschränkungen schlagen wieder durch. Das bedeutet: Zahlreiche Kommunen verwehren arbeitslosen Eltern den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung und den Zugang zu einem Krippenplatz. Sie sehen sich nicht mehr in der Lage, die Kapazitäten vorzuhalten.
Die CDU/FDP-Landesregierung plant laut Haushaltsentwurf lediglich, die zusätzlichen Investitionsmittel des Bundes weiterzureichen. Gleichzeitig – im gleichen Atemzug – zieht sie sich komplett aus der Finanzierung und Investitionen bei den Kindertagesstätten zurück. Die Konsequenz wird sein – so auch die Reaktion des Städte- und Gemeindetages –, dass die ohnehin klammen Kommunen nicht in der Lage sein werden, die Kofinanzierung für die Bundesmittel aufzubringen – ganz zu schweigen von dem immensen Sanierungsstau im Bereich der Kindertagesstätten. Damit kann der weitere Ausbau der Krippen und die Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2013 durch die Kommunen allein nicht geschultert werden.
Die vom Bund bereitgestellten Betriebskostenmittel sollen nun komplett in der Landeskasse versickern. Die Begründung des Kultusministeriums für dieses Vorgehen – enthalten im Schreiben an den Ausschuss – ist schon sehr beachtlich. Es wird Folgendes mitgeteilt: „Eine über den derzeitigen Landeszuschuss von 1 875 Euro“ – die Steigerung ist während der Großen Koalition erreicht worden – „je neunstündig betreutem Kind hinausgehende Mittelzuweisung an die Kommunen ist angesichts der aufgrund der steigenden Kinderzahlen ohnehin anwachsenden Landeszuschüsse finanziell nicht darstellbar.“
Alternativ hätte eine Absenkung der geltenden Landespauschale erfolgen können, um den dadurch erhaltenen Spielraum als gesonderte Weiterleitung der Bundesmittel explizit auszuweisen. Es bestand die Wahl zwischen Pest und Cholera. Die Bundesmittel bekommen die Kommunen nicht. Das ist letztlich die Aussage, die dahintersteckt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fordern die Landesregierung auf – und das Parlament als Haushaltsgesetzgeber –, den Kommunen und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die ihnen zustehenden Bundesmittel, um den Rechtsanspruch für den Ausbau der Krippenplätze ab 2013 tatsächlich umsetzen zu können, durch die entsprechende Weiterleitung der Betriebskostenmittel vom Bund
Wir werden auch dem Änderungsantrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen, weil er eine Präzisierung unseres Antrages darstellt. Es wird mehr Klarheit hergestellt, wozu diese Mittel eingesetzt werden müssen: zur Finanzierung der Investitionen in Kindertagesstätten und der Betriebskosten für die Krippen in den nächsten Jahren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Stange, das ist ein sehr schönes Thema. Wir als CDU-Fraktion können viel Gutes berichten.
Vorab möchte ich klarstellen, dass sich der Rechtsanspruch der Drei- bis Sechsjährigen, aber künftig auch der Null- bis Dreijährigen gegen die Kommune richtet. Die Kommune muss die Plätze bereitstellen.
Der Landkreis oder die kreisfreien Städte sind Träger der Bedarfsplanung. Sie sind finanziell mit im Boot. Bei den Landkreisen ist es so, dass sie gemeinsam mit den Gemeinden die Bedarfspläne aufstellen. Danach wird es im Jugendhilfeausschuss des Kreises beschlossen.
Die tatsächlichen Ausstattungskosten trägt zuerst die kommunale Ebene. Sie hatten die finanzielle Untersetzung des Bundes und des Landes angesprochen. Sie hatten, Frau Dr. Stange, natürlich nicht mit ausgeführt – das passt ein bisschen in das Schema –, dass wir in den letzten beiden Jahren KW-II-Mittel verwendet haben, um weitere Krippenplätze zu schaffen. Das waren circa 95 Millionen Euro. Diese wurden wiederum durch die Kommunen untersetzt. Es sind nicht nur die Bundesmittel heruntergebrochen worden. Es sind immer wieder Mittel der kommunalen Ebene eingesetzt worden. Das geschah sowohl von den Landkreisen, kreisfreien Städten als auch den kreisangehörigen Kommunen.
Wir haben in den letzten Jahren 1 700 neue Betreuungsplätze für die Null- bis Dreijährigen geschaffen. Das geschah einmal im Krippenbereich oder zum anderen im Bereich der Kindertagespflegestellen.
Ich komme zu einem wesentlichen Punkt: In unserem Kindertagesstättengesetz ist die Bezuschussung der Tagesmütter und -väter sowie der Tageskinderpflegestellen enthalten. Das ist ein Novum. Es gibt nur wenige Länder, die dies tun, um den Kommunen die Betreuung zu ermöglichen.
Hier befinden wir uns bei einem Punkt, den man herausstellen muss. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im ländlichen Raum gibt es viele offene Betreuungsplätze für die Null- bis Dreijährigen. Hier ist der Bedarf mehr als gedeckt.
Natürlich haben wir, das möchte ich an dieser Stelle nicht verschweigen, in den großen Städten Probleme. Dabei handelt es sich um Dresden und Leipzig. Dort hat man sich vor allen Dingen der Kindertagespflegestellen bemächtigt, um die vorhandenen Defizite bei der Betreuung der Null- bis Dreijährigen zu entschärfen.
Allerdings muss man auch die Kommunen in die Pflicht nehmen. Das möchte ich als Bürgermeisterin ganz bewusst tun. Es müssen Prioritäten gesetzt werden. Ich kann es nicht einfach geschehen lassen und sagen, dass die Defizite bestehen und die Eltern damit klarkommen müssen. Es ist im FAG klar geregelt: Die kreisfreien Städte erhalten eine höhere Schlüsselzuweisung. Das geschieht bewusst, weil sie oberzentrale Funktionen gegenüber den kreisangehörigen Regionen wahrnehmen müssen. Das bedeutet: Die bestehenden Betreuungsdefizite in den großen Städten resultieren daraus, dass dort mehr Bevölkerung vorhanden ist. Das betrifft Dresden und Leipzig. Wenn dort eine höhere Bevölkerung vorhanden ist, müssen natürlich höhere Schlüsselzuweisungen vom Land vorgenommen werden.
Somit komme ich wieder zur Prioritätensetzung. Ich muss sagen: Ich bekomme mehr Geld vom Land, dann muss ich auch Geld in die jeweiligen Betreuungsdefizite hineinstecken.
Ein ganz anderes Thema bewegt mich sehr. Wir wissen: 2016 werden die Kinderzahlen nach unten gehen. Wir reden jetzt zwar darüber, dass noch Plätze geschaffen werden müssen – da bin ich auch bei Ihnen, wir tun auch weiterhin mit; die investiven Bundesmittel werden durchgereicht und von den Kommunen auch alle abgerufen. Ich wüsste nicht einen Euro, der nutzlos irgendwo herumliegt oder an den Bund zurückgegeben worden ist. Auch dieses Jahr werden alle Bundesmittel zur weiteren Schaffung der Plätze verbaut. Wir wissen, dass wir jetzt Plätze schaffen.